3. Wie sähe nach den Vorstellungen des Innenministers ein „erstrebenswerter Landkreis Weserbergland“ aus, aus welchen Gebieten (Landkreisen, Kommunen) bestünde er, und wo sollte der Kreissitz sein?
In vielen Kommunen des Landes wird über die Zukunftsfähigkeit der eigenen, teilweise sehr kleinteiligen Gebiets- und Verwaltungsstruktur diskutiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Am häufigsten genannt werden die dauerhaft schlechte haushaltswirtschaftliche Situation, die demografische Entwicklung, der Fortschritt in der Informations- und Kommunikationstechnologie und ein über frühere Grenzen hinweg gewachsenes Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Niedersächsische Landesregierung steht solchen aus den Kommunen kommenden Überlegungen aufgeschlossen gegenüber und setzt damit konsequent das Ergebnis der Koalitionsvereinbarung um.
Örtliche Initiativen zu freiwilligen Zusammenschlüssen, die von der Bevölkerung getragen werden und die Zustimmung der beteiligten kommunalen Körperschaften finden, wird die Landesregierung aufgreifen und fördern. Dies geschieht in erster Linie in Form einer beratenden Begleitung durch die örtliche Regierungsvertretung. Daneben stehen für das Jahr 2009 Landesmittel in Höhe von 300 000 Euro zur Verfügung, wenn z. B. externer Sachverstand benötigt wird, und können Bedarfszuweisungsmittel unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Teilentschuldung sich vereinigender kommunaler Körperschaften gewährt werden. Gefordert sind hierbei stets individuelle konsensuale Lösungen, die sich nach ihren Größenverhältnissen in die Gesamtstruktur der niedersächsischen Landes- und Kommunalverwaltung einfügen und auch dem verfassungsrechtlichen Erfordernis effektiver bürgerschaftlichdemokratischer Mitwirkung entsprechen.
Zu 1: In den vergangenen Wochen habe ich mich mehrfach öffentlich zu Fragen einer Intensivierung der freiwilligen kommunalen Zusammenarbeit geäußert. Dabei habe ich zu keinem Zeitpunkt die Schaffung eines Landkreises Weserbergland mit den Landkreisen Holzminden, Hameln-Pyrmont, Schaumburg und schon gar nicht Nienburg gefordert.
Zu 2: Soweit freiwillige Initiativen entstehen, wird das Land diese fördern und beratend unterstützen. Eine Beurteilung der monetären, aber auch der sonstigen Auswirkungen freiwilliger Kooperationen lässt sich nur am konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Parameter vornehmen.
Zu 3: Politik der Landesregierung ist es, örtliche Initiativen für sinnvolle und zielführende kommunale Zusammenschlüsse oder freiwillige kommunale Zusammenarbeit anzuregen und zu fördern, nicht aber, sie mit förmlichen Verlautbarungen inhaltlich zu bestimmen.
des Kultusministeriums auf die Frage 43 der Abg. Christa Reichwaldt und Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
An den sechs offenen Ganztagsschulen in Braunschweig müssen Eltern ab 15 Uhr je Stunde und Kind 15 Euro für das Nachmittagsangebot zahlen. Nach Aussage der Stadt Braunschweig hat das Land das Ganztagskonzept inklusive Entgeltregelung genehmigt.
1. Wie lautet der Wortlaut der genehmigten Entgeltregelung für die offenen Ganztagsschulen der Stadt Braunschweig?
2. Welche Bedeutung haben die Schulangebote, die nach 15 Uhr beginnen, gemäß dem vollständigen Ganztagskonzept der Stadt Braunschweig?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Erhebung des Entgelts vor dem Hintergrund des § 54 Abs. 2 NSchG, in dem es heißt: „An den öffentlichen Schulen in Niedersachsen besteht (…) Schulgeldfreiheit.“?
Im Primarbereich einer Ganztagsschule ist eine Zeitdauer von sieben bis siebeneinhalb Zeitstunden täglich vorzusehen. Bei einer Ganztagsschule gemäß Nr. 8.2 des Erlasses muss dieses Angebot an mindestens drei Tagen unterbreitet werden. In den Ferien finden keine Angebote der Ganztagsschule statt.
Für einen Teil der Grundschulkinder besteht ein Bedarf an Betreuungszeit, der über diese Leistungen der Ganztagsschule hinausgeht. An vielen Standorten bemühen sich deshalb Schulträger um Organisationsformen in Partnerschaften, in denen in Kombination mit einer Ganztagsgrundschule ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für Grundschulkinder an einem Standort stattfinden kann, dessen zeitlicher Rahmen wesentlich umfassender ist.
Dieses Bemühen entspricht der Grundidee des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004. Im Abschnitt 8.2 des Erlasses wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Ganztagsschule durch eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern einzurichten.
dungs , Erziehungs- und Betreuungsangeboten am Standort der Ganztagsgrundschulen bemüht. In den Anträgen auf Genehmigung von Ganztagsschulen wurde diese Absicht umfassend dargestellt.
Zu 1: Es wurde im Rahmen der Beantragung der Genehmigung von Ganztagsschulen durch die Stadt Braunschweig keine Entgeltregelung für Schulveranstaltungen beantragt und somit auch keine Entgeltregelung genehmigt.
Zu 2: Bei den Angeboten nach 15 Uhr in den Räumen der Ganztagsschule handelt es sich nicht um Schulveranstaltungen, sondern um ein Angebot der Jugendhilfe der Stadt Braunschweig. Für die Teilnahme an diesem Angebot wird ein Beitrag erhoben. Nach Aussage der Stadt Braunschweig wird sie in Zukunft mit dem Ziel der Verfahrensklarheit auf den Begriff „Entgelt“ verzichten. Den Angeboten liegt nach den pädagogischen Konzepten der Ganztagsgrundschulen in Braunschweig das Bemühen um ein umfassendes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot für Kinder am Standort der Grundschule zugrunde.
Zu 3: Für die Teilnahme an den Schulveranstaltungen der Ganztagsgrundschulen wird kein Entgelt erhoben. Eine Bewertung entfällt daher.
Die Stundenlöhne für studentische Hilfskräfte liegen seit dem 1. Mai 2004 bei 7,72 Euro (Universitäten) bzw. 5,37 Euro (Fachhoch- schulen). Zwischen 1993 und 2004 lagen sie um 3,7 % höher. Die Absenkung der Löhne begründet die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Situation der studentischen Beschäftigen an Niedersachsens Hochschulen (Drs. 16/860) mit dem Verweis auf die „Anpassung der Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit“ im öffentlichen Dienst. Eine Anpassung an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst hat jedoch nicht stattgefunden. So führt die Landesregierung aus, dass im selben Zeitraum, in dem die Löhne für die studentischen Hilfskräfte um
3,7 % fielen, die Löhne im öffentlichen Dienst um etwa 16 % gestiegen sind (zwischen 1993 und 2004) - und die Lebenshaltungskosten um 22 % nach oben gingen (zwischen 1993 und 2007). Gleichzeitig betont die Landesregierung, „eine regelmäßige angemessene Erhöhung der Stundensätze wird vom MWK unterstützt. Allerdings liegt den Vergütungssätzen ein bindender Beschluss der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zugrunde. Dort war in der Vergangenheit nicht die für eine Erhöhung der Stundensätze erforderliche Mehrheit zu erreichen.“
Höhere Stundenlöhne als in Niedersachsen gibt es z. B. im Land Berlin. Dort regelt ein Tarifvertrag die Löhne der studentischen Beschäftigten. Er liegt sowohl für Universitäten als auch für Fachhochschulen bei 10,98 Euro. Die Landesregierung hat bislang keine erkennbare Initiative ergriffen, um ein ähnliches Modell zu etablieren.
1. Wie bewertet das Land die in der Drs. 16/860 dokumentierte Lohnentwicklung der studentischen Hilfskräfte im Vergleich zur Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst sowie unter Berücksichtigung der Lohnschere zwischen Universitäten und Fachhochschulen?
2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die unterstützte „regelmäßige angemessene Erhöhung der Stundensätze“ zu erreichen?
3. Wie beurteilt das Land die Möglichkeit eines Tarifvertrages für studentische Hilfskräfte, wie es ihn z. B. in Berlin gibt?
Zu 1: Wie bereits in der Drs. 16/860 ausgeführt, wird eine regelmäßige angemessene Erhöhung der Stundensätze von der Landesregierung unterstützt. Allerdings liegt den Vergütungssätzen ein bindender Beschluss der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zugrunde. Dort war in der Vergangenheit nicht die für eine Erhöhung der Stundensätze erforderliche Mehrheit zu erreichen. Die Landesregierung wird sich weiterhin für regelmäßige angemessene Erhöhungen der Stundensätze aussprechen. Mit der vorgesehenen Neuregelung der Vergütung der Hilfskräfte ist beabsichtigt, dass künftig an Universitäten und Fachhochschulen die gleichen Stundensätze für studentische Hilfskräfte gezahlt werden. Der Stundensatz wird dann 7,98 Euro betragen. Diese Vergütung ist mit den Stundenvergütungen in typischen Studierendenjobs vergleichbar, für die keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich sind. Ferner ist vorgesehen, dass die
Zu 2: Die Landesregierung wird entsprechende Anträge in der Mitgliederversammlung der TdL prüfen und gegebenenfalls unterstützen bzw. selbst entsprechende Anträge auf angemessene Erhöhung der Stundensätze stellen.
Zu 3: Für Berlin gilt eine besondere Situation. Berlin ist nicht mehr Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Somit gilt das gesamte Tarifwerk der TdL in Berlin nicht. Daher mussten dort eigenständige Tarifverträge abgeschlossen werden, die auch die studentischen Hilfskräfte einschließen.
Für die in der TdL zusammengeschlossenen Länder gilt der TV-L. Ein solcher Tarifvertrag stellt immer das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien dar und beinhaltet zwangsläufig eine Reihe von Kompromissen. Mit dem Abschluss des TV-L sind die Tarifvertragsparteien übereingekommen, dass dieser Vertrag nicht für die Hilfskräfte gelten soll.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 45 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)
Was wird die Landesregierung unternehmen, um das geplante Treffen militanter Neonazis im Juni dieses Jahres in Eschede zu verhindern?
Im Juni dieses Jahres laden auf dem Hof des Landwirts und NPD-Aktivisten Joachim Nahtz in Eschede Neonazis aus Norddeutschland erneut zur sogenannten Sonnenwendfeier. Im Mantel völkischen Brauchtums dient die inzwischen tradierte Veranstaltung dazu, rassistische Ideologie weiterzuverbreiten und bestehende neonazistische Netzwerke auszubauen.
Zu den zahlreichen auf besagtem Hof stattfindenden Veranstaltungen reisen immer wieder bundesweit bekannte Mitglieder der militanten Neonazi-Szene an. Veranstaltet wird das Treffen in Kooperation mit mehreren sogenannten „freien Kräften“. Federführend tritt dabei die Celler „Kameradschaft 73“ um den NeonaziKader Dennis Bühring auf. Die hohe Gewaltbereitschaft der Teilnehmer zeigte sich bei der letztjährigen Sonnenwendfeier 2008, als es zu Drohungen und einem gewalttätigen Übergriff gegenüber anwesenden Journalisten kam.
1. Beabsichtigt die Landesregierung, gegen das oben genannte geplante Treffen der Neonazis mit dem Ziel, dieses zu verhindern, vorzugehen und, wenn ja, in welcher Form?
2. Auf welche Weise wird die Landesregierung die zivilgesellschaftlichen, friedlichen Proteste gegen dieses Treffen unterstützen?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass sich besagtes Gelände in Eschede zu einem zentralen Schulungs- und Veranstaltungszentrum der neonazistischen Szene von bundesweiter Bedeutung entwickelt?