Langer Rede kurzer Sinn: Sie gehen hier in unverantwortlicher Weise mit diesem ernsten und bedeutenden Thema um.
Ihre bloße Ankündigungspolitik trägt nicht zur Verbesserung der Verhältnisse für die Betroffenen bei. Im Gegenteil, Sie nutzen nicht Ihre Möglichkeiten und verschenken wertvolle Zeit, ganz zu schweigen von den Demokratiedefiziten im Umgang mit der Opposition hier im Hause. Die Linke im Niedersächsischen Landtag kann der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wiederholung von unzutreffenden Aussagen macht noch keine Richtigkeit aus. Ich
möchte noch einmal deutlich sagen, dass wir die Vorlage in der Tat erst am Sitzungstag präsentieren konnten. Wir haben auch deutlich gemacht, welche Hintergründe dabei eine Rolle spielten. Ich habe für die CDU und die FDP deutlich gemacht, dass die Tagesordnung erstens eine entsprechende Ausweisung vorsieht, dass die Exemplare zweitens zu Beginn der Sitzung vervielfältigt und entsprechend verteilt worden sind und dass die Tagesordnung drittens auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Form geändert worden ist, dass der Punkt, über den wir hier reden - es ging damals im Übrigen noch um einen zweiten Punkt -, nach hinten geschoben worden ist, weil bei den Grünen unterschiedliche Zuständigkeiten von Abgeordneten berücksichtigt werden sollten. All das haben wir sehr deutlich gemacht. Wir haben bei dieser Gelegenheit unterstrichen, dass die Beratung, die im Februar hier im Parlament durchgeführt worden ist, im März vorangebracht werden sollte und möglichst auch ein Beschluss gefasst werden sollte, weil die nächste Plenarsitzung erst im Mai stattfinden wird und wir der Auffassung sind, dass eine Beschlussfassung zu diesem Thema im Parlament während des Tagungsabschnitts im März erfolgen sollte. Das ist der tatsächliche Ablauf gewesen.
Ich will noch einmal deutlich machen, dass das Thema Pflege mit Anhörungen und mit vielen anderen Facetten, die wir behandelt haben, auf der Tagesordnung entsprechend abgearbeitet worden ist. Wir können Fachpolitikern durchaus zumuten, sich auch kurzfristig auf entsprechende Ideen einzurichten und im Parlament darauf zu antworten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Böhlke, es geht um zwei Ebenen der Kritik. Zum einen haben wir eine inhaltliche Kritik geäußert. Dazu hatten wir heute in einem öffentlichen Forum die Möglichkeit. Vorher hatten wir diese Möglichkeit nicht. Zum anderen haben wir eine formale Kritik geäußert. Wir haben in der Ausschusssitzung zur Kenntnis nehmen müssen, dass Ihr Änderungsantrag etliche Tage vorher datiert war. Selbst wenn Sie sagen, Sie hätten sich vertippt, hätte trotzdem die Möglichkeit bestanden, uns Fachpolitikerinnen und -politikern den Antrag
z. B. per E-Mail zukommen zu lassen. Das wäre aus meiner Sicht das Mindeste gewesen. Dann hätte man über alles diskutieren können.
Die inhaltliche Kritik müssen Sie sich an dieser Stelle anhören, weil Sie den vorliegenden Antrag aus meiner Sicht und der Sicht der Fraktion DIE LINKE geändert und verwässert haben.
Wir hatten tatsächlich die Hoffnung, dass wir zu einer Einigung kommen. Das wäre schön gewesen, aber das haben Sie damit leider zunichte gemacht. Vielleicht unterlassen Sie dies das nächste Mal, wenn Sie die Opposition ernst nehmen, und informieren uns vorher. Sie haben natürlich die Mehrheit. Sie müssen aber mit uns zusammenarbeiten. Was ist das denn für ein Umgang miteinander, wenn so etwas nicht mehr möglich ist?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute zum zweiten Mal zu diesem Thema sprechen, bei dem wir alle fraktionsübergreifend in unseren Auffassungen grundsätzlich nicht weit auseinander liegen. Wir alle wissen um den demografischen Wandel. Wir alle wissen um den Handlungsbedarf, der sich daraus in den verschiedensten Bereichen ergibt, so z. B. auch im Bereich der Pflege, um den es heute geht. Sicherlich würde es jeder verantwortungsvolle Politiker und jede verantwortungsvolle Politikerin in diesem Hause sofort unterschreiben, dass wir angesichts des steigenden Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung handeln müssen, dass wir für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Leistungsangebot sorgen müssen, das Pflegebedürftigen ebenso wie Pflegenden zugute kommt.
Sie alle brauchen ein umfassendes Angebot, das ihnen alle Informationen schnell und übersichtlich zur Verfügung stellt, das sie berät und konkret weiterführt. Genau ein solches Angebot schaffen wir mit der Einrichtung der Pflegestützpunkte, für das der Bund den Ländern im Pflegeweiterentwick
lungsgesetz das nötige Bestimmungsrecht eingeräumt hat. Dabei müssen wir - davon sind wir als CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion als unser Regierungspartner fest überzeugt - doppelte Strukturen vermeiden, die vor Ort neue bürokratische Hürden auftürmen würden.
Deshalb können wir dem Antrag der Grünen in der vorliegenden Form nicht zustimmen, der solche doppelten Strukturen - ich verweise auf Nr. 2 des Antrages - vorsieht.
Der Antrag, den wir Ihnen heute zur Annahme vorschlagen, unterscheidet sich auch in einem zweiten Punkt von dem Antrag der Grünen: Wir legen ausdrücklich auf eine Zusammenarbeit mit denen Wert, die sich in den Kommunen seit Langem mit dem Thema Pflege beschäftigen, die schon heute an Netzwerken beteiligt sind und die örtliche Ansprechpartner und den kurzen Weg zu ihnen kennen.
In diesem Sinne begrüßen wir es ausdrücklich, dass sich Kommunen und Pflegekassen bereits heute in einem regen Austausch in Bezug auf dieses Thema befinden. Kosten für das Land entstehen dabei nicht.
Meine Damen und Herren, Pflege ist ein dringendes Thema in einer Gesellschaft mit weiter steigender Lebenserwartung. Ich bin überzeugt, dass wir auf einem guten Wege sind, für dieses Thema eine zukunftsweisende Lösung zu finden im Interesse derer, die Pflege benötigen, und im Interesse derer, die Pflege leisten.
Meine Damen und Herren, jetzt folgt eine Kurzintervention von Frau Helmhold von der Fraktion der Grünen. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Lammerskitten, ich möchte hier nur eines klarstellen. Sie haben hier eben ausgeführt, in unserem Antrag würden Doppelstrukturen gefordert, die Sie nicht wollen. Ich möchte hier zwei Sätze aus dem Antrag vorlesen.
„Vorhandene Strukturen, wie z. B. Seniorenservicestellen bzw. -büros, sind beim Aufbau der Pflegestützpunkte zu integrieren.“
Die Nr. 2 des Antrages, die Sie eben zitiert haben, beschäftigt sich mit der Einrichtung eines Landespflegestützpunktes, den wir allerdings zur Begleitung, Beratung, Qualitätssicherung und Evaluation dieses Prozesses für unverzichtbar halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst etwas zu dem Verfahren sagen, das verschiedentlich angesprochen worden ist. Ich bedauere, dass es zu diesem Verfahren gekommen ist, wobei es sich folgendermaßen verhält: Das Datum, das auf dem Antrag stand, war falsch; denn wir haben erst am Tag vor der Ausschusssitzung in den Fraktionen abstimmen können. Deswegen hätte der Änderungsantrag die anderen Fraktionen am Tag vor der Ausschusssitzung erreichen können, aber nicht eher. Das ist in diesem Fall falsch gelaufen. Dies haben wir aber schon geklärt. Deswegen ist es verkehrt, jetzt darauf herumzureiten. Normalerweise gehen wir anders miteinander um. Das wird auch in der Zukunft so sein.
Jetzt aber zu den Pflegestützpunkten selbst, also zu dem Inhalt des Antrages: Wir wissen schon seit längerer Zeit, dass es nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz möglich ist, Pflegestützpunkte einzurichten, und wir haben uns seitdem damit befasst. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung sagten verschiedene Verbände, dass wir das überhaupt nicht brauchen, weil wir nämlich genug Angebote haben. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Es gibt ja nicht nur gute Pflegeangebote, sondern es gibt auch gute Beratungen über Pflegeangebote. Sie sind aber nicht zentral erfasst, und nicht alle sind bekannt. Von daher ist die Frage, ob man überhaupt noch weitere Beratung braucht. Das hat uns immer beschäftigt.
Bei der Anhörung haben alle, die infrage kamen, gesagt: Normalerweise müssten, wenn man so etwas macht, wir das machen; denn nur wir sind wettbewerbsneutral und können wirklich neutral beraten. Das sagten die Wohlfahrtsverbände, die privaten Anbieter und auch z. B. die Kassen. Da waren wir also genauso schlau wie vorher.
Wir haben aus dem Antrag der Grünen einige Dinge aufgegriffen. Wenn man Pflegestützpunkte einrichten will, dann muss man überlegen, was man dafür braucht und was diese Pflegestützpunkte leisten sollen. Es darf keine Doppelstrukturen geben; das ist völlig klar. Das wollen auch wir nicht.
Wir haben übrigens keine Eile damit, Pflegestützpunkte einzurichten; denn es ist bis 2011 möglich, die entsprechenden Mittel abzurufen.
Ich halte es für richtig zu prüfen, ob die Einrichtung einer landesweiten Telefonnummer möglich ist. Bei dem Kindernotruftelefon haben wir gemerkt, dass das technisch gar nicht geschaltet werden konnte. Die Landesregierung aufzufordern, so etwas einzurichten, obwohl wir noch gar nicht wissen, ob es geht, wäre völlig verkehrt.
Eine zentrale Landesprüfstelle einzurichten, halte ich für äußerst bürokratisch und nicht für erforderlich.
Es wäre viel besser, eine Transparenzinitiative im Internet zu schaffen, sodass sich die Angehörigen die Angebote passgerecht aussuchen und sich darüber eine entsprechende Beratung holen können.
Das heißt, einiges von dem, was im Antrag der Grünen steht, ist zu bürokratisch, zu festgelegt, zu wenig flexibel, zu wenig geeignet, um den Bedürfnissen in einem Flächenland wie Niedersachsen gerecht zu werden. Unser Antrag ist wesentlich besser ausgerichtet. Wir sollten Pflegestützpunkte behutsam einführen. Wenn, dann sollten wir das nur angedockt an vorhandene Strukturen und vor allem gekoppelt mit der Transparenzinitiative tun; denn das ist das, was die Menschen wirklich brauchen.