Nach welchen Kriterien wurden Investitionsmittel aus dem Konjunkturprogramm II an die Heimvolkshochschulen verteilt?
Anfang Februar hat der Landesverband der Heimvolkshochschulen seine Mitglieder aufgefordert, „anstehende Planungen zur Sanierung und gegebenenfalls Erweiterung einschließlich Finanzierungsvolumen“ mitzuteilen, weil sich das MWK mit Überlegungen zu einem Investitionsprogramm für Einrichtungen der Erwachsenenbildung beschäftige. Auf diese Weise ist ein Bedarf von rund 15 Millionen Euro ermittelt worden.
Inzwischen sind durch die Landesregierung Entscheidungen zur Verteilung von Zuwendungen an Heimvolkshochschulen gefällt worden. Danach erhalten:
3. Wie begründet die Landesregierung, die sich die Pflege der Pluralität der Einrichtungen auf die Fahnen geschrieben hat, dass die katholisch orientierten Heimvolkshochschulen mehr als zwei Drittel der Mittel erhalten sollen, die sogenannten freien Heimvolkshochschulen bei der Mittelvergabe jedoch gänzlich leer ausgehen?
Das Konjunkturprogramm II des Bundes wurde aufgelegt, um der Wirtschaft in unserem Land schnelle und wirksame Impulse durch gezielte öffentliche Investitionen zu geben. Im Mittelpunkt des Programms stehen Investitionen in die Infrastruktur im Bereich von Hochschulen, Forschung und Bildung. Dank dieser Schwerpunktsetzung war es möglich, im begrenzten Umfang und sehr kurzfristig Mittel für Bauinvestitionen für den Erwachsenen-/Weiterbildungsbereich vorzusehen.
In diesem Bildungsbereich gibt es einen sehr hohen Investitionsbedarf - vor allem bei den Heimvolkshochschulen. Dies liegt darin begründet, dass nicht nur die Anforderungen an die inhaltliche Bildungsarbeit in der Erwachsenen-/Weiterbildung in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, sondern auch die Erwartungen der Teilnehmer/innen an die Rahmenbedingungen der Bildungsarbeit. Dieses gilt in besonderem Maße für die spezifische Bildungsarbeit in Heimvolkshochschulen und die damit verbundene Verpflegung und Unterbringung in den Häusern.
Nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz sind die Heimvolkshochschulen verpflichtet, „dass diese einen Internats- und Wirtschaftsbetrieb unterhalten, der fester Bestandteil ihrer besonderen Arbeitsweise ist“ (§ 3 Abs. 3 Satz 2 NEBG).
Zu 1: Die Vergabe von Zuwendungen aus dem Konjunkturprogramm II durch die Landesregierung erfolgte auf der Grundlage der Vergabekriterien dieses Programms. Zu nennen sind hier
ten zur Baufinanzierung, Planung und Darstellung des konkreten Bauvorhabens unter Berücksichtigung der festgelegten Fertigstellung der Vorhaben sowie
- der Nachweis der „Eigenmittel“ einschließlich der Einwilligung bzw. Zustimmung der jeweiligen Bauträger bzw. Trägervereine der Bildungseinrichtungen.
Zu 2: Bedingt durch den o. a. Investitionsbedarf, wurden der Landesregierung bereits im Herbst letzten Jahres von mehreren Bildungseinrichtungen/Heimvolkshochschulen Bauplanungen vorgelegt mit der Bitte, eventuelle Fördermöglichkeiten zu prüfen. Nur dank dieser Vorlagen war es möglich, sehr kurzfristig Bauvorhaben aus der Erwachsenen-/Weiterbildung bzw. aus dem Heimvolkshochschulbereich in das Konjunkturprogramm II aufzunehmen. Da die Investitionssumme der vorliegenden Bauvorhaben die für die Erwachse- nen-/Weiterbildung in diesem Programm zur Verfügung stehende Summe deutlich überschritt und zudem Eile geboten war, erfolgten keine weiteren Abstimmungen.
Zu 3: Die Zuwendungen aus dem Konjunkturprogramm II sind ein erster Schritt, den hohen Investitionsbedarf im Heimvolkshochschulbereich abzubauen. Berücksichtigt werden konnten dabei nur Bauvorhaben, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits förderfähig sind. Ohne das Konjunkturprogramm II könnten die ausgewählten Vorhaben nicht realisiert werden. Weitere Investitionen sind notwendig. Deshalb wird geprüft, ob den Heimvolkshochschulen, die nicht im Konjunkturprogramm berücksichtigt werden konnten, ebenfalls anteilige Investitionsmittel für notwendige Bauvorhaben zur Verfügung gestellt werden können.
Welche Auswirkungen haben die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der Schulstruktur auf die Landkreise Rotenburg und Verden als Schulträger?
Nach den Plänen der Landesregierung zur Schulstruktur sollen die Hauptschulen zukünftig einen institutionellen Verbund mit einer berufsbildenden Schule bilden. Als Beispiel werden die Schulversuche in Neustadt und Hameln genannt, die besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erpro
ben. In diesen Schulversuchen erhalten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrganges an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule.
Übertragen auf die Landkreise Rotenburg und Verden, müssten dann zukünftig die Schülerinnen und Schüler
a) im Landkreis Rotenburg: der Hauptschulen Oerel, Bremervörde, Gnarrenburg, Selsingen, Zeven, Sittensen, Lauenbrück, Scheeßel, Bothel, Visselhövede, Sottrum und des Hauptschulzweiges der KGS Tarmstedt,
b) im Landkreis Verden: der Hauptschulen Achim, Dörverden, Kirchlinteln, Langwedel, Ottersberg, Oyten, Thedinghausen und Verden
an den BBS Bremervörde, Zeven und Rotenburg sowie für den Landkreis Verden in Verden an zwei Tagen pro Woche unterrichtet werden. Das wird zur Erhöhung der Kosten der Schülerbeförderung führen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 114 NSchG verantwortlich sind. Fraglich ist ebenfalls, ob die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Hauptschulen an allen genannten berufsbildenden Schulen in den Landkreisen Verden und Rotenburg gegeben sind.
1. Wird es nach Auffassung der Landesregierung durch die o. g. geplanten Maßnahmen zu einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten kommen, und wird die Landesregierung diese Kosten im Rahmen der Konnexität übernehmen? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für die Landkreise Verden und Rotenburg, bezogen auf die genannten Hauptschulstandorte, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen?
2. Wird die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen im Rahmen der Konnexität übernehmen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der o. g. Pläne die notwendige Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen nach § 59 NSchG?
Seit der Regierungsübernahme hat die Landesregierung einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife nachhaltig zu verbessern. Hierzu haben wir
- die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 nach Abschaffung der Orientierungsstufe erhöht (je Jahrgang plus 1 Stunde;
früher: 5. Schuljahrgang 28, 6. Schuljahrgang 29; jetzt: 5. Schuljahrgang 29, 6. Schuljahrgang 30) und dafür rund 2,9 Millionen Euro jährlich eingesetzt,
- den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zur Stärkung der Grundfertigkeiten und der elementaren Kulturtechniken vom 5. bis zum 9. Schuljahrgang auf 5 Wochenstunden erweitert,
- die Betriebs- oder Praxistage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahrgängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht,
- die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule (56,4 % aller Ganztagsschulen sind Hauptschulen) vorrangig berücksichtigt und
- sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen eingesetzt und dafür 47,64 Millionen Euro seit 2004 zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 wird in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden können. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern haben wir hier als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um unseren Jugendlichen bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen:
- Projekt „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“: An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Circa 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form fortgesetzt und durch das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung“ auf insgesamt 46 Hauptschulstandorte ausgeweitet. Hierfür werden insgesamt 6,3 Millionen Euro eingesetzt. In jedem Landkreis in Niedersachsen wird nun dieses Modell angeboten.
onsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 % auf 0 % im Jahr 2008. So konnte jede Schülerin oder jeder Schüler mit Stolz einen Schulabschluss vorweisen.
Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und Schulversuchen bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.