Protokoll der Sitzung vom 27.03.2009

Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und Schulversuchen bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.

Die Konsequenz aus den Modellprojekten und Schulversuchen ist eine zielorientierte, systematische Berufsorientierung bis hin zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 erhalten sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine berufliche Orientierung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung, die die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.

Die Landesregierung wird das skizzierte Konzept sorgsam im Detail auch unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der erforderlichen Lehrerstunden ausarbeiten, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen rechtlichen Bestimmungen vorbereiten und dabei auch Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen machen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Der Gesetzgeber hat in § 114 NSchG mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „zumutbare Bedingungen“ und der Befugnis, Mindestentfernungen festzusetzen, den Kommunen Spielraum eröffnet, entsprechend den örtlichen Verhältnissen und ihren wirtschaftlichen Fähigkeiten zu handeln.

In Niedersachsen gibt es rund 140 berufsbildende Schulen. Für jede Hauptschülerin oder jeden Hauptschüler ist somit eine berufsbildende Schule in erreichbarer Nähe. Da die Beförderungspflicht bzw. der Erstattungsanspruch abhängig ist von der jeweiligen Entfernung der Wohnung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zur berufsbildenden Schule und gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestünde, die ausgestellte Fahrkarte zur Hauptschule gleichzeitig für den Weg zur berufsbildenden Schule zu benutzen, stützt sich die Annahme einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten bisher auf Vermutungen. Weder die Kosten noch die Zahl der von einer beifolgenden Schülerbeförderung möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt quantifizierbar.

Zu 2: Die Durchführung baulicher Maßnahmen an Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Konnexität greift nur, wenn neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden oder eine wesentliche Aufgabenerweiterung beschlossen wird (Arti- kel 57 Abs. 4 NV). Dieses wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bzw. im Verfahren eines Erlasses zu prüfen sein.

Zu 3: Besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation der berufsbildenden Schulen sind nicht zu erwarten. An ihnen bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Kooperationen, beispielsweise durch die Regionen des Lernens. Vor Ort werden flexible Lösungen ermöglicht, die eine entsprechend angepasste Organisation und unterrichtliche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Dies gilt auch für die Unterrichtsorganisation an den Hauptschulen.

Die Durchlässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule wird durch neu zu konzipierende Stundentafeln und eine Stärkung der zusammengefassten Haupt- und Realschule verbessert. Die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium bleibt wie bisher unverändert bestehen, da zur Erteilung der fachlichen Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10 wie bisher die vier Stunden für den Wahlpflichtunterricht eingesetzt werden, die auch nach geltender Regelung für die Schwerpunktbildung zur Verfügung stehen.

Eine Durchlässigkeit nach oben ist ebenfalls gegeben, da bei entsprechendem Sekundar-I-Abschluss es verschiedene Möglichkeiten - nicht nur über das Gymnasium - gibt, die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife abzulegen!

In der Unterrichtsversorgung berufsbildender Schulen besteht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen voraussichtlich zum 1. August 2011 ein höherer Bedarf vorrangig an Fachpraxislehrkräften. Es werden sich allerdings durch die genannten Maßnahmen auch Entlastungen in den berufsbildenden Schulen ergeben. So ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen in der Berufseinstiegsklasse und im Berufsvorbereitungsjahr und gegebenenfalls im ersten Jahr der Berufsfachschule abnehmen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Umfang der Berufsfachschulklassen an berufsbildenden Schulen insgesamt zurückgehen wird, da die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahlentscheidungen zielgerichteter als bisher treffen können.

Anlage 60

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 62 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Miriam Staudte (GRÜNE)

Schließung des Fachbereiches Sozialwesen in Lüneburg - Neuaufbau am Standort Suderburg

Im Sommer 2008 wurde die Schließung des Fachbereiches Sozialwesen an der Leuphana Universität in Lüneburg beschlossen. Gegen die Schließung manifestierte sich starker Protest seitens der Studierenden, der Lehrenden und der regionalen Sozialverbände. Kritisiert wurde vor allem der zukünftige Mangel an wichtigen Fachkräften im Sozialbereich in der Region Lüneburg.

Laut Hamburger Abendblatt vom 9. März 2009 soll nun am derzeit noch zur Leuphana Universität gehörenden Standort Suderburg, der jedoch bald der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel angehören wird, ein neuer Studiengang Sozialwesen eingerichtet werden. Ab Frühjahr 2010 sollen in diesem Studiengang 60 Plätze zur Verfügung stehen, deren Anzahl in den Folgejahren ansteigen soll. Laut Landeszeitung vom 6. März 2009 bezeichnet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Leuphana Universität die Schließung am Standort Lüneburg und den späteren Neuaufbau am Standort Suderburg als Steuerverschwendung. Zudem seien die Studierenden und Lehrenden der Leuphana Universität sowie die sozialen Verbände in der Region Lüneburg die Leidtragenden dieser Entscheidung.

Im Rahmen des damaligen Protestes erläuterte Prof. Dr. Waldemar Stange, Leuphana Universität, dass es bereits einen eklatanten Mangel an Sozialarbeitern auf dem Stellenmarkt gäbe.

Laut Hamburger Abendblatt vom 11. Juni 2008 fehlten etwa 20 000 Fachkräfte bundesweit, wobei sich dieser Mangel aufgrund einer Pensionierungswelle in den kommenden Jahren verstärken werde.

Im Rahmen des Hochschuloptimierungskonzeptes der Landesregierung im Jahr 2004 war geplant, den Studiengang Sozialpädagogik an der Universität Lüneburg einzustellen und den Studiengang Sozialwesen an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel um ein Drittel zu reduzieren. Auch an der Fachhochschule Nordostniedersachsen sollten der Studiengang Sozialwesen um ein Drittel reduziert und ein Masterstudiengang Sozialmanagement eingerichtet werden, während der Studiengang Sozialwesen am Standort Holzminden der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ausgebaut werden sollte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie haben sich in Niedersachsen die Studienplatzkapazitäten in den Studiengängen Sozialpädagogik/Soziale Arbeit/Sozialwesen/Sozialmanagement über die Jahre 2003 bis 2009 entwickelt (jährliche landesweite Summen der sozialen Studiengänge insgesamt und jährlich aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Stu- diengängen)?

2. Wie stellen sich die Studienplatzkapazitäten in den Jahren 2003 bis 2009 im bundesweiten Ländervergleich dar (Vergleich auf Grundlage des Verhältnisses von Studienplatzkapazitäten in den sozialen Studiengängen zu Landesein- wohnerzahlen)?

3. Wie bewertet die Landesregierung den gesellschaftlichen Stellenwert sozialer Studiengänge wie Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Sozialwesen und Sozialmanagement insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Niedersachsen?

Die Schließung des grundständigen Bachelorstudiengangs an der Leuphana Universität Lüneburg ist auf der Grundlage der Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen erfolgt. Dabei wurde konsequent das Ziel verfolgt, Stärken zu stärken. Profil und Leistungsschwerpunkt der Universität Lüneburg liegen im angesprochenen Themenfeld zum einen in der Ausbildung des Lehramts für berufsbildende Schulen, berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik. Zum anderen ist das Modellvorhaben Offene Hochschule ein herausragendes Merkmal der Universität. Hier wird die Sozialpädagogik ebenfalls weiterhin vertreten sein und einen (derzeit in Planung be- findlichen) berufsbegleitenden Bachelorstudiengang für Erzieher/innen anbieten, der für Leitungs- und Verwaltungspositionen qualifiziert. Beide genannten Studiengänge sind insoweit passgenau in das Profil der Universität eingebettet. Demgegen

über finden sich die praxisnahen Angebote der Sozialarbeit in aller Regel an Fachhochschulen.

Die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel wird voraussichtlich zum Wintersemester 2010/11 einen eigenständigen Studiengang Sozialwesen/Soziale Arbeit am Standort Suderburg einrichten. Dieser Studiengang wird gegenüber dem hochschuleigenen Angebot in Braunschweig mit anderen Schwerpunkten profiliert. Der Studiengang der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel wird dazu beitragen, die Attraktivität der Fachhochschule, aber auch des Suderburger Landes weiter zu steigern.

Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Entwicklung der landesweiten Kapazität in den genannten Studiengängen insgesamt ergibt sich aus der Anlage 1 a. Zusätzlich sind die Kapazitäten je Hochschule und nach Studiengängen differenziert dargestellt (Anlage 1 b).

Zu 2: Studienplatzkapazitäten aus anderen Bundesländern sind der Landesregierung nicht bekannt. Hilfsweise wurden die Studienanfänger im ersten Hochschulsemester im Studienbereich Sozialwesen getrennt nach Bundesländern dargestellt und eine Relation zu der 18 bis 21-jährigen Bevölkerung berechnet (Anlage 2).

Zu 3: Die Absolventinnen und Absolventen sozialer Studiengänge tragen in hohem Maße zur Sicherung des hohen Niveaus der sozialen (Bera- tungs-)Einrichtungen bei und stützen nachhaltig das soziale und gesellschaftliche Miteinander in unserem Land.

Die in diesen Studiengängen vermittelten vielseitigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen sind auf die berufspraktischen Bedarfe ausgerichtet und ermöglichen über das von den Fachhochschulen und den Ausbildungsstellen organisierte Berufsanerkennungsjahr einen angemessenen Übergang in die Berufstätigkeit.

Mit Blick auf die demografische, aber auch andere gesamtgesellschaftliche Entwicklungen ist die Arbeitsmarktlage bei regionalen Unterschieden tendenziell positiv einzuschätzen. Diese wird in gleicher Weise von einer hohen Nachfrage nach Studienplätzen begleitet. Generell richten sich die Berufsaussichten der Absolventinnen und Absolventen nach den Angeboten der öffentlichen und privaten Träger der sozialen Einrichtungen.

Anlage 61

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 63 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Elbverbuschung

Mit Erlass vom 1. Dezember 2008 forderte das MU den Landkreis Lüchow-Dannenberg auf, zeitnah die Flächen zu benennen, auf denen umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des Gehölzbewuchses an der Elbe durchgeführt werden müssen, um eine Gefährdung der Deichsicherheit abzuwenden.

Die Landkreisverwaltung meldete daraufhin etliche Flächen und äußerte sich in einem Zeitungsartikel vom 21. Februar 2009 in der EJZ kritisch gegenüber dem Verhalten des Landes Niedersachsen und gegenüber den Aussagen des zugrunde liegenden Gutachtens der Entera, das die Landkreise Lüneburg und LüchowDannenberg auf Anweisung des MU hatten erstellen lassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Aussagen des Entera-Gutachtens einer „insgesamt erheblichen Beeinträchtigung“ durch die Entbuschungsmaßnahmen, oder teilt sie die ablehnende Kritik der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg, und wie bewertet sie konkret deren Aussage „Diesen Schritt gehen wir nicht mit“ bezüglich der Umsetzung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung der Entera? Sind die Aussagen des Gutachtens verbindliche Grundlage für die Entbuschungsmaßnahmen, und wird die Landesregierung die Kreisverwaltung zur entsprechenden Umsetzung anweisen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen der Lüchow-Dannenberger Kreisverwaltung?

a) Es gehe nicht nur darum, einige wenige Engstellen freizuschlagen, sondern es gebe auf der gesamten Strecke zwischen Schnackenburg und Neu Darchau (also dem Lü- chow-Dannenberger Gebiet) „viele, viele Engstellen“.

b) Es sei umstritten, weswegen die Vogelschutzrichtlinie auf die FFH-Bestimmungen „draufgesattelt“ worden sei, mit anderen Worten, sie solle im Gegensatz zu der Betrachtung der Entera nicht mit einbezogen werden.

c) Die Debatte der Verbuschung sei nur auf das linksseitige Ufer der Elbe beschränkt. Auf Länderebene sei versäumt worden, die Abflussproblematik aufgrund der Verbuschung gemeinsam zu lösen.

3. Welche Arbeiten sind wo bis zum 1. März 2009 im Bereich des Biosphärenreservats im niedersächsischen Zuständigkeitsgebiet zwi

schen Schnackenburg und Lauenburg durchgeführt worden?

Insbesondere das Hochwasserereignis vom August 2002 hat auch für den niedersächsischen Teil der unteren Mittelelbe gezeigt, dass im Hinblick auf eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Abflussquerschnittes Handlungsbedarf besteht. Einen besonderen Teilaspekt bildet dabei auch der Rückschnitt von abflusshindernden Gehölzflächen im Abflussprofil der Elbe. Speziell hierzu soll in Zusammenarbeit zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, den beiden Landkreisen, der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue und auf Grundlage von Wasserspiegellagenberechnungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bis spätestens Ende 2009 ein integriertes Gesamtkonzept erstellt werden, das die Erfordernisse des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes zusammenführt und die Grundlage für künftige Maßnahmen bildet. Das Konzept soll wiederum Teil einer integrierten Gesamtplanung für die Erhaltung und Entwicklung der wertbestimmenden Lebensraumtypen und Arten in dem dortigen Natura-2000Gebiet gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie sein.

Mit Erlass vom 1. Dezember 2008 sollten schon vorab Maßnahmen zur Reduzierung von Gehölzbewuchs aufgezeigt werden, die zur Abwehr einer Gefährdung der Deichsicherheit als unabwendbare vorgezogene Ausnahme vor der Erstellung des Gesamtkonzeptes zu bearbeiten sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: