Protokoll der Sitzung vom 27.03.2009

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei den von den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg angemeldeten Gehölzrückschnitten handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um laufende Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Sicherstellung des schadlosen Abflusses von Hochwasserabflussscheiteln und damit um Maßnahmen zur Deichsicherheit.

Das Büro Entera hat im Auftrag der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für Gehölzrückschnittmaßnahmen im FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ und Europäischen Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“ (= Natura-2000-Gebiet) erstellt,

- die im Zeitraum 2005 bis 2006 durchgeführt worden sind,

- die für 2007 geplant waren, wegen des Vertragsverletzungsverfahrens jedoch zurückzustellen waren.

Die Gliederung und der Aufbau des Gutachtens sowie die Kartierergebnisse sind nicht zu beanstanden. Der Bewertung der Erheblichkeit der Maßnahmen zur Reduzierung der Verbuschung kann von der Landesregierung allerdings nicht in allen Punkten gefolgt werden. Das betrifft insbesondere die Einschätzung der Erheblichkeit der Rückschnittmaßnahmen in ihrer Wirkung auf die Bestände von Biber, Pirol, Nachtigall und einigen anderen Vogelarten. Die unterschiedlichen Positionen sind zwischen allen Beteiligten abschließend ausgetauscht. Das Gutachten stellt wichtiges Material für die weiteren Überlegungen dar. Gleichwohl besitzt es als gutachterliche Äußerung keine Verbindlichkeit.

Zu 2:

a) Die Erkenntnisse der unteren Wasserbehörden vor Ort sind für die Beurteilung von Maßnahmen zur schadlosen Abführung von Hochwasserabflüssen zwingend erforderlich. Im Fall der unteren Mittelelbe werden diese Erkenntnisse mit den Ergebnissen der Berechnungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) für den gesamten Elbeabschnitt abzugleichen sein. Entscheidend für ein späteres Gesamtkonzept ist nicht die Anzahl der „vielen, vielen Engstellen“ sondern deren Wirkung auf den Hochwasserabfluss.

b) Gehölzrückschnittmaßnahmen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter in FFH- und Vogelschutzgebieten führen können, sind gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen zu überprüfen.

c) Der Hochwasserschutz an der deutschen Elbe ist eine Daueraufgabe und wird von den Elbeanliegern länderübergreifend wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund haben die Elbeminister am 10. November 2006 beschlossen, ein neues Bemessungshochwasser festzulegen. In diesem Zusammenhang haben sie auch deutlich gemacht, dass es die Aufgabe der Länder an der unteren Mittelelbe ist, die nicht zurückhaltbaren Hochwasserscheitel schadlos in die Nordsee abzuleiten. Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Abflussprofils sei deshalb sicherzustellen.

Wie in der Antwort auf Frage 2 a) beschrieben, berechnet die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) derzeit für die Länder unter Berücksichtigung

der Verbuschung die Wasserspiegellagen für einen Bemessungshochwasserabfluss von 4 545 m³/s. Sobald feststeht, mit welchem Wasserstand an den Hochwasserschutzanlagen in Niedersachsen zu rechnen ist, können erforderliche Maßnahmen diskutiert werden. Im Hinblick auf die Optimierung der Leistungsfähigkeit des Abflussprofils zählen dazu Entbuschungen, das Anlegen von Flutrinnen im Hochwasserabflussprofil der Elbe und Deicherhöhungen. Dieses wird gemeinsam in Abstimmung mit den zuständigen Landkreisen, Deichverbänden und Ländern geschehen.

Zu 3: Im Landkreis Lüneburg sind Unterhaltungsmaßnahmen für die Flächen „Gebiets-Nr. 1B - Sassendorfer Vorland“ und „Gebiets-Nr. 7 Garger Elbwiesen“ durchgeführt worden. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg erfolgten nach derzeitigem Kenntnisstand Maßnahmen im Bereich des Damnatzer Bogens.

Anlage 62

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 64 des Abg. Dr. Manfred Sohn (LINKE)

Zweckbindung und Befristung EFRE-Mittel für Stadt Hameln

In der Stadt Hameln wird es am 19. April 2009 zu einem Bürgerentscheid über die Sanierung der Fußgängerzone kommen. Das haben 6 161 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt durch ein Bürgerbegehren erwirkt. Ein Finanzierungsbaustein der Sanierung der Fußgängerzone ist eine Förderung in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE- Fonds). Vonseiten der Stadtverwaltung Hameln wird argumentiert, dass bei einem positiven Bürgerentscheid, der die derzeitigen Planungen für zwei Jahre stoppen würde, diese EFRE-Mittel verfielen.

Das Zweckbündnis für den Bürgerentscheid hingegen bestreitet die Zwangsläufigkeit und beruft sich zur Begründung auf den Förderzeitraum bis zum Jahr 2013. Es behauptet, dass bis zum 19. April 2009 im Rahmen des eingereichten städtischen Einwicklungs- und Wachstumskonzeptes eine von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptierte kostengünstigere Neuplanung erfolgen könnte. Diese könnte bis Ende des Jahres 2012 auch mit Mitteln aus der zugesagten EFRE-Förderung umgesetzt und abgerechnet werden.

Die Stadtverwaltung Hameln verweigert bislang die Herausgabe der Förderzusage/des Förder

bescheides bzw. reagiert nicht auf entsprechendes Auskunftsersuchen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass die 2 Millionen Euro EFRE-Mittel für die Sanierung der Fußgängerzone der Stadt Hameln aufgrund eines erfolgreichen Bürgerentscheides zwangsläufig verfallen würden?

2. Wären alternativ eine veränderte Neuplanung und Umsetzung der Sanierung der Fußgängerzone bis Ende des Jahres 2012 unter Einhaltung der grundsätzlichen Förderbedingungen des EFRE-Programms möglich?

3. Sind die Förderzusagen mit Auflagen und Bedingungen, wie der Verankerung der von der Stadtverwaltung Hameln anvisierten Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner in Höhe von 1 Million Euro, verbunden?

Für die Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete stehen in der Förderperiode 2007 bis 2013 im Zielgebiet „RWB - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (das sind die ehemaligen Bezirke Braunschweig, Hannover und Weser-Ems) Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro zur Verfügung. Um Mittel aus diesem Förderschwerpunkt zu erhalten, waren die Kommunen aufgefordert, mit der Antragstellung integrierte städtische Entwicklungs/Wachstumskonzepte vorzulegen.

Für das Zielgebiet sind insgesamt 46 Konzepte, darunter auch das der Stadt Hameln, eingereicht worden. Das Programm war dadurch mehr als dreifach überzeichnet. Aus diesem Grund hatte das Sozialministerium eine Auswahlentscheidung zu treffen.

Auf der Grundlage des von der Stadt Hameln erarbeiteten integrierten städtischen Entwicklungs/Wachstumskonzeptes und einer durchgeführten Ortsbesichtigung wurde der Stadt am 7. Mai 2008 ein Budget in Höhe von 2 Millionen Euro für die Umsetzung von förderfähigen Maßnahmen im Bereich Fußgängerzone zur Verfügung gestellt. Das vorgelegte Konzept konnte insbesondere im Hinblick auf die dargestellten regionalwirtschaftlichen Effekte und die damit verbundenen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung überzeugen. Ein weiteres Kriterium für die Einplanung der Mittel war der fortgeschrittene Planungsstand der Maßnahme und die damit verbundene kurzfristig mögliche Umsetzbarkeit.

Da die EU enge Zeitfenster für den Abfluss der Fördermittel setzt, muss seitens des Sozialministeriums rechtzeitig überprüft werden, ob die Umset

zung der eingeplanten Maßnahmen durch die Gemeinden zeitnah erfolgt. Mit diesen Überprüfungen soll eine Umschichtung in andere Förderbereiche oder gar ein Verfall der Mittel und damit eine Rückgabeverpflichtung an die EU vermieden werden. Der rechtzeitige Mittelabfluss hat eine hohe Priorität. Spätestens im Jahr 2010 muss damit begonnen werden, innerhalb des Schwerpunktes „Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete“ zu prüfen, inwieweit bei Nichtabfluss von Fördermitteln eine Umschichtung in andere Gemeinden sinnvoll und notwendig ist.

Die Stadt Hameln ist - wie alle anderen Kommunen auch - mit der Zuweisung des Budgets hierauf ausdrücklich schriftlich hingewiesen worden.

Da die beabsichtigten Investitionen zu einer Belebung der Konjunktur beitragen können, wurden Anfang 2009 alle Kommunen, die EFRE-Mittel aus der Richtlinie „Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete“ einsetzen können, vom Sozialministerium angeschrieben und um eine beschleunigte Durchführung ihrer städtebaulichen Maßnahmen gebeten.

Für die Umsetzung der Förderentscheidungen des Sozialministeriums ist die NBank als einheitliche Bewilligungsstelle des Landes zuständig. Die Stadt Hameln hat dort einen Bewilligungsantrag über Fördermittel in Höhe von 1 450 000 Euro (Ab- schnitt 1; Am Markt/Pferdemarkt) gestellt. Die sachliche Prüfung des Antrages ist inzwischen abgeschlossen. Aufgrund der derzeit noch vorläufigen Haushaltsführung 2009 konnte der Stadt Hameln noch kein Bewilligungsbescheid erteilt werden. Ihr wurde am 3. März 2009 durch die NBank eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns gewährt.

Nach §§ 22 b der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) steht ein Bürgerbegehren der Erteilung eines Bewilligungsbescheides grundsätzlich nicht entgegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, hat die Landesregierung prioritär darauf hinzuwirken, dass ein zeitgerechter Mittelabfluss erfolgt.

Es bleibt der Stadt Hameln im Rahmen ihrer Planungshoheit unbenommen, eine veränderte Neuplanung vorzunehmen und ihre Umsetzung bis Ende 2012 anzustreben. Sollte die Stadt ein überarbeitetes Konzept, das den Förderzielen ebenso

Rechnung trägt wie das bisherige, rechtzeitig vor einer eventuell erforderlichen Umschichtung der Mittel in andere Gemeinden vorlegen, käme es darauf an, ob es - im Vergleich mit anderen Gemeinden - so umgesetzt werden kann, dass ein zeitnaher Abfluss der Fördermittel verlässlich zu erwarten ist. Eine Entscheidung, ob der Stadt die avisierten Fördermittel belassen werden können, kann aber erst im Rahmen der im Jahre 2010 beginnenden Überprüfungen getroffen werden.

Die vielfache Überzeichnung des Programms führt bereits seit Anfang 2009 dazu, dass Anfragen von Gemeinden nach zusätzlichen Mitteln eingehen, die ihre Maßnahmen kurzfristig durchführen und die Mittel zeitnah abrufen können.

Zu 3: Die Zuweisung des Budgets erfolgte pauschal in Höhe von 2 Millionen Euro für die Umsetzung von förderfähigen Maßnahmen im Bereich Fußgängerzone im Rahmen des von der Stadt Hameln erarbeiteten integrierten städtischen Entwicklungs-/Wachstumskonzeptes.

Ein rechtlich verbindlicher Bewilligungsbescheid - und damit verbindliche Auflagen oder Bedingungen - liegt zurzeit wie bereits ausgeführt noch nicht vor.

Eine Festsetzung von Kostenbeteiligungen der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt durch die Stadt im eigenen Wirkungskreis. Die Bewilligungsstelle hat jedoch darauf hingewiesen, dass mögliche Einnahmen der Stadt, z. B. aus zu erhebenden Straßenausbaubeiträgen, bei Berechnung der Förderhöhe zu berücksichtigen sind.

Anlage 63

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 65 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Lasten und Erträge des Ausfallfonds Niedersachsen - Studienbeitragsdarlehen

Die Studierenden an Niedersachsens Hochschulen haben die Möglichkeit, zur Bezahlung der Studiengebühren ein verzinstes Darlehen bei der NBank aufzunehmen. Wie die Landesregierung in der Drs. 16/885 mitteilt, wurden seit Einführung des Darlehens bis zum 25. November 2008 6 239 Darlehen bewilligt. Die Kosten pro Antrag beziffert die Landesregierung auf 72,59 Euro, davon entfallen mit 18,62 Euro 26 % der Kosten für den „Overhead“. Nach weiterer Auskunft der Landesregierung belief sich der Ausfallfonds zum 1. Dezember 2008 auf 3 307 225,37 Euro, die Zins

erträge für das Jahr 2007, in dem 2 295 980 Euro eingezahlt wurden, beliefen sich auf 916,37 Euro.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie setzen sich die anfallenden Sachkosten in Höhe von 21,04 Euro und die Overheadkosten in Höhe von 18,62 Euro pro Antrag für ein Studienbeitragsdarlehen genau zusammen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass über ein Viertel der anfallenden Kosten aus den Studienbeitragsdarlehen für den Overhead ausgegeben werden?