Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

1996 34 325

1997 26 374

1998 23 198

1999 39 581

2000 32 753

2001 48 847

2002 44 171

2003 38 716

2004 37 144

2005 37 655

2006 26 514

2007 49 760

Trotzdem muss davon ausgegangen werden, dass die Schwarzwildbestände sich weiter auf einem hohen Niveau befinden. Die Rekordjagdstrecke beim Schwarzwild in Niedersachsen im Jagdjahr 2007 von 49 760 ist im abgelaufenen Jagdjahr voraussichtlich noch wieder gesteigert worden.

Das Landwirtschaftsministerium hat daher regelmäßig gegenüber den Jagdbehörden und Jägern zur Reduzierung des Schwarzwildes aufgerufen und über die Veterinärämter Maßnahmen zum Monitoring ergriffen.

Angesichts von Hausschweinepestausbrüchen infolge des Wildschweinepestgeschehens und zur Vermeidung einer Wiederholung des Seuchengeschehens zwischen 1992 und 1995 wurde ab 1997 durch orale Immunisierung auf den Verlauf der KSP im Schwarzwildbestand Einfluss genommen. In Verbindung mit den intensivierten jagdlichen Maßnahmen konnte der Seuchenzug gestoppt werden. Seit 2002 ist in Niedersachsen kein weite

rer Schweinepestfall aufgetreten. Im jagdlichen Bereich sind zur Schwarzwildreduktion seinerzeit folgende hoheitliche Maßnahmen ergangen:

- Aufhebung der Schonzeit

Die damaligen oberen Jagdbehörden wurden mit RdErl. vom 11. Juli 2002 aufgefordert, die Schonzeiten für Schwarzwild mit Ausnahme führender Bachen vorübergehend aufzuheben, bis ein Jahr lang in Niedersachsen kein Fall von Wildschweinepest mehr aufgetreten ist. Diese Schonzeitaufhebung ist mit RdErl. vom 27. Januar 2004 verlängert worden. Mit RdErl. vom 20. Januar 2005 wurden die Jagdbehörden auf das weitere Erfordernis der intensiven Schwarzwildbejagung hingewiesen und die Schonzeitaufhebung in die Verantwortung der Jagdbehörden gestellt.

- Aufforderung zur Anwendung von Saufängen

Die Jagdbehörden waren angewiesen, Genehmigungen zum Fang von Schwarzwild zu erteilen (möglichst kostenfrei). 22 Fanganlagen waren seinerzeit genehmigt, der Fangerfolg war sehr unterschiedlich.

- Prämienzahlung

Als weiterer Anreiz zur Bejagung schwacher Frischlinge während des Seuchenzuges war eine je zur Hälfte aus der Tierseuchenkasse und der Jagdabgabe finanzierte Abschussprämie im wildschweinepestgefährdeten Bezirk und im Überwachungsgebiet ausgesetzt worden (RdErl. vom 25. Juli 2002). Je erlegtem Frischling bis 10 kg Körpergewicht erhielt der Erleger 50 Euro.

- Monitoring

Um einen detaillierteren Überblick über die Schwarzwildverbreitung und -ausbreitung zu erhalten, wurden im Jahr 2002 landkreisweise Daten der Schwarzwildstrecken für den vergangenen Fünfjahreszeitraum zusammengestellt. Darüber hinaus stehen durch die Vorgaben des Landesjagdgesetzes ab dem Jagdjahr 2001 qualifiziertere Angaben zur Abschusszusammensetzung nach Geschlecht und Altersklasse zur Verfügung. Das Institut für Wildtierforschung bereitet dieses Datenmaterial auf, um Angaben über den tatsächlich vorhandenen Schwarzwildbestand herzuleiten und Aussagen über mögliche Entwicklungen zu treffen.

- Motivation zur verstärkten Bejagung

Die Landesjägerschaft Niedersachsen und ML hatten ein Achtpunkteprogramm erarbeitet mit

einem eindringlichen Aufruf zur Verstärkung der Schwarzwildbejagung als gemeinsamen Appell an die Jäger des Landes. Mit Presseinformationen und begleitenden Artikeln wurde insbesondere im Niedersächsischen Jäger, dem Mitteilungsblatt der Landesjägerschaft, für die dargestellten Maßnahmen landesweit geworben. Begleitend dazu wurde vom ML, ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft, im gemaßregelten Gebiet ein Informationstermin abgehalten, in dem die Kreisjägermeister, die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften, die Hegering- und Hegegemeinschaftsleiter und die Kreisveterinäre als Multiplikatoren mit Vorträgen zur Seuchensituation, zur Seuchenhygiene und zu den Möglichkeiten verstärkter Bejagung geschult wurden. In den Landesjagdbericht 2002 wurde ein Sonderbeitrag „Klassische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen“ aufgenommen.

Auch nach dem Ende des Seuchenzuges in Niedersachsen hat die Landesregierung zur Herabsetzung des Schwarzwildbestandes und zur Vermeidung von Maßnahmen der EU wegen der als besonders bedrohlich zu bewertenden Ansteckungsgefahr für Hausschweine die Problemstellung in Dienstbesprechungen mit Jagdbehörden und der Landesjägerschaft ständig herausgestellt. Bis heute wird immer wieder auf die Notwendigkeit zur verstärkten Bejagung hingewiesen.

Eine weitere Reduktion der Schwarzwildbestände kann, u. a. aufgrund des vermehrten Maisanbaues und stetig größerer Schläge, nur durchgeführt werden, wenn Jäger und Landwirte aktiv zusammenarbeiten, um vor Ort Möglichkeiten für eine intensivere Bejagung zu bewirken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach dem Erlöschen der KSP in Niedersachsen im Jahre 2002 ist in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Seuche in der Wildbahn virulent geblieben. Dort hat die Zahl der Ausbruchsfälle aktuell wieder deutlich zugenommen.

In Verbindung mit den bundesweit hohen Schwarzwildbeständen kann ein Übergreifen der Seuche in andere Bundesländer nicht ausgeschlossen werden.

Zu 2: Im Zuge der Neufassung der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz (DVO-NJagdG) vom 23. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 194), in der die niedersächsischen Jagdzeiten

geregelt sind, wurden die bisherigen Einschränkungen beim Schwarzwild gegenüber der Bundesjagdzeitenverordnung herausgenommen, sodass diese Jagdzeiten nunmehr in Niedersachsen unmittelbar gelten: Frischlinge und Überläufer dürfen ganzjährig, Bachen und Keiler vom 16. Juni bis 31. Januar bejagt werden.

Nach Überarbeitung des Achtpunkteprogrammes ist Anfang September 2008 eine Gemeinsame Empfehlung der Landesjägerschaft Niedersachsen und des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung „Hinweise zur effektiven Bejagung der Schwarzwildbestände in Niedersachsen“ veröffentlicht worden.

Zuletzt wurden alle Beteiligten per Erlass an die kommunalen Jagdbehörden vom 13. März 2009 in Anbetracht des aktuellen Seuchengeschehens in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zur gesteigerten Reduktion des Schwarzwildes aufgefordert.

In diesem Erlass wird u. a. auf folgende Aspekte eingegangen:

- möglichst kostenfreie Genehmigungen nach § 19 Abs. 1 Nr. 7 BJagdG zum Fang von Schwarzwild,

- Vorbeugung von Fütterungsmissbräuchen,

- Einhaltung der Regelungen zum Kirren des § 33 NJagdG,

- Hinweis auf die Möglichkeit, Anordnungen zur Verringerung der Schwarzwildbestände nach § 27 Abs. 1 BJagdG zu treffen,

- Intensivierung des KSP-Monitorings beim Schwarzwild,

- Hinweise zur Bejagungsstrategie,

- Empfehlung von revierübergreifenden Drückjagden,

- Aufforderung an Landwirte und Jäger zur Zusammenarbeit und zur Verbesserung der Bejagungsmöglichkeiten durch Unterteilung von landwirtschaftlichen Schlägen.

Erlass und Empfehlungen werden zurzeit in einer Arbeitsgruppe mit den betroffenen Verbänden auf Erweiterungen überprüft.

Mit Erlass des ML vom 19. März 2009 ist das bestehende niedersächsische KSP-Monitoring beim Schwarzwild erheblich intensiviert worden. In Abhängigkeit der Waldflächenanteile und insbesondere unter Berücksichtigung der Landkreise mit

überdurchschnittlicher Hausschweinedichte ist die Zahl der zu untersuchenden Wildschweine um 50 % auf jetzt 3 750 Stück jährlich erhöht worden.

Daneben ist in Niedersachsen auch ein Schweinepestüberwachungsgrogramm für Hausschweine etabliert, das sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:

- risikoorientiertes KSP-Monitoring in Beständen,

- Untersuchungen nach § 8 der Schweinehaltungshygiene-Verordnung z. B. bei Fieber oder abnormen Verlusten,