Von den Ende 2005 vorhandenen 1 047 ambulanten Pflegediensten hat der LRH im Gebiet von sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten bei insgesamt 92 Pflegediensten (rund 10 %) örtliche Erhebungen durchgeführt. 51 Pflegedienste waren in privater, 40 in gemeinnütziger und einer in öffentlicher Trägerschaft.
Die Erhebungen des LRH führten zu der Feststellung, dass die Höhe der tatsächlichen Investitionsfolgekosten, gemessen an der Landesförderung, im Durchschnitt nur bei rund 77 % lag. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Pflegefachkräfte mittlerweile häufig nicht nur Leistungen nach dem SGB XI erbringen, sondern gleichzeitig auch nach dem SGB V.
Der LRH hält im Ergebnis eine Reduzierung der Landesförderung um 20 % für erforderlich. An der pauschalen Art der Förderung soll festgehalten werden.
Zu 2: Die Landesregierung teilt die Auffassung des LRH. Durch eine Reduzierung der Förderhöhe würde die Förderung den tatsächlichen Aufwendungen der ambulanten Pflegeeinrichtungen angepasst. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht, mit der Förderung mehr zu bewirken als die Abdeckung der Investitionsfolgekosten.
Niedersachsen hält auch künftig als eines von drei Bundesländern an seiner Förderung fest - reduziert auf die tatsächlichen Investitionsaufwendungen. Damit leistet Niedersachsen weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der häuslichen pflegerischen Versorgung und der Vermeidung von dauerhaften Heimaufenthalten.
Zu 3: Die Förderung der Investitionsfolgekosten bei den ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgt leistungsbezogen. Werden mit zunehmendem Bedarf mehr Leistungen erbracht, werden aufgrund der niedersächsischen Förderpraxis auch die zusätzlichen Leistungen gefördert. Die Förderung von Investitionsfolgekosten ambulanter Pflegeeinrichtungen steht somit nicht in Zusammenhang mit der Frage, ob damit ein zusätzlicher Bedarf abgedeckt werden kann, weil Zweck der Förderung die Refinanzierung der Investitionskosten ist. Eine Kürzung der Förderung der Investitionsfolgekosten würde lediglich dazu führen, dass die ambulanten Pflegeeinrichtungen nur die Förderung erhalten, für die sie auch tatsächlich Aufwendungen haben. Es entsteht somit keine Unterdeckung.
Im Oktober des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das Land Niedersachsen weiterhin Zuwendungen für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) am Standort Bremerhaven tätigen wolle. Zugesichert wurde die Unterstützung bis Ende vergangenen Jahres, eine Weiterführung der Zuwendungen über die Jahreswende hinweg wurde als wahrscheinlich angekündigt.
Die ÜLU Bremerhaven hat eine herausragende Bedeutung für das umliegende Cuxland. Seit rund 30 Jahren werden an diesem Standort im Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde Auszubildende aus Niedersachsen beschult, die ohne diesen Standort weite Wege zu den ÜLU in Lüneburg oder Stade auf sich nehmen müssten.
1. Welche Bedeutung haben die ÜLU und das BTZ in Bremerhaven aus Sicht der Landesregierung für das Land Niedersachsen und speziell für den Landkreis Cuxhaven, und wie viele Auszubildende aus Niedersachsen wurden in den vergangenen sechs Jahren im BTZ unterrichtet?
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - kurz ÜLU - niedersächsischer Auszubildender aus Cuxland im Bundesland Bremen ist ein komplexes Thema. Es ist von jeher ein ganz unspektakulärer Vorgang, niedersächsische Auszubildende zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung nach Bremerhaven zu schicken, genauso wie auch Schülerinnen und Schüler aus dem benachbarten Cuxland in Bremerhaven zur Schule gingen und gehen. Dafür gibt es Regelungen und Ausgleichszahlungen.
Die Kostenerstattung für die niedersächsischen Betriebe, die ihre Auszubildenden zur ÜLU schicken, erfolgt aus einem Mix von Landes- und europäischen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds.
Mit der neuen Förderperiode, nach der wir in Niedersachsen seit 2008 fördern, können ESF-Mittel nur dort verausgabt werden, wo eine Förderzuständigkeit gegeben ist. Keinesfalls aber dürfen ESF-Mittel für Niedersachsen in andere Bundesländer fließen. Das ist EU-Fördergrundsatz.
Das Cuxland befindet sich im sogenannten Ziel-1EU-Fördergebiet (Konvergenz-EU-Gebiet). Hier kann die Teilnahme von Auszubildenden an der ÜLU mit 75 % aus ESF-Mitteln gefördert werden, wenn die ÜLU im Ziel-1-Gebiet stattfindet. Für das Cuxland zuständig ist die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, die in Stade und Lüneburg auch entsprechend ausgestattete ÜLUStätten für die Kurse in Niedersachsen bereithält und Kapazitäten zur Verfügung hat.
Das kennzeichnet den Zielkonflikt: Wir können Auszubildende aus dem Cuxland nach Bremerhaven schicken und müssen dann die ÜLU-Kosten vollständig aus Landesmitteln tragen (ca. 53 000 Euro/Jahr) , oder wir schicken die Auszubildenden in die überbetrieblichen Bildungsstätten ihres Handwerkskammerbezirkes und können die Zuwendungen des Landes zu 75 % aus ESFMitteln refinanzieren.
Gegenwärtig ist der Konflikt so entschieden, dass wir uns einvernehmlich unter Beteiligung der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde und der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsens für die Bremerhavener Lösung entschieden haben.
Es ist aber nicht für alle Zeit auszuschließen, dass sich eines Tages die Prioritäten verschieben. Da es immer auch um Landesmittel geht, entscheidet
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Zum ersten Teil der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Nach Auskunft der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde wurden in den letzten Jahren durchschnittlich jährlich zwischen 250 bis 280 niedersächsische Auszubildende in der ÜLU in Bremerhaven unterrichtet.
Zu 3: Es ist auch weiterhin vorgesehen, die für die niedersächsischen Auszubildenden in der KHW Bremerhaven-Wesermünde anfallenden Zuwendungen für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in Bremerhaven im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu tragen. Mit Erlass vom 16. April 2009 wurden die ÜLU-Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2009 für die KHW Bremerhaven-Wesermünde freigegeben. Es ist davon auszugehen, dass die für das Jahr 2009 beantragte Summe in Höhe von 53 221 Euro der KHW Bremerhaven-Wesermünde genehmigt wird. Das weitere Genehmigungsverfahren obliegt der NBank.
1 Die Förderperiode begann haushalterisch am 1.7.2008. Aus Mitteln der alten Förderperiode und auf Grundlage der ÜLUFörderrichtlinie der abgelaufenen EU-Förderperiode konnte noch bis 30.6.2008 gefördert werden.
Die Wissenschaftsminister der Länder haben sich am 22. April 2009 auf eine Neuauflage des Hochschulpaktes zur Finanzierung von zusätzlichen Studienplätzen verständigt. Bundesweit sollen nach dieser Vereinbarung 275 000 zusätzliche Studienplätze bis zum Jahr 2015 geschaffen und mit 6 500 Euro pro Platz - getragen zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land - unterstützt werden. Von verschiedener Seite wurde diese Vereinbarung als wichtiger, aber unzureichender Schritt kritisiert. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert 370 000 zusätzliche Studienplätze, die zudem mit 7 300 Euro - den tatsächlichen Durchschnittskosten eines Studienplatzes - gefördert werden sollten. Das Zentrum für Hochschulentwicklung kommt in seinen Berechnungen auf einen Bedarf von 346 000 zusätzlichen Studienplätzen bundesweit. Laut Statistischem Bundesamt wendet Niedersachsen durchschnittlich 8 100 Euro für einen Studienplatz auf.
Presseberichten zufolge wollen die Finanzminister der Länder die Zustimmung zum Hochschulpakt von einem Kassensturz, der erst nach der Bundestagswahl erfolgen wird, abhängig machen. Bereits am 4. Juni steht das Thema auf der Tagungsordnung des Treffens der Regierungschefs von Bund und Ländern.
1. Mit welchen Zielen bezüglich der Neuauflage eines Hochschulpaktes zwischen Bund und Ländern fährt die Landesregierung zum Treffen der Regierungschefs am 4. Juni 2009?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Verständigung der Wissenschaftsminister zum Hochschulpakt im Hinblick auf den tatsächlichen Bedarf an Studienplätzen in Niedersachsen bis zum Jahr 2015?
3. Welche Zahlen legt die Landesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bei der Umsetzung des Hochschulpaktes und der Ausfinanzierung zusätzlicher Studienplätze zugrunde?
Zu 1: Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer bedarfsgerechten und qualitätsvollen Bereitstellung zusätzlicher Studiermöglichkeiten in den Jahre 2011 bis 2015 und der Sicherung der Programmkostenpauschale bei der Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Zu 2: Der bei den Verhandlungen zum Hochschulpakt zugrunde gelegte Bedarf an Studienplätzen in Niedersachsen bis zum Jahr 2015 wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt als angemessen erachtet. Dieser basiert auf der „Vorausberechnung der Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester“ der Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz, deren Verwendung als Beratungsunterlage für die Weiterentwicklung des Hochschulpaktes die
195. Amtschefkonferenz am 18. September 2008 zugestimmt und die Eingang in die Qualifizierungsinitiative und den Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern am 22. Oktober 2008 gefunden hat.
Zu 3: Die Landesregierung wird wie in der ersten Phase des Hochschulpakts die Mittel, die der Bund für die zweite Phase des Hochschulpakts zur Verfügung stellt, in voller Höhe kofinanzieren.