Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Für die Beibehaltung der ökologischen Anbauverfahren beträgt die Förderung wie im vergangenen Jahr 137 Euro pro Hektar Acker- bzw. Grünlandfläche. Niedersachsen hält damit in vollem Umfang den „Förderkorridor“ ein, der gemäß GAK verbindlich vorgegeben ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Preise für ökologische Produktionsmittel - und hierbei insbesondere für ökologische Futtermittel - im Vergleich zum Hochpreisniveau des vorherigen Jahres derzeit wieder abgesunken sind.

Zu 2: Die EU hat in der VO (EG) Nr. 74/2009 (Art. 16 a) folgende Prioritäten festgelegt: Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt, Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Innovationen in Bezug auf diese Prioritäten. Das sind die sogenannten neuen Herausforderungen.

Niedersachsen/Bremen haben diese Prioritäten bei der Weiterentwicklung ihres Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (PROFIL) zu berücksichtigen. Konkret besteht die Vorgabe, für den Zeitraum 2010 bis 2013 mindestens 140 Millionen Euro für diese Herausforderungen vorzusehen. Berechnungen belegen, dass für den genannten Zeitraum schon jetzt Mittel in PROFIL in einem Umfang von etwa 230 Millionen Euro für die neuen Herausforderungen eingeplant sind. Trotzdem werden natürlich auch die zusätzlichen EUMittel für diese neuen Herausforderungen eingesetzt. Der Anteil der EU-Mittel, der nicht mindestens einer der neuen Herausforderungen bzw. den Zielen der neuen Herausforderungen dient, liegt in der Größenordnung von rund 10 %.

In der Regel zielen die geplanten Maßnahmen auf Synergien zwischen mehreren der neuen Herausforderungen ab. Maßnahmen zur Erhaltung und Extensivierung des Dauergrünlandes werden z. B., wenn auch in unterschiedlichem Maße, den Her

ausforderungen Klimawandel, Schutz der Wasserressourcen sowie der Biodiversität gerecht und kommen außerdem den Milchviehbetrieben zugute. Deshalb macht es wenig Sinn, die einzelnen Prioritäten nach den finanziellen Anteilen am Gesamtfördervolumen zu gliedern. Für die vier im Beispiel genannten Prioritäten liegen die finanziellen Anteile an den zusätzlichen EU-Mitteln jeweils zwischen 50 % und 65 %.

Wenn die EU die erneuerbaren Energien als neue Herausforderungen ansieht, dann hat sie dabei andere Mitgliedstaaten im Fokus. Niedersachsen gehört hier zu den absoluten Vorreitern in Europa, deshalb sind für diesen Bereich auch keine weiteren EU-Mittel vorgesehen.

Die Förderung des ökologischen Landbaus und der artgerechten Tierhaltung sind keine neuen Herausforderungen im Sinne der VO (EG) Nr. 74/2009. Die Ökobetriebe können aber selbstverständlich an all den Programmen teilnehmen, an denen auch die konventionellen Betriebe teilnehmen, und sie profitieren von den Maßnahmen, von denen auch die konventionellen Betriebe profitieren - immer vorausgesetzt, sie stellen einen Antrag und erfüllen die Voraussetzungen bzw. liegen - wie z. B. im Fall der Ausgleichszulage - in der entsprechenden Gebietskulisse. Rund 90 % der zusätzlichen EU-Mittel sind direkt oder indirekt für die Landwirtschaft vorgesehen - für die konventionelle Landwirtschaft und den ökologischen Landbau gleichermaßen.

Zu 3: Im Rahmen der Agrarumweltprogramme sind bisher keine Maßnahmen vorgesehen.

Anlage 47

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 48 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Wie wird das Genmaisanbauverbot in Niedersachsen umgesetzt, und gilt es auch für geplante Anbauversuche von MON810Mischformen?

Am 14. März 2009 wurde von der Bundeslandwirtschaftsministerin der Anbau des gentechnisch veränderten Mais MON810 vorläufig verboten (Ruhensanordnung) und per Bescheid vom 17. April 2009 der Fa. Monsanto Europe S.A. sowie dessen sofortige Vollziehung bekannt gegeben. Die Bundeslandwirtschaftsministerin beruft sich dabei auf neuere Erkenntnisse, nach denen der gentechnisch veränderte

Organismus (GVO) eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.

Die Gefahren für die Umwelt ergeben sich daraus, dass Lebewesen in unterschiedlicher Intensität und zum Teil. unabwendbar dem von der Pflanze produzierten Bt-Toxin ausgesetzt sind, sowie aus der Toxikologie dieser gentechnisch veränderten Pflanze selbst, die während ihrer gesamten Wachstumsphase Bt-Toxin produziert, dem auch Nicht-Ziel-Insekten, Bodenorganismen und Wasserorganismen ausgesetzt sind.

Die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids wird damit begründet, dass Schäden an einzelnen Komponenten des ökologischen Gleichgewichts gravierende und irreversible Langzeitfolgen haben können. Demgegenüber entstünden lediglich begrenzte, temporär mögliche finanzielle Verluste für Monsanto Europe S.A. und für Landwirte. Auch das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 5. Mai 2009 dieses Verbot und die Begründung bestätigt.

Von daher stellt sich die Frage danach, wie die Landesregierung das MON810-Verbot umsetzt und ob es auch für geplante Anbauversuche mit MON810 Mischformen oder Weiterentwicklungen gilt.

Das Standortregister weist derzeit für Niedersachsen zwei Freisetzungen (Eintrag 20. April 2009 und 30. April 2009) eines gentechnisch veränderten Mais aus, der sowohl resistent gegen den Herbizidwirkstoff Glyphosat als auch insektenresistent gegen den Maiszünsler sowie den Maiswurzelbohrer ist und der eine Weiterzucht u. a. des Mais MON810 darstellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Standorten in Niedersachsen wurden im Jahr 2009 der Anbau von Mais MON810 für a) Wertprüfungen (mit welchen Sorten), b) Koexistenzversuche und c) welche anderen Zwecke von jeweils welchem Träger geplant und angemeldet?

2. Welche Schritte hat das Land Niedersachsen im Einzelnen unternommen, um das Anbauverbot des gentechnisch veränderten Mais MON810 in Niedersachsen umzusetzen, insbesondere zur Sicherstellung des Saatguts?

3. Welche Träger haben die Freisetzungen in Söllingen, Landkreis Helmstedt, und in Braunschweig angemeldet, wer führt diese durch, und hat das Anbauverbot von Mais MON810 aufgrund der Ruhensanordnung seiner Anbaugenehmigung Auswirkungen auf sie, da die Freisetzungsgenehmigungen mit den Aktenzeichen 6786-01-0163 und 6786-01-0194 für die gentechnisch veränderten Maislinien NK603, MON810 sowie Hybriden aus NK603 und MON810 erteilt wurden?

Mit Schreiben vom 17. April hat das BVL (Bundes- amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit) als zuständige Behörde die Möglichkeit

genutzt, die Genehmigung für den Anbau von MON 810 ruhen zu lassen. Dies wurde möglich durch den Artikel 23, einer Schutzklausel in der EU-Freisetzungsrichtlinie, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, eine Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Produktes einzuschränken oder ganz zu verbieten. Damit darf es in Deutschland in diesem Jahr keinen Anbau von MON810 im Freiland geben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen wurden für das Jahr 2009 Flächen für etwa 12 ha MON 810 angemeldet. Die Fläche setzten sich wie folgt zusammen: Pioneer: 0,2 ha bei Söllingen (LK Helmstedt), Sortenversuch laut Auskunft der Firma; Bundessortenamt (BSA) : 0,4 ha bei Braunschweig (Ölper) und Peine (Hohenhameln) , Wertprüfungen; Julius-KühnInstitut (JKI): 11,6 ha bei Braunschweig (Ölper) und Neustadt a. Rbg. (Mariensee), Forschungsanbau.

Zu 2: Die zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) wurden vorab mit Erlass MU vom 15. April 2009 informiert und gebeten, die Betreiber über den Sachstand auf der Grundlage der PI des BMELV zu informieren. Die Ruhensanordnung des BVL wurde den GAÄ mit Erlass MU vom 20. April 2009 übersandt.

Der zum Standortregister für 2009 angemeldete Anbau von MON810 in Niedersachsen wurde gestoppt. Damit ist die unmittelbare Umsetzung des BVL-Bescheides in Niedersachsen erfolgt.

Das Bundessortenamt (BSA) überwacht sich nach § 25 Abs. 7 des Gentechnikgesetzes (GenTG) selbst. Der geplante Anbau bei Peine und Braunschweig ist nicht erfolgt.

Die Sortenprüfung der Firma Pioneer ist gestoppt. Das Julius-Kühn-Institut hat ebenfalls keine Aussaat vorgenommen. Die Lagerung von MON810Saatgut wird durch die Anordnung nicht beschränkt und ist daher weiterhin zulässig.

Zu 3: Das Anbauverbot betrifft den Anbau. Freisetzungen sind hier nicht geregelt. Antragsteller für die genannten Freisetzungen ist jeweils die Firma Monsanto Agrar Deutschland.

Anlage zu Frage 5

Tatdatum Landkreis Gemeinde

1 16.03.2009 Aurich Norden

2 20.03.2009 Aurich Mareinhafe

3 26.03.2009 Aurich Großefehn

4 12.03.2009 Aurich Norden

5 12.03.2009 Bad Harzburg Bad Harzburg

6 16.03.2009 Bad Harzburg Bad Harzburg

7 13.03.2009 Braunschweig Volkmarode

8 17.03.2009 Braunschweig Volkmarode

9 22.04.2009 Braunschweig Stadt

10 12.03.2009 Celle Wietze

11 12.03.2009 Celle Celle

12 16.03.2009 Celle Wathlingen

13 17.03.2009 Celle Winsen/Aller

14 26.03.2009 Cloppenburg Goldenstedt

15 05.05.2009 Cloppenburg Cloppenburg

16 17.03.2009 Cuxhaven Hemmoor

17 26.03.2009 Cuxhaven Hemmoor

18 12.03.2009 Diepholz Bassum