Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

Zu 2 und 3: Die in der Vorbemerkung aufgeführten Ausnahmen zur Verordnung des kurzwirksamen Insulinanaloga zulasten der GKV gelten ohne Einschränkung für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen.

Der Landesregierung liegen keine medizinisch begründeten Erkenntnisse vor, dass die beabsichtigte Richtlinienänderung nicht zu einer optimalen

Behandlung bzw. Versorgung von an Diabetes Typ 1 leidenden Betroffenen führen könnte.

Anlage 28

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 30 der Abg. Grant Hendrik Tonne und Marco Brunotte (SPD)

Tod eines zuckerkranken Jugendarrestanten - Welche Defizite gibt es bei der medizinischen Versorgung im niedersächsischen Vollzug?

Am 3. März 2008 hat sich ein 17-jähriger Jugendlicher zum Arrestantritt in der Jugendarrestanstalt Nienburg gestellt. Seine Zuckerkrankheit war bekannt. Nach eigenen Angaben will die Arrestanstalt extra Diätpläne für Zwischenmahlzeiten aufgestellt haben und ein Augenmerk auf die Kontrolle der Blutzuckerwerte gelegt haben. Am nächsten Morgen wurde er von Anstaltsbediensteten fast bewusstlos und kaum ansprechbar in seiner Zelle aufgefunden. Im Rahmen der notärztlichen Behandlung kam es zu einem Herzstillstand. Der Jugendliche verstarb am 18. März 2008 im Krankenhaus in Nienburg.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass dieser Todesfall hätte verhindert werden können? Wenn ja, wo sieht sie im konkreten Fall Versäumnisse, wenn nein, warum nicht?

2. Wie bewertet die Landesregierung die medizinische Versorgung in den niedersächsischen Vollzugseinrichtungen, wie viel Zeit vergeht regelmäßig zwischen Alarmierung des Rettungsdienstes bis zum Eintreffen beim Inhaftierten, und welche Verbesserungen hält die Landesregierung gegebenenfalls für angezeigt?

3. Wie wird die notfallmedizinische Versorgung a) in der Jugendarrestanstalt in Nienburg und b) in den übrigen Vollzugseinrichtungen konkret sichergestellt, und welche Verbesserungen hält die Landesregierung hier für angezeigt?

Bei der Zuckerkrankheit handelt es sich um die häufigste endokrine Störung. Kennzeichnend für diese Erkrankung ist ein relativer oder absoluter Mangel an Insulin. Da Insulin den Blutzuckergehalt reguliert, kommt es bei Insulinmangel zu einem Blutzuckeranstieg, der bis zu einem Koma führen kann.

Während ein niedriger Insulinspiegel zu einem Anstieg des Blutzuckers führt, bewirkt ein zu hoher Insulinspiegel eine Blutzuckersenkung. Bei sehr niedrigen Blutzuckerwerten besteht die Gefahr eines Schocks. Bei der Behandlung der Zuckerkrankheit muss deshalb immer das richtige Maß an

Zuckerzufuhr (in Form von Kohlehydraten) und Insulinzufuhr gefunden werden.

Im Zentrum der Behandlung einer insulinpflichtigen Zuckererkrankung stehen die Diabetesdiät (die genau einzuhalten ist) und eine darauf abgestimmte Gabe von Insulindosen. Die diätische Einstellung und die Einstellung auf die Insulindosen erfolgen typischerweise unter stationären Bedingungen. Im Rahmen dieser stationären Behandlung wird der Patient zudem angeleitet, mit seiner Erkrankung angemessen umzugehen und die regelmäßigen Blutzuckerkontrollen durchzuführen. Nach abgeschlossener Zuckereinstellung erfolgt die weitere Behandlung im normalen häuslichen Umfeld. In der Regel sind gut eingestellte Zuckerkranke auch arbeitsfähig.

Im vorliegenden Fall hat der Verstorbene in gutem Allgemeinzustand und mit optimal eingestellten Blutzuckerwerten seinen Arrest angetreten. Die Arrestfähigkeit wurde ärztlicherseits ausdrücklich bestätigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung sieht sich nicht in der Lage, darüber zu spekulieren, ob der Todesfall hätte verhindert werden können oder nicht. Das Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Verden ist noch nicht abgeschlossen. Die Sektion des Leichnams ist am 17. März 2008 im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Institut für Rechtsmedizin) durchgeführt worden. Zur abschließenden Begutachtung des Falles empfehlen die Obduzenten weitere Untersuchungen, die bisher noch nicht erfolgt sind. Die Staatsanwaltschaft hat in Kenntnis des Sektionsprotokolls mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit dem Todesfall bislang kein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens gegen Justizmitarbeiter besteht.

Die ärztlichen Behandlungsvorgaben wurden von der Jugendarrestanstalt durchgehend umgesetzt. Der Arrestant erhielt sowohl die vorgesehene Diabetesdiät als auch das verordnete Insulin.

Zu 2: Alle Justizvollzugsanstalten verfügen über haupt- oder nebenamtliche Anstaltsärztinnen und Ärzte, die eine den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende medizinische Betreuung gewährleisten. Soweit erforderlich, werden zusätzlich externe Fachärzte in die Behandlung mit eingebunden. Die Fachaufsicht über die Ärztinnen und Ärzte in den Justizvollzugsanstalten führt der Ärztliche Referent des Justizministeriums.

In der notärztlichen Versorgungsstruktur besteht kein Unterschied zur Allgemeinbevölkerung. Auf die Zeitdauer zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen des Rettungsdienstes hat der Justizvollzug deshalb auch keinen Einfluss; sie wird allein durch die Organisation des jeweiligen Rettungsdienstes bestimmt.

Zu 3: Bei Notfällen wird grundsätzlich in allen Einrichtungen des niedersächsischen Justizvollzuges unverzüglich der Rettungsdienst (Notarzt) alarmiert. Bei Krankheitsfällen ohne vitale Gefährdung wird zunächst auf den Anstaltsarzt zurückgegriffen; ist dieser nicht erreichbar, wird der kassenärztliche Notdienst verständigt.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 des Abg. Jürgen Krogmann (SPD)

Schauen die Fahrgäste in die Röhre? - Warum gibt es keine zusätzlichen Haltepunkte im Schienenpersonennahverkehr Niedersachsens?

Vor einigen Jahren hat das Land Niedersachsen im Rahmen des Programms „Niedersachsen ist am Zug“ zusätzliche Haltepunkte im regionalen Schienennahverkehr untersuchen lassen. In diesem Zusammenhang sind rund 100 zusätzliche Bahnhaltepunkte auf eine mögliche Neueinrichtung oder Wiedereröffnung untersucht und einige auch eröffnet worden.

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) hat sich nach Zeitungsberichten nun offenbar gegen eine Öffnung weiterer zusätzlicher Haltepunkte für den regionalen Bahnverkehr entschieden. Neben angedachten Haltepunkten in Kirchhammelwarden und Jaderberg wird auch von einer Haltestelle am Universitätsstandort Oldenburg-Wechloy abgesehen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Welche Kriterien waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?

2. Ist die besondere Situation des angedachten Haltepunktes Oldenburg-Wechloy in der Nähe einer Universität mit und 12 000 Studierenden - darunter viele Pendler, die mit dem Zug an der Universität vorbei und anschließend vom Hauptbahnhof mit dem Bus wieder zurück fahren - bei der Abwägung besonders gewürdigt worden?

3. Ist eine neue Auflage des Programmes „Niedersachsen ist am Zug“ vonseiten der Landesregierung vor dem Hintergrund veränderter Siedlungsstrukturen, steigender Benzinpreise

und der Notwendigkeit, durch die Förderung des ÖPNV zur CO2-Vermeidung beizutragen, geplant?

Das Programm „Niedersachsen ist am Zug“ beinhaltet den Ausbau bzw. eine Modernisierung von bestehenden Stationen und wurde im Jahr 2001 konzipiert. Die Reaktivierung von Stationen wurde bereits vorab im Jahr 1998 untersucht. Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat dabei in einem mehrstufigen Verfahren für 130 Orte oder Ortsteile geprüft, ob unter fahrplantechnischen und volkswirtschaftlichen Randbedingungen die Einrichtung eines neuen Bahnhaltes möglich ist. Da jeder zusätzliche Halt eine Verlängerung der Fahrzeit für die Züge bedeutet, war zu prüfen, ob Anschlüsse zu anderen Linien des Nahverkehrs oder zu Zügen des Fernverkehrs verloren gehen.

In weiteren Stufen sind wirtschaftliche Belange bewertet worden: Neben dem zusätzlichen Aufwand für das Anhalten und Wiederanfahren des Zuges an einem neuen Halt spielen Zeitverluste durch den neuen Halt für die im Zug sitzenden Fahrgäste eine wichtige Rolle. Auf der Nutzenseite wurden die an der neuen Station zu erwartenden Fahrgastzahlen ermittelt und unter Berücksichtigung von zu erwartenden erzielbaren zusätzlichen Einnahmen den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung dieser neuen Station gegenübergestellt. Zusätzlich sind weitere volkswirtschaftliche Aspekte - wie etwa durch Verlagerung von Fahrten aus dem Individualverkehr und damit verbunden geringere volkswirtschaftliche Kosten z. B. aufgrund vermiedener Straßenunfälle - berücksichtigt worden.

Nach Auswertung der fahrplantechnischen Randbedingungen und den Nutzen-Kosten-Analysen stellte sich heraus, dass nur sehr wenige Stationen diese Kriterien erfüllen. Andererseits besteht ein erheblicher Nachholbedarf auch und gerade bei der Qualität und Ausstattung bestehender Stationen. Daher wurde im Jahr 2001 das Programm „Niedersachsen ist am Zug“ konzipiert, um das vorhandene Nahverkehrsangebot zeitgerecht weiter zu entwickeln und attraktiver auszugestalten.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2: Dem Land ist die Situation des angestrebten Bahnhaltes in Oldenburg-Wechloy und dessen Nähe zur Universität bekannt. Es werden hier durchaus positive Ansätze gesehen. Allerdings sprechen aus heutiger Sicht fahrplantechnische

Zwänge gegen einen Haltepunkt OldenburgWechloy. Die Bedienung westlich von Oldenburg erfolgt durch die Regionalexpresszüge der für Niedersachsen wichtigen Linie Hannover—Bremen— Oldenburg—Leer—Emden—Norddeich. Diese Züge müssen in Oldenburg Anschlüsse an die Züge der Nordwestbahn, die die Strecke Osnabrück—Oldenburg—Wilhelmshaven bedienen, und in Oldenburg sowie in Bremen Anschlüsse an den Fernverkehr Richtung Süden und Osten herstellen. Ferner konnte 2005 mit dem Einsatz moderner Doppelstockzüge die Fahrzeit zwischen Oldenburg und Norddeich deutlich verkürzt werden, sodass inzwischen eine schnelle direkte Verbindung an die Nordseeküste angeboten wird. Die sehr positive Nachfrageentwicklung auf dieser Linie bestätigt die Richtigkeit dieser Maßnahmen. Aufgrund eingleisiger Streckenabschnitte zwischen Oldenburg und Leer sowie zwischen Emden und Norddeich würde ein zusätzlicher Halt dieser auch touristisch wichtigen Linie eine überproportionale Verlängerung der Fahrzeit westlich von Oldenburg bedeuten.

Eine andere Situation könnte sich nach Abschluss des Vergabeverfahrens Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen, das derzeit von der Vergabekammer überprüft wird, ergeben.

Zu 3: Das Land strebt trotz der gekürzten Regionalisierungsmittel eine Fortsetzung des Bahnhofsstationsprogramms „Niedersachsen ist am Zug“ an. Die Finanzierung eines solchen Programms, das auch aus Mitteln des Bundes oder der Bahn komplementär finanziert werden muss, ist allerdings noch nicht gesichert. Aufgrund der bisher sehr positiven Entwicklung bei der Weiterentwicklung des bestehenden Nahverkehrsangebotes und der am unteren Rand der Erwartungen liegenden Nachfrageentwicklung bei den neu eingerichteten Haltepunkten wird der Fokus weiterhin bei der Modernisierung bestehender Stationen liegen.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 32 der Abg. Miriam Staudte (GRÜ- NE)

Zuwegung zur geplanten Elbbrücke bei Darchau gefährdet Schutzziele in der Elbtalaue

Im Zuge der Planungen für eine Elbbrücke bei Darchau (Landkreis Lüneburg) - Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) wird als Zuwegung zur Brückenauffahrt auch eine Ortsumgehung für die Ortschaft Neu Darchau geprüft.

Gegenüber der Lokalpresse hat Ministerpräsident Wulff in Aussicht gestellt, nicht nur den Brückenbau, sondern auch den Bau der ca. 8 Millionen Euro teuren Ortsumgehung mit Landesmitteln zu fördern.

Die Vorzugsvariante der 1,5 km langen Ortsumgehung Neu Darchau würde durch sensible Schutzgebiete, die Gebietsteile A und C-42 des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“, sowie auf einer Länge von 300 m im EGVogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“ und im FFH-Gebiet „Elbniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg“ verlaufen und diese voraussichtlich erheblich beeinträchtigen.