Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Zu 2: Der länderübergreifende Nationalpark Harz ist ein bedeutender Faktor für den Tourismus in der Harzregion. Mit einer Vielzahl interessanter und lehrreicher Angebote bereichern die Nationalparkverwaltung und die anderen für den Nationalpark tätigen Akteure das touristische Angebot und tragen zu einem hohen Bekanntheitsgrad und zur touristischen Profilierung des Gebietes bei. So sind in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Nationalparkzentren, Nationalparkhäuser und Rangerstationen eingerichtet worden, die den Besucherinnen und Besuchern durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Führungen die Natur mit ihrer Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten und Lebensräumen nahebringen. Das Luchsgehege an der Rabenklippe, das Auerhuhngehege in Lonau und die Wildtierbeobachtungsstationen am Molkenhaus und im Odertal sind Publikumsmagnete. Im Brockengarten kann man Pflanzenarten und Biotope der Mittel- und Hochgebirge erleben. Erlebnispfade wie der Löwenzahn-Entdeckerpfad Drei Annen Hohne, der

Seelen-Pfad bei Herzberg, der Urwaldstieg am Brocken oder der Wildnispfad Altenau vermitteln weitere Naturerlebnisse besonderer Art.

Mit touristischen Einrichtungen und Verbänden pflegt die Nationalparkverwaltung eine intensive länderübergreifende Zusammenarbeit. Wichtige Hinweise für die Optimierung der touristischen Angebote und die Profilierung der Nationalparkregion ergeben sich aus dem von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam erstellten „Zukunftskonzept Harz 2015“ und dem im Rahmen der Europäischen Charta für nachhaltigen Tourismus in Schutzgebieten erarbeiteten „Tourismusleitbild der Nationalparkregion Harz“. Die Nationalparkverwaltung Harz ist zurzeit dabei, in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt ein Konzept zum Thema „Erholung, Naturerleben und Tourismus im Nationalpark Harz“ zu erarbeiten, in dem die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen näher festgelegt und, darauf aufbauend, umgesetzt werden sollen.

Thüringen hat am Nationalpark Harz unmittelbar keinen Anteil. Dennoch bestehen entsprechende Kontakte mit dem Ziel, die länderübergreifende Nationalparkregion touristisch weiter zu stärken.

Zu 3: Tarifverbünde können sich aus verschiedenen Aufgabenträgern und/oder verschiedenen Verkehrsunternehmen bilden. Die Aufgabenträger in Niedersachsen haben Ihre Aufgaben nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen bekommen. Die Einwirkungsmöglichkeiten der Landesregierung auf diese sind folglich begrenzt. Für aufgabenträgerübergreifende Angebote sehen die gesetzlichen Regelungen eine Abstimmung der beteiligten Aufgabenträger vor. Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) steht bezüglich der Entwicklung grenzüberschreitender Angebote in Gesprächen mit anderen betroffenen Aufgabenträgern. Die Möglichkeit einer Verbesserung der Mobilität der Touristinnen und Touristen im Harz ist daher gegeben.

Anlage 41

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 42 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Verbleib von Lehrkräften für Mangelfächer

An Niedersachsens Schulen droht ein großer Ausfall von Unterricht zum kommenden Schuljahr; die Unterrichtsversorgung soll laut Erlass des Kultusministeriums im Durchschnitt 99,5 % betragen. Die Landesregierung sieht einen Grund für diese Misere im leergefegten Arbeitsmarkt, insbesondere für sogenannte Mangelfächer wie Chemie oder Physik. Gleichzeitig arbeiten nicht alle voll ausgebildete Lehrkräfte (abgeschlossenes Zweites Staatsexamen oder Äquivalent) an den Schulen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation auch an einer Schule unterrichten könnten, arbeiten derzeit für die Niedersächsische Schulinspektion (bitte aufgeschlüs- selt nach Schulformen und Schulfach)?

2. Wie viele Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation auch an einer Schule unterrichten könnten, sind derzeit ins Kultusministerium oder in eine ihm nachgeordnete Behörde abgeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schul- formen und Schulfach)?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, den hier thematisierten Personenkreis zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Schulen einzusetzen?

Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr zu sichern. Zu diesem Zweck wurden vielfältige Maßnahmen ergriffen.

Das Niedersächsische Kultusministerium, die Landesschulbehörde, die Niedersächsische Schulinspektion und das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung erfüllen den Anteil der Verwaltungsebene des umfassenden gesetzlichen Auftrages zur Gewährleistung eines funktionierenden Schulsystems in Niedersachsen. Jede Behörde für sich leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung des Bildungsanspruchs der Schülerinnen und Schüler. Um diesen Anteil erbringen zu können, bedarf es einer Vielzahl von unterschiedlichen Professionen in den verschiedenen Teilen der Kultusverwaltung. Unverzichtbar für schulspezifische Verwaltungseinheiten ist eine umfassende schulfachliche Kompetenz eines Teils der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen.

Umfassende schulfachliche Kompetenz erwächst aus einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung und durch den Erwerb von Berufserfahrung im Arbeitsfeld Schule. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den notwendigen komplexen Kompetenzen für die Arbeit im Kultusministerium und in den nachgeordneten Behörden zu gewinnen, werden Lehrerinnen und Lehrer und Schulleiterinnen und Schul

leiter mit den besonderen Kompetenzen, die für die definierten Einzelaufgaben in den Einrichtungen notwendig sind, abgeordnet oder versetzt. Dieser Weg der Personalentwicklung und -gewinnung wird von der Niedersächsischen Landesregierung konsequent beschritten.

Ein Teil der Aufgaben in der Kultusverwaltung erfordert über die bei Lehrerinnen und Lehrern und Schulleiterinnen und Schulleitern vorhandene Kompetenz hinaus zusätzliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Diese haben schulfachliche Führungskräfte der Schulverwaltung, die ehemals als Lehrerinnen und Lehrer in Schulen tätig waren, durch zusätzliche qualifizierende Maßnahmen und durch langjährige Berufserfahrung in den verschiedenen Feldern der Schulverwaltung erworben. Diese Personen sind dauerhaft durch Versetzung und gegebenenfalls nachfolgende Beförderungen in der Schulverwaltung eingesetzt. Es wäre für das Gesamtsystem nicht zweckmäßig, diese zum Teil seit vielen Jahren außerhalb der Schule eingesetzten Kräfte wieder zum Unterrichten in die Schulen zu entsenden. Als Folge würde das Verwaltungs- und Aufsichtssystem der Schulen erheblich leiden.

Es werden auch Lehrerinnen und Lehrer und Schulleiterinnen und Schulleiter mit besonderen Qualifikationen für begrenzte Zeiten an das Niedersächsische Kultusministerium und an die die nachgeordneten Behörden abgeordnet. Dies geschieht zum einen, um die besonderen Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Kenntnisse zeitlich begrenzt in den Schulbehörden zum Vorteil aller Schulen nutzbar zu machen. Die Abordnung wird auch als Personalentwicklungsmaßnahme für die einzelne Lehrkraft genutzt; auf diesem Wege erleben Lehrerinnen und Lehrer und auch Schulleiterinnen und Schulleiter eine andere Sichtweise auf das Gesamtsystem Schule und können nach dem Ende der Abordnung eine Vielzahl von Vorgängen differenzierter einschätzen und damit zu größerer Handlungsflexibilität kommen. Abgeordnete Lehrkräfte werden in der Regel nach Erledigung der Einzelaufgabe wieder an den Schulen tätig und stehen dort der Unterrichtsversorgung zur Verfügung. Ein Teil der ehemals abgeordneten Personen wird in der Folge in die Behörde versetzt.

Die Praxis der Abordnung führt regelmäßig zu einer qualifizierten Aufgabenerledigung und zu einer gelungenen Personalentwicklung und wird daher auch weiterhin von der Niedersächsischen Landesregierung verfolgt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Liste zur NSchI: Siehe Anlage 1.

Zu 2: Liste zum MK: Siehe Anlage 2.

Liste zur LSchB: Siehe Anlage 3.

Liste zum NiLS: Siehe Anlage 4.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 43 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Zusammenführung Braunschweigisches Landesmuseum und Städtisches Museum

Im Januar 2009 war geplant, das Braunschweigische Landesmuseum und das Städtische Museum zusammenzuführen, indem die beiden derzeit vakanten Direktorenstellen in Personalunion übernommen werden sollten. Der leitende Direktor der Magdeburger Museen, Professor Dr. Matthias Puhle, sollte laut Braunschweiger Zeitung vom 28. Januar 2009 der neue „Museums-Generaldirektor“ in Braunschweig werden. Laut Neue Braunschweiger vom 28. Januar 2009 sei die Zusammenlegung der beiden Museen dabei Vorraussetzung für eine mögliche Zusage Puhles gewesen, der für die Leitung nur eines Museums nicht nach Braunschweig gekommen wäre. Die Verhandlungen endeten jedoch ergebnislos, sodass Ende März 2009 die Absage Puhles bekannt gegeben wurde. Laut Hannoverscher Allgemeinen Zeitung vom 28. März 2009 habe er sich dagegen entschieden, da seine bisherige Arbeit in Sachsen-Anhalt mit mehr Verantwortung verbunden sei. Derweil verbleiben die beiden Braunschweigischen Häuser ohne Leitung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung weiterhin an dem Vorhaben fest, die beiden Braunschweigischen Museen in ihren Direktoraten zusammenzuführen, nachdem Professor Dr. Matthias Puhle Ende März 2009 das Angebot abgelehnt hat?

2. Da bei einer Besetzung der Direktorenposten in Personalunion beide Museen in ihrer jetzigen Trägerschaft bleiben sollen (laut Antwort auf ei- ne Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwor- tung im Februar 2009): Im Rahmen welchen Rechtskonstruktes könnte eine gemeinsame Direktorenstelle realisiert werden, bzw. wie soll in diesem Fall die Frage der Fach- und Dienstaufsicht gehandhabt werden?

3. In welchem Zeitrahmen und durch welches Verfahren soll die Stelle/sollen die Stellen besetzt werden, d. h. gibt es eine bundesweite Ausschreibung für den Posten eines Direktors des Braunschweigischen Landesmuseums und des Städtischen Museums, bundesweite Ausschreibungen für beide vakante Posten getrennt voneinander, oder ist, wie bereits bei den Verhandlungen mit Puhle praktiziert, eine freihändige Besetzung des Postens/der Posten geplant?

Zu 1: Die Stadt Braunschweig und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur haben sich darauf verständigt, die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit im Kulturbereich in Braunschweig weiterzuführen und Lösungen zu entwickeln, die eine Zusammenführung der Leitung des Städtischen Museums und des Braunschweigischen Landesmuseums ermöglichen.

Zu 2: Das Braunschweigische Landesmuseum sowie das Städtische Museum Braunschweig sollen in ihrer bisherigen Trägerschaft verbleiben.

Aufgabe der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist es, die kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig zu wahren und zu fördern. Als übergreifende Institution für Kunst und Kultur in Braunschweig und im Braunschweiger Land könnte sie ein geeigneter Träger für die Ansiedlung der Stelle für die Leitung der genannten Museen sein. Dazu müsste die Stiftung mit Dienstherreneigenschaft ausgestattet werden. Bei dieser Konstruktion läge die Dienstaufsicht bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, die Fachaufsicht für die Landesmuseen wie bisher beim MWK und für das Städtische Museum bei der Stadt Braunschweig.

Zu 3: Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, die zuständigen Gremien im August d. J. mit dem Vorhaben zu befassen. Danach soll die Stelle für die gemeinsame Leitung des Braunschweigischen Landesmuseums und des Städtischen Museums bundesweit ausgeschrieben werden.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 44 der Abg. Ralf Briese und Christian Meyer (GRÜNE)

Illegale Greifvogeltötungen in zwei Naturschutzgebieten

Der Naturschutzbund (NABU) - Kreisgruppe Vechta - ist alarmiert über eine aktuelle Serie

von vergifteten Greifvögeln, darunter u. a, die streng geschützten Arten wie der Rotmilan und mehrere Rohrweihen im Grenzbereich der Landkreise Vechta und Diepholz. Die Polizei fand im Umkreis der verendeten Tiere ausgelegte vergiftete Köder. Laut NABU wurden die Greifvögel mit dem auch für Menschen gefährlichen Insektizid Carbofuran getötet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, in welcher Zahl in den vergangenen Jahren vorsätzliche oder grob fahrlässige Greifvogeltötungen in Niedersachsen praktiziert wurden?

2. Wurden in den vergangenen fünf Jahren Täter dieser für Mensch und Tier gleichsam gefährlichen Aktionen gefasst, und, wenn ja, welches Motiv hatten die beabsichtigten Tötungen?

3. Plant die Landesregierung Aufklärungsaktionen oder anderweitige generalpräventive und/oder repressive Maßnahmen, um das Problem der Greifvögeltötungen in den Griff zu bekommen?

Für die heimischen Greifvogelarten gelten die Bestimmungen der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und auf nationaler Ebene die des Jagdrechts und des Naturschutzrechts. Die Vergiftung von Greifvögeln stellt für alle Arten eine Straftat nach dem Jagd- und dem Tierschutzrecht dar, bei streng geschützten Arten darüber hinaus grundsätzlich nach dem Naturschutzrecht.