Für die heimischen Greifvogelarten gelten die Bestimmungen der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und auf nationaler Ebene die des Jagdrechts und des Naturschutzrechts. Die Vergiftung von Greifvögeln stellt für alle Arten eine Straftat nach dem Jagd- und dem Tierschutzrecht dar, bei streng geschützten Arten darüber hinaus grundsätzlich nach dem Naturschutzrecht.
Durch das Verbot von Umweltgiften, den Schutz vor direkter Verfolgung, intensive Betreuung der Horstplätze und durch gezielte Verbesserung der Lebensstätten konnten sich zahlreiche Greifvogelarten in Niedersachsen dank intensiver staatlicher und ehrenamtlicher Schutzbemühungen von ihrem Bestandstief seit Mitte des 20. Jahrhunderts erholen. Der Seeadler wurde z. B. noch bis Anfang der 90er-Jahre in Niedersachsen auf der Roten Liste als ausgestorbene Brutvogelart geführt. Seitdem ist eine positive Bestandsentwicklung zu verzeichnen. Im Jahr 2008 wurden landesweit 23 Seeadlerpaare registriert.
Die Schutzwürdigkeit der Greifvögel trifft heute allgemein auf Verständnis und breite Akzeptanz in der Bevölkerung. In den letzten Jahren mehren sich jedoch bundesweit Berichte über Fälle illegaler Greifvogelverfolgungen. Auch in Niedersachsen werden in den letzten Jahren Einzelfälle illegaler Verfolgung von Greifvögeln z. B. durch Abschuss und Vergiftung registriert. Festzustellen ist insbesondere die Zunahme vorsätzlicher Vergiftungen von Greifvögeln durch Auslage präparierter Köder.
Greifvögel wie der Seeadler und der Rotmilan, die in Niedersachsen stark gefährdet sind, können durch derartige Handlungen regional ausgerottet werden.
Zu 1: Es liegen Informationen über Einzelfälle nachgewiesener oder mutmaßlicher illegaler Greifvogelverfolgungen in Niedersachsen vor, bei denen insgesamt 20 Greifvogelindividuen zu Tode kamen und die Gegenstand von Untersuchungen und Ermittlungsverfahren waren oder sind.
Ende April 2005 wurde der Bruterfolg eines Seeadlerpaares an der Ostemündung im Landkreis Cuxhaven vereitelt. Zwei Adlerküken sind verendet, nachdem eine nachweislich mit dem Pflanzenschutzgift Carbofuran als Köder präparierte Taube von den Altvögeln an die Küken verfüttert wurde. Es konnte kein Täter ermittelt werden. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Ende November 2006 wurde ein alter Seeadler bei Jürgensdorf in der Samtgemeinde Scharnebeck im Landkreis Lüneburg angeschossen aufgefunden. Der Adler musste aufgrund seiner schweren Verletzungen eingeschläfert werden. Es konnte kein Täter ermittelt werden. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Im April 2008 wurde im Naturschutzgebiet Aschener Moor im Landkreis Diepholz ein toter Mäusebussard aufgefunden. Nachweislich mit Carbofuran präparierte Köder wurden sichergestellt. Es konnte kein Täter ermittelt werden. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Im Dezember 2008 wurden bei Walsrode im Landkreis Soltau-Fallingbostel sieben tote Mäusebussarde aufgefunden. Nachweislich mit Carbofuran präparierte Köder wurden sichergestellt. Es konnte kein Täter ermittelt werden. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Im Mai 2009 wurden im Naturschutzgebiet Diepholzer Moor im Landkreis Diepholz drei verendete Rohrweihen aufgefunden, die offenbar durch ausgelegte Köder vergiftet wurden. Die toxikologischen Untersuchungen und polizeilichen Ermittlungen dauern an.
Im April und Mai 2009 wurden im Naturschutzgebiet Steinfelder Moor im Landkreis Vechta ein Sperber, ein Rotmilan und vier Mäusebussarde tot aufgefunden. Die toxikologischen Untersuchungen und polizeilichen Ermittlungen dauern an.
Zu 2: Die Ermittlungen der Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaften verliefen entweder erfolglos oder sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die Motivation der Greifvogeltötungen vor.
Zu 3: Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und der Minister für Umwelt und Klimaschutz haben am 27. März 2007 aufgrund des gegebenen Handlungsbedarfes gemeinsam mit den Landesverbänden von NABU und BUND, der Landesjägerschaft Niedersachsen, der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung und der Arbeitsgemeinschaft Adlerschutz Niedersachsen die „Hannoversche Erklärung gegen illegale Verfolgung von Greifvögeln in Niedersachsen“ abgegeben.
Mit Erlass vom 20. August 2007 hat das Niedersächsische Umweltministerium die unteren Behörden über das Problemfeld illegaler Greifvogeltötungen sowie über Anlass und Ziele der „Hannoverschen Erklärung“ informiert und Hinweise zu notwendigen Aufklärungs-, Untersuchungs- und Dokumentationsmaßnahmen gegeben.
Aktuell werden vom Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und der Staatlichen Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz weitergehende problem- und handlungsorientierte Maßnahmen der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit beraten mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 45 der Abg. Heinrich Aller, Daniela Behrens, Sigrid Rakow, Silva Seeler, Detlef Tanke und Wolfgang Wulf (SPD)
Nach der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung: Was können die Kulturtreibenden von der Landesregierung erwarten?
Ministerpräsident Wulff hat in einer Pressemitteilung vom 4. Juni 2009 bekannt gegeben, dass sich die Regierungschefs der Länder auf die Freigabe von Rundfunkfrequenzen für Breitbandanwendungen verständigt haben und dass dabei die Zusicherung des Bundes, sich an den Umstellungskosten bei Rundfunksendeunternehmen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen in angemessener Form zu beteiligen, Voraussetzung war.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 38. Sitzung am 14. Mai 2009 eine Entschließung mit dem Titel „Mobilfunk darf der Kultur nicht dazwischen funken - Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz erforderlich“ angenommen. Darin ging es vor allem darum, die durch die Neuverteilung der Rundfunkfrequenzen betroffenen Kultureinrichtungen und -veranstalter nicht zu benachteiligen. Es wurden klare Erwartungen an die Neuordnung der Rundfunkfrequenzen definiert.
1. Der Bund sollte die Umstellungskosten an die die Frequenzen bisher nutzenden Kultureinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen oder Ländern in geeigneter Form erstatten. Welche Verabredungen wurden diesbezüglich für das Land Niedersachsen getroffen?
2. Welche Lösung wurde zur Vermeidung von Störungen für drahtlose Produktionsmittel und Rundfunkübertragungen gefunden?
3. Wie wird die Landesregierung nun nach der Neuordnung der Rundfunkfrequenzen mit den betroffenen Medienunternehmen, öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunk- sowie Kultur- und Sportveranstaltern die weiterhin störungsfreien Übertragungen organisieren, und wie wird der Dialog mit den Betroffenen darüber aufgenommen?
Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung sieht die Zuweisung eines Teils der Frequenzen (790 bis 862 Megahertz) aus dem bisherigen Rundfunkspektrum für die Verwendung zur Breitbandversorgung per Funk in ländlichen Bereichen vor. Damit bildet sie einen wichtigen Baustein innerhalb der Breitbandstrategie der Bundes- und der Landesregierung.
Wegen der seinerzeit ungeklärten Frage der Übernahme der durch den Frequenzwechsel entstehenden Umstellungskosten durch den Bund im Bereich von Kultur- und Bildungseinrichtungen wurde der Punkt von der Tagesordnung der Bundesratssitzung am 15. Mai 2009 abgesetzt.
Vor diesem Hintergrund und in Ausführung der Entschließung des Niedersächsischen Landtags vom 14. Mai 2009 (Drs. 16/1279) hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung um eine kurzfristige Klärung hinsichtlich der Erstattung von Umstellungskosten und des technischen Störpotenzials für drahtlose Produktionsmittel und für leitungs- und nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragungen gebeten.
Am 29. Mai 2009 konnte unter der Leitung des Bundeskanzleramtes zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo
gie und des Bundesfinanzministeriums einerseits und Vertretern der Staatskanzleien der Länder andererseits ein Kompromiss erzielt werden.
Zu 1: Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form zu tragen.
Zu 2 und 3: Die Bundesregierung wird die Punkte der Beschlussfassung des Kulturausschusses des Bundesrates aufnehmen. In einem ersten wichtigen Schritt werden die Störszenarien zwischen drahtlosen Produktionsmitteln und Rundfunkübertragung entwickelt. Im Rahmen der Vorbereitung der neuen Technik (Long Term Evolution) wird technisch für Abhilfe gesorgt werden. Für die drahtlose Produktionstechnik hat die Bundesnetzagentur ein Konzept entworfen, das mit den Betroffenen umgesetzt wird. Soweit im weiteren Betrieb Störungen berechtigter Nutzungen auftreten sollten, wird die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auf eine störungsfreie und effiziente Frequenznutzung hinwirken.
Benachteiligt die Landesregierung die Integrierte Gesamtschule in Osterholz-Scharmbeck bei der gymnasialen Lehrerausbildung?
Die Integrierte Gesamtschule in OsterholzScharmbeck ist eine Schule für die Klassen 5 bis 13 mit Ganztagsangebot. Zum Schuljahr 2004/2005 wurde die Oberstufe eingerichtet. Heute ist sie vierzügig. Das Abitur wird im 13. Schuljahr abgelegt. Auch an der IGS OsterholzScharmbeck gibt es - wie an allen Schulen in Niedersachsen - Unterrichtsausfall wegen fehlender Lehrerinnen und Lehrer. Dazu kommt, dass die IGS offensichtlich nicht als Ausbildungsschule für die gymnasiale Lehrerausbildung im Land genutzt wird.
Im Mai 2001 wurde in Verden ein Studienseminar für die gymnasiale Lehrerausbildung eingerichtet. Das Studienseminar soll die gymnasiale Lehrerausbildung in der gesamten Region, da
mit auch im Landkreis Osterholz, sichern. Als Ausbildungsschulen weist das Studienseminar Verden - nachweislich der eigenen Website - folgende Schulen aus: Domgymnasium Verden, Gymnasium am Wall in Verden, Ratsgymnasium Rotenburg, Gymnasium Lilienthal, Gymnasium Osterholz-Scharmbeck, Gymnasium Walsrode, Gymnasium Cato Bontjes van Beek in Achim, Albert-Schweitzer-Schule Nienburg sowie Marion-Dönhoff-Gymnasium Nienburg. Die IGS in Osterholz-Scharmbeck sowie die Kooperative Gesamtschule in Schwanewede werden nicht aufgeführt. Die KGS Schwanewede wurde aber auf besonderen Druck der Landesschulbehörde im vergangenen Jahr als Ausbildungsschule für Gymnasiallehrer aufgenommen.
Des Weiteren berichten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studienseminars Verden, dass von der Anwahl der IGS Osterholz-Scharmbeck als Ausbildungsschule abgeraten wird.
1. Wird die Integrierte Gesamtschule in Osterholz-Scharmbeck als Ausbildungsschule für die gymnasiale Lehrerausbildung am Studienseminar Verden genutzt? Wenn ja, wie viele Anwärterinnen und Anwärter sind seit 2003 an der IGS ausgebildet worden? Wenn nein, warum nicht
2. Bei Nichtberücksichtigung als Ausbildungsschule fällt der IGS die Nachwuchsgewinnung von Gymnasiallehrern schwer. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um die Lehrerversorgung mit Gymnasiallehrkräften an der IGS in Osterholz-Scharmbeck zu gewährleisten?
3. Haben Anwärterinnen und Anwärter, die die gymnasiale Lehrerausbildung an der IGS in Osterholz-Scharmbeck absolvieren, Nachteile bei der Benotung ihrer Leistung bzw. ihrer Zertifikate zu erwarten?
Zu den vorrangigen Zielen der Landesregierung gehört eine optimale Unterrichtsversorgung der Schulen. Dies gilt quantitativ, vor allem aber auch qualitativ. Wir brauchen Lehrkräfte, die professionelles Lehrerhandeln auf einer breiten Kompetenzbasis in den Schulen umsetzen können, um den veränderten Bedingungen und Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Niedersächsische Landesregierung hat, um die Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes zu gewährleisten, die Anzahl der Stellen für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter bzw. Referendarinnen und Referendare an den Studienseminaren für alle Lehrämter von 4 240 im Jahr 2004 auf 5 410 im Jahr 2007 ausgeweitet.
worden, sodass insgesamt 5 900 Stellen im Vorbereitungsdienst, davon 2 305 für das Lehramt an Gymnasien, besetzt werden können.
Zusätzlich wurden zum 1. Februar 2009 an fünf Seminarstandorten für das Lehramt an Gymnasien Außenstellen eingerichtet. In der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter vom 18. Oktober 2001 ist geregelt, dass im Hinblick auf den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien grundsätzlich alle Gymnasien, Kooperativen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Integrierte Gesamtschulen Ausbildungsschulen sind.