Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Zusätzlich wurden zum 1. Februar 2009 an fünf Seminarstandorten für das Lehramt an Gymnasien Außenstellen eingerichtet. In der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter vom 18. Oktober 2001 ist geregelt, dass im Hinblick auf den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien grundsätzlich alle Gymnasien, Kooperativen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Integrierte Gesamtschulen Ausbildungsschulen sind.

Die Zuweisung zu den Ausbildungsschulen erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Studienseminaren und der Landesschulbehörde, weil sie Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung hat.

Da der Unterricht im Sekundarbereich I in den Integrierten Gesamtschulen überwiegend in integrierten Lerngruppen erfolgt, gibt es für die dort eingesetzten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit dem Lehramt an Gymnasien die Auflage, ein halbes Jahr in ihren Fächern im Sekundarbereich I eines Gymnasiums zu unterrichten. Damit wird sichergestellt, dass die Ausbildung den Ansprüchen einer gymnasialen Ausbildung gerecht wird. Deshalb werden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nicht gegen ihren Willen an einer Integrierten Gesamtschule ausgebildet.

Das Studienseminar Verden hat keiner Lehrkraft von der Ausbildung an der Integrierten Gesamtschule Osterholz-Scharmbeck abgeraten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Integrierte Gesamtschule in OsterholzScharmbeck steht auf der Liste der Ausbildungsschulen des Studienseminars Verden für das Lehramt an Gymnasien.

Bislang sind keine Studienreferendarinnen und Studienreferendare an dieser Schule ausgebildet worden, weil sich die Ausbildungsstrukturen des Studienseminars Verden unter Beachtung der personellen Ressourcen des Seminars als ein junges und ursprünglich kleines Seminar noch entwickeln. Die Zuordnung der Ausbildungsschulen wird derzeit auch wegen der Gründung einer Außenstelle des Studienseminars Hannover II in Nienburg neu vorgenommen.

Die Schulvorstand der IGS Osterholz-Scharmbeck und die Leitung des Studienseminars haben zu den Möglichkeiten der Ausbildung an der IGS bereits ein Gespräch geführt.

Zu 2: Die IGS Osterholz-Scharmbeck ist insgesamt gut mit Gymnasiallehrkräften ausgestattet: 49 von 80 Lehrkräften haben ein gymnasiales Lehramt. Für das kommende Schuljahr wurden zwei Gymnasialstellen ausgeschrieben, die problemlos besetzt werden konnten. Darüber hinaus bestehende fachspezifische Engpässe sind vergleichbar mit denen anderer Gymnasien.

Zu 3: Nein.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 47 des Abg. Detlef Tanke (SPD)

Wird die Polizeiinspektion Gifhorn bei der Suche nach einem neuen Standort vom Innenministerium getäuscht?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiinspektion Gifhorn (PI Gifhorn) müssen seit Jahren ihre Arbeit in engen und überfüllten Räumen verrichten. Diese Arbeitsplatzqualität lässt ein effizientes und vor allem gesundes Arbeiten auf lange Sicht gesehen kaum zu.

Das Innenministerium hat im Jahr 2008 einen genehmigten Raumbedarf von 3 772 m 2 festgestellt. Zurzeit stehen der PI Gifhorn im Dienstgebäude Hindenburgstraße 1 860 m 2 und im Behördenhaus Am Schlossgarten rund 480 m 2 zur Verfügung. Dadurch ergibt sich ein Fehlbedarf von mehr als 1 400 m 2.

Um das Problem der fehlenden Räumlichkeiten zu lösen und einen ordnungsgemäßen Dienstablauf weiter zu gewährleisten, wurde vonseiten der PI Gifhorn sowie der Polizeidirektion Braunschweig ein Umzug der PI Gifhorn auf das Gelände der Bundespolizei in Gifhorn am Wilscher Weg favorisiert. An diesem Standort sind ausreichend freie Kapazitäten vorhanden, die durch den teilweisen Wegzug der Bundespolizei vom Standort entstanden sind. Zudem könnten Synergieeffekte erzielt werden, da von der Bundespolizei weiterhin genutzte Funktionsgebäude, wie die Kantine, Schulungsräume, Fahrzeughallen, Sportanlagen usw., gemeinsam genutzt und bewirtschaftet werden könnten.

Um einen Umzug zu realisieren, müssten allerdings Umbauarbeiten am neuen Standort vorgenommen werden. Um den Kostenbedarf genau zu ermitteln, wäre vonseiten des Finanzministeriums (MF) eine Kostenermittlung durch das Staatliche Baumanagement erforderlich gewesen. Dies wurde aber vom MF unter Hin

weis auf die angespannte Finanzsituation und andere Prioritäten abgelehnt. Dadurch sind weitere Verhandlungen über den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden mit dem Bund erst einmal zurückgestellt.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies, dass es weiterhin keine kurz- oder mittelfristige Lösung ihrer Arbeitsplatzbedingungen gibt. Bedauerlich ist zudem, dass die PI-Leitung im Jahr 2008 auf rund 130 000 Euro bewilligte Mittel für Baumaßnahmen am jetzigen Standort verzichtet hat, da man davon ausgegangen ist, dass ein Umzug an den Wilscher Weg realisiert werden könne. Der vorausschauende und sparsame Umgang mit Steuermitteln wurde hier bitter bestraft.

Vonseiten des Innenministers gab es noch Ende 2008 eine erfreuliche Mitteilung. In einem Zeitungsbericht der Aller-Zeitung vom 2. Dezember 2008 wird der Minister mit den Worten zitiert: „Auf der Grundlage des aktuell genehmigten Raumbedarfsplanes werden gemeinsam mit den Landesliegenschaftsfonds und dem Staatlichen Baumanagement alle geeigneten Unterbringungsalternativen geprüft und bewertet.“ So erklärte er sich in einem Schreiben an den örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Maßnahmen will das Innenministerium kurzfristig für die Einhaltung des Raumbedarfsplans der PI Gifhorn sorgen, welche Alternativen sieht das Ministerium zum vermeintlich idealen Standort am Wilscher Weg, und ist es möglich, dass der PI Gifhorn wenigstens die Mittel aus dem Jahr 2008, die nicht verwendet wurden, weil von einem Umzug in den Wilscher Weg ausgegangen wurde, im Jahr 2009 zusätzlich für Baumaßnahmen am jetzigen Standort zur Verfügung gestellt werden?

2. Sieht das Innenministerium die Qualität der Arbeit - und hier vor allem die Aufklärungsarbeit der Polizei - vor Ort durch die unzumutbaren räumlichen Bedingungen nicht als gefährdet an, und mit welchen Maßnahmen will sie die Mitarbeitermotivation unter der weiterhin ungeklärten Standortfrage hoch halten?

3. Hat sich der Innenminister in seiner Erklärung gegenüber dem örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten zu weit vorgewagt, und welchen Umständen ist es zu verdanken, dass das Finanzministerium die Pläne des Innenministers torpediert, indem es keine Mittel für die Ermittlung des Kostenbedarfs zur Verfügung stellt?

Die Polizeiinspektion in Gifhorn ist in zwei landeseigenen Liegenschaften untergebracht. Das Gebäude Am Schlossgarten nutzen neben der Polizei auch die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Gifhorn (GLL) sowie das Staatliche Baumanagement (SBN) als Dienstgebäude. Der Polizei in Gifhorn stehen derzeit insgesamt rund 2 500 m² nutzbare Fläche zur Ver

fügung. Im Mai übernahm die Polizei weitere Räume in diesem Gebäude, die das SBN nicht mehr benötigt. Die Unterbringungssituation der Polizeiinspektion hat sich dadurch deutlich verbessert.

Um den anerkannten Raumbedarf der Polizeiinspektion zu realisieren, sucht der Landesliegenschaftsfonds gemeinsam mit dem Nutzer und der Polizeidirektion Braunschweig weiterhin nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten. Das Gelände der Bundespolizei in Gifhorn könnte nach einer ersten Erhebung hierfür infrage kommen. Allerdings ist bereits jetzt absehbar, dass in diesem Fall ein Umbau der bestehenden Gebäude und damit verbunden ein hoher Mitteleinsatz erforderlich wären. Die Höhe der Umbaukosten wird in derartigen Fällen im Wege einer sogenannten baufachlichen Beratung ermittelt, die selbst nicht unerhebliche Kosten verursacht. Die Ressorts sind - insbesondere angesichts der angespannten Finanzlage - im Sinne eines wirtschaftlichen Umganges mit Landesmitteln gehalten, Kostenermittlungen nur für Baumaßnahmen in Auftrag zu geben, deren Finanzierung maßgeblich gesichert ist oder die höchste Priorität innerhalb des Ressorts besitzen.

Im Polizeibereich genießen derzeit landesweit neben den bereits etatisierten Baumaßnahmen in Buchholz, Wilhelmshaven und Osnabrück die Kooperativen Leitstellen in Oldenburg, Lüneburg und Osnabrück höchste Priorität. Gleiches gilt für ein Neubauvorhaben in Lingen sowie für die Unterbringung des Landeskriminalamts an einem zentralen Standort.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, konnte durch die Übernahme von weiteren Räumlichkeiten die Unterbringungssituation der Polizeiinspektion Gifhorn kürzlich verbessert werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden auch künftig alle Möglichkeiten in Erwägung gezogen, um sich bietende Erweiterungsmöglichkeiten zu nutzen. Eine an den Zielen des genehmigten Raumbedarfsplans orientierte Unterbringung wird sich aus heutiger Sicht letztlich nur an einem Standort verwirklichen lassen, wie ihn das heute von der Bundespolizei genutzte Gelände darstellt. Die Anmietung weiterer Gebäude und Liegenschaften zusätzlich zu der bestehenden Unterbringung wurde zwar erwogen, jedoch nicht weiter verfolgt, weil eine weitere räumliche Aufteilung der

Polizeiinspektion für die dienstlichen Abläufe nicht sachgerecht wäre.

Zu 2: Trotz der beengten Unterbringungsverhältnisse zeigen sich die Bediensteten der Polizeiinspektion Gifhorn in ihrer Arbeit hoch motiviert. Die Tatsache, dass weitere, über die bisher schon erzielten Verbesserungen hinausgehende Lösungen der Raumprobleme Zeit brauchen, ist ihnen bewusst. Negative Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit sind nicht zu erkennen.

Zu 3: Meine Antwort in dem Schreiben vom 29. Oktober 2008 an Herrn MdL Nehrlich hat nach wie vor Gültigkeit. Die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten, die wirtschaftlich vertretbar und umsetzbar sind, dauert weiterhin an. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Anlage 47

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 48 der Abg. Marco Brunotte und Heinrich Aller (SPD)

Beteiligung „Autonomer Nationalisten“ aus Niedersachsen am 1. Mai 2009 an den Ausschreitungen in Dortmund

Am 1. Mai fand in Dortmund die traditionelle Kundgebung des DGB unter Beteiligung vieler Organisationen und Parteien statt. Die Teilnehmer der Kundgebung haben sich friedlich versammelt, um für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu demonstrieren. Die Kundgebung wurde von mehr als 300 Neonazis gewaltsam gestört und angegriffen. Dieser Angriff auf eine friedliche Veranstaltung hat eine bisher neue und unbekannte Qualität. Die rechtsextremen Kräfte sind mit einer - auch für die Polizei - unerwarteten Brutalität vorgegangen.

Nach Informationen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 12. Mai 2009 waren an den Ausschreitungen am 1. Mai 2009 in der Dortmunder Innenstadt am Rande der Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes auch „Autonome Nationalisten“, u. a. aus der Region Hannover und dem Landkreis Schaumburg, beteiligt. Bei diesen Ausschreitungen sind mehrere Menschen verletzt worden, die friedlich an der Kundgebung des DGB teilgenommen haben.

Laut Polizeiaussagen seien insgesamt 14 „Autonome Nationalisten“ aus Niedersachsen beteiligt gewesen, davon sollen sieben aus Wunstorf und Seelze kommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse gibt es über die an den Ausschreitungen am 1. Mai 2009 in Dortmund beteiligten „Autonomen Nationalisten“ aus Niedersachsen?

2. Welche konkreten Vorkommnisse traten in Zusammenhang mit den „Autonomen Nationalisten“ aus Niedersachsen am 1. Mai 2009 auf?

3. Welche genauen Informationen gibt es über die Gruppierungen „Autonome Nationalisten Wunstorf“ und „Autonome Nationalisten Seelze“ bzw. über weitere rechtsextremistische Gruppierungen in der Region Hannover, und welche polizeilichen Maßnahmen wurden ergriffen, um auf diese Gruppierungen zu reagieren?

Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zu dem Ablauf sowie den polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 1. Mai 2009 in Dortmund aufgrund der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen in dieser Angelegenheit keine Stellung. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen zu den Ausschreitungen in diesem Zusammenhang insofern lediglich Erkenntnisse vor, welche im Rahmen des allgemeinen Informationsaustausches übermittelt wurden.

Nach den derzeit der niedersächsischen Polizei vorliegenden Informationen wurden insgesamt 14 Personen der rechtsextremistischen Szene aus Niedersachsen im Umfeld der Veranstaltung in Dortmund am 1. Mai 2009 festgestellt. Darunter befanden sich auch vier Angehörige der Autonomen Nationalisten.

Durch die niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist seit einigen Jahren innerhalb der rechtsextremistischen Szene das Phänomen der gewaltbereiten neonazistisch ausgerichteten Autonomen Nationalisten festzustellen. Dieses Phänomen ist nicht als feste Organisation, sondern eher als besondere Aktionsform und Strömung innerhalb der rechtsextremistischen Szene zu verstehen.

In Anlehnung an das Aussehen und Auftreten von linksextremistischen Autonomen, z. B. Bildung eines „Schwarzen Blockes“, fallen Autonome Nationalisten durch ihre aggressive, zuweilen militante Haltung auf. Aufgrund der hohen Gewaltbereitschaft der Anhänger der Autonomen Nationalisten, insbesondere im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen und der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei, kommt der Beobachtung und Bekämpfung des Phänomens zukünftig eine besondere Bedeutung zu.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach den derzeit der niedersächsischen Polizei vorliegenden Informationen beteiligten sich vier Angehörige der Autonomen Nationalisten aus Niedersachsen an den Aktionen der rechtsextremistischen Szene in Dortmund am 1. Mai 2009. Davon gehören drei Personen den Autonomen Nationalisten Ostfriesland an. Eine Person ist den Autonomen Nationalisten Wunstorf zuzurechnen. Die Personen sind in der Vergangenheit bereits mit szenetypischen Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten. Die weiteren zehn an den Aktionen der rechtsextremistischen Szene in Dortmund am 1. Mai 2009 Beteiligten gehören verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen aus Niedersachsen an.