Durch die Verlängerung der Startbahn wird eine Stärkung der Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsaktivitäten am Forschungsstandort Braunschweig erwartet.
Braunschweig Der Ausbau umfasst die Optimierung der Flugbetriebsflächen insbesondere die Verlängerung der Start/Landebahn auf 2.300 m.
Mögliche Inanspruchnahme weiterer gerichtlicher Überprüfungsmöglichkeiten durch die Kläger nach Auswertung der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zum Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 15.01.2007.
Für das Vorhaben zum "Ausbau Avionik Cluster Braunschweig" hat die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Träger der Maßnahme im Juli 2009 einen Antrag auf Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gestellt.
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 20. Mai 2009 - 7 KS 28/07 und 7 KS 59/07 - die Klagen von Eigentümern, Anwohnern und eines Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss überwiegend abgewiesen.
Fördergrundlage ist die Richtlinie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Mittel kämen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und aus dem EFRE.
Kurzfristig zu erwartende Anpassung der Flugplatzgenehmigung durch Umwidmung vom Sonderflughafen zum Sonderlandeplatz
Zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes läuft ein Planfeststellungsverfahren. Dort ist die Verbreiterung der Landebahn beantragt. Zusätzlich liegen Anträge zur Erhöhung der zulässigen Gewichtsbeschränkung auf 15 Tonnen und Verlängerung der Betriebszeit bis 22 Uhr (24 Uhr PPR) vor. Die Leer Nord GmbH (Gesellschaft des Landkreises Leer) hat darüber hinaus einen Antrag auf die Erschließung eines Gewerbegebietes am Flugplatz für flugaffines Gewerbe und eine neue Anbindung des Flugplatzes gestellt.
Das Investitionsvolumen wird auf gut 3 Mio. Euro geschätzt. Konkrete Förderanträge liegen noch nicht vor, lediglich Voranfragen wurden gestellt. Fördergrundlage wäre die Richtlinie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Mittel kämen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und aus dem EFRE.
Ausbau des Flugplatzes Varrelbusch im Landkreis Cloppenburg. Dort soll unter Beteiligung von ortsansässigen Unternehmen u. a. die Landebahn befestigt werden, um den Flugplatz besser für den Geschäftsreiseverkehr nutzen zu können. Konkrete Anträge liegen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bisher nicht vor.
Beim Projekt Flugplatz Varrelbusch steht eine Förderung in der Überlegung. Die geschätzten Kosten liegen derzeit bei rd. 1,17 Mio. Euro. Fördergrundlage wäre die Richtlinie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Mittel kämen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und aus dem EFRE.
Umwidmung vom Segelfluggelände zum Sonderlandeplatz bis 2 Tonnen. Genehmigungsverfahren abgeschlossen.