Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: In dem Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ werden in der Stundentafel die fachbezogenen Stundensummen vorgegeben, die die Schülerinnen und Schüler zu belegen haben, wenn sie das Abitur nach zwölf oder nach dreizehn Schuljahren absolvieren wollen. Dabei soll der einzelnen Schule ein Gestaltungsspielraum bei der Stundenverteilung auf die einzelnen Schuljahrgänge eingeräumt werden.

Zu 2: Aufgrund der gezeigten Leistungen und des Leistungsvermögens am Ende des 9. Schuljahrgangs entscheidet die Klassenkonferenz, welche Schülerinnen und Schüler berechtigt sind, im 10. Schuljahrgang die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zu besuchen. Die anderen Schülerinnen und Schüler besuchen wie bisher den 10. Schuljahrgang und erwerben die Voraussetzungen zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Ende dieses Schuljahrgangs. Diese Gesamtschülerinnen und -schüler werden also rechtlich genauso wie Realschülerinnen und -schüler und Hauptschülerinnen und -schüler behandelt, die am Ende des Sekundarbereichs I in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wechseln.

Zu 3: Fachbezogene Unterrichtsvorschläge, Methoden und didaktische Konzepte richten sich nach den fachbezogenen Lehrplänen. Das Kultusministerium wird die fachbezogenen Lehrpläne für die Integrierten Gesamtschulen an den achtjährigen bzw. neunjährigen Bildungsweg an der Integrierten Gesamtschule anpassen. Die Fachkonferenzen der Schule sind gehalten, auf der Grundlage der fachbezogenen Lehrpläne schuleigene Fachcurricula zu entwickeln. Daraus erwachsen schuljahrgangsbezogene Unterrichtsvorschläge, Methoden und didaktische Konzepte. Außerdem wird das Kultusministerium zur Implementation der fachbezogenen Lehrpläne schulinterne und regionale Fortbildungsveranstaltungen anbieten.

Anlage 45

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 48 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Wann wird Eberhard Brandt rehabilitiert?

Im März 2009 wurde entgegen dem bis dato gepflegten Verhalten der Antrag des niedersächsischen Vorsitzenden der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eberhard Brandt, auf Freistellung vom Unterricht durch das Kultusministerium abgelehnt. Zeitlich etwas verzögert berichtete die Zeitschrift Focus über den „Schulschwänzer Brandt“ und nutzte dabei offenkundig vertrauliche Informationen aus der Personalakte des GEW-Vorsitzenden. Unter anderem wurde von einem eingeleiteten Disziplinarverfahren berichtet, welches laut Aussage der GEW aber erst später angestrengt wurde. Am 30. Juli schließlich veröffentlichte die GEW eine Mitteilung, in der es hieß, dass es zu einer Einigung zwischen Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann und dem DGB-Chef Hartmut Tölle gekommen sei und keine Unterrichtsverpflichtung für Eberhard Brandt bestehe und auch keine Minusstunden auf seinem Konto verbucht seien. Es bestehen also keine Forderungen gegenüber Herrn Brandt. Dennoch ist das Disziplinarverfahren nach wie vor nicht für erledigt erklärt worden, wie die Landesschulbehörde gegenüber der Presse am 17. August bestätigte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die getroffene Einigung mit dem DGB im Fall Brandt?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Einigung mit dem DGB im Hinblick auf vergleichbare Anträge auf Unterrichtsbefreiung in der Zukunft?

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Einigung mit dem DGB im Hinblick auf das laufende Disziplinarverfahren gegen Eberhard Brandt?

Am 2. Juni 2009 habe ich mit dem Bezirksvorsitzenden des DGB, Herrn Hartmut Tölle, erörtert, warum niedersächsische Lehrkräfte nicht mehr für gewerkschaftliche Arbeit einzelnen Gewerkschaften zugewiesen werden. Diese Entscheidung, die im Interesse der Unterrichtsversorgung getroffen wurde, ist bei Herrn Tölle auf Verständnis gestoßen. Gleichzeitig habe ich Herrn Tölle versichert, dass ich im Rahmen unserer Möglichkeiten das gewerkschaftliche Engagement unterstütze, und habe in diesem Zusammenhang auf die möglichen Wege von Teilzeit oder Sonderurlaub hingewiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Eine Einigung im „Fall Brandt“, wie in der Vorbemerkung der Anfrage beschrieben, gibt es nicht. Das gegen Herrn Brandt eingeleitete Disziplinarverfahren ist durch die Landesschulbehörde abgeschlossen.

Zu 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 3: Auf die Beantwortung zu 1. wird verwiesen.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 49 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Verkauft die Landesregierung weiterhin alte Dienstwaffen?

Vor Kurzem wurde bekannt, dass das Land Niedersachsen in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 13 000 alte Polizeidienstwaffen verkauft und dabei 2,8 Millionen Euro eingenommen hat. Innenminister Uwe Schünemann hatte in diesem Zusammenhang auf die Landeshaushaltsordnung verwiesen, welche den Verkauf zwingend vorsehe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung weiterhin an der Praxis des Verkaufs alter Dienstwaffen festhalten, und, wenn ja, in welchem Umfang wird das bis zum Jahr 2010 geschehen?

2. Bestätigt die Landesregierung die Tatsache, dass die Regelung in der Landeshaushaltsordnung lediglich vorsieht, dass Vermögensgegenstände des Landes veräußert werden dürfen, und, wenn nein, wie begründet sie das?

3. Widerspricht der Verkauf von alten Dienstwaffen dem Vorhaben der Landesregierung, die Verfügbarkeit von Schusswaffen zu begrenzen, und wie begründet sie das?

Die Landespolizei wird seit dem Jahr 2002 mit einer neuen Dienstpistole vom Typ Heckler & Koch (H&K) P2000 ausgestattet. Sie ersetzt die im Jahr 1979 eingeführte Pistole H&K P 7, deren Technik inzwischen überholt ist.

Die Entscheidung für diese Ersatzbeschaffung wurde im Jahr 2001 getroffen. Durch die erforderlichen Ermächtigungen in den Haushaltsplänen 2001 ff. wurden hierfür durch den Haushaltsgesetzgeber die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im Rahmen der seinerzeit durch das Innenministerium (MI) erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auch der Verkauf der auszusondernden Waffen bewertet. Das MI hat in dem darauf basierenden Finanzierungskonzept den

Verkauf der Waffen als einen wesentlichen Baustein zur Deckung des Investitionsbedarfs aufgeführt.

Nach dem Systemwechsel wurden daher seit April 2002 bislang insgesamt 14 390 ausgesonderte Waffen veräußert. Im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen war festgelegt, dass sie ausschließlich von Waffenherstellern oder Waffenhändlern mit der entsprechenden waffengesetzlichen Handelserlaubnis erworben werden konnten. In den Jahren 2007 und 2008 wurde der weitaus größte Teil (13 000 Waffen) somit von der Herstellerfirma Heckler & Koch als Höchstbietendem zurückerworben und an eine Tochterfirma in den USA exportiert. Daneben wurden kleine Kontingente an die Polizeien der Bundesländer Bayern (880 Waf- fen) und Sachsen (95 Waffen) zur Ergänzung der dortigen Bestände veräußert. Im Umfang von 415 Stück wurden Waffen an gemäß Waffengesetz berechtigte Polizeivollzugsbeamte abgegeben.

Die einschlägigen Voraussetzungen des Waffenrechts über den Erwerb der Waffe durch den jeweiligen Empfänger wurden in allen Fällen geprüft und eingehalten. Bezüglich der durch die Firma Heckler & Koch in die USA exportierten Waffen liegt darüber hinaus eine Bestätigung vor, dass die Lieferung auf der Basis von Endverbleibserklärungen und aufgrund internationaler Importzertifikate erfolgte.

Die Schusswaffen der niedersächsischen Polizei sind, wie alle legal zu handelnden Waffen, nach den Vorgaben des Waffenrechts zur Nachverfolgung gekennzeichnet und registriert. Bei ausschließlicher Weitergabe an Berechtigte im Sinne des WaffG (in erster Linie Waffenhersteller oder Waffenhändler mit entsprechender waffengesetzli- cher Erlaubnis) wird eine lückenlose Nachverfolgung zum jeweiligen Besitzer in Deutschland sichergestellt. Darüber hinaus waren und sind alle Waffen der niedersächsischen Polizei mit der Eigentumskennzeichnung „Nds“ versehen.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine Veräußerung im Rahmen des Austausches erfordert umfangreiche logistische und technische Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind zurzeit nicht erfüllt, sodass aktuell keine Verkäufe geplant sind.

Zu 2: Eine Veräußerung unter dem vollen Wert oder eine unentgeltliche Abgabe der Waffen (z. B. zum Zwecke der Vernichtung) hätte nur erfolgen

können, wenn dies durch den Haushaltsgesetzgeber als Ausnahme gemäß § 63 Abs. 4 Satz 3 LHO im Haushaltsplan zugelassen worden wäre. Dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgend, wurden ausgesonderte Pistolen zu ihrem vollen Wert veräußert.

Zu 3: Niedersachsen hat bereits unmittelbar nach dem Amoklauf von Winnenden Waffenbesitzern ermöglicht, sowohl legale als auch illegale Waffen bei den Waffenbehörden oder der Polizei abzugeben, damit diese kostenlos von der Polizei vernichtet werden können, um so zur Verringerung des Bestandes nicht mehr benötigter Waffen beizutragen.

Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber im Waffengesetz festgelegt, dass privater Waffenbesitz nur bei Vorliegen eines Bedürfnisses erlaubt werden kann. Mit der Änderung des Waffenrechts nach dem Amoklauf von Winnenden wurde die Wiederholungsprüfung des Bedürfnisses weiter verschärft. Weiterhin sieht die Gesetzesänderung eine Amnestieregelung für Besitzer illegaler Waffen vor, wenn diese die Waffen der Behörde oder einem Berechtigten übergeben.

Anlage 47

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 50 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Pleite der Erlebniswelt Weser-Renaissance: Wo liegt die Verantwortung der Landesregierung?

Als das kulturtouristische Projekt der Erlebniswelt Weser-Renaissance (EWR) im Jahr 2002 initiiert wurde, war sich das SPD-geführte Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr sicher, „dass das eines der erfolgreichsten Projekte in der Tourismuspolitik werden wird“ (Drs. 14/2514). An sechs Standorten im Weserbergland sollte die Weserrenaissance erlebbar gemacht werden. Das Hochzeitshaus Hameln sollte dabei zum Zentrum der Erlebniswelt werden. Es wurde den Anforderungen der Erlebniswelt entsprechend entkernt und saniert sowie mit Multimediaanwendungen ausgestattet. Jahrelang wurde die Erlebniswelt WeserRenaissance als Modellprojekt im Bereich der Kulturwirtschaft von dem ab 2003 FDP-geführten niedersächsischen Wirtschaftsministerium gefördert, nach Auffassung von Beobachtern „schöngeredet“ und über die Insolvenz gerettet, die bereits 2007 vom Aufsichtsrat der EWR GmbH angedroht wurde. Seitdem entwickelt sich das Projekt zur „teuersten Pleite in Nieder

sachsen“, wie es der Bund der Steuerzahler 2008 anprangerte („Seid verschlungen, Millio- nen“, taz.de 10. Oktober 2008).

Aber nicht nur wegen der Pleite des Hochzeitshauses in Hameln, das 2007 als Zentrum der Erlebniswelt geschlossen werden musste und nun weitere 2,5 Millionen Euro benötigt, um für einen neuen Zweck aufbereitet zu werden, steht das Projekt in der öffentlichen Kritik. Auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Frage, ob und inwieweit 8 Millionen Euro zweckentfremdet wurden, trägt zum Imageschaden bei. Dabei dementiert NBank-Sprecher Jörg Wieters die Zweckentfremdung der Fördergelder nicht („Keine Renaissance für Ha- meln“, Die Tageszeitung, 8. August 2009). Die Verantwortung für Managementfehler und die nicht funktionierende Technik im Hochzeitshaus als entscheidende Auslöser für die Probleme werden bisher vom zuständigen Ministerium bei der Geschäftsführung, den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat gesehen. In diesem Aufsichtsrat war aber auch die Niedersächsische Landesregierung vertreten. Die in den Medien bekannt gewordenen Äußerungen des Wirtschaftsministers Dr. Philipp Rösler beschränken sich jedoch auf die Aussage: „Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.“ („Er- lebniswelt wird zum Millionengrab“, dpa, 4. Au- gust 2009)

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung hat die Pleite der Erlebniswelt Weser-Renaissance für die niedersächsische Tourismuswirtschaft?

2. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Pleite der Erlebniswelt Weser-Renaissance auf die davon betroffenen Landkreise Hamel-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden?

3. Worin sehen das Wirtschaftsministerium und insbesondere Minister Dr. Philipp Rösler ihre Verantwortung für das Scheitern des Leuchtturmprojektes Erlebniswelt Weser-Renaissance?

Die Realisierung der Erlebniswelt Renaissance (EWR) geht zurück auf die Studie „Erlebniswelt Renaissance“ von Frau Prof. Romeiß-Stracke, München, beauftragt vom Deutschen Tourismusverband und finanziert vom Bundeswirtschaftsministerium. Kernaussage der Studie: Die WeserRenaissance als größter Zusammenhang von Renaissancebauten nördlich der Alpen stellt als originäres kulturelles Potenzial ein seltenes Alleinstellungsmerkmal dar, das touristisch effektiver genutzt werden sollte. Die Studie wurde erstmals in großem Rahmen auf der ITB 2001 präsentiert. Diese Überlegungen wurden seinerzeit von der Region aufgegriffen, vom MW unterstützt und von der 2001 gegründeten EWR GmbH umgesetzt.