Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

Die KRH Psychiatrie Wunstorf hat Personal von Zeitarbeitsfirmen in folgendem Umfang beschäftigt:

im Jahr 2007 7 Tage/Schichten

im Jahr 2008 54 Tage/Schichten

im Jahr 2009 269 Tage/Schichten

Die Beschäftigung erfolgte im Pflege- und Erziehungsdienst. Zum Einsatz kamen ausschließlich qualifizierte Krankenpflegekräfte mit einer abgeschlossenen dreijährigen Krankenpflegeausbildung.

Das Ameos Klinikum Hildesheim beschäftigt seit dem 1. Juli 2009 im Rahmen eines Modellprojektes zusätzlich sechs geringfügig Beschäftigte ohne Qualifikation zur Entlastung der examinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (z. B. Wäschever- sorgung, Zimmerpflege, Tische eindecken). Darüber hinaus beschäftigt das Ameos Klinikum Hildesheim seit dem 15. August 2009 befristet eine Arzthelferin. Die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über eine Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft beschäftigt und werden nach Tarif bezahlt.

In der Karl-Jaspers-Klinik Wehnen werden bzw. wurden in diesem Jahr sieben Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Pflegepersonal. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung richten sich nach dem IGZ-/DGB-Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche.

Primär kamen die Personen im ersten Quartal 2009 zum Einsatz, um die Zeit bis zum 1. April 2009 zu überbrücken, da zu diesem Zeitpunkt Schülerinnen und Schüler der dortigen Krankenpflegeschule übernommen werden sollten. Des Weiteren kamen sie bei Krankheits- und Urlaubsausfällen als Vertretung zum Einsatz.

Zwischen der Karl-Jaspers-Klinik und dem Betriebsrat besteht eine Absprache, wonach Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer höchstens bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten beschäftigt werden. Nach diesem Zeitraum wird geprüft, ob sie befristet oder unbefristet übernommen werden.

Im Ameos Klinikum Osnabrück werden bzw. sollen 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft beschäftigt werden. Sie werden nach Tarif bezahlt. Es handelt sich um Pflegepersonal, Ergotherapeuten, Heil- und Erziehungspfleger, eine Arzthelferin, Schreibkräfte, eine Kauffrau im Gesundheitswesen, Gärtner, Küchenhilfe und einen Schlosser. 24 der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer sind vollzeit-, 11 teilzeitbeschäftigt. Sie sind entsprechend ihren Qualifikationen auf den Stationen oder beispielsweise in der Ambulanz, Gärtnerei, Küche und Schlosserei eingesetzt.

Fünf der zurzeit als Pflegehelfer tätigen Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer beginnen zum 1. September 2009 eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege.

Zu 3: Nach Kenntnis der Landesregierung befand sich die Besuchskommission auf der besagten Station in Begleitung des zuständigen Funktionsleitenden Arztes. Dieser hätte jederzeit darüber Auskunft geben können, dass die zuständige Stationsärztin an diesem Tag aufgrund einer Krankmeldung fehlte und wie an dem Tag die Vertretung geregelt war. Im Übrigen schreibt das SGB V nicht die ständige ärztliche Anwesenheit auf einer Station vor, sondern lediglich die jederzeitige Erreichbarkeit. Dies war zum Zeitpunkt des Besuches gewährleistet.

Anlage 61

Antwort

Der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 64 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Gibt es auch in Niedersachsen externe Gesetzeserarbeitungsvergaben?

Gegenwärtig wird in den Medien kritisch über die externe Erarbeitung von Gesetzentwürfen auf der Bundesebene berichtet. So hat das Bundeswirtschaftsministerium die Erarbeitung eines Gesetzes komplett an eine Großkanzlei vergeben. Auch das Bundesfinanzministerium hat verschiedentlich externe Gesetzesberatungsagenturen in Anspruch genommen. Neben der externen Vergabe für Gesetzeserarbeitung sind in der Vergangenheit auf Bundesebene auch Lobbyisten direkt in den Ministerien für die Erarbeitung von Gesetzen tätig gewesen. Kritisch an dieser Praxis wird u. a. gesehen, dass eine objektive, interessenneutrale Gesetzeserarbeitung dadurch unterlaufen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind in Niedersachsen in den letzen sechs Jahren Gesetze von externen Dienstleistern erarbeitet worden und, wenn ja, welche?

2. Sind in den Ministerien externe Fachleute zeitlich befristet für Gesetzeserarbeitung eingestellt worden und, wenn ja, wer und wie lange?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Vergabe für eine externe Gesetzeserarbeitung?

Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Entfällt.

Anlage 62

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 65 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Wird mit Landesförderung für Europas größte Ziegenfabrik die bäuerlich-artgerechte Ziegenhaltung zerstört?

Nach dem umstrittenen Verkauf der Landesdomäne Heidbrink (Landkreis Holzminden) an die Firma Petri (Petrella-Käse) sind nun erste konkrete Planungen zur angedachten größten Ziegenfabrik Europas bekannt geworden. Danach sollen dort zukünftig in drei Großställen jeweils bis zu 2 500 Milchziegen gehalten werden, insgesamt über 7 500 Tiere. Hinzu kommen nach Schätzung des Landesverbandes

Niedersächsischer Ziegenzüchter e. V. jährlich ca. 12 000 Lämmer und eine unbekannte Zahl von Ziegenböcken in einem Quarantäne-/Bockstall. Damit würde in Deutschland erstmals eine industrielle Ziegenhaltung realisiert.

Nach Angaben des Landesverbandes Niedersächsischer Ziegenzüchter e. V. werden in Niedersachsen bisher bei einem Gesamtbestand von 26 700 Ziegen höchstens 10 000 Tiere im Voll- bzw. Nebenerwerb gemolken. In den größten Betrieben werden ca. 100 Milchziegen gehalten. Durch den von der Firma Petri geplanten Zuwachs von über 7 500 Milchziegen droht die Verdrängung der bestehenden klein- und mittelgroßen Betriebe. Ca. 50 Ziegen erwirtschaften das Einkommen für eine Person. Die geplante Ziegenfabrik soll in industrieller Stallhaltung mit maximal zehn Arbeitsplätzen bewirtschaftet werden. Die Ziegen sollen durch Futterautomaten mit Fertigfutter in Ställen eingepfercht gehalten werden. Grasen oder Freigang - wie in der ersten Ankündigung des Projekts nach dem Treffen der Minister Sander und Ehlen auf der Domäne behauptet (Täglicher Anzeiger Holzminden vom 1. März 2006 mit der Überschrift „Grasen bald 3 000 Ziegen auf Heidbrink?“) - erfolgen nicht.

Die vom Umweltministerium mit 1,125 Millionen Euro geförderte Abwasserpipeline wird in einem Schreiben des Projektträgers Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) im Gegensatz zu früheren Auskünften (siehe u. a. Antwort auf die Kleine Anfrage vom 8. Mai 2009 Drs. 16/1281, Abschnitt zu F2) nunmehr auch direkt zum Anschluss und Abwasserinfrastruktur der ehemaligen Landesdomäne genutzt. In der Antwort des WVIW heißt es mit Datum vom 31. Juli 2009 an den Bund der Steuerzahler, dass die Abwassertransportleitung GlesseHolzminden nunmehr in Transportleitung Brevörde-Holzminden umbenannt wurde. Der Verlauf sieht eine Querung der Weser und nunmehr einen Anschluss der Siedlung „Domäne Heidbrink” vor. „Hier ist für die Entsorgung der zurzeit dezentral entwässerten Grundstücke die Anschlussmöglichkeit zu berücksichtigen.” (Schreiben des Wasserverbandes Ithbörde vom 31. Juli 2009). In Glesse ist der Sitz der Molkerei Petri. Bei Brevörde liegt die Domäne Heidbrink.

Nach Auskunft des Landkreises Holzminden auf eine schriftliche Anfrage im Kreistag Holzminden im Jahr 2007 soll die Ziegenfabrik nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden, und zwar nach Nr. 7.11 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Für das Gebiet der Domäne Heidbrink besteht seit 1955 das umfangreiche Landschaftsschutzgebiet Wesertal. Die jetzt von der Firma Petri vorgelegte Planung für die Ziegenfabrik ist laut Auskunft des Landkreises Holzminden „in der o. g. Größenordnung nicht mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren und bei Realisierung des

Bauvorhabens wird die Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets nicht mehr gegeben sein.” Ob eine Aufhebung des LSG Wesertal durch den Kreistag Holzminden für die Ziegenfabrik erfolgt, wird zurzeit kontrovers diskutiert, und es werden Stellungnahmen der Verbände und Interessengruppen eingeholt. Tierschutzverbände kritisieren dabei insbesondere die Haltungsbedingungen in der geplanten Ziegenfabrik: „Die Haltung Tausender Ziegen in reiner Stallhaltung entspricht nicht den Bedürfnissen dieser Tiere, die einen sehr starken Drang nach freier Bewegung und Klettern haben. Dies belegen beispielsweise wissenschaftliche Studien des Instituts für ökologischen Landbau des JohannHeinrich-von-Thünen-Instituts in Trenthorst“ (Pressemitteilung VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz vom 5. August 2009).

Nach der Empfehlung des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen für das Halten von Ziegen vom 6. November 1992 sind u. a. ganzjährige Stallhaltung, längere Anbindungen und fehlende Ausläufe bei länger dauernder Stallhaltung sowie fehlende Klettermöglichkeiten unvereinbar mit artgemäßer Ziegenhaltung.

Deutschland hat diese Empfehlung ratifiziert und nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 sind diese bei fehlenden speziellen Regelungen in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung für eine tierschutzrechtliche Genehmigung heranzuziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedingungen und Vorgaben für eine tierschutzgerechte Ziegenhaltung müssen grundsätzlich sowie im konkreten Einzelfall bei der Stallhaltung von mehreren Tausend Milchziegen erfüllt werden, und nach welchen gesetzlichen Genehmigungsverfahren (mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) muss die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden?

2. Ist der auf der Landesdomäne geplante Stallbau, die Ziegenmilchverarbeitung oder -produktion grundsätzlich förderfähig und, wenn ja, aus welchem Programm und in welcher Höhe?

3. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund des zitierten Schreibens des WVIW an den Bund der Steuerzahler an ihrer mehrfach geäußerten Auffassung fest (siehe u. a. Antwort auf die Kleine Anfrage vom 8. Mai 2009 Nr. F2), dass die vom Umweltministerium mit 1,125 Millionen Euro geförderte Abwassertransportleitung des Wasserverbandes Ithbörde nicht für die Domäne benötigt wird und dass diese nachträgliche Subvention der Infrastruktur eines Käufers aus Steuergeldern mit dem Verkauf der Domäne nichts zu tun hat?

Ich beantworte die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) müssen die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Ihre Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Außerdem gelten die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), d. h. § 3 „Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen“ (verletzungssicher, ausreichende Fütte- rungs- und Tränkeeinrichtungen für alle Tiere, ausreichender Schutz vor widrigen Witterungsein- flüssen etc.) und § 4 „Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege“.

Da nähere spezialgesetzliche Regelungen in Deutschland fehlen, sind die vom ständigen Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen herausgegebenen Empfehlungen für das Halten von Ziegen vom 6. November 1992 für die tierschutzfachliche Beurteilung von Milchziegenhaltungen heranzuziehen.

Nach den Europaratsempfehlungen sollten Ziegen u. a. möglichst nicht das ganze Jahr über im Stall gehalten werden. Sind sie während eines erheblichen Teils des Jahres aufgestallt, so sollten sie in Sicht- und Hörweite anderer Ziegen oder Tiere sein und genügend Bewegungsraum haben. Sie sollten regelmäßig ins Freie gelassen werden. Die Haltung sollte möglichst in Gruppen erfolgen. Eine dauerhafte Fixierung der Ziegen ist nicht statthaft.

Bei der Fütterung ist auf qualitativ hochwertiges Futter mit einem hohen Raufutteranteil zu achten.

Grundsätzlich ist eine ganzjährige Stallhaltung von Ziegen möglich. Eine verhaltensgerechte Unterbringung kann in einem Laufstall, der zumindest permanenten Zugang zu einem Laufhof bietet, gewährleistet werden.

Die Genehmigungsfähigkeit eines entsprechenden Antrages würde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Soweit der Bauantrag sich auf mehr als 1 000 m2 überbaute Fläche bezieht, ist eine Verbandsbeteiligung nach § 60 a Nr. 4 ff des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) vorgeschrieben.

Zu 2: Eine Förderung der Einrichtung von Ziegenställen wäre im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) grundsätzlich möglich. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 bzw. in bestimm