Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um einer möglichen Kreditklemme entgegenzuwirken, bzw. welche Maßnahmen wird sie zukünftig treffen?

3. Wie verläuft die Inanspruchnahme des insgesamt zur Verfügung stehenden niedersächsischen Bürgschaftsvolumens, und wie verteilen sich die bisher in Anspruch genommenen Bürgschaften auf kleine und mittlere bzw. große Unternehmen?

Die Frage, ob es in Deutschland eine Kreditklemme gibt, wird sein längerer Zeit diskutiert und untersucht. Je nach Standpunkt oder Interessenlage kommt man zu verschiedenen Ergebnissen.

Nach Erkenntnis der Landesregierung hat sich die Kreditvergabe insgesamt nicht verschlechtert. Insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben ihre Kreditvolumina noch ausgeweitet. Ich stimme jedoch mit dem Vorstandsvorsitzenden der KfW, Herrn Dr. Ulrich Schröder überein, dass es branchenspezifisch zu einer Zurückhaltung von Banken bei der Kreditvergabe kommt.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, ob die zurückhaltende Kreditvergabepraxis an der Krise der betroffenen Branchen oder an der Schwäche der Banken liegt. Wahrscheinlich werden beide Faktoren eine Rolle spielen. Dazu kommen weitere Aspekte, wie die durch Basel II begründete Verpflichtung der Institute, Kreditengagements mit risikobasierten Eigenkapitalanteilen zu unterlegen. Diese Verpflichtung wirkt sich gerade jetzt in schlechten Zeiten so aus, dass krisenbedingte höhere Risiken mehr Eigenkapital binden.

In Ihrer Anfrage wird deutlich, welche Engpassfaktoren eine generelle Kreditklemme auslösen können. Neben der größtenteils überwundenen Liqui

ditätskrise könnte es durch Abschreibungen auf Wertpapiere und Kreditengagements zu einem Eigenkapitalverzehr bei den Banken kommen.

Da jeder Kredit mit Eigenkapital unterlegt werden muss, würde ein Eigenkapitalverzehr zur Minderung der Kreditvergabevolumina führen. Auch Globaldarlehen der Zentralbanken zugunsten der Banken würden hieran nichts ändern.

Zusätzlich droht Gefahr durch Überlegungen auf internationaler Ebene, die Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute wesentlich zu verschärfen. Hier wird sich die Niedersächsische Landesregierung in die Gespräche einbringen, um nach Möglichkeit eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen in den nächsten Jahren zu verhindern, vor allem auch, weil die Finanzkrise auch bei höheren Eigenkapitalanforderungen entstanden wäre.

Um auf die aktuell besonderen Anforderungen des Banken- und Kreditmarktes und auf die konjunkturellen Entwicklungen schneller reagieren zu können, hat die Landesregierung den Koordinierungsstab Wirtschaft, Arbeit und Finanzen geschaffen, der Lösungen diskutiert und ein schnelles Handeln der Landesregierung vorbereitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Reinhold Hilbers im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Über die im Vorspann erwähnten Erkenntnisse hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Informationen über eine Kreditklemme in Niedersachsen vor.

Erstens. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2009 hat die Landesregierung den Rahmen für Bürgschaften zugunsten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft um 300 Millionen Euro erhöht.

Zweitens. Die NORD/LB wurde durch das GMTNProgramm in der Phase der illiquiden Märkte in die Lage versetzt, sich auf dem Kapitalmarkt zu refinanzieren, um aus diesen Mitteln heraus Kredite für die Wirtschaft zu vergeben Das Land hat hierfür zusammen mit Sachsen-Anhalt einen Garantierahmen i. H. v. 10 Milliarden Euro geschaffen. Davon hat die NORD/LB derzeit 3,55 Milliarden Euro genutzt.

Drittens. Im Bereich der NBank wurden Beteiligungsfonds mit einem Volumen von 70 Millionen Euro eingerichtet. Aus diesen Fonds erhalten kleine und mittlere Unternehmen 250 000 bis 1,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von zwölf

Monaten als stille Beteiligung, um sie in die Lage zu versetzen, Kapitalengpässe zu überwinden und Wachstumschancen jetzt und für die Zukunft optimal zu nutzen. Insgesamt können Unternehmen maximal 2,5 Millionen Euro erhalten. Möglich sind auch offene Beteiligungen bis zu einer Gesamthöhe von 200 000 Euro.

Viertens. Daneben wurden die Konditionen für den von der NBank gewährten Niedersachsenkredit verändert. Die maximale Darlehenshöhe wurde von 0,5 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro angehoben. Die Umsatzgrenze wurde von 10 auf 20 Millionen Euro verdoppelt.

Fünftens. Schließlich hat die NBank das neue Produkt „Globaldarlehen“ aufgelegt. Banken und Sparkassen können sich durch solche Darlehen mit Refinanzierungskapital versorgen, um dieses als Kredite für den niedersächsischen Mittelstand weiterzureichen. Die Höhe der Globaldarlehen beträgt bis zu 25 Millionen Euro pro Kreditinstitut.

Zu 3: Von einer drohenden Kreditklemme betroffen wären in erster Linie die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. In diesem Bereich bewegt sich das Bürgschaftsvolumen über dem der Vorjahre. Das Land Niedersachsen hat hier zugunsten niedersächsischer Unternehmen für Finanzierungen in der Größenordnung von gut 195 Millionen Euro Sicherheiten in Höhe von etwa 147 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um die Sicherheiten, die in diesem Jahr bis zum Stichtag 15. September 2009 bewilligt wurden. Nach Gesprächen, die im Vorfeld der eigentlichen Antragsverfahren geführt werden, und aus der aktuell steigenden Zahl zunächst noch allgemein gehaltener Anfragen lässt sich die Vermutung ableiten, dass zum Jahresende hin der Bürgschaftsbedarf niedersächsischer Unternehmen weiter steigen wird.

Dabei zeigt sich bei der Art der Engagements ein gemischtes Bild. Auf der einen Seite werden zunehmend Betriebsmittel verbürgt und die Unternehmen damit in die Lage versetzt, krisenbedingte Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Daneben tritt die Begleitung von Investitionen innovativer niedersächsischer Unternehmen, die sich nahezu unabhängig vom allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld entwickeln und hier im Lande Know-how und Arbeitsplätze schaffen.

Die Verteilung der bisher zur Verfügung gestellten Sicherheiten auf die jeweiligen Unternehmensgrößen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.

betrag

igo zahl

oße n

00 € 0 € • 9

lere n

0 € 0 € • 35

ine n • 24

m e 00 € 00 €

• Finanzierun gs

Finanzierun

gs- obl

• Gr Unter ehmen 100 990 000, 77 342 000,0

• Mitt Unter ehmen 67 375 000,0 49 920 500,0

• Kle Unter ehmen 26 872 800,0

20 173 690,0

0 € 147 436 190, • Sum 195 237 800, •

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 37 der Abg. Clemens Große Macke, Martin Bäumer, Otto Deppmeyer, Helmut DammannTamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Karl-Heinrich Langspecht und Frank Oesterhelweg (CDU)

Landwirtschaftliche Betriebe in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise

Nahezu jeder Wirtschaftszweig leidet in individueller Weise unter der internationalen Finanz- und Wirtschaftkrise. Eine nachhaltig positive Entwicklung der Märkte ist bislang nicht in Sicht. Mit verschiedensten Sparmaßnahmen versuchen Unternehmen in den diversen Wirtschaftszweigen, die notwendige Liquidität zu erhalten. Einzelne Unternehmen stoßen dennoch an ihre finanziellen Grenzen.

Auch die landwirtschaftlichen Betriebe haben mit den Problemen aus dieser branchenübergreifenden Krise zu kämpfen, sei es wegen der sinkenden Erzeugerpreise, sei es wegen der steigenden Produktionskosten oder sei es wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten. Die Weigerung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD), zur Verbesserung der Liquidität landwirtschaftlicher Betreibe das Thema Risikoausgleichsrücklage anzugehen, verschärft die Situation auf den Betrieben. Für Niedersachsen als Agrarland Nummer eins stellt sich insofern die drängende Frage nach den Aussichten für die Zukunft.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Lässt sich bereits heute eine Aussage darüber treffen, welche Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion in Niedersachsen besonders von der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind?

2. Besteht trotz der aktuellen Finanz- und Wirtschaftkrise für die Landwirtschaft als Erzeugerin