Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

nannten Ort angetroffen werden, gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 Nds. SOG von der Polizei durchsucht werden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen und der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: § 12 Abs. 6 Nds. SOG ermöglicht polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug. Dazu gehören Straftaten der allgemeinen und organisierten Kriminalität, wie z. B. der Kraftfahrzeugverschiebung, des Waffen- und Rauschgifthandels, des Falschgeld-, Dokumenten-, Arzneimittel- und Kunstschmuggels, der Schleusungskriminalität und des Menschenhandels.

In den letzten Jahren hat die Kontrollbefugnis auch für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus Bedeutung erlangt. Auch im Umfeld von Teestuben, Internetcafes und anderen vergleichbaren Objekten werden die Kontrollen vor dem Hintergrund der bestehenden Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden, dass sich potenziell islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten, durchgeführt. Die polizeilichen Maßnahmen verfolgen hierbei das Ziel, islamistische Strukturen aufzudecken, zu zerschlagen sowie Vorbereitungen für einen terroristischen Anschlag mit islamistischem Hintergrund so früh wie möglich zu erkennen und zu verhindern, und dienen damit dem Schutz der Bevölkerung.

Die in diesem Zusammenhang von der niedersächsischen Polizei vorgenommenen Kontrollen gehören insbesondere durch ihre hohe präventive Wirkung sowie in ihrer Funktion als Erkenntnis- und Verdachtsgewinnungsinstrument im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials zum Kernbereich der polizeilichen Maßnahmen. Sie tragen zur Verunsicherung der extremistisch-terroristischen Szene bei und leisten einen wertvollen Beitrag zur Verhinderung radikaler Strukturen.

Die Kontrollmaßnahmen im Umfeld von Teestuben, Internetcafés und anderen vergleichbaren Objekten werden in den Polizeibehörden eigenverantwortlich geplant und durchgeführt. Eine zentrale statistische Datensammlung hinsichtlich der Anzahl und der Örtlichkeiten der durchgeführten Kontrollen erfolgt nicht, sodass eine präzise Aussage eines hohen manuellen Rechercheaufwandes bedürfte, der im Rahmen der Beantwortung

einer Mündlichen Anfrage und der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist.

Zu 3: Am 10. September 2009 fand auf Einladung des Präsidenten des Landespräsidiums für Polizei, Brand und Katastrophenschutz das Gespräch mit den Vorsitzenden der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands, der Schura Niedersachsen, des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen/Bremen, der Alevitischen Gemeinde Norddeutschland sowie dem Religionsattaché des Türkischen Generalkonsulats Hannover statt. Darüber hinaus waren die Polizeipräsidenten der Niedersächsischen Polizeidirektionen, der Direktor des Landeskriminalamtes Niedersachsen und Vertreter der Integrationsabteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration anwesend.

Das Gespräch diente der Intensivierung der bereits bestehenden guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit der Polizei mit den muslimischen Verbänden und knüpfte im Weiteren an den ständigen Dialog auf örtlicher Ebene zwischen den Moscheegemeinden und der Polizei an. Unter anderem wurden die Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG im Kontext der aktuellen Sicherheitslage in einer offenen Diskussion erörtert. Im Ergebnis wurde vereinbart, das Gespräch auch auf dieser Ebene in Zukunft fortzusetzen, um die gegenseitige Vertrauensbasis weiter zu festigen.

Anlage 44

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 46 des Abg. Grant-Hendrik Tonne (SPD)

Amtsgericht Hoya - Schließung wider besseres Wissen!

Zu Beginn der 16. Wahlperiode gab das Justizministerium auf meine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung zur Zukunft des Amtsgerichtes Rinteln eine grundsätzliche Bestandsgarantie zugunsten der niedersächsischen Amtsgerichte ab. Diese Bestandsgarantie wurde u. a. bezüglich des Amtsgerichtes Hoya jedoch eingeschränkt, garantiert wurde gleichzeitig eine offene und umfangreiche Prüfung.

Bereits am 3. Dezember 2008 habe ich eine detaillierte „Kleine Anfrage“ gestellt, hiernach war derzeit das Prüfungsverfahren nicht abgeschlossen (Drs. 16/861). Erneut wurde eine Berücksichtigung, insbesondere auch der kommunalen Belange, in Aussicht gestellt.

Entgegen dieser Zusage fand eine Beteiligung der Kommune und der Öffentlichkeit erst statt, als die Schließung längst feststand. Angebliche Kostenersparnisse im Gebäudebereich und größere Bürgerfreundlichkeit wegen kürzerer Wege werden angeführt. Die kommunalen Partner sind über das Vorgehen empört. Die Fakten sehen jedoch anders aus. Das MJ führt einen Unterhaltungsstau am Amtsgerichtsgebäude Hoya von 250 000 Euro an. Eingeweihte wissen, das es diesen Staut seit vielen Jahren gibt. Das Land sparte die Gelder Jahr für Jahr ein. Dazu sind die jetzt aufgeführten Maßnahmen nicht alle sofort nötig. Die angeführten Bauunterhaltungsmaßnahmen von jährlich 25 000 Euro sind zu hoch, in den letzten Jahren sind sie jedenfalls nie angefallen. Man kann sich vor Ort des Eindruckes nicht erwehren, dass hier ein Amtsgerichtsstandort systematisch vor die Wand gefahren wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet das Justizministerium den Umstand, dass durch eine Änderung im Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit für Ordnunsgwidrigkeitenverfahren für den Bereich Nienburg/Hoya in Hoya liegt und umgekehrt die Zuständigkeit für Strafsachen komplett in Nienburg? Wäre vor dem Hintergrund einer bürgerfreundlichen Justiz eine Änderung des Geschäftsverteilungsplanes nicht einfacher wie auch effektiver?

2. Von welchen konkreten Nachnutzungsmöglichkeiten hat das Land Niedersachsen bzw. das „Staatliche Baumanagement“ Kenntnis? Wenn keine Nachnutzungsmöglichkeiten bekannt sind, warum suggeriert das Justizministerium gegenüber dem SPD-Ortsverein Grafschaft Hoya, dass eine attraktive Nachnutzung durch beispielsweise die Volksbank realistisch erscheint?

3. Wie will die Landesregierung in Zukunft die Amtsgerichte in Niedersachsen stärken und weitere Schließungen verhindern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Justizminister Busemann immer wieder diverse Aufgaben der Amtsgerichte von dort abziehen möchte?

Die Landesregierung bekennt sich unverändert zur Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 und gewährleistet eine leistungsfähige und bürgernahe Justiz in der Fläche. Daran ändert nicht, dass eine Zweigstelle des Amtsgerichts Nienburg zum Jahreswechsel 2010/2011 geschlossen werden soll. Mit einer Zahl von 80 Standorten steht im Flächenland Niedersachsen ein dichtes Netz von Amtsgerichten zur Verfügung, das kurze Anfahrtswege im Sinne einer bürgernahen Justiz bietet.

Die Leistungsfähigkeit von Gerichtsstandorten dauerhaft sicherzustellen, macht es ungeachtet dessen gerade in Zeiten außerordentlicher haushalterischer Herausforderungen erforderlich,

schlanke und wirtschaftliche Strukturen zu schaffen. Die Unterhaltung von Zweigstellen führt zu organisatorischen Mehraufwänden (insbesondere in Vertretungsfällen), denen keine überwiegenden Vorteile gegenüberstehen.

Die Zweigstelle Hoya ist lediglich ca. 24 km von Nienburg entfernt; der Standort fällt damit bereits in den Einzugsbereich der Stadt Nienburg. Für 77 % der Rechtsuchenden, deren Angelegenheiten in Hoya bearbeitet werden, wäre eine Bearbeitung in Nienburg mit Blick auf die Verkehrsanbindung sogar günstiger. Die Auflösung der Zweigstelle, verbunden mit der Integration der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das dann neu bezogene Gebäude des Amtsgerichts Nienburg, wird im Ergebnis zudem wirtschaftlich vorteilhaft sein.

Soweit in den Vorbemerkungen zu der Anfrage behauptet wird, dass der Bauunterhaltungsstau von 250 000 Euro nicht sofort in vollem Umfang abgearbeitet werden müsse, und damit der Eindruck erweckt wird, der bauliche Zustand des Zweigstellengebäudes in Hoya sei noch vertretbar, geht dies an der Realität vorbei. Zwar wurden in den vergangenen Jahren in der Liegenschaft in Hoya die unabweisbar notwendigen substanzerhaltenden Arbeiten durchgeführt. Größere Unterhaltungsarbeiten sowie kleine und eventuell große Baumaßnahmen waren allerdings weder aus Sicht des Staatlichen Baumanagements noch aus Sicht des Nutzerressorts finanzierbar. Tatsächlich sind über die in den 250 000 Euro enthaltenen Maßnahmen hinaus sogar noch weitere Arbeiten erforderlich, die vor allem den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Sicherheit vor An- und Übergriffen sowie die energetische Optimierung betreffen. Diese Arbeiten fallen nicht in die Bauunterhaltung, sind aber gleichwohl dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund müssen auch die jährlich mit 25 000 Euro veranschlagten Unterhaltungskosten gesehen werden. Zum einen handelt es sich dabei um einen absoluten Durchschnittswert, der auch im Lebenszyklus des Gebäudes nur selten anfallende, aber überaus kostenträchtige Bauunterhaltungs- und sonstige Baumaßmaßnahmen mit erfasst, zum anderen handelt es sich um einen Betrag, bei dem - wenn er wirklich aufgewendet wird - das Gebäude stets auf dem Stand der Technik gehalten wird und bei dem sich auch ein erneuter Bauunterhaltungsstau nicht aufbaut.

Es ist falsch, den Eindruck zu erwecken, eine Berücksichtigung der kommunalen Belange und eine Beteiligung der Öffentlichkeit hätten nur unzurei

chend stattgefunden. Richtig ist demgegenüber, dass über einen langen Zeitraum - seit Jahresanfang - die Entscheidungsgrundlagen offen ermittelt worden sind. Bereits in diesem Zeitraum haben sich im politischen Raum Interessenvertreter zu Wort gemeldet. Schließlich fand am 8. April 2009 ein Erörterungstermin vor Ort mit den Bediensteten der Zweigstelle und Vertretern des Oberlandesgerichts statt, dem sich ein weiterer Termin mit dem Samtgemeindebürgermeister von Hoya, Herrn Rustemeyer, anschloss. Das Thema wurde offen und ausführlich diskutiert. Mit Schreiben vom 26. Mai 2009 sind sodann Personal- und Richtervertretungen sowie zahlreiche Verbände, insbesondere auch der Samtgemeindebürgermeister von Hoya, der Bürgermeister von Nienburg und der Landrat des Landkreises Nienburg, um Stellungnahme gebeten worden. Mit Schreiben vom 2. Juli 2009 ist zudem der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Landtags über den Stand der Überlegungen unterrichtet worden. Zahlreiche Schreiben - u. a. auch des Vorstands des SPDOrtsvereins Grafschaft Hoya oder des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes - sind in Folge ausführlich berücksichtigt und individuell beantwortet worden. Sämtliche Argumente sind in die Entscheidungsfindung eingeflossen, bevor schließlich im August 2009 die abschließende Entscheidung getroffen wurde. Die Behauptung, kommunale Belange seien nicht berücksichtigt worden, entbehrt nach alledem jeder Grundlage.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Über den Geschäftsverteilungsplan entscheidet das Präsidium des Amtsgerichts gemäß §§ 21 a, 21 e GVG und nicht die Justizverwaltung. Davon abgesehen ist gerade an kleinen und kleinsten Standorten - wie in Hoya - eine Spezialisierung mit Blick auf qualitative, aber auch organisatorische Erwägungen unvermeidlich. Eine Erweiterung oder ein Tausch von Zuständigkeiten kommt danach nicht in Betracht, weil den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem in den Serviceeinheiten der Umgang mit verschiedenen, aufwändig zu schulenden EDV-Programmen (Fachverfah- ren) nicht zugemutet werden kann. Vor diesem Hintergrund sind aus Gründen der Effizienz vor einiger Zeit gerade Zuständigkeiten reduziert worden.

Zu 2: Die Liegenschaft des Amtsgerichts Hoya ist bislang nicht für entbehrlich erklärt worden, die Prüfungen des Landesliegenschaftsfonds (LFN) zur Anschlussnutzung haben deshalb noch nicht

begonnen. Trotzdem hat sich in diesem frühen Stadium, in dem die Freigabe gegenüber dem LFN zwar unmittelbar bevorsteht, aber noch nicht erfolgt ist, bereits ein Vertreter des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) beim Staatlichen Baumanagement Weser-Leine in Nienburg gemeldet, Interesse an einer Nutzung geäußert und das Objekt zweimal besichtigt. Bei den nach der Erklärung der Entbehrlichkeit der Liegenschaft zu führenden Verhandlungen werden die bestehenden Erwerbswünsche im Einzelnen im Rahmen der Verwertung durch den zuständigen Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen berücksichtigt.

Das Justizministerium hat nicht ansatzweise die Nachnutzung durch die Volksbank suggeriert. Im Schreiben an den SPD-Ortsverein Grafschaft Hoya ist lediglich mitgeteilt worden, dass Nachnutzungen schon oft realisiert werden konnten, so z. B. in den Räumen der ehemaligen Zweigstelle Bassum des Amtsgerichts Syke durch die Volksbank.

Zu 3: Aufgabenverlagerungen finden immer nur dann statt, wenn dies durch die Einführung neuer Technologien, aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen oder im Interesse der Praxis geboten erscheint. Auf dieser Grundlage prüft das Justizministerium, ob der Amtsgerichtsstandort Bad Gandersheim dauerhaft erhalten bleiben kann. Weitere Schließungen plant das Justizministerium - auch mit Blick auf bisherige Aufgabenverlagerungen - nicht.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 47 des Abg. Christian Meyer(GRÜNE)

Sind immer noch Legehühner rechtswidrig in viel zu engen Käfigen?

Obwohl die niedersächsischen Legehennenhalter mehr als zwei Jahre Zeit hatten, das Verbot der alten Käfighaltung umzusetzen, sind anscheinend immer noch zahllose Legehühner rechtswidrig in Käfigbatterien.

Laut Antwort der Landesregierung (Drs. 16/1133) wurden Ende März 2009 „noch in 55 Betrieben mit 63 Betriebsstätten Legehennen rechtswidrig ohne Ausnahmegenehmigung in herkömmlichen Käfigen gehalten“. Außerdem haben laut Antwort der Landesregierung (Drs. 16/1331) 108 Betriebe eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Lediglich 21 Betriebe haben laut Drs. 16/1133 (Antwort zu 1 c) Ende März 2009 auf die neue Form der Käfighaltung,

die sogenannte Kleingruppenhaltung, umgestellt.

Damit wirtschaftete die große Mehrheit der Legehennenbetriebe auch nach dem Verbot am 1. Januar 2009 mit den alten tierschutzwidrigen Käfigen.

Tierschützer und Veterinäre zweifeln an einer Umsetzung des vollständigen Verbots ohne Ausnahme zum 1. Januar 2010. Auch Professor Windhorst von der Universität Vechta sagt laut HAZ vom 11. September 2009: „Vor Ende 2010 dürfte die Umrüstung in Deutschland kaum abgeschlossen sein.“ Bundesweit seien nach Windhorst im Mai 2009 noch 24 bis 26 Millionen Hennen in herkömmlichen Käfigen gehalten worden.

Auch würden nach Angaben von Veterinär Focke weiterhin Junghennen in den alten Käfigen eingestallt, obwohl deren Legeperiode erst nach dem 1. Januar 2010 endet.

Laut Drs. 16/1331(Antwort zu VI.11) wurden die Ausnahmegenehmigungen auch mit der Diskussion um den Platzbedarf in der sogenannten Kleingruppenhaltung, Verunsicherung um die Normenkontrollklage gegen die Käfighaltung und weiteren sachfremden Gründen begründet. Dabei erhält eine Übergangsverlängerung bis 31. Dezember 2009, als absolute Ausnahmeregelung, nur der Betriebsinhaber, der

1. mit der Umsetzung des Betriebs- und Umbaukonzeptes bereits begonnen hat und

2. aus nicht vom Betriebsinhaber zu vertretenden Gründen die Inbetriebnahme der umgestellten Haltungseinrichtung zum 1. Januar 2009 noch nicht vorhalten kann.

Auch ist für Kritiker nicht verständlich, warum eine so große Zahl von Betrieben eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat, obwohl alle Käfighalter bis zum 15. Dezember 2006 ein verbindliches Betriebs- und Umbaukonzept zur Umstellung von der traditionellen Käfighaltung auf z. B. Kleingruppen-, Boden- oder Freilandhaltung usw. vorlegen mussten. Die Umstellungsphase endete eigentlich am 31. Dezember 2008.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Legehennen in wie vielen Betrieben werden noch in den alten herkömmlichen Käfigen mit Ausnahmegenehmigung und ohne Ausnahmegenehmigung in Niedersachsen gehalten (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)?

2. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden von den Landkreisen mit welchen Ergebnissen gegen die rechtswidrigen Käfigbatterien nach dem 1. Januar 2009 eingeleitet, wie oft wurde ein Zwangsgeld angedroht bzw. durchgesetzt (mit Angabe der Höhe), und wie viele Haltungsuntersagungen oder ähnliche Verfügungen gegen die Betreiber wurden ausgesprochen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die hohe Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen, obwohl verbindliche Betriebs- und Umbaukonzepte bis zum 15. Dezember 2006 vorgelegt werden mussten, und wie viele Ausnahmeanträge wurden aufgrund nicht durch das Tierschutzgesetz gedeckter Ausnahmegründe (poli- tische Diskussionen um Käfighaltung etc.) abgelehnt?