Herr Kollege, warten Sie bitte einen Moment! - Meine Damen und Herren, leider wird es zum Ende der Plenarsitzung immer lauter. - Danke schön.
Wie ist die Situation heute? - In der Vergangenheit ist die gesetzliche Erstattungsgrundlage gerade dank der Intervention der Bundesländer mehrfach geändert worden, da eine Fortschreibung der ursprünglich im Gesetz enthaltenen Festbetragsregelung zu Unwuchten zwischen den Bundesländern geführt hätte.
Was wir zurzeit haben, ist daher ohnehin eine Kompromisslösung zwischen Bund und Ländern, um die beide Seiten lange gerungen haben. Bestandteil des Kompromisses ist eine Dynamisierungsklausel, die sich auf die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bezieht. Diese Entwicklung wirkt sich allerdings erst mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr auf die Erhöhung oder Verminderung des Bundesanteils aus.
Anhand der tatsächlichen Unterkunftskosten abzurechnen, ist wünschenswert, aber derzeit kaum möglich. Für eine solche Berechnung fehlt eine bundesweit einheitliche und verlässliche Datengrundlage, für die der Bund bislang keine gesetzliche Regelung geschaffen hat. Dies nachzuholen, dürfte einen Zeitraum von schätzungsweise bis zu zwei Jahren in Anspruch nehmen.
Für 2010 war eine Überprüfung vorgesehen, inwieweit die Bundesbeteiligung noch angemessen ist. Von dieser Absicht hat man inzwischen aber Abstand genommen. Die Überprüfungsregelung wurde im Zuge des Vermittlungsverfahrens zum Wohngeldgesetz neben Änderungen über die Bundesbeteiligung im Sozialgesetzbuch XII aufgehoben.
Wie geht es voraussichtlich weiter? - Der Koalitionsvertrag zielt auf eine Aufgabenteilung ab. Ich zitiere:
„Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit vermieden bzw. so schnell wie möglich überwunden wird. In diesem Zu
sammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent und rechtssicher ausgestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie gegebenenfalls die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren.“
Danach wären die Kommunen für soziale Betreuung und Unterkunft zuständig, die Agenturen für Arbeitslosengeld II und Arbeitsvermittlung. Wie sich diese Änderung auf die Verteilung der Gelder auswirkt, ist nicht absehbar. Für uns als Land Niedersachsen und für die Landesregierung ergibt sich daraus eine Konsequenz: am Ball bleiben!
Die Landesregierung wird weiterhin konsequent ihren Standpunkt, der auf eine tatsächliche Entlastung der Kommunen abzielt, vertreten.
Wie sich die weiteren Verhandlungen dann entwickeln werden, müssen wir aufmerksam und stetig beobachten. Unsere weiteren Schritte werden wir daran orientieren. Eines steht heute fest: Wenn Handlungsbedarf besteht, dann werden wir handeln. Das sind wir unseren Kommunen schuldig, und das dürfen sie - wie in der Vergangenheit - von unserem Bundesland erwarten.
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Anmerkung machen: Mir ist nicht deutlich geworden, wie mit dem Antrag jetzt weiter verfahren werden soll, ob wir sofort darüber abstimmen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie der Auffassung sind, dass die Landesregierung die Interessen der Kommunen auch ohne diesen Antrag vertreten würde? - Wenn das so sein sollte, dann möchte ich dazu feststellen: Ich bin der Auffassung, dass ein deutliches Votum dieses Landtages für unseren Antrag, der die Position der Landesregierung bei diesem Thema unterstützt
und ihr auch Handlungsspielraum lässt, bei den anstehenden Verhandlungen hilfreich sein könnte. Deshalb bitte ich um Aufklärung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so: Es hätte des Antrages, der hier zur Beratung vorliegt, nicht bedurft, weil die Landesregierung dieses Thema von jeher im Blick hatte.
Das hat sie in der Vergangenheit sehr ausdrücklich unter Beweis gestellt - nicht zuletzt durch das Engagement unseres Ministerpräsidenten.
Deshalb - um das klarzustellen - fordern wir Ausschussüberweisung. In der Vergangenheit, in der es eine sehr breite Basis bei diesem Thema gab, haben wir das ja auch so gehandhabt und ein von Niedersachsen ausgehendes Signal nach Berlin geschickt.
Ich kann nur dazu einladen, wieder ein solches Signal zu erreichen und auszusenden. Deshalb plädieren wir für die Beratung des Antrags im Ausschuss. Wenn alle zügig arbeiten, dann könnten wir die Beratung im Novemberplenum abschließen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesen Antrag hätten wir eigentlich gemeinsam mit dem vorhergegangenen Antrag beraten können, weil beide Themen eigentlich unmit
telbar zusammengehören. Zu dem Kollegen, der dabei so deutlich gemacht hat, dass er am Ball ist, sage ich: Am Ball bleiben, ist gut, aber ab und zu muss man auch ein Tor schießen, d. h. es muss auch etwas verändert werden. Darum geht es.
Wir begrüßen es natürlich, dass eine Verhandlungssituation herbeigeführt worden ist. Da müssen wir ehrlich sein. Ich bin auch Kommunalpolitiker. Aber ich bin nicht für plakative Dinge zu haben. Alle Spitzenverbände waren bei den Verhandlungen mit dabei. Jede Seite, die damals mitverhandelt hat, hat ja geglaubt, dass sie gewinnt. Aber sie haben sich verzockt; denn die Situation ist jetzt eine andere. Die Situation hat nämlich eine Verschärfung erfahren, die die kommunale Seite jetzt auszuhalten hat. Deshalb ist es extrem wichtig, dass wir gemeinsam darauf hinweisen, dass diese Verteilung so nicht stattfinden darf, weil sie Brennpunkte im kommunalen Bereich erzeugt.
Ich bin sehr damit einverstanden, zu prüfen, ob wir sofort über diesen Antrag abstimmen und plakativ sagen: Das ist ein Wegweiser für die Regierung. - Das ist eine Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit wäre, den Antrag im Ausschuss weiter zu beraten. Ganz deutlich sagen kann man heute - und Herr McAllister, dann muss man aufpassen, woher der Beifall kommt - - -
- Die Debatte kann man ja gewinnen, aber man muss ab und zu auch dafür sorgen, dass man nicht nur eine Debatte gewinnt, sondern auch in Berlin etwas durchsetzt. Dann würden wir dich hier noch viel lieber beklatschen.
Wir brauchen ein deutliches Signal, und zwar zügig. Wir müssen deutlich machen, dass hier verhandelt wird und dass wir versuchen, das, was damals falsch gelaufen ist, auf den richtigen Weg zu bringen. Ich denke, dieser Antrag könnte gut im Ausschuss beraten werden. Er könnte aber auch
direkt darüber abgestimmt werden. Das zu entscheiden, obliegt den Fraktionen. Ich glaube, dass wir gut daran tun, die kommunale Seite zu stärken.
Auf einen Punkt möchte ich abschließend aber noch hinweisen: Mit Blick auf die Außendarstellung wäre es wichtig, zu vermitteln, dass es hier nicht in erster Linie darum geht, über die Betroffenen zu reden, sondern dass es um die Verteilungssituation zwischen Bundesebene, Ländern und Kommunen geht. Ich glaube, dass das dazu beiträgt, dass keine Verunsicherung zustande kommt. Wir müssen uns stark machen; und die Kollegen, die in Berlin die Mehrheit haben, werden uns dann ja deutlich demonstrieren, dass wir das auch zusammen schaffen.
Es wurde der Antrag auf sofortige Abstimmung gestellt. Frau Mundlos hat für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen werden soll. Daher gehe ich davon aus, dass die CDU-Fraktion den Antrag auf sofortige Abstimmung ablehnt. Damit wären die 30 Stimmen erreicht, die für den Beschluss der Ausschussüberweisung notwendig sind.