Protokoll der Sitzung vom 30.10.2009

Zu 3: Das Unternehmen bzw. der Insolvenzverwalter haben - in der Erwartung neuer Aufträge - lange gezögert, hoch qualifizierte Mitarbeiter bei Karmann freizusetzen. Aufgrund der aktuell äußerst schwierigen Finanzlage des Unternehmens und wegen aktuell fehlender Aufträge sieht sich der Insolvenzverwalter gezwungen, zur Kostenentlastung und damit der Finanzierungssicherung der Karmann GmbH auch Ingenieure und Techniker zu entlassen. Der Großteil der zu entlassenden Beschäftigten ist zurzeit in der sogenannten MetalUnit beschäftigt, für die bislang vergeblich ein Käufer gesucht wurde. Weitere Beschäftigte werden aus dem Bereich Technische Entwicklung freigesetzt. Hier mangelt es an Folgeaufträgen. Obwohl aktuelle Fahrzeuge wie der BMW X1 bei Karmann komplett entwickelt wurden, führt die unsichere Lage bei Karmann dazu, dass sich die Hersteller zurzeit bei Neuaufträgen für Karmann zurückhalten. Das Überleben von Karmann als Fahrzeugentwickler wird jedoch von weiteren Aufträgen abhängen. Für die Sparte Cabriodächer laufen zurzeit Übernahmeverhandlungen. Die Landesregierung erhofft sich hiervon, dass die unbestrittene Kompetenz im Cabriodachbau in Osnabrück erhalten bleibt.

Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, werden die Aktivitäten Karmanns im Bereich Elektromobilität als Lichtblick und damit Chance für eine Beschäftigungssicherung gesehen.

Die Landesregierung hat schon vor Bekanntwerden der ersten Informationen über die Probleme bei Karmann im Jahr 2006 stets den engen Kontakt zur Geschäftsführung und zum Betriebsrat des Unternehmens gehalten. Seitdem haben unzählige Gespräche auf politischer und Arbeitsebene stattgefunden, um den entlassenen oder von der Entlassung bedrohten Beschäftigten eine Perspektive für eine rasche Vermittlung zu verschaffen.

Im Zeitraum 2006 bis 2009 hat das Land für Projekte des Beschäftigtentransfers für ehemalige Beschäftigte der Wilhelm Karmann GmbH Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und Landesmittel im Umfang von mehr als 4,6 Millionen Euro bereitgestellt. Mit diesen Fördermitteln wurden 2 862 Personen unterstützt. Die einzelnen geförderten Transfergesellschaften waren mit Vermittlungsquoten bis zu 76 % sehr erfolgreich.

Nachdem die Wilhelm Karmann GmbH am 8. April 2009 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen musste, wurden in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter zwei weitere Projekte des Beschäftigtentransfers vom Land Niedersachsen mit EU- und Landesmitteln gefördert. Ergänzend wurde die Transfergesellschaft bei der Beantragung von Fördermitteln des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) unterstützt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen fehlt dem Insolvenzverwalter für die nunmehr zu entlassenden Personen das notwendige Geld zur Finanzierung einer Transfergesellschaft. Die Landesregierung steht aber auch weiterhin im engen Kontakt zu den Akteuren vor Ort, um gemeinsam mit der Agentur für Arbeit für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten und ihnen mihilfe von Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen eine neue Perspektive zu eröffnen.

Anlage 4

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 6 des Abg. Dr. Uwe Biester (CDU)

„Mietnomadentum“ - Ausmaß und Vermeidungsstrategien

Es ist eine steigende Tendenz von Mietausfällen in der Bundesrepublik Deutschland zu beobachten. Nach Angaben der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund wurde im Jahr 2005 ein Wert von 2,2 Milliarden Euro erreicht. Dies bedeutet einen Anstieg um 10 % gegenüber dem Vorjahr. Zu den Gründen zählen nicht nur hohe Arbeitslosigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Mieters, sondern immer mehr auch das Phänomen des „Mietnomadentums“. Als „Mietnomaden“ werden die Personen bezeichnet, die ohne Mietzahlung und unter Ausnutzung des sozialen Mietrechts in rascher Folge von einer Mietwohnung in die nächste ziehen und diese vielfach in einem verwahrlosten Zustand zurücklassen. Dabei verfolgen sie von Anfang an die Absicht, gar keine oder nur zeitweise Miete zu zahlen.

Die Folgen für die betroffenen Vermieter sind weitreichend. Zwischen der Kündigung wegen Zahlungsverzugs bis zur Räumung der Wohnung liegt aufgrund der langen Dauer der Gerichts- und Vollstreckungsverfahren regelmäßig mehr als ein Jahr. In dieser Zeit haben die Betroffenen nicht nur finanzielle Belastungen durch Mietausfälle und Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.

Zugleich laufen die Kosten der Immobilie, wie z. B. Grundbesitzabgaben und Darlehenszinsen, weiter. Laut einer aktuellen Befragung unter 2 260 privaten und gewerblichen Vermietern, veröffentlicht im Mai 2009 von ImmobilienScout24, liegt der durch „Mietnomaden“ verursachte finanzielle Schaden in 43 % der Fälle bei mehr als 10 000 Euro. Nach einer Schätzung des Präsidenten der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund, Rüdiger Dorn, summieren sich die Kosten für Gericht, Anwalt und Zwangsvollstreckung zusammen mit Mietausfällen und Sanierungskosten zu einem Schaden von durchschnittlich 25 000 Euro. In vielen Fällen ist bezüglich dieser Schadenssumme ein Rückgriff auf den „Mietnomaden“ aufgrund dessen Vermögenslosigkeit nicht möglich.

So bedeutet das Phänomen „Mietnomadentum“ für den Vermieter im Einzelfall nicht nur den Verlust der Immobilie, sondern gar den finanziellen Ruin. Drei von vier Wohnungsbesitzern geben an, zu fürchten, Opfer von „Mietnomaden“ zu werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum „Mietnomadentum“ in Niedersachsen?

2. Welche effektiven rechtlichen und praktischen Abwehr- und Reaktionsmöglichkeiten stehen den Betroffenen nach der aktuellen Rechtslage zur Verfügung?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung vieler Vermieter, Wirtschaftsauskunftskarteien einzurichten, die sämtliche relevanten Daten über Mieter und deren Bonität zusammentragen und bei Bedarf Auskunft geben sollen, vor allem unter dem Aspekt des Datenschutzes?

Zu 1: Belastbare Daten zu Fallzahlen oder zu dem finanziellen Ausmaß der mit „Mietnomadentum“ beschriebenen Phänomene liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landesregierung geht indes in jedem Einzelfall davon aus, dass es in den geschilderten Konstellationen für die betroffenen Vermieter zu ganz erheblichen Belastungen kommen kann.

Zu 2: Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt den Vermietern Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Mietzinses sowie auf Ersatz entstandener Schäden. Auch besteht die Möglichkeit

fristloser Kündigung, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen die Miete nicht zahlt. Die Landesregierung hält es gleichwohl für geboten, die Regelungen des Mietrechts auch und gerade unter dem Aspekt des Mietnomadentums auf den Prüfstand zu stellen, und begrüßt es deshalb, dass eben dies Bestandteil der Koalitionsvereinbarung der neuen Berliner Regierungsfraktionen ist. Mindestens gleichermaßen wichtig erscheint es allerdings, für eine Beschleunigung der Zwangsvollstreckung zu sorgen. Denn gerade die Durchsetzung der Räumung einer Wohnung kann im Einzelfall noch zu lange dauern. Zur Steigerung der Effizienz der Zwangsvollstreckung hat der Bundesrat auf Initiative u. a. Niedersachsens eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens mit dem Ziel, insbesondere die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene zu übertragen, auf den Weg gebracht. Dieser Gesetzentwurf ist in der letzten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag leider nicht behandelt worden. Deshalb ist es erfreulich, dass jetzt auch in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene das Bekenntnis zu einer Beleihung im Gerichtsvollzieherwesen niedergelegt ist.

Wichtiger noch als ein gutes rechtliches Instrumentarium zur Bewältigung aufgetretener Mietnomadenfälle erscheint der Landesregierung allerdings die angemessene Vorbeugung. So können Vermieter sich vor Abschluss des Vertrages zur Prüfung der Solvenz einen Arbeitsvertrag, eine Gehaltsabrechnung und zur Überprüfung der Identität den Personalausweis vorlegen lassen. Weiter kann eine Kaution vereinbart werden, von deren Zahlung der Einzug abhängig gemacht werden kann. Ferner können auch die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte Aufschluss über eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit geben. Schließlich bieten inzwischen einige Institute die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter an, und es existieren Datenbanken über Negativerfahrungen.

Zu 3: Nach Kenntnis der Landesregierung existieren Wirtschaftsauskunftsdateien (Auskunfteien) in ausreichender Zahl und Qualität zur Überprüfung der Bonität. Das Einholen von Informationen über die Bonität von Mietinteressenten ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt dabei aber bestimmten datenschutzrechtlichen Anforderungen und ist auf für das Mietverhältnis relevante Daten beschränkt.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 der Abg. Gerd Will, Sabine Tippelt, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Olaf Lies, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok und Petra Tiemann (SPD)

Verwendung der Mittel für Radwegebau 2010

Wirtschaftsminister Dr. Rösler hat angekündigt, im Haushalt 2010 6 Millionen Euro für den Radwegebau an Landesstraßen einzuplanen. Für diese originäre Landesaufgabe ergeben sich daher Fragen zur Mittelverwendung, zur Regionalverteilung, zur Eigenfinanzierungsquote und zu den Einzelprojekten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Mittel sind in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 jeweils veranschlagt worden, wie viele sind für den Radwegebau an Landesstraßen in Niedersachsen im Haushaltsvollzug abgeflossen, und um welche Projekte handelt es sich dabei?

2. Sind die avisierten Mittel in Höhe von 6 Millionen Euro bereits einzelnen Projekten zugeordnet, und, wenn nicht, an welchen Landesstraßen und in welchen Landkreisen soll der Mitteleinsatz in Niedersachsen erfolgen?

3. Werden vor dem Hintergrund von bereits erfolgten Mischfinanzierungen mit Landkreisen und Kommunen auch bei der Mittelvergabe der im Haushalt 2010 vorgesehenen Mittel Mischfinanzierungen geplant, und wie werden hierbei die unterschiedliche Finanzkraft der Landkreise und Kommunen sowie der Grundsatz der Konnexität berücksichtigt?

Der Bau von Radwegen an Landesstraßen wird, wie in den zurückliegenden Jahren, auch im nächsten Jahr auf der Agenda der Landesregierung stehen. Bevor allerdings über die detaillierte, konkrete Verwendung der Haushaltsmittel für den Radwegebau 2010 gesprochen werden kann, ist zunächst einmal der Haushalt des nächsten Jahres vom Niedersächsischen Landtag zu verabschieden.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: In den Haushaltsjahren 2008 und 2009 wurden jeweils 6 Millionen Euro für den Neubau von Radwegen veranschlagt. Verausgabt wurden 2008 rund 5,9 Millionen Euro. Im Jahr 2009 waren es bis Ende September bereits rund 5,8 Millionen Euro. Die jeweils dazugehörenden 42 Radwegprojekte sind der Anlage zu entnehmen. Darüber hinaus fließen aus dem Aufstockungsprogramm im Rah

men der Initiative Niedersachsen in diesem Jahr zusätzlich 2 Millionen Euro in den Bau und die Sanierung der Radwege.

Zu 2: Das Radwegebauprogramm 2010 wird nach der parlamentarischen Verabschiedung des Haushalts 2010 aufgestellt. Es wird die im Jahr 2009 begonnenen und 2010 noch laufenden Baumaßnahmen umfassen sowie im nächsten Jahr neu zu beginnende Vorhaben. Diese rekrutieren sich aus dem vorliegenden landesweiten Radwegekonzept, das sukzessive nach der Rangfolge der Vorhaben, der Baureife und der Höhe der jährlichen Haushaltsmittel umgesetzt wird.

Zu 3: Der Bau von Radwegen an Straßen obliegt dem jeweiligen Baulastträger. Für die Landesstraßen ist dies das Land. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang sowie in welcher Art und Weise sich eine Gemeinde, eine Stadt oder ein Landkreis am Bau eines Landesstraßenradweges beteiligt, trifft allein die jeweilige Kommune. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch im nächsten Jahr Gemeinschaftsradwege Bestandteil des Bauprogramms sein werden.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 8 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Bürgersolaranlagen

Zukünftig ist stärker mit der Errichtung von sogenannten Bürgersolaranlagen, z. B. auf Schuldächern oder anderen öffentlichen Gebäuden, zu rechnen. Die Anlagen sollen in der Regel durch eine GbR betrieben werden, um die Erstellung der Jahresbilanz nicht unnötig zu verteuern. Dabei ergibt sich für die Handelnden vor Ort allerdings ein Haftungsproblem, da jedes GbR-Mitglied einzeln mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet; die Gemeinde lehnen Haftungsbeschränkungen meistens ab.

Die Frage, wie Probleme der Gesellschaftsform, der Haftung und der Bilanzierung für Bürgersolaranlage möglichst effektiv und sinnvoll gelöst werden können, stellt sich daher zunehmend in vielen niedersächsischen Gemeinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, welche Versicherungs- und Haftungsregelungen für Bürgersolaranlagen im Land üblich sind?

2. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung außer der GbR Rechtsformen, die sich für den Betrieb einer Bürgersolaranlage eignen?

3. Gibt es in Niedersachsen Musterverträge für die Überlassung von gemeindeeigenen Dachflächen an eine Bürgersolaranlage, und welche Erfahrungen sind bisher mit Bürgersolaranlagen in Niedersachsen gemacht worden?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Versicherungs- und Haftungsreglungen für Bürgersolaranlagen in Niedersachsen von den Beteiligten bisher bevorzugt gewählt wurden und somit üblich sind. Wenn, wie in dem geschilderten Sachverhalt, eine Bürgersolaranlage nicht über den Gebäudeeigentümer versichert ist, muss der Versicherungsschutz von der GbR selbst organisiert werden. Dafür kommen regelmäßig zwei verschiedene Versicherungsarten zum Tragen:

- eine Haftpflichtversicherung, die für durch die Anlage verursachte Schäden haftet (z. B bei Sturmereignissen am Dach selbst oder durch herab fallende Teile der Solaranlage),