Seit Menschengedenken pflegen die niedersächsischen Küstenbewohner ihre Deiche zum Schutz gegen Sturmflutgefahren. Sie taten dies schon 1 000 Jahre, bevor ein Niedersächsisches Deichgesetz erlassen wurde. Zur traditionellen Deichpflege gehörte, was in § 21 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes so festgeschrieben ist: „Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, das Deichvorland zum Schutze des Deiches zu pflegen.“
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und insbesondere seit Erstellung der „Zehn Grundsätze für einen effektiveren Küstenschutz in Niedersachsen“ stellen viele mit dem Deichschutz befasste Fachleute fest, dass sich der Teekanfall wesentlich erhöht hat, weil das Deichvorland nicht mehr wie vordem bewirtschaftet werden darf.
Anlässlich einer Bereisung im Gebiet der Norder Deichacht im Juli 2009 erklärte ausweislich eines Berichtes im Ostfriesischen Kurier der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander, er wolle sich für eine stärkere Bewirtschaftung des Deichvorlandes einsetzen. Der Minister wird mit den Worten zitiert: „Was nicht aufwächst, kann auch nicht anlanden.“
Obersielrichter Heinrich Jabben erklärte in diesem Zusammenhang, eine extensive Beweidung des Deichvorlandes gewährleiste, dass sich dort vermehrt Vögel ansiedelten, die dann nicht mehr im Binnenland den Weizen auffräßen.
1. Teilt sie die Auffassung, dass die allgemein gehaltene Schutzvorschrift im Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, derzufolge „die besondere Eigenart der Natur
und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen Landschaftsbildes erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden“ soll, in inhaltlichem Widerspruch zu den Schutzvorschriften des Niedersächsischen Deichgesetzes steht?
2. Wer trägt die Kosten der Treibselbeseitigung, und wie hoch schätzt die Landesregierung diese ein?
3. Welche Wege wird die Landesregierung beschreiten, um eine naturverträgliche, schonende, aber zur Verminderung des Teekanfalls beitragende Deichvorlandbewirtschaftung zu ermöglichen?
Der Schutz des Küstenraums vor Sturmfluten als notwendige Voraussetzung für die Sicherung des Siedlungsraumes des Menschen ist Aufgabe des Küstenschutzes. Das Deichvorland ist wesentlicher Bestandteil des hierzu gestaffelten Küstenschutzsystems, bestehend aus den Inseln, Watt, Deichvorland und Hauptdeichen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, das Deichvorland als Teil dieses Systems zu pflegen und zu erhalten.
Gleichzeitig besitzt das Deichvorland einen sehr hohen naturschutzfachlichen Stellenwert als besonders schützenswerter Biotop- und Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Durch europäisches und nationales Naturschutzrecht wurden Regelungen zum Schutz dieser Bereiche getroffen. Mit der Ausweisung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer sind Entwicklung, Schutz, Nutzung und Pflege der Vorländer verstärkt unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Interessen durchzuführen.
Die Abwägung der unterschiedlichen Zielsetzungen des Küsten- und des Naturschutzes erfolgt auf Grundlage sogenannter Vorlandmanagementpläne. In ihnen werden die Grundsätze für den Umgang mit dem Vorland und die Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des Deichvorlandes festgelegt. Dabei wird den Zielen des Küstenschutzes besonders Rechnung getragen, da die Gewährleistung der Deichsicherheit zum Schutz der Bevölkerung höchste Priorität besitzt. Soweit entsprechende Vorlandmanagementpläne noch nicht erstellt sind, werden die Art und Intensität der Nutzung auf landeseigenen Flächen über Pachtverträge zwischen Nutzern und der zuständigen Domänenverwaltung (Behörden für Geoinformation, Landent- wicklung und Liegenschaften (GLL)) geregelt.
Für die Nutzung der in Privathand befindlichen landwirtschaftlichen Flächen im Nationalpark gelten hingegen keine speziellen Bestimmungen und
Auflagen des Nationalparkgesetzes. Extensivierungsauflagen ergeben sich auf diesen Flächen allein durch die Teilnahme an dem Kooperationsprogramm Naturschutz und durch die Gewährung von Erschwernisausgleichszahlungen.
Die Ursachen für den verstärkten Treibselanfall sind vielfältig und nicht allein auf naturschutzrechtliche Regelungen zurückzuführen. Vielfach gab es Nutzungsaufgaben durch die Änderung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen. Kleinere Betriebe, die vordem traditionell z. B. das Pensionsvieh für die Beweidung der landeseigenen Flächen im Deichvorland stellten, gaben ihren Betrieb im Zuge des Strukturwandels in der Landwirtschaft auf. Im Zuge von Zulassungsverfahren wurden zudem Nutzungsaufgaben als Kompensationsmaßnahmen (z. B. Leybucht, Ostfriesische Küste, Jadebusen und Weserästuar) festgelegt. Naturschutzfachliche Nutzungsreduzierungen seit Gründung des Nationalparks können somit nicht allein als Ursache für vermehrtes Teekaufkommen entlang der niedersächsischen Küste angesehen werden.
Zu 2: Nach Deichrecht zählt die Erhaltung der Deiche zu den originären Aufgaben der Deichverbände. Damit gehört die Beseitigung des an den Deichen anfallenden Treibsels zu den Aufgaben, die von den Deichverbänden aus dem Beitragsaufkommen zu finanzieren sind. Das Land unterstützt die Deichverbände im Rahmen seiner Möglichkeiten durch die Finanzierung von Treibselräumwegen und im Einzelfall durch Zuweisungen für die Treibselentsorgung. Auf den Ostfriesischen Inseln obliegt die Deicherhaltung dem Land.
Der Anfall von Treibsel ist insbesondere von der Anzahl und der Schwere der jährlichen Sturmflutereignisse abhängig und unterliegt daher erheblichen Schwankungen. Auch die regionale Verteilung der anfallenden Mengen sowie die Zusammensetzung des Treibsels an der niedersächsischen Küste differieren stark. Nach Erhebungen des Wasserverbandstages e. V. beträgt der jährliche Aufwand der Deichverbände für die Treibselentsorgung meist zwischen 300 000 und 600 000 Euro. In einzelnen Jahren können aber auch deutlich niedrigere oder höhere Kosten anfallen.
Zu 3: Bereits heute wird im Einvernehmen mit den Deichbänden, der GLL und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine gezielte Beweidung von Vorlandflächen zur Reduzierung des Treibselanfalls angestrebt, sofern dies naturschutzfachlich vertretbar und von den Rahmenbedingungen überhaupt realisierbar ist. Die „Zehn Grundsätze für einen effektiveren Küstenschutz“, die zunächst eine extensive Nutzung der Deichvorländer nur in ausgewählten Fällen zur Verminderung des Treibselanfalls zuließen, wurden bereits 2006 dahin gehend geändert, dass nunmehr eine erweiterte extensive Nutzung (Beweidung, Mahd) der Deichvorländer unter Berücksichtigung der ökologischen Belange zur Verminderung des Treibselanfalls und Erhaltung der Hellerfestigkeit grundsätzlich zulässig ist.
Im Rahmen des sogenannten Modellversuches zur Treibselminimierung werden gegenwärtig die Zusammenhänge zwischen der Deichvorlandnutzung und dem Treibselanfall untersucht. Von zentraler Bedeutung bei dem auf Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 28. Oktober 2004 zurückgehenden Vorhaben ist die Beantwortung der Frage, welche Strategie zur Reduzierung des Treibselanfalls sowohl wirksam (bezogen auf die Treibselmenge) als auch naturschutzverträglich sein kann. Diese Untersuchungen sollen die wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Reduzierung des Treibselanfalls bilden. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden Ende 2010 vorliegen. Als ein erstes Ergebnis der Auswertungen der Statistiken zu den Treibselmengen wurde deutlich, dass mit ca. 80 % der überwiegende Teil des Treibsels in den Ästuaren anfällt und nur ca. 20 % in den Salzwiesen des Nationalparks anlanden.
Als weiteren Schritt zur Lösung des Treibselproblems hat die Landesregierung am 15. Juli 2008 eine Teekkonferenz durchgeführt. Dort hatten die betroffenen Kreise (Deichverbände, Landkreise, Naturschutzbehörden usw.) und auch Mitglieder des Niedersächsischen Landtages aus betroffenen Regionen die Gelegenheit, die Probleme und mögliche Handlungsstrategien mit den Akteuren vor Ort zu beraten. Ein Ergebnis ist, dass Reet künftig in verstärktem Umfang, wo dies naturschutzverträglich möglich ist, geerntet werden muss.
In einem ersten Modellvorhaben nach der Teekkonferenz wurde im südlichen Jadebusen eine bisher ungenutzte Fläche nach der Brutzeit geschlegelt. Durch Begleituntersuchungen soll festgestellt
werden, ob durch die Maßnahme unter weitgehender Beachtung der Naturschutzziele ein Beitrag zur Treibselreduzierung im Bereich Jadebusen erbracht werden kann. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Mögliche Strategien sollen im Vorlandmanagementplan Jadebusen Berücksichtigung finden.
Hervorzuheben sind außerdem die Ansätze zur Verwertung des aufkommenden Treibsels in speziellen Biogasanlagen. Versuche, die sich mit der Verbringung des Treibsel auf Ackerstandorten befassen, finden statt.
Eine langfristige Lösung des Treibselproblems kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten hierzu beitragen und gemeinsame Handlungsoptionen erarbeiten. Die Landesregierung wird auch zukünftig ihren Anteil hierzu leisten.
des Justizministeriums auf die Frage 12 der Abg. Grant Hendrik Tonne, Hans-Dieter Haase, Marco Brunotte, Stefan Politze und Dörthe WeddigeDegenhard (SPD)
Seit dem 1. Februar 2008 ist bei der JVA Hannover das Prognosezentrum des niedersächsischen Justizvollzuges eingerichtet.
Das Prognosezentrum übernimmt gemäß § 175 Abs. 2 NJVollzG landesweite Aufgaben der Begutachtung ausgewählter Gefangener zur Vorbereitung der Vollzugsplanung nach § 9 JVollzG, der Begutachtung nach § 16 NJVollzG und der Indikationsstellung für die Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung nach § 104 JVollzG.
Das Prognosezentrum im niedersächsischen Justizvollzug ist eine zentrale, interdisziplinär besetzte Einrichtung zur Diagnostik und Prognostik von Strafgefangenen, die wegen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten verurteilt wurden.
Die primäre Aufgabe des Prognosezentrums ist die fundierte Vorbereitung vollzuglicher Entscheidungen bezüglich der Vollzugsplanung und der Lockerungsgewährung der genannten Gefangenen.
Die bereits im September 2008 eingebrachte Anfrage konnte aufgrund fehlender Erfahrungen nicht komplett beantwortet werden, daher nun noch einmal.
2. Mit welcher durchschnittlichen Wartezeit von der Antragsstellung an muss ein Gefangener rechnen, bevor er im Prognosezentrum begutachtet werden kann?
3. Lässt sich die Wartezeit von einer beantragten Begutachtung bis zu einem Ergebnis mit den gesetzlich geregelten Möglichkeiten der Vollzuglockerungen in Einklang bringen, bzw. sieht die Landesregierung Handlungsbedarf zur Beschleunigung der Verfahren?
Die Landesregierung hat die Aufgaben des Prognosezentrums des niedersächsischen Justizvollzuges bei der JVA Hannover in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 13 des Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) zur mündlichen Beantwortung - LT-Drs. 16/420 - dargestellt.
Im Hinblick auf die Fragen 2 und 3 ist festzustellen, dass die Gefangenen nicht gehalten sind, Anträge auf Begutachtung im Prognosezentrum zu stellen. Vielmehr erfolgen die Anmeldung von Gefangenen beim Prognosezentrum durch ihre Stammanstalten und die anschließende Verlegung antragslos, wenn die Begutachtungsvoraussetzungen vorliegen. Das schließt nicht aus, dass Gefangene gelegentlich entsprechende Anträge stellen.
Zu 1: Im Zeitraum von Januar bis September 2009 belief sich die Anzahl der Erstgutachten nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NJVollzG auf 72. Es ergibt sich ein Durchschnitt von acht Gutachten pro Monat.
Für den gleichen Zeitraum wurden 59 gutachterliche Stellungnahmen zur Indikationsstellung nach § 104 Abs. 1 NJVollzG gefertigt. Dies ergibt einen monatlichen Durchschnitt von etwa 6,5.
Ferner wurden von Januar bis September 2009 insgesamt 21 Begutachtungen zur Frage einer Verlegung in den offenen Vollzug oder einer Lockerung nach § 16 Abs. 1 NJVollzG abgeschlossen. Der monatliche Durchschnitt beträgt etwa 2,3.
Darüber hinaus nimmt das Prognosezentrum Risikokategorisierungen im Rahmen des Programms „K.U.R.S.“ wahr. Hierbei handelt es sich um eine Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und Sexualstraftäterinnen. Sie bezweckt auf der Grundlage einer vereinheitlichten Methode die Erstellung von Rückfallprognosen. Im Zeitraum Januar bis September 2009 wurden 31 Risikoprofile erstellt, was einem monatlichen Durchschnitt von etwa 3,4 entspricht.