Um die Förder- und Unterstützungslandschaft besser zu strukturieren, startete am 13. August 2009 die Landesinitiative „Gründerfreundliches Niedersachsen“. Gemeinsam mit am Gründungsgeschehen beteiligten Organisationen soll eine stärkere Bündelung und Publikation des vorhandenen Angebots im Gründungsbereich erreicht werden. Durch die Vernetzung und Abstimmung der Partner untereinander wird künftig der Überblick über die regionalen Beratungs-, Förder- und Unterstüt
Hierzu wurde ein Internetportal entwickelt, das Gründerinnen und Gründern bei ihrem jeweiligen Gründungs- bzw. Nachfolgevorhaben wertvolle Unterstützung bieten soll. Unter www.gruenderfreundliches.niedersachsen.de sind zielgruppenspezifische Informationen, Unterstützungsangebote und Kontaktdaten von Anlaufstellen für Unternehmerinnen, Migrantinnen und Migranten, Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen sowie für Schülerfirmen abrufbar. Dort ist auch Gründerinnen ein direkter schneller Zugriff auf ein zielgruppenspezifisches Angebot möglich:
Langfristig und umfassend geplante Unternehmensübergaben ermöglichen den reibungslosen Übergang auf neue Inhaber, ohne dass das firmenspezifische Wissen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Um dies zu unterstützen, führt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in einer gemeinsamen Initiative mit den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie der NBank seit Ende 2007 die Initiative Unternehmensnachfolge in Niedersachsen durch.
Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, den Unternehmen, die zur Übergabe anstehen, zusätzliches Know-how zu vermitteln und geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger zu aktivieren und zu qualifizieren.
Flankierend werden zielgruppenspezifische Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Darüber hinaus sollen mit dieser Initiative auch verstärkt Gruppen angesprochen werden, die bisher bei Unternehmensnachfolgen nicht so sehr im Fokus standen - dazu gehören u. a. Frauen.
Das Wirtschaftsministerium unterstützte in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Sozial- und Frauenministerium regelmäßig Fachveranstaltungen für Unternehmerinnen und Gründerinnen, um neue und bestehende Netzwerke zu initiieren und zu fördern.
rinnen und Freiberuflerinnen mit über 150 Teilnehmerinnen statt, der sich diesmal an Frauen aus dem Medienbereich richtete. Die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie die Stadt Hannover und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hannoverimpuls hatten Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Existenzgründerinnen aus dem Medienbereich dazu eingeladen, die Möglichkeiten zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch oder zur fachkundigen Beratung zu nutzen. Abgerundet wurde das Veranstaltungsprogramm durch ein breites Angebot an Vorträgen und Foren, die vielfältige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im eigenen Unternehmen bieten.
Die NBank bietet laufend zahlreiche weitere Veranstaltungen zur Netzwerkpflege an, die sowohl Frauen als auch Männern gleichermaßen offen stehen.
Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) werden mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds in einem Schwerpunkt Beratungs- und Qualifizierungsprojekte für Frauen gefördert, die sich wirtschaftlich selbstständig machen wollen. Die Institutionen bieten prozessbegleitende und personenbezogene Beratung, Qualifizierung und Vernetzung an.
Derzeit werden Beratungseinrichtungen dieser Art in den Regionen Hannover und Oldenburg erfolgreich gefördert. So verzeichnete die Beratungseinrichtung Gründerinnen-Consult Hannover (GCH) für den Zeitraum von 2000 bis 2008 insgesamt 5 868 individuelle Beratungen und weitere Gespräche im Rahmen von Beratungstagen und Informationsveranstaltungen. In 2008 gab es 565 Erst- und Folgeberatungen.
Die im Oldenburger Raum wirkende Existenzgründungsagentur für Frauen (EFA) führt durchschnittlich 345 Erstgespräche pro Jahr durch. Beide Institutionen bieten Seminare und Vorträge an und nehmen aktiv an Existenzgründungsveranstaltungen teil. Damit ist es auch möglich, Frauen mit Mobilitätsproblemen im ländlichen Raum zu erreichen. Der GCH konnte für den Zeitraum von 2000 bis 2008 insgesamt 3 852 Teilnehmerinnen an niedersachsenweiten Vorträgen und Standinformationen verzeichnen. Beide Beratungseinrichtungen organisieren regelmäßig - auch niedersachsenweite - Kongresse speziell für Unternehmerinnen und
Das bis zum 31. Dezember 2009 befristete Qualifizierungsprojekt „CREA - Qualifizierung zur Vorbereitung einer Gründung in der Kreativwirtschaft“ fördert die Existenzgründung von Frauen in der Region Osnabrück.
Darüber hinaus leisten auch die 19 von der Landesregierung geförderten Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft einen Beratungsbeitrag zur Existenzgründung von Frauen, bzw. sie kooperieren mit den oben genannten Beratungseinrichtungen
Zu 2: Im Jahr 2008 erfolgten 33 886 Existenzgründungen in Niedersachsen (2007: 36 947, Minus 3 061 bzw. Minus 8,2 %). Hiervon entfielen 10 960 (gut 32 %) auf Existenzgründerinnen (2007: 36 947 Existenzgründungen, 11 778 bzw. 31,88 % durch Frauen). Die Anzahl der Frauen an den Existenzgründungen in Niedersachsen ist damit - trotz des hohen allgemeinen Rückganges der Gründungsquoten - nahezu gleich geblieben.
Auswertungen über die Höhe des Anteils von Frauen an Existenzgründungen in Niedersachsen nach drei Jahren am Markt werden durch das LSKN nicht erhoben. Jedoch kann hier exemplarisch auf die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluierung der Existenzgründungsagentur für Frauen (EFA) über die Nachhaltigkeit ihrer Arbeit verwiesen werden: So lag die Existenzgründungsquote im Nachgang der Beratungen im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2006 bei 52 %. Nach zwei bzw. drei Geschäftsjahren waren immer noch 89 % der Gründerinnen mit ihren Unternehmen am Markt.
Zu 3: Gründerinnen Consult Hannover hat in seiner Evaluation über den Zeitraum von 2000 bis 2008 herausgearbeitet, dass 73,4 % der Frauen ihre Selbstständigkeit im Dienstleistungsbereich suchten. Darin überwog der Anteil der freien Berufe (38,7 %). Damit ist der Dienstleistungsbereich zwar dominierend, doch ist dieser Wert nicht signifikant für das Gründungsverhalten von Frauen, da dieser Wirtschaftsbereich 86 % aller Existenzgründungen in 2008 zu verzeichnen hatte (KfW-Gründungs- monitor 2009).
In ganz Deutschland können alle Steuerberater und Vertreter der Lohnsteuerhilfevereine bis Ende des Jahres 2009 die Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung bewerten. Hierzu wurde ein einheitlicher Fragebogen entwickelt, der verschiedene Themenbereiche abdeckt, beispielsweise Kompetenz der Mitarbeiter. Die Befragung wird von den obersten Finanzbehörden der Länder durchgeführt.
1. Gab es in der Vergangenheit ähnliche Befragungen zur Steuerverwaltung in Niedersachsen, und zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen?
2. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Onlinebefragung, und welches Verbesserungspotenzial sieht die Landesregierung in der Steuerverwaltung der Länder?
3. Plant die Landesregierung, eine solche Befragung auch auf andere Personenkreise auszuweiten und diese in regelmäßigen Abständen zu wiederholen?
Die Steuerverwaltung in Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, die Servicequalität und damit das Klima zwischen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und der Steuerverwaltung stetig weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden bereits 2004 die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihr Finanzamt online zu beurteilen. Im Jahr 2008 wurde eine persönliche Befragung der Besucherinnen und Besucher der Finanzämter durchgeführt. Die knapp 14 000 Teilnehmer in Niedersachsen bescheinigten ihren Finanzämtern in den vor Ort ausgeteilten Fragebögen einen guten Service. Die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde besonders hervorgehoben. Kurze Wartezeiten und verständliche Ausdrucksweise trugen ebenfalls zu dem guten Gesamtergebnis bei. Über diese erfreuliche Bestätigung hinaus konnten wertvolle, konkrete Anregungen für eine Verbesserung des Verwaltungshandelns gewonnen werden.
Aktuell haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundesfinanzministerium darauf verständigt, erstmals eine bundesweite und bundeseinheitliche Befragung der Beraterschaft in Form einer anonymen Onlinebefragung durchzu
führen. Ziel des Projekts ist, eine repräsentative Rückmeldung über die praktische Arbeit vor Ort zu erhalten. Aus der Analyse der Befragung sollen Erkenntnisse und Steuerungsimpulse zur weiteren Optimierung des Besteuerungsverfahrens und der internen Abläufe sowie für eine verbesserte Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und den Angehörigen der steuerberatenden Berufe gewonnen werden.
In einem kompakten Fragebogen werden verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit mit den örtlichen Finanzbehörden angesprochen. Zu diesem Zweck wurde eine spezielle Internetseite eingerichtet (www.steuerberaterbefragung.de) , auf der sich der berechtigte Teilnehmerkreis mit einer individuellen Einmalkennung (PIN) anmelden kann.
Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe haben von Anfang an großes Interesse an der Onlinebefragung bekundet und unterstützen das gesamte Verfahren maßgeblich. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen hat ihre Mitglieder in den Kammermitteilungen umfassend über die Steuerberaterbefragung informiert, nachdrücklich für die Teilnahme geworben und zusätzlich die Verteilung der Einmalkennungen an ihre Mitglieder übernommen.
Die Befragung hat am 15. September 2009 begonnen und endet am 31. Dezember 2009. Mit der technischen Durchführung und der Auswertung der Daten der Steuerberaterbefragung wurde ein externes Unternehmen nach öffentlicher Ausschreibung beauftragt. Es stellt die Auswertungen der Befragung voraussichtlich in der 7. Kalenderwoche 2010 in Form von Ergebnisberichten zur Verfügung.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heinz Rolfes und Gabriela Kohlenberg im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 3: Grundsätzlich hat die Landesregierung die Absicht, auch zukünftig Befragungen der Kunden der Steuerverwaltung (Steuerpflichtige, Unterneh- men und Steuerberater) durchzuführen. Konkrete Pläne für eine weitere Befragung bestehen derzeit nicht.
des Kultusministeriums auf die Frage 31 der Abg. Karl-Heinz Klare und Dr. Karl-Ludwig von Danwitz (CDU)
Das Zentralabitur sichert, seitdem es 2006 eingeführt wurde, landesweit die Qualität der schulischen Arbeit und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, auch mit Blick auf die bundesweiten Bildungsstandards. Es ist in Niedersachsen nach Einschätzung vieler sachverständiger Beobachter als Erfolgsmodell etabliert. Allerdings hat sich durch die Einführung von zentralen Abiturterminen und -aufgaben die Situation von schwer erkrankten Schülern geändert. Mit einigen Krankheitsverläufen und Therapien lässt sich der zentrale Prüfungstermin nicht vereinbaren.
1. Wie reagiert die Landesregierung auf die Situation von schwer erkrankten Schülern, die den zentralen Abiturtermin nicht wahrnehmen können?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um betroffene Schüler über ihre Möglichkeiten zu informieren?
Das Zentralabitur in Niedersachsen, das 2009 zum vierten Mal erfolgreich durchgeführt worden ist, hat sich uneingeschränkt bewährt. Auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz vereinbarten fachbezogenen Bildungsstandards (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) sowie den fachbezogenen Lehrplänen für den Oberstufenunterricht liegen den schriftlichen Abiturprüfungsfächern des Zentralabiturs landesweit einheitliche Aufgabenstellungen, ein einheitlicher Erwartungshorizont mit Blick auf die erwarteten Lösungen sowie einheitliche Bewertungsvorgaben zugrunde. In den Schulen wird auf diese Weise ein hohes Maß an Vergleichbarkeit und Transparenz gewährleistet. Dieses hohe Maß an Vergleichbarkeit und Transparenz wird auch unter den Schulen der verschiedenen Schulformen, an denen das Abitur erworben wird, hergestellt.