Protokoll der Sitzung vom 26.11.2009

chen Erfasser und abgegebenen Datenerfassungsbögen)?

3. Wie hat sich grundsätzlich die Kooperation zwischen ehrenamtlichem und behördlichem Naturschutz (in der Landesumweltverwaltung) seit 2003 entwickelt, und mit welchen Instrumenten/Einrichtungen wird die Zusammenarbeit gepflegt (gegebenenfalls durch regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen)?

Die Reform der niedersächsischen Naturschutzverwaltung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2005 realisiert worden. Ein wichtiges Ziel der Verwaltungsreform war und ist es, in Form von Stelleneinsparungen einen Beitrag zur unabdingbaren Konsolidierung des Landeshaushaltes zu leisten. Im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) sind 400 Stellen einzusparen, von denen 49 Stellen auf die Naturschutzverwaltung entfallen. Die Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz (NNA) ist als selbstständige nachgeordnete Behörde erhalten geblieben. Dort sind auf dem Wege der Rationalisierung zwei Stellen einzusparen. Das zum 1. Januar 2005 aufgelöste Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) war die niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz gemäß § 57 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes. Das NLÖ ist zum 1. Januar 2005 aufgelöst worden. In der ehemaligen Abteilung Naturschutz des NLÖ waren drei Stellen auf dem Wege der Rationalisierung einzusparen. Im Übrigen ist der gesamte Personalbestand der Abteilung Naturschutz des NLÖ in den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) , Betriebsstelle Hannover/Hildesheim, überführt worden.

Der NLWKN nimmt seit dem 1. Januar 2005 die Aufgaben der Fachbehörde für Naturschutz wahr, insbesondere auch die Umsetzung der Aufgabenbereiche Natura 2000, Förderprogramme, Artenschutz, „Natur erleben“, Fachbeiträge/Naturschutzinformation, Staatliche Vogelschutzwarte (Umset- zung Vogelschutzrichtlinie), Tier- und Pflanzenartenschutz (Umsetzung FFH-Richtlinie - Tier- und Pflanzenartenschutz) sowie Aufgaben des internationalen Artenschutzes. Mit Auflösung der Bezirksregierungen Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg waren in den früheren Dezernaten Naturschutz insgesamt 44 Stellen einzusparen (15 Stellen bedingt durch den Wegfall von Aufgaben und 29 Stellen im Wege der Kommunalisierung von Aufgaben). Der Personalbestand der Dezernate für Naturschutz der Bezirksregierungen ist jeweils in die Betriebsstellen Hannover, Braun

schweig, Lüneburg und Oldenburg des NLWKN überführt und in Hannover mit dem Personalbestand der früheren Abteilung Naturschutz des NLÖ zusammengefasst worden.

Die unteren Naturschutzbehörden sind für die ehemals von den Bezirksregierungen wahrgenommenen, nunmehr auf sie übertragenen hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Artenschutzes und die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständig. Für diese Aufgabenwahrnehmung erhalten die Kommunen seit 2005 für die ihnen seitdem übertragenen Naturschutzaufgaben auf der Grundlage des damals geschätzten Aufwandes einen jährlichen Kostenausgleich in Höhe von rund 1,037 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zwischenzeitlich planmäßig erfolgten Evaluation des Kostenausgleichs erhalten die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen ab 2010, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes, für den Ausgleich sämtlicher im Zuge der Verwaltungsmodernisierung kommunalisierten Naturschutzaufgaben einen Kostenausgleich in Höhe von insgesamt 3,35 Millionen Euro jährlich. Darin enthalten ist der Kostenausgleich für die erst im zweiten Schritt zum 1. Januar 2008 kommunalisierten Aufgaben des Naturschutzes in Höhe von rund 1,374 Millionen Euro.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Aussagen des Sondergutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen zur Verwaltungsreform von 2007 sind unzutreffend, weil den Gutachtern offenbar falsche Informationen über die neuen Verwaltungsstrukturen in Niedersachsen vorlagen.

Anders als die Gutachter angenommen haben, sind die bis zum 1. Januar 2005 durch das NLÖ wahrgenommenen Aufgaben der Fachbehörde für Naturschutz nicht auf elf Betriebsstellen über das Land zerstreut worden. Diese Aufgaben werden, wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, nach wie vor von zentraler Stelle in der Betriebsstelle Hannover/Hildesheim des NLWKN wahrgenommen. Auch die Annahme, dass die ehemaligen Mitarbeiter der Dezernate für Naturschutz der Bezirksregierungen auf elf Betriebsstellen zerstreut worden wären, ist unzutreffend. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nunmehr in den jeweiligen Betriebsstellen in Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg und sind dort regional bera

tend und an der Durchführung des Naturschutzgesetzes mitwirkend tätig. Seit dem 1. Januar 2005 ist die Meldung der europäischen Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete an die Europäische Kommission abgeschlossen worden. Bei der hoheitlichen Sicherung dieser Gebiete ist landesweit ein großer Schritt nach vorn getan worden. Außerdem sind für die Erhaltung und Entwicklung der Natura2000-Gebiete umfänglichste und detaillierte Vollzugshinweise für die zuständigen unteren Naturschutzbehörden erarbeitet worden, die diese nunmehr in die Lage versetzen, für jedes gemeldete Gebiet spezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die wertgebenden Vogelarten, Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume treffen zu können.

Für das seit dem Jahr 2004 entwickelte und umgesetzte Konzept „Natur erleben“ in Niedersachsen erfährt die niedersächsische Naturschutzverwaltung bundesweit Anerkennung. Die Umsetzung der entwickelten Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen ist beispielgebend. Der Vertragsnaturschutz ist kontinuierlich so weit entwickelt worden, dass ab 2010 voraussichtlich 41 000 ha wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche unter Naturschutzvertrag stehen werden. Diese bundesweit beachteten Erfolge belegen, dass die auf zwei Stufen verschlankte niedersächsische Naturschutzverwaltung, die vom NLWKN als kompetenter Fachbehörde beraten wird, sehr viel effektiver arbeitet, als es im Rahmen der vorher gegebenen Verwaltungsstrukturen möglich war. Die Schlussfolgerungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen sind deshalb nicht nachvollziehbar.

Zu 2: Die Zuarbeit/Mitarbeit der ehrenamtlich/aktiven Naturschützer zur kontinuierlichen Datenerhebung in den Artenerfassungen des Landes haben sich seit 2003 wie folgt entwickelt

2:

1. Tierartenerfassungsprogramm:

2003 269 Meldungen auf 1 600 Meldebögen

2008 287 Meldungen auf 4 200 Meldebögen

2. Pflanzenartenerfassungsprogramm:

2003 193 Meldungen auf 6 000 Meldebögen

2008 66 Meldungen - Zahl der Meldebögen nicht erfasst

2 Die vorliegenden Daten weisen nicht immer einen lückenlosen Verlauf aus, und es liegen nicht für alle Jahre ab 2003 Daten vor, sodass hier lediglich die aktuellsten vorhandenen Daten genannt wurden.

3.Vogelartenerfassungsprogramm:

2003 469 Meldungen auf 7 367 Meldebögen

2007 360 Meldungen auf 6 877 Meldebögen

Die Zahlen der Melder und der ausgefüllten Meldebögen schwankem aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen und Vorgaben der Behörden von Jahr zu Jahr stark.

Zu 3: Das Land kooperiert mit den Naturschutzverbänden auf vielfältige Weise. Es fördert Einzelprojekte. Es arbeitet aber auch mit den Ehrenamtlichen in Form von Verträgen zusammen. Es bestehen Kooperationsverträge mit dem BUND und dem Verein Naturschutzpark Lüneburger Heide. Es steht in Verhandlungen über die Fortsetzung der Kooperation mit Naturschutzverbänden am Dümmer. Mit dem NABU stehen die Verhandlungen über einen Vertrag zur Förderung höchst gefährdeter Vogelarten kurz vor dem Abschluss. Weitere Verträge mit Ehrenamtlichen und Verbänden über die Betreuungsstationen für verletzte, hilflose und kranke Tiere sowie für die unterzubringenden eingezogenen Tiere sind abgeschlossen worden.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 12 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Ärztemangel im ländlichen Raum: Schwester statt Arzt auf Hausbesuch - Pflegedienste fürchten um Fachkräfte: Wie positioniert sich die Landesregierung?

Nach einer Meldung des Weser-Kuriers vom 20. Oktober 2009 schlägt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) vor, Arzthelferinnen mit Hausbesuchen zu betrauen. Die KVN erhofft sich von dieser Maßnahme, die Landflucht der Allgemeinmediziner zu lindern und einer ärztlichen Unterversorgung insbesondere im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Die Niederlassung als Landarzt soll damit auch wieder attraktiver werden.

Bisher gibt es besonders in den Landkreisen Peine, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg sowie im Landkreis Gifhorn und im Landkreis Soltau-Fallingbostel erhebliche Probleme. Auch Ministerin Ross-Luttmann hat sich der Thematik angenommen und einen weiteren runden Tisch eingerichtet. Bisher sind dazu zwei Modelle im Gespräch. In Niedersachsen soll das Modell „MoNi“ (Modell Niedersachsen) umgesetzt werden. Hierzu werden Arzthelferinnen in Kursen fortgebildet.

In anderen Bundesländern wird das Modell „AGnES“ (arztentlastende, gemeindenahe, E-health-gestützte, systemische Intervention) präferiert. Hier sind die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung der nicht medizinischen Fachkräfte erheblich höher. Die AGnES-Fachkraft führt die delegierten ärztlichen Leistungen in der Häuslichkeit der Patientinnen und Patienten durch. Die Ergebnisse der AGnES-Modellprojekte waren Grundlage einer Gesetzesänderung im SGB V, die eine Überführung in die ambulante medizinische Regelversorgung seit Januar 2009 erlaubt.

Gleichzeitig fürchten Pflegedienste im ländlichen Raum durch die neue Konkurrenz um ihre Fachkräfte. Es wird nicht ausgeschlossen, dass die ärztlichen Mitarbeiterinnen auch bisher durch Fachkräfte erbrachte Dienstleistungen im Pflegebereich mit übernehmen könnten. Dadurch würden bisher beschäftigte Fachangestellte nicht mehr ausgelastet werden, und man werde immer stärker in den Bereich der eher einfachen Pflegedienstleistungen abgedrängt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches der Modelle der „Schwestern auf Hausbesuch“ präferiert sie, und warum sieht sie darin den entscheidenden Baustein zur Behebung des Ärztemangels in den genannten Landkreisen?

2. Geht es bei den genannten Modellen lediglich um die Entlastung von Hausärzten, oder ist die Befürchtung von Pflegediensten zutreffend, dass hier eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit des ärztlichen Berufsstandes geschaffen wird und damit die Beschäftigung und Ausbildung von Fachkräften bei Pflegediensten zumindest erschwert wird und sie Marktanteile verlieren?

3. Welche konkreten Maßnahmen auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung des Bundes wird die Landesregierung über die reine Rechtsaufsicht hinaus ergreifen, um die flächendeckende hausärztliche Versorgung in Niedersachsen zu sichern, und welche Maßnahmen ergreifen beispielhaft andere Flächenländer?

Es ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel der Landesregierung, dass auch in Zukunft alle Menschen in Niedersachsen - unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko - eine qualitativ hochwertige, möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung erhalten und am medizinischen Fortschritt teilhaben können.

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist nach der bundesgesetzlichen Regelung in § 75 SGB V Aufgabe der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.

Die Versorgungssituation im hausärztlichen Bereich in Niedersachsen ist zurzeit überwiegend als gut anzusehen. Es ist aber bereits jetzt in einzel

nen Regionen schwierig, frei werdende Arztsitze wiederzubesetzen. Auch ist in einzelnen Regionen eine nicht ausgewogene Verteilung der Ärzte zwischen Land und Stadt zu verzeichnen.

Deshalb und auch wegen der demografischen und morbiditätsbedingten Entwicklung einer älter werdenden Gesellschaft ist eine frühzeitige Weichenstellung für und in Niedersachsen wichtig.

Die Landesregierung hat zu diesem Zweck bereits Ende 2008 einen Austausch der Beteiligten zur „Stärkung der hausärztlichen Versorgung“ initiiert und alle maßgeblichen Gesundheitsakteure Niedersachsens zur Mitarbeit eingeladen. Bislang haben zwei Gesprächsrunden stattgefunden. Das nächste Gespräch ist im Dezember 2009 vorgesehen. Der Diskussions- und Koordinierungsprozess hat bestätigt, dass auf den verschiedensten Ebenen ein ganzes Bündel von Maßnahmen notwendig ist, um die Rahmenbedingungen zur Steigerung der allgemeinmedizinischen Ausbildung zu verbessern und mittel- und langfristig eine möglichst wohnortnahe Versorgung insbesondere durch Hausärzte sicherzustellen.

Zu den diskutierten Maßnahmen gehört es, den Beruf des Hausarztes attraktiver zu gestalten. Derzeit können Hausbesuche, Verwaltungsaufgaben und andere „einfache“ vertragsärztliche Leistungen gerade in einer stark frequentierten (ländlichen) Hausarztpraxis dazu führen, dass sich der Arzt nur noch bedingt auf seine Kernkompetenzen Diagnose und Therapie konzentrieren kann. Der damit einhergehende Zeitaufwand kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erheblich erschweren. Viele Studierende beurteilen die Arbeitsbedingungen des Hausarztes daher skeptisch.

Hier setzen Delegationsmodelle wie das der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens (KVN) „MoNi“ (Ärztlich delegierbare Leistungen - Modell Niedersachsen) an. Daneben gab und gibt es weitere vergleichbare Modelle, z. B. „AGnES“ (arztent- lastende, gemeindenahe E-health-gestützte, sys- temische Intervention, Modellprojekte in Mecklen- burg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg), „MoPras“ (Modellprojekt Mobile Praxisassistenten in Sachsen-Anhalt) oder „VERAH“ (Versorgungs- assistentinnen in der Hausarztpraxis - Modell des Deutschen Hausärzteverbandes). Alle Modellprojekte wollen ein modernisiertes arbeitsteiliges Zusammenwirken zwischen ärztlichen und nicht ärztlichen Berufsgruppen etablieren, damit der Hausarzt auch bei sich ändernden Rahmenbedingun

gen hochwertige Leistungen der Primärversorgung erbringen kann.

Der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich im März 2009 auf die Umsetzung von Delegationsmodellen in die Regelversorgung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach der Delegations-Vereinbarung

3 verständigt. Neben Regelungen zur erforderlichen Qualifikation für die medizinische Fachangestellte ist u. a. auch vereinbart worden, dass die Leistungen nur erbracht und abgerechnet werden dürfen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 90 SGB V) für den Ort der Leistungserbringung eine ärztliche Unterversorgung oder eine drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf im hausärztlichen Versorgungsbereich festgestellt hat (§ 100 Abs. 1 oder 3

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en Krankenkassen und der KVN ab