Protokoll der Sitzung vom 26.11.2009

Gerade die Verlängerung der S-Bahn über Hamburg-Neugraben hinaus nach Stade war jedoch nur durch gleichzeitigen Ausbau der Infrastruktur möglich. Trotz alleiniger Verantwortung des Bundes haben das Land und die LNVG für den 70 Millionen Euro teuren Ausbau der Strecke und Stationen 20 Millionen Euro bereitgestellt.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Das Fahrgastaufkommen auf der Linie Cuxhaven—Hamburg und bei den S-Bahn-Verkehren von Stade in Richtung Hamburg hat sich seit Betriebsaufnahme im Dezember 2007 jeweils um 30 % erhöht. Dies unterstreicht die nachhaltige Angebotsaufwertung, die der Unterelberaum mit

der Betriebsaufnahme des Metronom und des Einsatzes attraktiver Doppelstockzüge sowie der zeitgleichen Aufnahme umsteigefreier Verkehre in S-Bahn-Qualität von Stade in die Hamburger Innenstadt im Dezember 2007 erfahren hat.

Zu 2: Aufgrund der weitreichenden Umgestaltung des Bahnhofs Neu Wulmstorf und dessen Umfeldes wurde der Abschluss dieser Maßnahmen bis Dezember 2007 nicht erreicht. Während die bei der Aufnahme der S-Bahn-Verkehre zunächst provisorisch erstellten Bahnsteige inzwischen endgültig fertiggestellt sind, dauern die Arbeiten im Umfeld dieser S-Bahn-Station (P+R-Anlage, B+R-Anlage, ZOB) noch an. Auch die Umgestaltung des Bahnhofumfeldes wurde mit 1,4 Millionen Euro bezuschusst.

Zu 3: Im Rahmen des Ende 2008 mit der DB AG vereinbarten Programms „Niedersachsen ist am Zug 2“ werden bis Ende 2013 insgesamt 100 Millionen Euro (davon 30 Millionen Euro Lan- desmitteln) zur Modernisierung von 40 weiteren Bahnhöfen in Niedersachsen bereitgestellt. Ausgebaut werden sollen u. a. auch die an der Strecke Cuxhaven—Hamburg liegenden Stationen Hammah, Himmelpforten, Hechthausen, Wingst und Cuxhaven. Schwerpunktmäßig sollen die Bahnsteige barrierefrei auf 55 cm erhöht und an einzelnen Stationen neue Wetterschutzhäuser aufgestellt werden. Die Planungen hierfür sind inzwischen angelaufen.

Ferner sollen im Rahmen der Konjunkturprogramme I und II diverse Maßnahmen auch entlang der Strecke Hamburg—Cuxhaven umgesetzt werden. So soll in den Stationen Agathenburg, Buxtehude, Cadenberge, Dollern, Hammah, Hemmoor, Himmelpforten, Horneburg, Neu Wulmstorf, Neukloster und Otterndorf neue Informationstechnik installiert werden. Zusätzlich sollen der Wetterschutz im Bahnhof Buxtehude sowie das Erscheinungsbild der Station Otterndorf verbessert werden.

Notwendig ist aus Sicht des Landes weiterhin, die Leistungsfähigkeit der Strecke Cuxhaven—Hamburg im eingleisigen Abschnitt Hechthausen—Himmelpforten und im hoch belasteten Abschnitt Stade—Hamburg—Harburg, auf dem neben den Metronom-Zügen mit steigender Tendenz auch S-Bahn- sowie Güterzüge verkehren, sowie im Knoten Hamburg selbst zu erhöhen. Hier sind Bund und DB Netz gefordert, Lösungen zur bedarfsgerechten Abwicklung dieser Verkehre zu entwickeln.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 30 der Abg. Uwe Schwarz, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Verzögert die Landesregierung unter Aushöhlung parlamentarischer Kontrollrechte die Beantwortung von Anfragen?

Seit längerer Zeit häufen sich Anträge der Landesregierung zur Fristverlängerung der Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Festzustellen ist, dass insbesondere das Sozialministerium schon fast routinemäßig solche Fristverlängerungen beantragt. Dabei geht es um so unterschiedliche Sachverhalte wie das „Ultimate Fighting“, die Auswirkungen des Gesetzes für ein verbindliches Einladungswesen auf die kommunale Kinder- und Jugendhilfe, das Erziehungslotsenprogramm des Landes, Auslandsprojekte der Jugendhilfe oder Daten zum Schicksal der früheren Heimkinder in Niedersachsen. Bei der Anfrage zum Heimkinderschicksal bat die Landesregierung sogar mehrfach um Fristverlängerung, um dann nach drei Monaten anlässlich einer Veranstaltung am 5. Oktober per Pressemitteilung des Sozialministeriums vorab einzelne Auskünfte zu geben. In der nunmehr vorliegenden Antwort beantwortet die Landesregierung 15 der 17 gestellten Fragen nur mit einem Hinweis auf eine ausstehende wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas. Beobachtern drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung die Beantwortung von Anfragen bewusst hinauszögert, obwohl das Fragerecht ein verbrieftes Kontroll- und Informationsrecht des Parlaments ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderte Praxis, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um der Bedeutung des parlamentarischen Kontroll- und Fragerechts in Zukunft Rechnung zu tragen?

2. Bei wie vielen Schriftlichen Anfragen seit dem Jahre 2003 - aufgeteilt nach den einzelnen Jahren - hat die Landesregierung Fristverlängerung - aufgeteilt nach einmaliger und mehrmaliger Verlängerung - beantragt?

3. Wie stellt sich bei den unter Ziffer 2 aufgeführten Fristverlängerungen die Verteilung nach den Ressorts der Landesregierung und nach den Fraktionen des Landtages dar?

Die Landesregierung hat nach Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) Anfragen im Landtag und seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Dabei ist das Begriffspaar „unverzüglich und vollständig“ nicht trennbar. Dieses Gebot wird im

allgemeinen Konsens auch auf schriftliche Anfragen angewendet. Konkrete Fristen werden in der NV nicht genannt.

In Ausgestaltung des Artikels 24 NV hat sich die Landesregierung im Wege der Selbstbindung in § 33 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien (GGO) eine Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen von zunächst einem Monat gesetzt. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der Landtag unverzüglich schriftlich über die Hinderungsgründe zu unterrichten und anzugeben, wann eine Antwort zu erwarten ist.

Entsprechend wurde z. B. bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen zu der Thematik „Auswirkungen des Gesetzes für ein verbindliches Einladungswesen auf die Kinder- und Jugendhilfe“ verfahren. Hierzu waren im Mai und Juni dieses Jahres 28 gleich- oder ähnlich lautende Anfragen zu den möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf einzelne Kommunen gestellt worden. Eine weitere Anfrage dazu folgte im September. Für die Beantwortung war es erforderlich, den jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe um die Zusammenstellung und Aufbereitung umfangreicher Daten zur Situation in der aufsuchenden Kinder- und Jugendhilfe seit dem Jahr 2000 zu bitten. Dies war in der von der GGO angestrebten Frist nicht möglich.

Entsprechendes gilt für weitere Anfragen wie z. B. zum Erziehungslotsenprogramm der Landesregierung. Für diese Beantwortung war eine Abfrage bei 25 Familienbildungsstätten notwendig.

Die Kleine Anfrage zum Schicksal ehemaliger Heimkinder umfasst 17, zum Teil sehr detailliert gestellte Fragen zur Entwicklung und zu Strukturen von Einrichtungen der Jugendhilfe in den Jahren zwischen 1945 und 1975. Diese Fragen werden in einen Forschungsauftrag der Landesregierung einfließen und wissenschaftlich aufgearbeitet. Auf die Inhalte dieses auch vom Landtag gewünschten Forschungsvorhabens haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächsarbeitskreises „Heimerziehung 1945 bis 1975“ am 5. Oktober 2009 verständigt. Das Ergebnis der Sitzung war bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu berücksichtigen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit dem Instrument der Fristverlängerung geht die Landesregierung - schon aus Respekt vor

dem Parlament - angemessen um. So werden stets die Gründe für eine längere Bearbeitungszeit mitgeteilt.

Für die vollständige Beantwortung der Anfragen kann es - je nach Fragestellung - notwendig werden, umfangreiche Recherchen anzustellen, komplexes Datenmaterial auszuwerten oder Auskünfte von Stellen außerhalb der Landesregierung einzuholen. Dadurch kann die in der GGO genannte Frist nicht immer eingehalten werden.

Zu 2 und 3: Den nachstehenden Übersichten, die als Anlage beigefügt sind, entnehmen Sie bitte die erfragten Angaben.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 31 der Abg. Brigitte Somfleth und Sigrid Rakow (SPD)

Artenschutz in Niedersachsen - Wo liegen die Prioritäten?

Die SPD-Fraktion hat in ihrer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom 2. Februar 2009 „Wiesenvögel trotz Vogelschutzgebieten auf dem Rückzug in Niedersachsen“ am 20. Februar 2009 eine ausführliche Antwort der Landesregierung erhalten. Die Antwort der Landesregierung vom 21. Oktober 2009 auf die Frage „Wiesenvögel vom Aussterben bedroht?“, die die FDP-Fraktion am 19. August 2009 eingebracht hat, ergänzt das Bild, wie es um den Zustand der Wiesenvögel in Niedersachsen bestellt ist. Die vergleichenden Bestandszahlen aus den Jahren 1975 und 1990 sind für alle dort aufgeführten und wertgebenden Charakterarten rückläufig. Der Zustand der Vogelschutzgebiete wird in der erstgenannten Antwort überwiegend mit mittel bis schlecht angegeben.

Gleichwohl betont die Landesregierung in ihren Antworten, wie wichtig der Erhalt des Grünlandes in Niedersachsen für den Naturschutz (Bio- diversität), den Klimawandel und den Wasserschutz ist. Grünland gehöre zu den artenreichsten Biotoptypen Mitteleuropas. Die EU-Vogelschutzgebiete Niedersachsens hätten eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für Brut- und Gastvögel. Die Landesregierung gibt ferner an, dass sich die drei Schutzinstrumente Sicherung von Flächen durch Grunderwerb, Vertragsnaturschutz und Gelegeschutz bewährt hätten. Dies steht im Widerspruch zu der gefestigten Angabe, dass die Bestände kontinuierlich abnehmen. Obwohl bereits Teile der wichtigsten Wiesenvogellebensräume als Schutzgebiete gesichert sind, konnte bislang in etlichen Schutzgebieten ein Bestandsrückgang nicht gestoppt werden. Wichtige Flächen z. B. in der Grafschaft Bentheim oder der Leda-Jümme

Niederungen sind zudem bislang nicht geschützt.

In der Pressemeldung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz Nr. 92/2009 „Umsetzung von Natura 2000“ wird die Aussage getroffen: „Bestandsrückgängen sei entgegenzuwirken, und die Situation der Tier- und Pflanzenarten sei auf Dauer zu verbessern.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wo setzt die Landesregierung nach welcher Strategie die Prioritäten für den Artenschutz und die Erhaltung der Biodiversität in Niedersachsen?

2. Mit welchem finanziellen, personellen und fachlichen externen Aufwand (z. B. beauftragte Dritte) will die Landesregierung vereinzelte und zum Teil in Niedersachsen bereits ausgestorbene Arten in welchen Gebieten/auf welchen Flächen wieder ansiedeln?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Ansiedlung gebietsfremder Arten (z. B. Wasser- büffel in den Natura-2000-Gebieten Barnbruch oder Steinhuder Meer), und wie ist das Vorhaben in Bezug auf die Biodiversität zu beurteilen?

Weltweites Anliegen der Staatengemeinschaft ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Die Sicherung und Entwicklung der wildlebenden Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume auf der Erde, in Europa, in Deutschland und in Niedersachsen sind eine große Herausforderung in Gegenwart und Zukunft.

Eine der Hauptaufgaben der niedersächsischen Naturschutzverwaltung ist es, den Bestandsrückgängen entgegenzuwirken und die Situation unserer Tier- und Pflanzenarten auf Dauer zu verbessern. Dabei ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie mit Blick auf die Bewahrung der biologischen Vielfalt von besonderer Bedeutung.

Nachdem das Schutzgebietsnetz Natura 2000 nach Meldung von insgesamt 385 FFH-Gebieten und 71 EU-Vogelschutzgebieten vervollständigt wurde, kommt es nun darauf an, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Gebiete festzulegen und praktisch umzusetzen. Auf der Grundlage der Landtagsentschließung vom 13. November 2008 - Drs. 16/652 „Biologische Vielfalt durch eine niedersächsische Artenschutzstrategie erhalten und vergrößern“ - hat die Landesregierung konkrete und zielgerichtete Schritte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Umsetzung der niedersächsischen

Strategie für den Arten- und Biotopschutz unternommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde für Naturschutz beauftragt, im Rahmen der niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz (vgl. LT-Unterrich- tung vom 14. Mai 2009 - Drs. 16/1283) Prioritätenlisten zu erstellen, in denen diejenigen Arten und Lebensraumtypen aufzuführen sind, für die ein besonders dringender Handlungsbedarf besteht. Der Schwerpunkt liegt auf den Arten und Lebensraumtypen, die aufgrund der europäischen Vorgaben wertbestimmend für die Natura-2000-Gebiete sind. Daneben sind die Anstrengungen aber auch auf weitere Arten und Biotope von nationaler und niedersächsischer Bedeutung zu richten. Auf der Grundlage dieser Prioritätenlisten werden seit Anfang 2009 vom NLWKN sogenannte Vollzugshinweise erarbeitet. Der erste Teil dieser Vollzugshinweise für die Arten und Lebensraumtypen mit höchster Priorität wurde den unteren Naturschutzbehörden im Juni 2009 übergeben. Die weiteren Teile sollen bis Juni 2010 fertiggestellt sein und sollen dann ebenfalls an die unteren Naturschutzbehörden übergeben werden.

Die Vollzughinweise enthalten Angaben zu den wichtigsten Vorkommen der oben genannten Arten und Lebensraumtypen, Vorschläge für konkrete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Hinweise auf geeignete Finanzierungs- und Vollzugsinstrumente. Auf der Grundlage dieser Prioritätenlisten und Vollzugshinweise werden künftig in Niedersachsen die Schwerpunkte für die Erhaltung und Entwicklung von Gebieten sowie beim Mitteleinsatz für praktische Maßnahmen gesetzt.

Um die biologische Vielfalt landesweit zu erhalten und verbessern zu können, sind kontinuierlich praktische und zielgerichtete Maßnahmen notwendig. Jede praktische Maßnahme zum Schutz der Lebensräume und Arten bedeutet zugleich, dass die niedersächsische Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ein Stück vorangebracht und mit Leben erfüllt wird.

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Kernaufgabe der Landesregierung in den kommenden Jahren.

Zu 2: Das Land Niedersachsen stellt den unteren Naturschutzbehörden insbesondere für die Durchführung praktischer zielgerichteter Maßnahmen innerhalb von Naturschutzgebieten und Natura- 2000-Gebieten zur Umsetzung der niedersächsischen Strategie für den Arten- und Biotopschutz finanzielle Mittel in Höhe von ca. 2,6 Millionen Euro im Jahr 2009 zur Verfügung (vgl. MU-Presseinfor- mation Nr. 92 vom 9. November 2009). In diesem Betrag sind auch entsprechende Maßnahmen auf landeseigenen Flächen enthalten.

Durch die Instrumente des Vertragsnaturschutzes sowie durch den Erschwernisausgleichs wird der Arten- und Biotopschutz zusätzlich unterstützt; im Jahr 2009 stehen hierfür ca. 11,4 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, insbesondere durch Inanspruchnahme von Modulationsmitteln, wird eine Verstärkung des Vertragsnaturschutzes angestrebt.