lichsten Regionen Niedersachsens (Harz, Heide, Küste, Inseln, kleine Dörfer und Großstädte, kon- fessionell geprägte Gebiete, Gebiete mit unter- schiedlichen Anteilen von Kindern mit Migrations- hintergrund u. v. a. m.) zu betreiben. Sie haben stets und für alle Schülerinnen und Schüler ein qualitativ hochwertiges, regional ausgeglichenes und vielfältiges Bildungsangebot vorzuhalten. Anders als freie Träger haben die öffentlichen Schulträger damit eine Verpflichtung, der sie sich nicht entziehen können. Sie haben damit aber auch eine Aufgabe, die sie gern und engagiert erfüllen, bei der jedoch nicht alles, was wünschenswert ist, zugleich auch vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen umsetzbar ist.
Zu 3: Nach der geltenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I wird der Unterricht an Schularten mit mehreren Bildungsgängen in abschlussbezogenen Klassen oder - in einem Teil der Fächer - leistungsdifferenziert auf mindestens zwei lehrplanbezogen definierten Anspruchsebenen in Kursen erteilt. Niedersachsen hat für die Kooperativen Gesamtschulen den ersten und für die Integrierten Gesamtschulen den zweiten Weg vorgegeben. Der leistungsdifferenzierte Unterricht in der Integrierten Gesamtschule erfolgt in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch und Naturwissenschaften. Aufgrund eines besonderen pädagogischen Konzeptes hat Niedersachsen für die Integrierte Gesamtschule Göttingen eine Abweichung vom Regelfall der äußeren Fachleistungsdifferenzierung bei der KMK angezeigt und eine Anerkennung dieses abweichenden Verfahrens erwirkt. Vergleichbares haben andere Länder bei der KMK erwirkt, so z. B. Berlin und Nordrhein-Westfalen für je zwei und Hamburg für eine Schule. Es handelt sich jeweils um besondere Konzepte, die nicht ohne Weiteres verallgemeinerbar sind.
Im Rahmen der Beratungen und Entscheidungen über die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Schuljahren auch an den Gesamtschulen haben die Mehrheitsfraktionen und die Landesregierung mitgeteilt, dass in den untergesetzlichen Regelungen für die Integrierte Gesamtschule geregelt wird, dass die Schule auf Antrag und bei Vorlage eines
entsprechenden Unterrichtskonzepts in den Schuljahrgängen 7 und 8 von der äußeren Fachleistungsdifferenzierung zugunsten einer inneren Fachleistungsdifferenzierung absehen kann. Die Schule kann dann in den Schuljahrgängen 5 bis 8 in allen Fächern mit Ausnahme der Wahlpflichtfächer gemeinsamen Unterricht anbieten. Dies stellt eine erhebliche Ausweitung des gemeinsamen Lernens an den Integrierten Gesamtschulen dar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 35 der Abg. Hans-Jürgen Klein und Miriam Staudte (GRÜNE)
Das Landeskabinett hat beschlossen, ab 2012 mit jährlich 70 Millionen Euro Fusionskommunen bei der Entschuldung von 75 % ihrer Kassenkredite zu helfen. Der Betrag soll je zur Hälfte vom Land und von den Kommunen selbst zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen ist unklar, wie die Übernahme der Kassenkredite durch das Land finanztechnisch und haushaltsrechtlich gestaltet werden soll, zumal nach eigenen Aussagen des Innenministers Verpflichtungen übernommen werden müssen, die sich „wahrscheinlich über 20 Jahre erstrecken“.
In der Fragestunde der Landtagssitzung vom 30. Oktober 2009 erklärt Minister Schünemann, dass bereits im Haushalt 2010 (?) für sich abzeichnende Verträge „entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden“. Sein Pressesprecher erklärt dagegen unter Verweis auf einen aktuellen Entwurf des Zukunftsvertrages zwischen Land und Kommunen, dass die Mittel „in einem Sonderfonds zur Rückführung von Liquiditätskrediten für Kommunen“ zur Verfügung gestellt werden. In einem Brief des Innenministers an Bleckedes Bürgermeister heißt es, dass die Landesregierung die betroffenen Kommunen „dauerhaft entlasten“ will. In der schon angesprochenen Fragestunde führt er aus: „Es ist klar, dass wir die Kassenkredite nicht in einer Summe übernehmen. (…) Wir müssen stattdessen sehr genau schauen, wie diese Kommunen in der Zukunft reagieren. Das heißt, wir werden diese Schulden nicht als originäre Landesschulden übernehmen.“ Diese Formulierung legt nahe, dass die Übernahme des Schuldendienstes auch widerrufen werden kann, wenn z. B. die neue Kommune in ihrem Sparwillen erlahmt. Der Pressesprecher Engemann hingegen erklärt in der Landeszeitung
vom 16. November 2009: „Das Land übernimmt die Kassenkredite auf einen Schlag. Das war von Anfang so geplant, und das wird auch so bleiben.“ Die Aussage der Grünen-Abgeordneten Miriam Staudte, dass das Land lediglich 75 % der Zins- und Tilgungsleistungen zahlt, erklärt er bei dieser Gelegenheit für „blanken Unsinn“. In der Fragestunde führte der Innenminister auch aus, dass mit der geplanten Hilfe künftig auch „nach relativ kurzer Zeit - ich sage einmal: vielleicht in fünf, sechs Jahren -“ keine Bedarfszuweisungen mehr zur Verfügung gestellt werden müssen. Dabei blieb offen, ob das für alle Kommunen gelten soll oder sich nur auf die entlasteten Gebietskörperschaften bezog.
1. Wie wird die geplante Schuldenhilfe inhaltlich und zeitlich, finanztechnisch und haushaltsrechtlich bereitgestellt, veranschlagt, im Landesetat abgesichert, ausgezahlt und abgerechnet?
2. Bleiben die zu entlastenden Kommunen bei der Übernahme des Schuldendienstes durch das Land weiterhin Vertragspartner des Kreditgebers und damit haftbar für alle Ansprüche aus diesem Kreditgeschäft, einschließlich des Risikos, dass das Land seine Zusage zur Übernahme des Schuldendienstes zurückzieht?
3. Wie wird sich das Konzept der konkreten Schuldenhilfe auf die Höhe und inhaltliche Gestaltung der bisherigen Bedarfszuweisungen auswirken, sowohl in Bezug auf den Gesamttopf als auch in Bezug auf die entlasteten „neuen“ Kommunen?
Auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 3. März 2009 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit den kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsamen Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zukunftsvertrag) verhandelt. Diesem Zukunftsvertrag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 24. November 2009 zugestimmt. Nach der grundsätzlichen Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände im September/Oktober 2009 wird die endgültige Zustimmung auf der Basis des Kabinettsbeschlusses vom 24. November 2009 demnächst erwartet. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände verabreden mit diesem Vertrag den Ausbau eines Instrumentariums zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften und damit auch einen Beitrag zur Entspannung der strukturellen Finanzprobleme einzelner Kommunen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Prinzip der bürgernahen Durchführung öffentlicher Aufgaben, die Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung als zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Ausrichtung zahlreicher strukturschwacher Gemeinden und Land
Zu 1: Zur Finanzierung eines Fusionsförderungs- und Entschuldungsprogramms, mit dem der prekären Finanzlage zahlreicher Kommunen wirkungsvoll begegnet werden kann, sollen ab dem Jahr 2012 jährlich bis zu 70 Millionen Euro in einem Sondervermögen (Entschuldungsfonds) bereitgestellt werden. Die Entschuldungshilfen müssen von den kommunalen Gebietskörperschaften spätestens bis zum 31. Oktober 2011 beantragt werden. Die Hälfte des Betrages erbringt die kommunale Ebene durch Inanspruchnahme des kommunalen Finanzausgleichs als Ausdruck der gelebten Solidarität zwischen dem Land und seinen Kommunen. Die Einzelheiten des Modells werden mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Die konkrete Ausschöpfung der Beträge ist abhängig vom Umfang der Angebotsinanspruchnahme und der im jeweiligen Einzelfall unabweisbar erforderlichen Entschuldungshöhe. Die Entschuldungshilfe wird individuell mit den einzelnen Kommunen vereinbart. Die erforderlichen haushaltsrechtlichen Genehmigungen sind rechtzeitig herbeizuführen.
Zu 2: Die Ausgestaltung der Haftung bedarf noch der Erarbeitung einer Regelung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Eine einseitige Rücknahme der Verpflichtung zur Entschuldungshilfe vonseiten des Landes ist auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände für die individuellen Verträge mit den Kommunen nicht vorgesehen.
Zu 3: Das Konzept der Schuldenhilfe wird sich auf die Bedarfszuweisungen weder inhaltlich noch der Höhe nach direkt auswirken. Der Bedarfszuweisungsfonds ist abhängig von den im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stehenden Mitteln. 1,6 v. H. der jährlichen Zuweisungsmasse werden für Bedarfszuweisungen bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, diesen gesetzlich verankerten Anteil zu verändern. Im Übrigen ist auch Ziel der Entschuldungshilfe, dass Kommunen danach keine Bedarfszuweisungen mehr benötigen.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 36 der Abg. Dr. Gabriele HeinenKljajić und Ralf Briese (GRÜNE)
Verlautbarungen des Agrar-Staatssekretärs Friedrich-Otto Ripke zufolge plant die Landesregierung, elf bis vierzehn neue regionale Landesbehörden zu schaffen, die sich zukünftig vorrangig um die EU-Förderpolitik kümmern sollen. Laut Staatssekretär Ripke seien die Behörden in der derzeitigen Struktur nicht leistungsfähig genug für den Wettbewerb um EU-Zuschüsse.
Kritik an diesem Vorhaben kommt beispielsweise vom Landkreistag, welcher beanstandet, dass es sich dabei um neue Superbehörden handle und diese Pläne den allgemeinen Forderungen nach Behördenabbau und Kommunalisierung widersprächen.
1. Plant die Landesregierung tatsächlich, 14 neue regionale Landesbehörden zu schaffen? Und wenn ja: Welchen Zeitrahmen sieht die Landesregierung dafür vor?
3. Wie passt die Schaffung neuer Sonderbehörden zu den allgemeinen Absichten, Aufgaben zu kommunalisieren und Behördenabbau zu betreiben?
Mit Kabinettsbeschluss vom 8. Juli 2004 wurden im Zuge der Verwaltungsmodernisierung 24 Vermessungs- und Katasterbehörden mit 53 Dienststellen, 11 Ämter für Agrarstruktur, die Domänenämter Norden und Stade sowie die Staatliche Moorverwaltung Weser-Ems in Meppen aufgelöst und - zuzüglich einer Reihe von Fachaufgaben der ebenfalls aufgelösten vier Bezirksregierungen - in insgesamt 14 Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) integriert.
Auf diese 14 GLL haben sich auch die Ausführungen von Agrar-Staatssekretär Ripke anlässlich eines Expertenforums zur Regionalpolitik am 12. November 2009 in Hannover bezogen. Anders als von den Fragestellern vermutet, geht es also keinesfalls um die Bildung „neuer“ regionaler Landesbehörden wie beispielsweise „Landesregionalämter“, sondern ausschließlich um den künftigen Aufgabenzuschnitt vorhandener Behörden.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 37 des Abg. Christian Meyer (GRÜ- NE)
Aufgrund von Gesprächen mit dem niedersächsischen Innenministerium haben die Landräte der Landkreise Holzminden und Northeim in den letzten Wochen eine Fusion zu einem Großkreis im Solling vorgeschlagen. Dies hat Streit und Diskussionen in der Region ausgelöst.
Innenminister Schünemann, der auch Kreistagsmitglied in Holzminden und Ratsvorsitzender in der Kreisstadt Holzminden ist, „steht dem Projekt positiv gegenüber“ (Neue Presse vom 5. November 2009), obwohl der Kreistag und der Stadtrat mit seiner Stimme noch vor 15 Monaten jeweils einstimmig Resolutionen für den Erhalt des Landkreises Holzminden verabschiedet haben.
Laut Täglichem Anzeiger Holzminden (TAH) vom 10. November 2009 hat Innenminister Schünemann eine Auflösung des Landkreises Holzminden als „riesige Chance“ bezeichnet und betont, dass er froh sei, dass Holzmindens Landrat Walter Waske die Diskussion angeschoben hat: „Wir als Land wollen das unterstützen“. Zusätzlich habe Schünemann zugesagt, „als Modellregion Aufgaben des Landes auf Landkreis und Kommunen zu übertragen“ (TAH vom 10. November 2009).
In der Deister-Weser-Zeitung vom 5. November 2009 wird über ein Gespräch des Northeimer Landrats Michael Wickmann mit Innenminister Schünemann über eine Fusion berichtet:
„Ziel einer Fusion sei es einerseits, bei den Personalkosten zu sparen, sagte Wickmann. Die Verwaltung solle jedoch auch neu organisiert werden. Ihm schwebe ein landesweiter Modellkreis mit einer bürgerfreundlichen, dezentralen Verwaltung vor. Städte und Gemeinden sollten möglichst viele Aufgaben vor Ort erledigen und Ansprechpartner für die Bürger sein. Der neue Großkreis solle nur zentrale Aufgaben übernehmen. Innenminister Schünemann (CDU), mit dem die Landräte die mögliche Fusion besprochen haben, steht dem Projekt nach Wickmanns Worten positiv gegenüber. Innenminister Schünemann sitzt als Abgeordneter auch im Kreistag seines Heimatkreises Holzminden“ (DEWEZET vom 5. No- vember 2009)
Noch im Februar 2009 hatten sich aufgrund eines ähnlichen Vorstoßes von Innenminister Schünemann für einen „Weserberglandkreis“ (siehe Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Will Innenminister Schünemann die
Landkreise Holzminden. Hameln-Pyrmont und Schaumburg auflösen?“ vom 10. Februar 2009) der FDP-Umweltminister und Kreisvorsitzende Hans-Heinrich Sander sowie die Kreistagsfraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen noch einmütig und „ohne Wenn und Aber“ für den Erhalt eines eigenständigen Landkreises Holzminden ausgesprochen (TAH vom 26. Februar 2009). Weder in Holzminden noch in Northeim gibt es bislang einen Kreistags- oder Kreisausschussbeschluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit den Nachbarkreisen und dem Land. Im Gegenteil gibt es viele negative Äußerungen aus allen Fraktionen gegen Verhandlungen und die Aufgabe der Selbstständigkeit (siehe DEWEZET vom 6. No- vember 2009, 10. November 2009 oder 14. No- vember 2009).
Die Landräte aus Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Göttingen und Osterode kritisierten den aktuellen Alleingang der zwei Landräte aus Holzminden und Northeim mit dem Land. Osterodes Landrat Bernhard Reuter sagte: „Ich bedauere, dass hier zwei Landräte vorangehen und dass man sich nicht zu viert in Südniedersachsen zusammensetzt“ (HNA vom 10. November 2009). Seinen Hauptvorwurf richtete Reuter aber an die Landesregierung: „Weil diese keine verbindlichen Strukturen vorgebe, auf deren Basis sich eine Kreisreform vollziehen soll, sei nun ein Wildwuchs bei Fusionen möglich. Das wird chaotisch enden.“ (HNA vom 10. November 2009). Für Göttingens Landrat Reinhard Schermann ist ein Zusammenschluss mit einem oder mehreren Landkreise kein Thema: „Die Braut wäre teurer als die Hochzeitsprämie“ (HNA vom 10. November 2009). Stattdessen erwarte er von der Landesregierung finanzielle Hilfe.
Als Grund für Fusionen wird immer wieder die desolate Finanzlage kleiner Landkreise angegeben. Laut DEWEZET vom 26. Februar 2009 betragen die langfristigen Schulden in HamelnPyrmont 57,4 Millionen Euro, im Landkreis Holzminden jedoch nur 2,8 Millionen Euro, also weniger als ein Zwanzigstel. Pro Einwohner betragen die Schulden im deutlich größeren Kreis Hameln-Pyrmont 365,13 Euro, im von der Einwohnerzahl her zweitkleinsten Landkreis Holzminden nur 37,33 Euro pro Kopf. Der Landkreis Holzminden hat ausgeglichene Haushalte ohne Haushaltskonsolidierungszwang und konnte erst kürzlich wieder 1 Million Euro für die Vorplanung einer Bundesstraße („Ith-Tunnel“) ausgeben.