Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

- Hasselkopftunnel B 4.

Für diese Tunnel ist das Verfahren abgeschlossen. Eine Durchfahrtsbeschränkung ist nicht vorgesehen.

Für den Wesertunnel (B 437) und den Emstunnel (A 31) mussten aufgrund der besonderen Charakteristiken als Unterwassertunnel zur Kategorisierung Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die sich daraus ergebende Festlegung einer Kategorie und Beschilderung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres erfolgen. Die Sperrung des Heidkopftunnel (A 33) für Gefahrgut erfolgte auf der Grundlage einer im Januar 2007 durchgeführten Risikoanalyse. Insofern wird diese Regelung zunächst durch die Anbringung des Zusatzzeichens E (Be- schränkung für alle Gefahrgüter) umgesetzt. Die Umfahrungsstrecke ist bereits jetzt ausgeschildert. Eine Risikobetrachtung nach dem sich aus dem Forschungsvorhaben ergebenden Verfahren soll zeitnah erfolgen.

Zu 3: Eine alleinige Sperrung eines Tunnels nach der StVO mit Verkehrszeichen 261 ist ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr möglich. Auch in anderen Bundesländern werden daher zunächst bestehende Sperrungen durch die Anbringung des Zusatzzeichens E weitergeführt.

Anlage 34

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 38 der Abg. Dr. Stephan Siemer und Anette Meyer zu Strohen (CDU)

Zeitnahe Betriebsprüfung

In Niedersachsen werden Projekte zur „Zeitnahen Betriebsprüfung“ praktiziert. Durch die zeitnahe Betriebsprüfung wird eine schnellere Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Dies kommt sowohl den Unternehmen als auch der Finanzverwaltung zugute. Es wird für die Unternehmen einfacher, auf einer gesicherten Grundlage mit ihren Banken Kreditgespräche zu führen und Unternehmensentscheidungen zu treffen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Projekte zur „Zeitnahen Betriebsprüfung“ in Niedersachsen?

2. Gibt es in der Landesregierung Überlegungen, diese Modellprojekte auszuweiten?

3. Wird sich die Landesregierung zeitnah auf Bundesebene für Steuervereinfachungen und zeitnahe Betriebsprüfungen einsetzen?

Auch im internationalen Vergleich beschäftigt sich die finanzbehördliche Außenprüfung in Deutschland derzeit mit zu weit zurückliegenden Besteuerungszeiträumen. Die bisherige Prüfungspraxis bei Großbetrieben und Konzernen mit einem dreijährigen Regelprüfungsturnus zeigt, dass zwischen den zu prüfenden Besteuerungszeiträumen und dem aktuellen Veranlagungsjahr oft große zeitliche Abstände bestehen. Dies belastet die betroffenen Unternehmen und auch die Verwaltung auf nicht zu unterschätzende Weise.

Die „Zeitnahe Betriebsprüfung“ mit möglichen Jahrestaktprüfungen könnte somit erhebliche Vorteile bringen. Diese Prüfungsmethode unterstützt eine schnellere Planungs- und Rechtssicherheit der Unternehmen, insbesondere bei Dauersachverhalten, und fördert somit deren Investitionsbereitschaft.

Vor diesem Hintergrund sind in Niedersachsen an ausgewählten Finanzämtern Modellversuche hierzu durchgeführt worden. Im Niedersächsischen Finanzministerium wurde dann Anfang 2008 eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion und des Finanzministeriums, eingerichtet, die die Projekte zur Einführung der „Zeitnahen Betriebsprüfung“ in Niedersachsen begleitet, systematisiert und die Rahmenbedingungen gestaltet hat. Anlässlich des 3. Niedersächsischen Finanzforums im September 2008 ist diese Thematik außerdem unter der Überschrift „Gemeinsam schneller/schneller erfolgreich - Beschleunigung der Betriebsprüfung“ mit der Steuerberaterkammer Niedersachsen und der Industrie- und Handelskammer Hannover erörtert worden. Die Ergebnisse des Finanzforums wurden von der Projektgruppe ausgewertet und sind in das „Eckpunktepapier zur Beschleunigung von Betriebsprüfungen der Finanzämter für Großbetriebsprüfung“ eingeflossen. Eine erste Evaluation dieser Projekte ist im Frühjahr 2010 vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung begrüßt insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen und Verwaltung und die damit einhergehende Förderung der Investitionsbereitschaft der Unternehmen die Projekte zur „Zeitnahen Betriebsprüfung“ in Niedersachsen.

Zu 2: Da die Modellprojekte derzeit noch auf Großbetriebe und Konzerne in Niedersachsen beschränkt sind, wird nach Evaluation der Ergebnisse eine Ausweitung auf die Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe in Niedersachsen zu prüfen sein.

Zu 3: Die Steuervereinfachung ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Das Niedersächsische Finanzministerium wirkt regelmäßig bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren vor allem in den Bund-Länder-Gremien und durch die Mitarbeit in länderübergreifenden Arbeitsgruppen darauf hin, dass Steuervereinfachungsgesichtspunkte angemessen berücksichtigt und Bürokratieaufwand soweit möglich vermieden werden. Die „Zeitnahe Betriebsprüfung“ ist ein Baustein, der zum Bürokratieabbau und damit zur Steuervereinfachung beitragen kann und für dessen Projektierung sich die Landesregierung deshalb nachdrücklich einsetzt.

Die Niedersächsische Landesregierung war und ist bestrebt, die Erfahrungen, die im Rahmen dieser Projekte in Niedersachsen gemacht werden, in die Bund-Länder-Gremien einzubringen und die Projekte zur „Zeitnahen Betriebsprüfung“ weiterzuentwickeln.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 39 der Abg. Martin Bäumer und Clemens Große Macke (CDU)

Wird im Namen der Klimakatastrophe getrickst?

Unter der Überschrift „Tricksen im Namen der Klimakatastrophe“ berichtete die Internetausgabe der Zeitung Die Welt am 23. November 2009 davon, dass es Computerhackern eine Woche zuvor gelungen ist, in das Computersystem der „Climatic Research Unit“ (CRU) der Universität von East Anglia einzudringen:

„CRU zählt zu den wichtigsten Datenlieferanten für den Weltklimarat IPCC, der seit Jahren da

vor warnt, dass die Menschheit vor einer selbst verschuldeten Klimakatastrophe stehe. Skeptiker bezweifeln die Aussicht auf diese Katastrophe sowie die Hauptschuld des Menschen an der Klimaerwärmung im 20. Jahrhundert. Die durch Hacker an die Öffentlichkeit gebrachten Dokumente des Instituts, vor allem 1 072 E-Mails, erregen nun Verdacht, u. a. den, dass Datensätze verändert wurden, um Trends zur Abkühlung zu verdecken, dass kritische Wissenschaftler aus der Meinungsfindung entfernt werden sollen, dass intern über die Abwehr unliebsamer Forschungsergebnisse diskutiert wird und dass bestimmte E-Mails besser gelöscht werden sollten.“

Der IPCC-Bericht ist die Basis für viele Maßnahmen, die von den Industriestaaten in den vergangenen Jahren in Sachen CO2-Reduzierung unternommen worden sind und für die Zukunft noch angedacht sind. So sollen z. B. Kohlekraftwerke durch die CCS-Technologie kein Kohlendioxid mehr ausstoßen, welches dann aber für viele Jahre unter der Erde in Speichern gelagert werden muss.

Die Liste der möglichen Maßnahmen gegen den Ausstoß von Kohlendioxid wird zunehmend länger. So hat der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, in einem am 26. November 2009 auf NWZ-Online veröffentlichten Interview folgende Aussage getätigt:

„Der Agrarsektor leistet bislang noch keinen hinreichenden Beitrag zum Klimaschutz. Dabei trägt der Sektor insgesamt 13 % zu den deutschen Treibhausgasemissionen bei, wenn man indirekte Emissionen über Kraftstoffverbrauch oder die Düngemittelanwendung mit einbezieht.“

Diese Aussage lässt erahnen, dass zukünftig auch von der Landwirtschaft Maßnahmen zur CO2-Reduzierung ergriffen werden müssen.

Dies kann aber bei den betroffenen Landwirten wie auch bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern nur dann auf ungeteilte Zustimmung stoßen, wenn die Grundannahmen und die daraus abgeleiteten Thesen richtig sind. Schon vor dem Hackerangriff ist von manchen Experten die Behauptung aufgestellt worden, dass das Kohlendioxid als Grund für den Temperaturanstieg nicht infrage kommen könne, da es insgesamt nur 0,0385 % der Atmosphäre ausmache oder 385 ppm (laut Wiki), mit allen natürlichen Ursachen. Davon soll der menschliche Anteil laut IPCC 5 % betragen, in der Folge also 0,0019 % der Gesamtatmosphäre.

Vor dem Hintergrund, dass der Hackerangriff auf das CRU für große Unruhe in der Bevölkerung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft gesorgt hat, fragen wir die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung der Angriff von Computerhackern auf das CRU bekannt?

2. Welche Folgen ergeben sich aus den Inhalten der erbeuteten E-Mails für die Glaubwürdigkeit des IPCC-Berichtes?

3. Wie hat sich die globale Temperatur in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Für die Landesregierung steht außer Zweifel, dass unsere Zivilisation eine wesentliche Ursache für den Klimawandel ist und dass die zu erwartenden Klimaveränderungen gravierende Folgen für Mensch und Natur bedeuten können.

Eine moderne Gesellschaft erzeugt nahezu immer und überall Treibhausgase, die letztlich das Klima belasten. Auch die Landwirtschaft trägt in nicht unerheblichem Umfang zu den Treibausgasemissionen bei, und zwar überwiegend durch Landnutzungswandel und in Form von Distickstoffoxid und Methan. Gleichzeitig ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die Landwirtschaft durch den Anbau nachwachsender Rohstoffe einen bedeutenden Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemission leistet.

Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Landwirtschaft nicht aus den Überlegungen zum Klimaschutz ausgeklammert werden kann. Wichtige Maxime hierbei ist, dass die Emissionen aus der Landwirtschaft überwiegend systembedingt sind und insofern eventuelle Zielkonflikte mit Produktionsentscheidungen Berücksichtigung finden müssen. Zudem darf nicht nur der einzelne landwirtschaftliche Betrieb in Blick genommen werden, sondern es ist die gesamte Produktlinie bis hin zum Endverbraucher einzubeziehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja, aus der Presseberichterstattung.

Zu 2: Auf Grundlage der vorliegenden Presseinformationen ergeben sich bisher keine Folgen für die Glaubwürdigkeit des IPCC-Berichtes.

Zu 3: Die globale Jahresmitteltemperatur lag in den Jahren 1999 bis 2008 zwischen ca. 0,36 und ca. 0,44 Grad Celsius höher als im Vergleichszeitraum 1961 bis 1990. In 2009 (Januar bis Oktober) lag die globale Jahresmitteltemperatur ca. 0,44 Grad Celsius höher als im Vergleichszeitraum 1961 bis 1990. Anzumerken ist, dass ein zehnjähriger Untersuchungszeitraum nicht ausreicht, um Klimatendenzen zu ermitteln. Hierfür sind vielmehr längere Untersuchungszeiträume erforderlich.

Anlage 36

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 40 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Auf welcher Grundlage will Ministerpräsident Wulff in den freien Elternwillen bei der Schulwahl eingreifen?

Beim Philologentag am 2. Dezember 2009 in Goslar habe sich Ministerpräsident Wulff offen für die von der FDP am Wochenende zuvor auf ihrem Landesparteitag beschlossene Abschaffung der Verbindlichkeit des Elternwillens bei der Schulwahl der Kinder nach der 4. Klasse gezeigt, berichtete dpa am 2. Dezember 2009. Im Mittelpunkt solle das Leistungsvermögen der Kinder und nicht der übersteigerte Ehrgeiz der Eltern stehen, zitiert dpa Herrn Wulff.

Dass die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule nach der 4. Klasse mit dem Leistungsvermögen vielfach nicht viel zu tun hat, zeigen wissenschaftliche Untersuchungen. Nach Untersuchungen des Hannoveraner Erziehungswissenschaftlers Professor Dr. Joachim Tiedemann landet über ein Drittel der Kinder auf einer für sie ungeeigneten weiterführenden Schule, berichtete Spiegel-Online am 3. Dezember 2009. Professor Tiedemann macht dafür nicht die Entscheidung der Eltern, sondern die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule verantwortlich. Versuche zur Optimierung der Übergangsempfehlung sind nach Auffassung des Wissenschaftlers weitgehend ausgereizt; er empfiehlt daher eine längere gemeinsame Schulzeit.

Diese Erkenntnisse decken sich weitgehend mit den Erfahrungen in Niedersachsen: Wie aus der Antwort der Landesregierung vom 2. Mai 2008 auf meine parlamentarische Anfrage „Wird der freie Elternwille bei der Schulwahl durch die Hintertür eingeschränkt?“ (Drs. 16/157) hervorgeht, ist die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler, die zum Beginn der Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007 ohne eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung in die 5. Klassen der Gymnasien oder der Realschulen gewechselt sind, dort in den ersten beiden Jahren weder sitzengeblieben noch abgeschult worden. Vollständige Daten über den Schulerfolg derjenigen Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Schulform der Sekundarstufe I mit oder ohne eine entsprechende Empfehlung besuchen, liegen jedoch laut Antwort des Kultusministeriums auf o. g. Anfrage nicht vor. Eine Meldung der weiterführenden Schulen nach der 6. Klasse an die ehemaligen Grundschulen über den bisherigen Schulerfolg und eine systematische Erfassung dieser Meldungen seitens des Ministeriums sei bis dato erst einmalig im Herbst 2006 erfolgt, heißt es in der Antwort.