Mir wird auch nicht deutlich, wo der Fragesteller im Rahmen des gesetzlich klar geregelten Genehmigungsverfahrens Raum für politische Einflussnahme sieht. Die Vorstellung jedenfalls, das Bundesamt für Strahlenschutz - und insbesondere sein Präsident - würde meinem politischen Einfluss unterliegen, ist schlicht abwegig.
Die Frage eines Mitglieds des Landestags wurde somit von mir nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet. Ich fasse zusammen - hier nehme ich Bezug auf den Titel des Buches von Ministerpräsident Christian Wulff -: Besser die Wahrheit.
Der Fragesteller unterstellt weiterhin, „der Innenminister habe als oberste Fach- und Aufsichtsbehörde mit seiner Stellungnahme für die Transportstrecke einen Einfluss auf das Gesamtgeschehen“. Hierzu stelle ich fest: Es ist unstreitig, dass ich nicht die Aufsicht über das Bundesamt für Strahlenschutz ausübe. Die diffuse Verwendung des Begriffs „oberste Fach- und Aufsichtsbehörde“ soll offenbar eine Verteilung von Verantwortlichkei
ten im Zusammenhang mit Transporten von radioaktiven Stoffen suggerieren, die nicht der gesetzlichen Lage entspricht. Auch hier kann ich Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, nur raten: Besser die Wahrheit.
Der Fragesteller verweist weiterhin auf ein Gutachten oder einen Vermerk des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Frage der Einflussnahme. Ich bin dem Fragesteller und auch dem GBD für einen solchen Vermerk dankbar. Darin wird noch einmal aufgezeigt, dass weder § 4 des Atomgesetzes noch sonstige Vorschriften des Atomgesetzes für das Beförderungsgenehmigungsverfahren ausdrücklich die Beteiligung des Landesministeriums für Inneres - etwa in Form der Herstellung des Einvernehmens oder Benehmens - vorsehen.
Im Übrigen haben die Auftraggeber des Vermerks dem GBD wohl nur eine unzureichende Tatsachengrundlage unterbreiten können. Daher sah sich der GBD offenbar gezwungen, auf Quellen wie eine ihm im Wortlaut nicht bekannte Richtlinie des Bundesumweltministeriums oder eine im Internet veröffentlichte Stellungnahme des BfS zurückzugreifen und weitgehend lediglich Mutmaßungen anzustellen. Beispielhaft darf ich auf eine Passage aus dem Vermerk verweisen und wie folgt zitieren:
„nicht bekannt, wie detailliert der Transportweg … in dem Antrag oder in der Beförderungsgenehmigung konkretisiert wird …“
Wenn der GBD Bedenken äußert, dann liegen diesen einzelne aus dem Gesamtzusammenhang gerissene Zitatfragment zugrunde. Im Gesamtkontext kann die Kritik nicht aufrechterhalten werden.
Schlussendlich kommt der GBD zu dem Ergebnis, dass sich ein Verstoß gegen Artikel 24 NV nicht sicher feststellen lässt. - Auch hier kann ich Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, nur raten: Besser die Wahrheit.
„Der Innenminister hat in der Debatte im Parlament behauptet, dass die Abschaffung zu keinerlei Anstieg von Klagen bei den Verwaltungsgerichten geführt habe. Das ist falsch, denn empirisch eindeutig ist es anfänglich zu einem höheren Klageaufkommen an den Fachgerichten gekommen.“
Hierzu stelle ich fest: Ausweislich des Stenografischen Protokolls über die 42. Plenarsitzung habe ich Folgendes ausgeführt:
Dazu nur einige Zahlen: Unter Berücksichtigung des Rückganges bei den Asylverfahren sind bei den Verwaltungsgerichten im Vergleich der Jahre 2004 bis 2008 die Eingänge in absoluten Zahlen sogar um mehr als 2 000 Verfahren gesunken.“
Ich stelle fest: Es kann nicht nur von „keinerlei Anstieg“ die Rede sein; es ist vielmehr zu einem spürbaren Rückgang der Zahlen gekommen. Die von mir genannten Zahlen habe ich dem Gutachten „Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen - Evaluation zur Aussetzung des gerichtlichen Vorverfahrens“ der Leuphana Universität entnommen.
Ob dieser Rückgang linear oder in Wellenbewegungen eingetreten ist, ist von mir nicht kommentiert worden und für das Ergebnis auch nicht von Bedeutung.
Dieser Trend hat sich darüber hinaus fortgesetzt. Mittlerweile liegt mir die Statistik der Eingänge bei den Verwaltungsgerichten in den ersten neun Monaten dieses Jahres vor. Die Klageeingangszahlen sind nochmals zurückgegangen, nämlich insgesamt um 5 %. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren konnte in diesem Zeitraum gegenüber dem Vergleichswert im Jahr 2008 reduziert werden. Bei den Berufungen sind sogar fast 30 % Rückgang der Eingänge zu verzeichnen. Die Fakten belegen also, dass eine Klageflut und damit eine Überlastung der Gerichte nun wirklich nicht eingetreten ist.
Die Frage eines Mitglieds des Landtages wurde von mir somit nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet. Ich fasse zusammen und nehme dabei wieder Bezug auf den Titel des
Drittens. Der Fragesteller verweist auf die Debatte zur Zulässigkeit von Moscheekontrollen und führt hierzu aus:
„Der Innenminister hat in der Debatte nämlich behauptet, dass die DITIB ihr Einverständnis mit den Kontrollen zugesichert habe.“
Hierzu stelle ich fest: Ausweislich des Stenografischen Protokolls über die 43. Plenarsitzung habe ich Folgendes ausgeführt:
„Ich darf aus der Zeitung zitieren: Ünlü sagte gegenüber der Hürriyet, dass die andauernden Personenkontrollen für die Sicherheit notwendig seien und zur Abwehr von Extremismus und Terror dienten.“
Ich stelle fest: Ich habe hier wörtlich aus eine Presseveröffentlichung zitiert und dies auch als solches ausgewiesen.
Die Frage eines Mitglieds des Landtages wurde von mir somit nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet. Deshalb kann ich hier zusammenfassend wiederum nur sagen, wobei ich erneut auf den Titel des Buches von Ministerpräsident Wulff Bezug nehme: Besser die Wahrheit.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3 verweise ich auf meine Vorbemerkungen.
Meine konkrete Frage lautet: Sind Sie immer noch der Meinung, dass die muslimischen Verbände mit diesen Moscheekontrollen einverstanden sind, auch wenn die Hürriyet die entsprechenden Verbände vielleicht falsch zitiert hat?
Meine zweite Frage: Werden Sie diese Kontrollen - bei der Anhörung hat sich ja eindeutig ergeben, dass die Kontrollen verfassungswidrig sind - weiter durchführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verdachtsunabhängige Kontrollen bzw. die Kontrollen, die auch vor Moscheen stattfinden, finden nicht statt, weil es sich um Moscheen handelt. Sie finden statt, wenn man in irgendeiner Weise Anhaltspunkte dafür hat, dass tatsächlich etwas passieren könnte.
- Trotzdem muss es Anhaltspunkte dafür geben. So steht es im Gesetz. Aus diesem Grunde werden diese Kontrollen dort durchgeführt, wo es die Polizei für richtig hält. Insofern wird es auch in der Zukunft, wenn es notwendig ist, Kontrollen vor Moscheen geben. Das ist überhaupt keine Frage.
Nun zu Ihrer ersten Frage, Herr Briese. Ich habe aus einer Zeitung zitiert und hatte keinen Zweifel daran, dass dieses Zitat richtig ist. Ich habe ein persönliches Gespräch mit Herrn Ünlü, aber auch mit anderen geführt, in dem - das ist keine Frage - gesagt worden ist, dass sie sich gegen die Moscheekontrollen wenden. Wir haben dann aber auch aus polizeilicher Sicht dargelegt, warum die Kontrollen notwendig sind. Anschließend kam dann fast wörtlich das Zitat, das anschließend in der Zeitung gestanden hat. Deshalb habe ich wirklich keinen Anlass gesehen, es in Zweifel zu ziehen.
Wenn man es jetzt zurücknimmt und anders darstellt, so nehme ich das zur Kenntnis. Jeder kann auch eine andere Meinung darstellen. Ich habe aber deshalb, weil wir dieses Gespräch geführt haben, keine Zweifel an der Richtigkeit des Zitats gehabt. Ich würde sonst nicht aus einem persönlichen Gespräch zitieren. Wenn ein Zitat aber schon