des Finanzministeriums auf die Frage 3 der Abg. Renate Geuter, Johanne Modder, Heinrich Aller, Markus Brinkmann, Dieter Möhrmann, Andrea Schröder-Ehlers, Wiard Siebels, Detlef Tanke, Klaus-Peter Bachmann, Karl-Heinz Hausmann,
Bis Ende des Jahres 2010 müssen alle kommunalen Haushalte auf doppische Buchführung umgestellt worden sein. Während die Kommunen trotz extrem angespannter Haushaltslage erhebliche Personal- und Sachkosten für die termingerechte Einführung der Doppik aufbringen müssen, hat das Land Niedersachsen selbst bisher nicht erkennen lassen, wann und mit welchem personellen und sächlichen Kostenaufwand die neue Buchführung eingeführt werden soll. Schon jetzt steht fest, dass für einen längeren Zeitraum die Kommunen ihre Haushalte ab 2011 nach der Doppik aufstellen und bearbeiten müssen, während das Land auf unbestimmte Zeit weiter mit der kameralen Buchführung arbeitet. Dadurch kann die Doppik im Zusammenwirken zwischen Land und Kommunen ihre angestrebte Reformwirkung nicht voll entfalten. Im Gegenteil: Reibungsverluste und mangelnde Transparenz sind nach Aussagen Sachverständiger die Folge. Dies wiege umso schwerer, weil die Bewertung einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen durch die Verweigerung der Doppikeinführung beim Land zusätzlich behindert werde.
Bei der Berechnung der Verteilungssymmetrie will die Landesregierung die Auswirkungen der Doppik (z. B. Abschreibungen) bei den Kommunen unbeachtet lassen. Dies führt zu einer Benachteiligung der kommunalen Ebene.
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist folgende Formulierung enthalten: „Die Einführung der Doppik ist ein wichtiges Steuerungsinstrument. Sie sollte in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.“
Niedersachsen wäre kein Vorreiter bei der Einfühlung der doppischen Haushaltsführung; das Land Hessen hat dies bereits verwirklicht.
2. Welche Erkenntnisse über die praktischen Auswirkungen der Doppik im hessischen Landeshaushalt wird die Landesregierung mit konkreten Kosten- und Zeitvorstellungen für die niedersächsischen Haushaltsplanungen umsetzen?
3. Ignoriert die Landesregierung die Auswirkungen der Doppik in den kommunalen Haushalten bei der Berechnung der Verteilungssymmetrie, und welche finanzielle Auswirkung hätte eine entsprechende Berücksichtigung?
Zu 1: Die Landesregierung verfolgt die Einführung von Steuerungsinstrumenten der Doppik weiter. Niedersachsen hat sich bereits frühzeitig an der Erarbeitung einheitlicher bund-länder-übergreifender Standards für eine staatliche Doppik beteiligt. Dieser Prozess ist - nachdem die grundlegende Novelle des Haushaltsgrundsätzegesetzes zum 1. Januar 2010 von Niedersachsen konstruktiv begleitet wurde - in diesem Jahr fortzuführen. Länder, die diesen Prozess bereits früher vorangetrieben haben, müssen nun notwendige Anpassungen vornehmen und sind mit den damit verbundenen Kosten konfrontiert.
Mit Blick auf den erheblichen Aufwand, der mit der Einführung und dem Betrieb eines komplexen Rechnungswesens auf Landesebene verbunden ist, hält die Landesregierung daher an ihrer sorgfältigen, streng auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Vorgehensweise fest. Sie wird insbesondere weiter darauf hinwirken, unnötigen Aufwand für Umstellungen und Anpassungen zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Weitere Aktivitäten zur Konsolidierung und Weiterentwicklung der im Land bereits implementierten Instrumente einer leistungsorientierten Steuerung (LoHN) werden aus technischen und konzeptionellen Gründen erst nach Abschluss der aktuell laufenden Umstellung der Haushaltswirtschaftssoftware auf die Version „infor LN“ - und damit frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2010 - zu entscheiden sein.
Zu 2: Bei der Konzeptionsentwicklung zur Einführung von Steuerungsinstrumenten der Doppik und ihrer Verankerung in der Haushaltswirtschaft sind auch die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. Neben den Erkenntnissen über die praktischen Auswirkungen der Doppik im hessischen Landeshaushalt werden dabei Erfahrungen aus weiteren Ländern, wie insbesondere Hamburg und Nordrhein-Westfalen, zu berücksichtigen sein, die ebenfalls bereits eine staatliche Doppik eingeführt haben bzw. auf dieses Ziel hinarbeiten. Daneben gilt es auch die weitere Entwicklung beim Bund zu berücksichtigen, der sich für den Aufbau einer erweiterten Kameralistik entschieden hat. Der Bund strebt insbesondere eine vollständige Vermögensrechnung an, was auch für Niedersachsen eine Option darstellen könnte.
Die deutlichen Unterschiede in Herangehensweise und Gestaltung innerhalb der Länder, aber auch zwischen den Ländern und dem Bund lassen erkennen, dass wegen der Komplexität des Einfüh
rungsprozesses und der softwaretechnischen Rahmenbedingungen ein Transfer fremder Konzepte nicht einfach ist.
Zu 3: Das Neue Kommunale Rechnungswesen (kommunale Doppik) besteht aus drei Komponenten: einer Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung sowie der Finanzrechnung. Die Rechnungsgrößen der Ergebnisrechnung sind Aufwendungen und Erträge. In der Ergebnisrechnung werden damit auch die Abschreibungen ausgewiesen. Die Finanzrechnung arbeitet weiterhin mit Einnahmen und Ausgaben und nutzt damit die gleichen Rechnungsgrößen wie der Landeshaushalt. Für die Berechnung der Verteilungssymmetrie werden vom Land wie auch von den Kommunen die gleichen Rechnungsgrößen (Einnahmen und Ausgaben) herangezogen. Insoweit ist mit der Einführung der kommunalen Doppik keine Benachteiligung der Kommunen verbunden, da sich die Berechnungsmodalitäten gegenüber der Vergangenheit nicht verändert haben.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 4 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)
Die Blauzungenkrankheit (BTV), Serotyp 8, wurde erstmals in Deutschland im August 2006 festgestellt. Nachdem sie sich in den Jahren 2006 und 2007 stark ausgebreitet hatte, wurde im Jahr 2008 die Impfpflicht eingeführt. Zwischen Mai und Dezember 2008 ging die Zahl der Neuausbrüche, im Verhältnis zum Vorjahreszeitraum, um fast 85 % zurück. Seit Mai 2009 sind lediglich neun Fälle festgestellt worden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 das Ende der Impfpflicht beschlossen. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Bundeslandwirtschaftsministerium und Vertreter aller Fraktionen im Deutschen Bundestag haben vor einer Abkehr von der Impfpflicht gewarnt und kritisieren das große Risiko für die Tiergesundheit und die potenziellen negativen ökonomischen Folgen durch die Abkehr von der Impfpflicht.
1. Wie schätzt die Landesregierung das Risiko des Wiederauftretens von BTV-8 für 2010 in Niedersachsen nach Abkehr von der Impfpflicht ein?
2. Wie beurteilt die Landesregierung, auch im europäischen Kontext, die Möglichkeit der Ausrottung der Krankheit BTV-8 durch eine verpflichtende und durch eine empfohlene Impfung?
3. Mit welchen wirtschaftlichen Verlusten wäre durchschnittlich bei einem erneuten Ausbruch von BTV in Niedersachsen zu rechnen?
Aufgrund der hohen Zahl der BTV-8-Krankheitsfälle im Jahr 2007 und des Fehlens eines zugelassenen Impfstoffes musste der Staat gemeinsam mit den Tierhaltern Maßnahmen ergreifen, um eine massenhafte Ausbreitung dieser Viruskrankheit zu verhindern. Durch die Pflichtimpfung in den Jahren 2008 und 2009 konnte die Blauzungenkrankheit weitgehend zurückgedrängt werden. Das nunmehr erreichte Niveau und die zwischenzeitlich auf dem Markt befindlichen Impfstoffe erlauben es, die Impfung gegen die Erkrankung primär in die Eigenverantwortung der Tierhalter zu geben. Der Impfstoff ist gut verträglich und sehr gut geeignet, krankheitsbedingte und damit wirtschaftliche Schäden zu verhindern, sodass jeder Tierhalter die Möglichkeit hat, seine Tiere wirksam vor der Erkrankung zu schützen.
In Niedersachsen wird der Impfstoff auch im Rahmen der freiwilligen Impfung im Jahr 2010 von der Tierseuchenkasse und dem Land bezahlt, sodass die Tierhalter wie in 2009 bei den Schutzmaßnahmen unterstützt werden.
Zu 1: Die BTV-8 ist noch nicht erloschen. Daher ist auch in 2010 mit dem Auftreten dieser Seuche zu rechnen, von einem erhöhten Risiko durch Abkehr von der Impfpflicht wird aber nicht ausgegangen. Der Rückgang der BTV-8 ist nicht zwingend von der obligatorischen Impfung abhängig; so erfolgte in den Niederlanden von Beginn an die Impfung nur auf freiwilliger Basis, der Rückgang von BTV-8 Ausbrüchen in 2009, verlief dennoch ähnlich.
Eine abschließende Einschätzung des Risikos für Niedersachsen ist nicht möglich, da dieses in starker Abhängigkeit von dem Impfverhalten der Tierhalter, dem Wildtierreservoir, aber auch der Aktivität des Vektors steht. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Verlauf des Winters mit den anhaltend niedrigen Temperaturen einen positiven Effekt auf den Seuchenverlauf haben wird.
Zu 2: Bei der Beurteilung der Möglichkeit einer Eradikation des Erregers sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen.
1. Die Übertragung des Erregers auf die Wiederkäuer erfolgt durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen). Damit steht die Eradikation der Krankheit in einem engen Zusammenhang mit der Aktivität dieser Vektoren, die durchaus auch im Winter im Stall oder z. B. im Misthaufen überleben können. Erst bei einer vektorfreien Zeit von mehr als 90 Tagen kann davon ausgegangen werden, dass die Infektionskette abreißt. Es ist anzunehmen, dass die extrem niedrigen und auch anhaltenden Temperaturen dieses Winters zu einer erheblichen Elimination des Vektors beitragen werden.
2. Der Erreger ist in der Wildtierpopulation vorhanden, die damit eine ständige Infektionsgefahr für die Haustierpopulation darstellt.
3. Von entscheidender Bedeutung ist auch das Vorgehen gegen den gleichen Erregertyp in anderen EU-Mitgliedsstaaten. In den angrenzenden Niederlanden wird die Impfung bereits von Beginn der Bekämpfung an ausschließlich auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch mit einer verpflichtenden Impfung die Eradikation des Erregers nicht garantiert werden kann. Zumindest müsste aber im europäischen Kontext innerhalb eines Seuchengebietes ein gleichartiges Vorgehen vorgeschrieben werden.
Nach Mitteilung der Tierseuchenkasse Niedersachsen wurden für Rinder in 2007 545 257,69 Euro, in 2008 708 408,02 Euro und in 2009 keine Entschädigung für Tierverluste im Zusammenhang mit BT bezahlt; die Höhe der Härtebeihilfen für Tierverluste belief sich in 2007 auf 932,81 Euro, in 2008 auf 196 045, 41 Euro und in 2009 auf 36 985,12 Euro.
Bei Schafen waren in 2007 31 658,22 Euro, in 2008 5 038,94 Euro und in 2009 keine Entschädigungen für Tierverluste zu zahlen; die Höhe der Härtebeihilfen belief sich in 2007 auf 1 313,29 Euro, in 2008 auf 12 105,94 Euro und in 2009 auf 600,01 Euro.
Bei Ziegen fielen lediglich in 2008 83,32 Euro an Entschädigungen für Tierverluste und 25,00 Euro an Härtebeihilfen für Tierverluste an.
Im Rahmen der „Qualitativen Risikobewertung zur Aufhebung der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit, Serotyp 8, im Jahr 2010“ wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) versucht, die wirt
schaftlichen Schäden, die durch die Blauzungenkrankheit in 2006 und 2007 in Deutschland entstanden sind, abzuschätzen. Dies erwies sich als sehr schwierig, da die wirtschaftlichen Verluste sowohl stark von der individuellen betriebswirtschaftlichen Situation der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe abhängen als auch von der allgemeinen wirtschaftlichen Situation, wie z. B. der Höhe der Milcherlöse zum Zeitpunkt des Seuchengeschehens. Auch die Haltungsform (Milch- vieh-, Mutterkuhhaltung, Rindermast) hat einen entscheidenden Einfluss, über die im Einzelnen keine Daten für Deutschland zur Verfügung stehen.
So wurden pro klinisch erkrankter Milchkuh Kosten von durchschnittlich 197 Euro (zwischen 137 und 257 Euro) angenommen.