Insofern ist davon auszugehen, dass bei der Meldung an die KMK etwa 800 Anfängerplätze in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen enthalten waren. Eine Differenzierung der Daten nach Anzahl der Nachrückverfahren in den einzelnen Studiengängen der niedersächsischen Hochschulen war in der Kürze der Zeit zwischen Anfrage und Antwort nicht möglich.
Zu 3: Am 8. Februar 2010 hat die Firma T-Systems den Auftrag zur Entwicklung der Software für das „Dialogorientierte Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen“ erhalten. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Zulassungsverfahrens an unseren Hochschulen unternommen. Die Landesregierung wird sich gemeinsam mit den Hochschulen, den anderen Ländern und dem Bund dafür einsetzen, dass das Onlineverfahren zur Studienplatzvergabe ab dem Wintersemester 2011/2012 allen Studienbewerbern in Deutschland zur Verfügung steht. Die Studierenden werden von einem transparenten Verfahren profitieren und die für sie geeignetsten Studienplätze finden.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 11 der Abg. Ina Korter und Filiz Polat (GRÜNE)
„Abschiebung in letzter Minute verhindert“, so schrieb die Nordwestzeitung (NWZ) am 6. Januar 2010. Ein 48-jähriger aus Syrien stammender Kurde hatte, kurz nachdem er seinen Pass von den syrischen Behörden erhalten und bereits eine Arbeitsgenehmigung vom Landkreis Wesermarsch bekommen hatte, auf Initiative desselben Landkreises nach Syrien abgeschoben werden sollen. Polizei und Ausländerbehörden waren um 5 Uhr morgens zur Unterkunft des Mannes nach Frieschenmoor gefahren, um ihn abzuholen und nach Frankfurt/Main zu bringen. Dort musste er in ein Flugzeug einsteigen, das ihn nach Damaskus bringen sollte.
„Doch erst kurz bevor die Maschine gegen 15 Uhr startet, kommt die erlösende Meldung aus Oldenburg: Die Abschiebung wird nicht vollzogen, der Mann darf vorerst in Deutschland bleiben“, so die NWZ. Nur der kurzfristigen Intervention des Rechtsbeistandes ist es zu verdanken, dass die Abschiebung in letzter Minute verhindert wurde. Offenkundig war den zuständigen Sachbearbeitern im Landkreis Wesermarsch ein Hinweis des Bundesinnenministers vom 16. Dezember 2009 noch nicht bekannt, wonach Abschiebungen nach Syrien derzeit problematisch seien und daher jede geplante Abschiebung einer besonderen Prüfung unterzogen und zudem auf die Möglichkeit hingewiesen werden solle, einen Asylfolgeantrag zu stellen, berichtete die NWZ weiter.
In der am 21. Januar 2010 beantworteten Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Filiz Polat und Ina Korter zu Abschiebungen nach Syrien hat die Landesregierung auf die Frage „Warum hält es die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund des Abschiebungsversuches des Landkreises Wesermarsch im Falle eines 48-jährigen Kurden nicht für nötig, die Ausländerbehörden über die vorgekommenen Inhaftierungen in Syrien zu unterrichten, um sie für den Sinn der angeordneten sorgfältigen Prüfung und die ernste Lage in Syrien zu sensibilisieren?“ auf ihren Erlass vom 7. Januar 2010 verwiesen, der die Informationen bzw. Einschätzungen des Bundesinnenministeriums sowie den Ad-hoc-Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 2009 bekannt gegeben hatte.
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat kritisierte also zu Recht laut NWZ vom 8. Januar 2010, dass Innenminister Schünemann die oben benannte Information des Bundes nicht an die Ausländerbehörden der Landkreise und kreis
freien Städte weitergegeben habe, zumal der Erlass des niedersächsischen Innenministeriums einen Tag nach dem Vorfall an den Landkreis Wesermarsch verschickt wurde.
1. Wieso hat die Landesregierung die Informationen und Anweisungen des Bundesinnenministeriums mit Rundschreiben vom 16. Dezember 2009 an die Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder nicht unmittelbar per Erlass an die Ausländerbehörden weitergeben, wie es andere Bundesländer getan haben?
2. Wie und in welchem Zeitraum werden Informationen des Bundesinnenministers üblicherweise an die Ausländerbehörden in Niedersachsen weitergegeben?
3. Hat sich das niedersächsische Innenministerium aufgrund des oben geschilderten Falles vom 6. Januar 2010 im Landkreis Wesermarsch in der Pflicht gesehen, mit Erlass vom 7. Januar 2010 die Ausländerbehörden über die aktuelle Lage zur Arabische Republik Syrien zu informieren?
In dem der Anfrage zugrunde liegenden Einzelfall des syrischen Staatsangehörigen Abdel H. hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit E-Mail vom 15. Dezember 2009 das Bundesministerium des Innern (BMI) von der eingeleiteten und für den 5. Januar 2010 terminierten Abschiebung unterrichtet. Vorausgegangen war eine Abfrage des BMI vom selben Tage zu bereits eingeleiteten oder bevorstehenden Abschiebungen nach Syrien, verbunden mit der Bitte, gegebenenfalls gleichzeitig die Aktenzeichen der in diesen Fällen ergangenen Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu übermitteln. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen sollte in den zu benennenden Abschiebungsfällen das BAMF die Möglichkeit erhalten zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Gefährdung bei einer Rückkehr nach Syrien vorliegen könnte. Dieses Verfahren entsprach der in dem Schreiben des BMI vom 16. Dezember 2009 geäußerten Bitte, „anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse im Einzelfall gegebenenfalls mit dem BAMF abzustimmen.“
Wie bereits in den Vorbemerkungen zur Antwort der Landesregierung vom 21. Januar 2010 auf die Frage Nr. 35 der Mündlichen Anfragen im JanuarPlenum erläutert wurde, umfassen die Prüfungen ausschließlich zielstaatsbezogene und daher asylrechtlich relevante Gründe im Hinblick auf die individuell-konkrete Gefährdungssituation der Rückkehrer. Somit ist die Zuständigkeit des Bundesam
tes für Migration und Flüchtlinge gegeben. Ausländerbehörden sind nur in den seltenen Fällen gefordert, in denen Ausreisepflichtige keine Asylverfahren durchlaufen haben. Die Entscheidung über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses für den Antragsteller darf die Ausländerbehörde jedoch auch nur nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes treffen.
Die in drei Fällen bekannt gewordenen Inhaftierungen in Syrien hatte der BMI zum Anlass genommen, eine besondere Prüfanweisung an das BAMF zu geben, gleichzeitig aber eine Überprüfung seiner Weisung angekündigt, sobald eine aktualisierte Lagebewertung durch das Auswärtige Amt vorliegt.
Nachdem der Ad-hoc-Ergänzungsbericht des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 2009 zum Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik Syrien im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration vorlag, erfolgte eine Überprüfung des Einzelfalls der für den 5. Januar 2010 terminierten Abschiebung des Abdel H., insbesondere im Hinblick auf die in dem Ad-hoc-Ergänzungsbericht dokumentierten Fälle, in denen nach Syrien zurückgeführte Personen dort inhaftiert wurden. In den dokumentierten Inhaftierungsfällen waren die Betroffenen offenkundig nur im Besitz von Passersatzpapieren, sodass von den syrischen Behörden Überprüfungen der Personalien bzw. längere Befragungen wegen fehlender Personaldokumente eingeleitet wurden. Der syrische Staatsangehörige Abdel H. war jedoch im Besitz eines gültigen syrischen Reisepasses, mit dem er auch nach Syrien zurückgeführt werden sollte. Er gehörte somit nicht zu den im Bericht des Auswärtigen Amtes erwähnten gefährdeten Personen, bei denen nach ihrer Einreise in Syrien durch die syrischen Behörden eine Überprüfung der Personalien eingeleitet wird.
Da der BMI seine Weisung gegenüber dem BAMF nach Vorliegen des Ad-hoc-Ergänzungsberichts des Auswärtigen Amtes jedoch nicht aufgehoben oder modifiziert hat, hat das BAMF weiterhin in allen Fällen über Asylfolgeanträge nicht entschieden, auch nicht im Fall des Abdel H., sodass aufenthaltsbeendende Maßnahmen zunächst ausgesetzt sind. Daraufhin sind mit Erlass vom 7. Januar 2010 die Ausländerbehörden in Niedersachsen über die vom BMI angeordnete vorläufige Verfahrensweise des BAMF informiert worden mit dem Hinweis, dass ein neuer Erlass ergehe, sobald das weitere Vorgehen des BAMF bekannt sei.
Zu 1: Das Länderrundschreiben des BMI vom 16. Dezember 2009 enthält den Hinweis, dass das BAMF wegen der drei Inhaftierungsfälle nach Rückführung syrischer Staatsangehöriger u. a. gebeten wurde, Entscheidungen über Asylfolgeanträge vorläufig zurückzustellen, bis eine aktualisierte Lagebewertung des Auswärtigen Amtes vorliege. Bis dahin wurden die Länder gebeten, bei anstehenden Abschiebungen besonders sorgfältig zu prüfen. Da aus Niedersachsen bereits am Vortag dem BMI die zwei zur Abschiebung anstehenden Fälle übermittelt worden waren und die aktualisierte Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes bereits am 22. Dezember 2009 vorlag, bestand zunächst keine Veranlassung zu einer weitergehenden Information der Ausländerbehörden. Die Ausländerbehörden wurden jedoch am 7. Januar 2010 informiert, als feststand, dass das BAMF bis auf Weiteres alle Asylfolgeanträge syrischer Antragsteller zurückstellte. Insoweit wird auf die Vorbemerkung Bezug genommen.
Zu 2: Mitteilungen des BMI werden, soweit sie für die in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden liegenden aufenthalts- und asylverfahrensrechtlichen Aufgabenerfüllung bedeutsam sind, unverzüglich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt in der Regel in Form eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration als oberste Landesbehörde, da das Aufenthaltsgesetz von den Ländern ausgeführt wird und der BMI deshalb keine generelle Weisungsbefugnis gegenüber den Ausländerbehörden der Länder hat.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 12 der Abg. Karin Stief-Kreihe und Gerd Ludwig Will (SPD)
In den Grafschafter Nachrichten vom 28. Oktober 2009 lautete die Überschrift: „Eine ganze Industrie droht zu verschwinden“. Die Auswirkungen des Health Check und Umsetzungspläne der Bundesregierung gefährden die Stärke
kartoffelproduktion sowie die Existenz und die Arbeitsplätze in dem größten Kartoffelstärkebetrieb in Deutschland, der Emsland-Stärke GmbH in Emlichheim. Es herrscht hier große Unsicherheit.
Durch die Agrarreform im Jahr 2003 wurde die Förderung der Stärkekartoffelproduktion zum Teil entkoppelt. Dies führte dazu, dass ab der Kampagne 2005/2006 die gekoppelten Zahlungen für die Lieferung einer Tonne Stärke von 110,54 Euro auf 66,32 Euro/t abgesenkt wurden.
Im Zuge des Health Check der Agrarreform wurde in Brüssel ein Zeitrahmen beschlossen, in dem die restliche gekoppelte Unterstützung entkoppelt werden soll. Danach soll es spätestens ab 2012 keine gekoppelte Unterstützung mehr für den Anbau von Stärkekartoffeln geben. Eine frühere Entkoppelung steht im Ermessen der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Ebenfalls können die einzelnen Mitgliedsstaaten festlegen, wie sie die entkoppelten Beträge neu verteilen wollen.
Nach unseren bisherigen Informationen sollen in keinem Land der EU die gekoppelten Prämien von 2012 an entkoppelt werden. Dennoch entstehen aus den unterschiedlichen Möglichkeiten, die entkoppelten Prämien neu zu verteilen, große Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Stärkekartoffelanbauern innerhalb der EU.
Nach dem uns bekannten Vorschlag ist Deutschland das einzige Land, in dem die ab 2012 freiwerdenden Unterstützungsgelder nicht wieder als Top up bei den Stärkekartoffeln anbauenden Betrieben ankommen sollen. Das für Deutschland vorgesehene Modell sieht vor, die entkoppelte Unterstützung über alle Betriebe, also auch über die, die bisher keine Stärkekartoffel angebaut haben, zu verteilen (Flatrate). In diese Flatrate soll dann auch die Fabrikprämie in Höhe von 22,25 Euro/t Stärke einfließen. Der deutsche Stärkekartoffelanbauer hätte bei Umsetzung dieses Vorschlages im Vergleich zu allen europäischen Wettbewerbern einen finanziellen Nachteil von 773,84 Euro/ha. Die Konsequenz hieraus ist, dass der Erzeuger diesen Betrag bei der Kartoffelstärkeindustrie einfordern wird.
Der derzeitige Vorschlag zur Umsetzung des Health Check in Deutschland bedeutet das Ende der niedersächsischen Kartoffelstärkeindustrie.
1. Welche aktuellen Vorschläge gibt es vonseiten der Bundes- und der Landesregierung für den Übergangszeitraum 2012?
2. Welche Auswirkungen (u. a. finanziell, Ar- beitsplätze, Wettbewerb, Anbaubetriebe) haben die aktuellen Vorschläge für die Industrie und Landwirtschaft?
ren europäischen Ländern erfolgen soll und welche Wettbewerbsnachteile für Deutschland, insbesondere für Niedersachsen in direkter Nachbarschaft zu den Niederlanden, daraus abzuleiten sind?
Der Anbau und die Verarbeitung von Stärkekartoffeln haben für die Kartoffelwirtschaft Niedersachsens eine wichtige Bedeutung. Von den rund 5,5 Millionen t Gesamterzeugung an Kartoffeln werden rund 2 Millionen t zu Stärke verarbeitet. Anbau und Verarbeitung erfolgen schwerpunktmäßig im Nordwesten (insbesondere Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim) und im Osten des Bundeslandes (insbesondere Landkreise Uel- zen und Lüchow). Insofern leistet dieser Sektor einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung und zur Wertschöpfung in bestimmten Teilräumen des Landes.
Der Stärkekartoffelsektor wird derzeit noch produktionsbezogen durch ein umfassendes EU-Marktordnungssystem (Kontingentierung, Mindestpreis- vorgabe, Erzeugerbeihilfe, Verarbeitungsprämie) gestützt. Gemäß der Beschlüsse des EU-Agrarrates vom November 2008 bzw. Januar 2009, die in Übereinstimmung mit dem im Jahre 2003 eingeleiteten Konzept der Entkopplung der EU-Stützungsmaßnahmen stehen, ist die Anwendung dieser Marktordnungsinstrumente bis spätestens 2012 einzustellen. Die hiefür bisher aufgewendeten EU-Mittel sind dann in das System der Betriebsprämie einzubeziehen. In den Mitgliedsstaaten ist infolgedessen zu entscheiden, wie dies im jeweiligen nationalen Betriebsprämienmodell umzusetzen ist. In Deutschland wird dies im Zuge einer Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass das BMELV das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zeitnah, d. h. im Frühjahr 2010, einleiten wird.