Protokoll der Sitzung vom 18.02.2010

Zu 2: Aus den dargelegten bildungspolitischen Überlegungen und rechtlichen Vorgaben war diese Abwägung aus dem MK nicht anzustellen.

Zu 3: Der Bildungsgang kann an allen öffentlichen berufsbildenden Schulen eingerichtet werden. Ein Schulgeld wird dort nicht erhoben. Eine Veränderung der Finanzhilfe für Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft ist nicht vorgesehen. Im Rahmen des Pflegepakets wird Schülerinnen und Schülern an Schulen in freier Trägerschaft ein Kostenzuschuss zu dem Schulgeld aus dem Etat des Sozialministeriums gewährt.

Anlage 23

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 24 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)

Wie sieht die Zukunft der Landesschulbehörde Außenstelle Nienburg aus?

Nach der jüngsten Klausurtagung der Niedersächsischen Landesregierung wurde der Öffentlichkeit ein sogenanntes Eckpunktepapier zur Zukunft der Landesschulbehörde vorgestellt.

Gegenstand dieses Eckpunktepapieres ist die Schließung diverser Außenstellen, u. a. der Außenstelle in Nienburg. Bereits am 29. Januar 2010 sprach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Karl-Heinz Klare in der Kreiszeitung von einem erfreulichen Erfolg für die Landesschulbehörde Außenstelle Syke, selbige bleibe erhalten und werde in Zukunft auch für den Landkreis Nienburg zuständig sein. Weiterhin sprach er davon, dass ein genauer Kriterienkatalog nunmehr erst noch erarbeitet werden müsse.

Im Landkreis Nienburg fragt man sich, wie man eine Schließung vorschlagen könne, wenn gleichzeitig ein genauer Kriterienkatalog noch nicht vorliege. Normalerweise müsse man doch davon ausgehen, dass eine Aufgabenkritik einer Schließungsliste vorausgehe.

Für Syke soll sprechen, dass alle Schulen innerhalb der Landkreise Nienburg und Diepholz in einer Stunde erreichbar sind. Dabei ist zu bedenken, dass bereits die Fahrt durch den Landkreis Nienburg von Norden nach Süden eine Stunde in Anspruch nimmt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Anhand welcher Kriterien wurde das Aus diverser Außenstellen der Landesschulbehörde beschlossen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Karl-Heinz Klare gegenüber der Presse davon sprach, dass ein genauer Kriterienkatalog erst noch erstellt werden müsse?

2. Welche genauen Kriterien sprechen für den Erhalt der Außenstelle in Syke und gegen den Erhalt der Außenstelle in Nienburg (bitte detail- liert auflisten), und wurde bereits mit allen Mitarbeitern der Außenstelle Nienburg ihre jeweilige Zukunft geklärt?

3. Von welchen Fahrtzeiten geht die Landesregierung aus, wenn Vertreter der Landesschulbehörde in die Samtgemeinden Landesbergen, Steimbke und die Stadt Rehburg-Loccum fahren müssen (bitte einzeln nach Schulen auflis- ten)?

Am 27. Mai 2009 hat ein vom niedersächsischen Innenministerium beauftragter externer Berater einen Bericht zur organisatorischen Neuausrich

tung der Landesschulbehörde Niedersachsen vorgelegt, auf dessen Grundlage nach Diskussion und Bewertung im Kultusministerium und seinen nachgeordneten Behörden Eckpunkte für die Fortschreibung der Schulverwaltungsreform in Niedersachsen entwickelt wurden.

Auf der Grundlage dieses Berichts wurde im Rahmen der Kabinettsklausur am 27. und 28. Januar 2010 ein Eckpunktepapier zur Neuausrichtung der Niedersächsischen Landesschulbehörde beschlossen. Danach soll die Landesschulbehörde zukünftig stärker als zurzeit als eine Dienstleistungsbehörde aufgestellt werden, die Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages unterstützt und von bestimmten Verwaltungsaufgaben entlastet. Die Umstrukturierung verbessert die Aufstellung der Landesschulbehörde für die veränderten Anforderungen an die Schulverwaltung. Dabei werden die gewünschte Durchlässigkeit und die Zusammenarbeit der Schulformen, der demografische Wandel und die Haushaltssituation des Landes berücksichtigt. Im Zuge der Umstrukturierung sollen vier Regionalabteilungen mit insgesamt neun Außenstellen eingerichtet werden.

Den Vorschlägen des externen Beraters wie auch dem Eckpunktepapier liegen sorgfältig erwogene Kriterien zugrunde. Die Auswahl der weiterhin notwendigen Außenstellen erfolgte nach den Kriterien „Erreichbarkeit“ (in der Regel 60 Minuten Fahrzeit zwischen Schulen und Außenstelle) und „Leistungsfähigkeit“. Die Leistungsfähigkeit eines schulfachlichen Dezernats erfordert unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Vertretung, eines fachlichen Austauschs und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mindestens vier Dezernentinnen oder Dezernenten je Außenstelle. Jede Dezernentin und jeder Dezernent des zukünftig für den Bereich der Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen zuständigen Dezernats soll rund 30 Schulen betreuen.

Im Landkreis Nienburg liegen 51 und im Landkreis Diepholz 71 Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen. Für deren Betreuung werden rechnerisch entsprechend 1,7 bzw. 2,37 Dezernentenstellen eingeplant. Nur für beide Landkreise zusammen ergibt sich die vorgesehene Mindestanzahl von vier Dezernentinnen bzw. Dezernenten, um eine Außenstelle dort anzusiedeln.

Für eine Ansiedlung der Außenstelle in Syke sprechen

- die größere Anzahl zu betreuender Schulen im Landkreis Diepholz (DH = 71 / NI = 51),

- die daraus resultierende größere Anzahl an Dezernentenstellen für den Landkreis Diepholz (DH = 2,37 / NI = 1,3).

Die Erreichbarkeit ist für beide Standorte vergleichbar und hat daher keinen Ausschlag bei der Entscheidung für Syke gegeben.

Die bevorstehende Umstrukturierung der Landesschulbehörde erfordert umfangreiche Planungen in verschiedenen Bereichen. Dies betrifft insbesondere das Personal derjenigen Außenstellen der Landesschulbehörde, die aufgelöst werden sollen. Die Landesregierung ist zurzeit intensiv damit befasst, für diese Menschen individuelle und sozialverträgliche Lösungen zu erarbeiten. Dazu sind nicht nur planerische Grundlagen heranzuziehen, sondern es sind die Betroffenen wie auch Personalvertretungen, Frauenbeauftragte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen zu beteiligen. Nach sorgfältiger Vorbereitung werden die entsprechenden Gespräche mit den betroffenen Personen geführt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Kriterien wurden für die Erstellung des Gutachtens durch den externen Berater entwickelt und sind Grundlage der getroffenen Standortentscheidung. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: In der Regel soll die Fahrzeit eine Stunde nicht überschreiten. Dies wird für die Schulen in Landesbergen und Steimbke eingehalten. Die vier Schulen im Gebiet der Stadt Rehburg-Loccum sind in einer Fahrzeit von 1 Stunde und 8 Minuten bis 1 Stunde und 19 Minuten erreichbar. Vergleiche haben gezeigt, dass bei Ansiedlung der Außenstelle sowohl in Syke als auch in Nienburg die angestrebte maximale Fahrzeit von einer Stunde zu einigen wenigen Schulen um vergleichbare Werte überschritten würde. Dies trifft im Übrigen auch auf andere Standorte von Außenstellen zu.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 25 der Abg. Hans-Dieter Haase, Wiard Siebels und Sigrid Rakow (SPD)

„Norder Behörde auf der Kippe?“ - Was hat Umweltminister Sander vor?

Die Ostfriesen-Zeitung vom 27. Januar 2010 berichtet, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach nur fünf Jahren seit seiner Gründung vor einer grundlegenden Reform stünde. Dem Bericht nach zufolge soll der NLWKN Schwächen bei der „innerbetrieblichen Organisation“ haben. Die Direktion hat ihren Sitz in Norden und beschäftigt 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Betriebsstelle in Norden hat 130 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und eine in weitere in Aurich 100. Das Landeskabinett soll dem Bericht nach am 28. Januar 2010 einen Prüfauftrag hierzu beschlossen haben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Leistungsfähigkeit des NLWKN grundsätzlich und im Besonderen an den Standorten Norden und Aurich ein?

2. Welche Zielsetzungen/Inhalte sind bei dem o. g. Prüfauftrag vorgegeben, und wer nimmt die Überprüfung nach welchen Kriterien vor?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf die Standorte Norden und Aurich ein?

In seiner Klausursitzung am 27./28. Januar 2010 hat das niedersächsische Landeskabinett beschlossen, als einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung den Ressorts eine Einsparvorgabe von 2 % der Gesamtausgaben (ohne Einzelplan 13) abzuverlangen. Dieser Betrag von insgesamt 345 Millionen Euro ist im Aufstellungsverfahren zum Haushaltsplanentwurf (HPE) 2011 titelscharf abzusetzen.

Gleichzeitig hat das Kabinett beschlossen, im Rahmen einer Phase 3 der Verwaltungsmodernisierung (VM) insgesamt mindestens 1 500 Stellen oder Stellenäquivalente in der allgemeinen Landesverwaltung abzubauen. Die daraus resultierenden Haushaltsentlastungen können die Ressorts auf die ihnen auferlegte zweiprozentige Einsparvorgabe anrechnen. Die vor diesem Hintergrund beschlossenen Projekte der VM dienen insoweit der kapitelscharfen Identifizierung des im Personalbereich vorhandenen Einsparpotenzials, darüber hinaus aber auch der Verwirklichung qualitativer Ziele wie einer verbesserten Kundenorientierung, einer erhöhten Wirtschaftlichkeit oder einem größeren Kostenbewusstsein in der Landesverwaltung.

Die Vorschläge dieser Projektgruppen sollen auch zum Abbau von mindestens 1 500 Stellen oder Stellenäquivalenten beitragen. Den Ressorts steht

es allerdings frei, Personaleinsparungen auch durch andere Maßnahmen oder zusätzlich aufzulegende Projekte zu erbringen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Konzentration wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Fragestellungen unter einem Dach macht den Landesbetrieb zu einer in besonderem Maße leistungsfähigen Organisationseinheit mit umfassender Sachkompetenz. Die landesweite Zuständigkeit ermöglicht zudem ein hohes Maß an Flexibilität über bestehende sonstige Verwaltungsgrenzen hinweg.

Im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind alle wasserwirtschaftlichen Aufgaben des Landes unterhalb des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) weitgehend in einer Behörde zusammengefasst, sodass gegebenenfalls auftretende Schnittstellenprobleme innerbetrieblich auf kurzem Wege gelöst werden können. Dadurch ist z. B. die Organisation in Flusseinzugsgebieten zur Erledigung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ohne doppelte Datenhaltung und aufwändige Organisation möglich.

Die elf Betriebsstellen des NLWKN - dazu gehören auch Aurich und Norden - sind über das ganze Land verteilt. Während die wasserwirtschaftlichen Fachbereiche an allen Standorten vertreten sind, ist der Naturschutz nur in den vier Betriebsstellen Brake-Oldenburg, Lüneburg, Hannover-Hildesheim und Süd vertreten. Damit ist der NLWKN örtlich präsent, kundenorientiert und bürgernah. Das gilt natürlich auch für die Standorte Aurich und Norden.

Zu 2: Bei dem Auftrag „Prüfung von Strukturen und Aufgaben des NLWKN und Optimierung von Arbeitsabläufen“ handelt es sich um ein Projekt der dritten Phase der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des MU. Die Federführung obliegt der Stabsstelle VM des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration (MI), Struktur und genauer Inhalt des Projektauftrags werden aktuell zwischen MI und MU abgestimmt. In der Projektgruppe wirken alle von MU vorzuschlagenden Vertreterinnen oder Vertreter der betroffenen Fachverwaltungen ebenso mit wie auch Mitglieder der Personalvertretung.

Ziel der Projektgruppe ist insbesondere eine qualitativ noch bessere Ausrichtung des NLWKN. Darüber hinaus wird aber auch geprüft, ob und gege

benenfalls in welchem Umfang der NLWKN zum beschlossenen Stellenabbau in der Landesverwaltung beitragen kann.

Zu 3: Die Standorte Aurich und Norden stehen nicht zur Disposition. Die Auswirkungen im Einzelnen können noch nicht quantifiziert werden. Die Prüfung ist abzuwarten.

Anlage 25

Antwort