Zweitens. Die Dezimierung des Bestandes hat zu einem höheren Raumangebot im Habitat und zu höherem Nahrungsangebot und folglich zu einer höheren Vermehrungsrate geführt.
Drittens. Die konsequenten Schutzmaßnahmen für den Seehund in den Wattregionen durch Einrichten von Schutzzonen und Nationalpark haben die Regenerierung des Bestandes unterstützt.
Eine Praxisanalyse, die von der Deutschen Post mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, den Gemeinden Seevetal, Neu Wulmstorf, der Samtgemeinde Jesteburg und der Firma b.i.t.consult erarbeitet und in dem Bericht „Digitales Schriftgutmanagement in Kommunen“ (August 2009) vorgestellt wurde, bietet Anhaltspunkte für eine IT-basierte Optimierung des gesamten Durchlaufs von Schriftgut.
Dabei wird u. a. die Bedeutung des digitalen Schriftgutmanagements für eGovernment thematisiert und dargestellt, wie sich Schwerpunkte für eine Optimierung des Umgangs mit Schriftgut identifizieren lassen und wie mit digitalem Schriftgutmanagement der Einstieg in ein längerfristig orientiertes Geschäftsprozessmanagement gelingen kann.
Problematisiert wird, dass die Geschäftsprozesse in Verwaltungen geprägt sind von Medienbrüchen, die jedenfalls zum Teil vermeidbar wären. Als Beispiel wird genannt: Daten aus Grundsteuermessbescheiden werden von den zuständigen Finanzämtern postalisch verschickt und dann manuell ins kommunale Finanzverfahren übertragen. Mithilfe einer durch die Finanzverwaltung des Landes zentral vorgegebenen Schnittstelle für den elektronischen Datentransfer könnte dieser Erfassungsaufwand vollständig beseitigt werden.
1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Einführung des digitalen Schriftgutmanagements?
2. Entspricht die Schilderung hinsichtlich der Daten für Grundsteuermessbescheide der allgemeinen Praxis in Niedersachsen, und, wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den in der Vorbemerkung angesprochenen Mehraufwand zu beheben?
3. In welchen weiteren Bereichen könnte - aus Sicht der Landesregierung - der Arbeitsaufwand durch elektronischen Datentransfer beseitigt werden?
In vielen Bereichen der Verwaltung lassen sich elektronische Medien durchgängig zur Unterstützung einführen. eGovernment führt dabei zu zahlreichen positiven Veränderungsprozessen in Staat und Gesellschaft bzw. folgt gesellschaftlichen Veränderungen. Es bietet viele Chancen für mehr Bürger- und Kundenorientierung. Die Wirtschaft wird vom eGovernment unmittelbar in der Kommunikation mit den Behörden profitieren, aber auch mittelbar durch die Förderung des eCommerce.
eGovernment bietet neue Chancen insbesondere für den ländlichen Raum. Außerdem besteht die Möglichkeit, deutliche Qualitätssteigerungen zu erzielen.
Die Landesregierung hält es daher für erforderlich, eGovernment in Niedersachsen flächendeckend einzuführen. Diese Einführung erfolgt bereits seit Jahren auf der Grundlage einer eGovernmentStrategie und eines Masterplans. Der Einführungsprozess läuft bereits seit einigen Jahren und wird im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel weitergeführt.
Zu 1: Die Landesregierung hält das digitale Schriftgutmanagement von grundlegender Bedeutung für ein erfolgreiches eGovernment. Zum digitalen Schriftgutmanagement gehören ein elektronischer Datenaustausch, eine elektronische Vorgangsbearbeitung und eine elektronische Aktenführung. Diese Backofficedienste ergänzen die Onlinedienste für Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen und gewährleisten, dass auch zwischen bzw. innerhalb von Verwaltungen eine durchgängige elektronische Unterstützung erreicht wird.
In der Landesverwaltung wurde im Rahmen des Projekts „eAkte-Land“ ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) beschafft und zentral bereitgestellt. Das DMS dient als Basiskomponente für die elektronische Vorgangsbearbeitung und die elektronische Aktenführung. Durch die Bereitstellung eines Behördennetzes und weiterer Infrastrukturen wurde die Grundlage für einen Datenaustausch zwischen den Verwaltungen geschaffen. Die Voraussetzungen für die Einführung des digitalen Schriftgutmanagements in der Landesverwaltung sind somit geschaffen. In einem Pilotprojekt wurde der grundsätzliche Bedarf an elektronischer Schriftgutverwaltung bestätigt, allerdings auch festgestellt, dass die Vorteile nur dann vollständig zum Tragen kommen, wenn es keine Medienbrüche mehr gibt, sprich, eine flächendeckende Einführung erfolgt ist. Dessen ungeachtet ist eine solch flächendeckende Einführung mangels verfügbarer Haushaltsmittel momentan nicht umsetzbar.
Auch in vielen niedersächsischen Kommunen hat die Einführung des digitalen Schriftgutmanagements begonnen. Zum Beispiel sind in mehr als der Hälfte der niedersächsischen Landkreise Dokumentenmanagementsysteme im Einsatz.
Zu 2: Die Landesregierung hält es für sinnvoll, die Grundsteuermessbescheide elektronisch zu übertragen. Bereits seit ca. 30 Jahren bietet die niedersächsische Finanzverwaltung über eine zentral vorgegebene Schnittstelle kostenlos die Möglichkeit, die Grundsteuermessbetragsdaten elektronisch zu übermitteln. Die Schnittstelle ist zwischenzeitlich über die Filetransfer-Software der Finanzverwaltung von Bund und Ländern (ElsterFT) bundesweit vereinheitlicht. Bislang haben allerdings in Niedersachsen nur wenige Kommunen das Angebot angenommen und ihrerseits eine entsprechende Schnittstelle eingerichtet.
Zu 3: Aus Sicht der Landesregierung ist der elektronische Datentransfer grundsätzlich in allen Prozessen, bei denen ein Austausch zwischen Behörden erfolgt, sinnvoll. Allerdings hängt es von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form ein elektronischer Datentransfer eingeführt werden kann.
Die Landesregierung hat in einer Kooperationsvereinbarung vom 17. Oktober 2007 mit den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden das Ziel festgelegt, den Datenaustausch untereinander grundsätzlich elektronisch durchzuführen. Im Rahmen der Vereinbarung wurden auch konkrete Bereiche benannt, in denen der elektronische Datentransfer im Rahmen von Projekten eingeführt werden soll. So sollen wichtige Informationen des Landes für die Kommunen, z. B. Erläuterungen zu Rechtsvorschriften, im Landesintranet bereitgestellt werden. Ebenso sind Beschreibungen von Leistungen der Verwaltungen und Formulare zentral elektronisch bereitzustellen. Gewerbemeldungen sollen ausschließlich elektronisch von den Gewerbeämtern an die gesetzlich vorgeschriebenen Behörden weitergeleitet werden. Die Erhebung von Statistiken bei den Kommunen ist ebenfalls auf elektronischem Wege vorgesehen. Einige dieser Maßnahmen sind inzwischen umgesetzt.
Außerdem können Kommunen über ElsterFT im sicheren elektronischen Austausch sensible Daten mit der Finanzverwaltung austauschen. Über ElsterFT erfolgt in Niedersachsen zurzeit die elektronische Übermittlung folgender Daten:
Eine Erweiterung ist nach Abstimmung jederzeit möglich. Die Finanzverwaltung begrüßt es, wenn möglichst alle Kommunen am elektronischen Datenaustausch teilnehmen und ihrerseits die entsprechenden Schnittstellen für den Datenimport implementieren.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 37 der Abg. Christian Meyer, Stefan Wenzel und Ursula Helmhold (GRÜNE)
AKW Grohnde: Sumpfsiebproblematik nicht gelöst - Beherrschung von Kühlmittelverluststörfällen nicht nachgewiesen
1992 wurde erstmals im schwedischen AKW Barsebäck 2 nach einem Kühlmittelverluststörfall das Problem erkannt, dass bei einem Leck der Kühlmittelleitung Isoliermaterial (von Roh- ren und Flächen) abgelöst werden kann, das mit dem Wasser in den sogenannten Reaktorsumpf gespült wird. Um zu verhindern, dass Fasern oder Partikel mit dem Kühlwasser wieder in den Reaktorkern gelangen, wo sie sich ablagern und die Kühlung des Kerns behindern oder sogar verhindern könnten, werden sie durch sogenannte Sumpfsiebe herausgefiltert. Diese Sumpfsiebe müssen angemessen ausgelegt und ihre Rückspülung muss nachgewiesen sein, damit sie weder verstopfen noch zu viel feines Material durchlassen.
Die Kühlung des Reaktorkerns muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, weil sonst gravierende Folgen möglich sind bis hin zur Kernschmelze. Laut Bericht der Reaktorsicherheitskommission vom Dezember 2008 konnte das Problem der Sumpfsiebe in den deutschen Atomkraftwerken bis heute nicht gelöst werden. Das Sumpfsiebproblem stellt daher nach Auffassung von Experten ein ungelöstes Sicherheitsrisiko in deutschen Atomkraftwerken dar.
Vor allem bei Druckwasserreaktoren wie im AKW Grohnde stellten die Experten weitere Probleme fest. Die Reaktorsicherheitskommission kam zu dem Ergebnis, dass der geschlossene Nachweis der Störfallbeherrschung nicht gegeben sei.
Alle Bundesländer mit Atomkraftwerken wurden deshalb 2009 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgefordert, den Nachweis der Störfallbeherrschung für ihre jeweiligen AKW zu erbringen.
Niedersachsen hat diesen Nachweis der unbedingten Störfallbeherrschung für das Atomkraftwerk Grohnde jedoch 2009 trotz mehrfacher Aufforderungen und einer Weisung vom 3. Juli 2009 seitens des Bundes nicht erbracht.
Bis zum 31. Dezember 2009 sollten die Rückspülmaßnahmen in die Sicherheitsebene 3 eingestuft werden, der Kühlmittelverluststörfall unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial vollständig nachgewiesen und betriebliche und apparative Maßnahmen bis Ende 2009 durchgeführt sein. Außerdem soll die Rückspülprozedur im Notfallhandbuch statt im Betriebshandbuch geregelt werden. Zudem sei die Rückspülprozedur nach Auffassung des Bundesumweltministeriums nicht einzelfehlerfest.
Auch die neue Bundesregierung schreibt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Drs. 17/29) , dass sich am von der Vorgängerregierung dargestellten Sachstand nichts geändert habe, dass insbesondere vom Land Niedersachsen weiterhin kein ausreichender Nachweis vorliege und dass man sich einen Erlass vorbehalte.
Anscheinend sind für das AKW Emsland die Anforderungen des Bundes teilweise erfüllt worden, nicht aber für das AKW Grohnde.
1. Welche Forderungen und Empfehlungen hat der Bund gegenüber dem Land Niedersachsen in Bezug auf den fehlenden Sicherheitsnachweis für das Sumpfsiebproblem gestellt, und was wurde davon bis 31. Dezember 2009 in den einzelnen Atomkraftwerken in Niedersachsen umgesetzt?
2. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem AKW Emsland und dem AKW Grohnde in Bezug auf das Risiko durch das sogenannte Sumpfsiebproblem mit einhergehender Kernschmelze, und mit welchen Maßnahmen wurde darauf jeweils reagiert bzw. ein Sicherheitsnachweis geführt inklusive einer entsprechenden Regelung im Betriebshandbuch?
3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Betreiber von Grohnde (E.ON) die Beherrschung dieses möglichen schweren Störfalls nachweist, damit der Schutz der Bevölkerung vor einer atomaren Katastrophe im Weserbergland jederzeit sichergestellt ist, und hat die Bundesregierung diesen Nachweis inzwischen vorbehaltlos akzeptiert?
Im Titel dieser Anfrage machen Sie die Aussage, dass die Sumpfsiebproblematik im Kernkraftwerk Grohnde nicht gelöst sei. In der Vorbemerkung der Anfrage führen Sie aus, dass Niedersachsen den Nachweis der unbedingten Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls unter Berücksichtigung der Freisetzung von Isoliermaterial für das Kernkraftwerk Grohnde 2009 trotz mehrfacher Aufforde