Protokoll der Sitzung vom 18.02.2010

Änderungen des gesetzlichen Rahmens für die Zulassung von Güterwagen erfassen nur neue Fahrzeuge. Allerdings werden allein in Deutschland zurzeit. ca. 150 000 Güterwagen verschiedener Halter betrieben. Hinzu kommen weitere 450 000 Wagen in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU. Diese Fahrzeuge werden freizügig in ganz Europa eingesetzt. Eisenbahnfahrzeuge haben eine relativ lange Nutzungsdauer (ca. 30 bis 40 Jahre). Aus diesem Grunde wird europaweit in jedem Jahr nur eine relativ geringe Anzahl von Güterwagen neu zugelassen. Allein die verbindliche Ausrüstung der neuen - deutschen - Wagen würde die Situation somit nicht spürbar verbessern.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: In Niedersachsen wurden 2008 von den nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) und der DB Netz AG folgende nicht technisch gesicherte Bahnübergänge betrieben:

Anzahl BÜ

Anzahl Unfälle

Getötete Verletzte

DB Netz AG

927 17 7 23

NE 1 755 8 2 13

Zu 2: Nein. In den meisten Fällen prallen Kraftfahrzeuge auf Bahnübergängen mit dem führenden Fahrzeug eines Zuges zusammen. Soweit ein Verschulden der Eisenbahn oder technische De

fekte ausgeschlossen werden können, ist als Unfallursache anzunehmen, dass der Vorrang des Schienenverkehrs und das Haltgebot des Zeichens 201 - Andreaskreuz - nicht beachtet wurden. Insgesamt sind in diesen Fällen detailiertere Aussagen zur Unfallursache sehr schwierig.

Zu 3: Der Landesregierung sind keine Bestrebungen bekannt, die Eisenbahnen zu verpflichten, die Flanken ihrer Fahrzeuge besonders kenntlich zu machen und dies bei einer Novellierung der EBO zu berücksichtigen. Auch die im Jahre 2009 überarbeitete Fassung der geltenden TSI Güterwagen sieht eine derartige Verpflichtung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 46 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Wo bleibt der vom Sozialministerium angekündigte Ratgeber zur HPV-Impfung?

Ende 2006 wurde der Impfstoff Gardasil (entwi- ckelt von Merck, in Europa vertrieben durch Sanofi Pasteur MDS) gegen vier Subtypen des Humanen Papillomavirus (HPV), die für die Mehrheit der Gebärmutterhalskrebserkrankungen verantwortlich gemacht werden, in Deutschland zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden Hauptstudien zur Wirksamkeit des Impfstoffes noch nicht abgeschlossen. Im Sommer 2007 folgte die Zulassung des zweiten Impfstoffes Cervarix von GlaxoSmithKline. Bereits im Frühjahr 2007 sprach die Ständige Impfkommission eine Empfehlung zur generellen Impfung von Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren aus. Die unabhängige US-amerikanische Verbraucherzentrale Judicial Watch hat im Juni 2009 die bisherigen Impfkomplikationen nach HPV-Impfungen in den USA bilanziert: Danach sind seit der Einführung des Impfstoffs Gardasil im Jahr 2006 insgesamt 6 723 Impfkomplikationen aufgetreten, 1 061 Fälle galten als ernste und 142 Fälle als lebensbedrohliche Impfschäden. 47 Mädchen sollen nach den Impfungen gestorben sein. Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA meldete 2007 2 600 Komplikationen und 10 Todesfälle im Zusammenhang mit den Impfungen. Zuletzt sorgte der Tod einer 14-jährigen Britin im Herbst 2009 weltweit für eine kontroverse Diskussion über den Einsatz der HPVImpfungen. Gleichzeitig verkünden Experten wie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“, dass sich das Risiko, an HPV zu erkranken, wirkungsvoller über eine effektive Vorsorge und eine schützende Verhütung mindern

lasse. Um bis zu 70 % würde sich danach das Risiko über den Gebrauch von Kondomen und um bis zu 95 % durch gut organisierte Vorsorgeuntersuchungen (wie z. B. in England, Schweden oder den Niederlanden) senken lassen.

Jenseits der aufgeführten Impfschäden ist die Wirksamkeit der Impfung weiterhin umstritten. Ungeachtet dessen gelang es den Pharmafirmen, ihre Impfstoffe mit einem einzigartigen Werbefeldzug aggressiv bei Ärzten und sogar in Schulen zu bewerben und für einen umfangreichen Absatz ihrer Produkte zu sorgen. Im Februar vergangenen Jahres habe ich daher die Ministerinnen Ross-Luttmann und HeisterNeumann mit einem Schreiben auf diese Vorgänge hingewiesen und darum gebeten, dringend unabhängige Aufklärungsmaßnahmen für die umstrittenen Impfungen zu ergreifen. In ihrem Antwortschreiben vom 20. April 2009 teilt Ministerin Ross-Luttmann mit, dass sie das Landesgesundheitsamt gebeten hat, „einen entsprechenden Ratgeber zur HPV-Impfung zu entwickeln“. Außerdem sollte mit dem Niedersächsischen Impfforum zur Aktivierung der Schutzimpfung (NIAS) eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird das Landesgesundheitsamt die angekündigte Ratgeberbroschüre vorlegen, und wann werden die Stellungnahmen des Gesundheitsministeriums und des NIAS erfolgen?

2. Wie viele Frauen und Mädchen in Niedersachsen haben sich seit der Einführung der Impfstoffe gegen HPV impfen lassen, wie viele Impfkomplikationen sind dabei aufgetreten?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um eine ganzheitliche Aufklärung über Vorteile, aber auch über alle bekannten Risiken und Nebenwirkungen der HPV-Impfung und über alternative Methoden, sich vor Gebärmutterhalskrebs zu schützen, an den Schulen und anderen Schnittstellen, über die Mädchen erreicht werden können (z. B. Gleich- stellungsbüros, etc.), sicherzustellen?

Die nationale Zulassung der Impfstoffe gegen HPV (Humanes Papillomavirus) Gardasil (im September 2006) und Cervarix (im September 2007) durch das Paul-Ehrlich-Institut erfolgte im Zuge eines zentralisierten Verfahrens für alle europäischen Staaten durch die EU-Kommission. Die wissenschaftliche Basis zur Zulassung eines Impfstoffes umfasst u. a. eine ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des gesamten Herstellungsprozesses, genaue Spezifikationen und Nachweismethoden für Zwischenprodukte und Bestandteile des Endproduktes sowie umfassende Dossiers zu klinischen und nicht klinischen Studien, einschließlich Dokumentation der vorgeschriebenen Tierversuche, Pharmakologie, Toxikologie, Unbedenklich

keit, Verträglichkeit und Wirksamkeit. Diese Daten lagen zum Zeitpunkt der Zulassung und nachfolgenden Empfehlung durch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) vor. Unabhängig davon werden weitere klinische Studien durchgeführt, um Langzeiteffekte feststellen zu können.

Impfstoffe sind, wie alle anderen wirksamen Arzneimittel auch, nicht völlig frei von Nebenwirkungen. In äußerst seltenen Fällen können sie zu Gesundheitsstörungen und Erkrankungen führen. Über die in den oben genannten Studien ermittelten Daten zur Unbedenklichkeit und Verträglichkeit werden daher auftretende Nebenwirkungen durch die Zulassungsbehörden kontinuierlich erfasst und bewertet. Die Bewertung muss berücksichtigen, ob sich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung feststellen lässt oder ob das Ereignis zufällig im zeitlichen Zusammenhang auftrat. Bei schwerwiegenden Ereignissen werden hierfür umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen fließen in die Entscheidung ein, ob eine Zulassung aufrechterhalten werden kann.

Im August 2009 hat die STIKO eine aktuelle Bewertung der Impfung gegen HPV vorgenommen1. Hintergrund dieser neuen aktuellen Bewertung war eine Bitte des Gemeinsamen Bundesausschusses, der die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen festlegt. In der fachlichen Stellungnahme hat die STIKO die Bewertung unter Berücksichtigung aktueller Veröffentlichungen aus der wissenschaftlichen Fachliteratur vorgenommen. In der Zusammenschau der zur Verfügung stehenden Literatur unter Einbeziehung neu veröffentlichter Daten hält die STIKO die Impfung gegen HPV für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren für empfehlenswert.

Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden in Niedersachsen auch öffentlich empfohlen. Vor dem Hintergrund der ausführlichen Darstellungen der STIKO besteht keine Veranlassung, die Empfehlung der Impfung gegen HPV in Zweifel zu ziehen.

In der o. g. Veröffentlichung der STIKO wird explizit darauf hingewiesen, dass Informationen zur Impfung den aktuellen Wissensstand widerspiegeln sollen. Informationsmedien, die den Eindruck erwecken, dass eine HPV-Impfung zu 100 % ge

1 Epidemiologisches Bulletin vom 10. August 2009/Nr. 32, Impfung gegen HPV – Aktuelle Bewertung der STIKO (www.rki.de)

gen Gebärmutterhalskrebs schützt, sind nach heutigem Wissensstand als unseriös einzuschätzen.

Schutzmöglichkeiten, wie das Benutzen von Kondomen oder die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung gegen Gebärmutterhalskrebs, sind nicht alternativ, sondern ergänzend zur Impfung zu propagieren.

Ziel der Früherkennungsuntersuchung ist es, die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs zu verhindern. Folgen der Früherkennungsuntersuchung können Nachfolgeuntersuchungen, operative Eingriffe (Konisationen) am Gebärmutterhals oder sogar Totaloperationen der Gebärmutter sein, um das Fortschreiten der Krankheit zu verhindern. Nach der o. g. Veröffentlichung der STIKO werden ca. 140 000 operative Eingriffe (Konisationen) am Gebärmutterhals und etwa 2 200 Totaloperationen der Gebärmutter in Deutschland pro Jahr durchgeführt, um krebsverdächtige Befunde abzuklären oder zu behandeln. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes starben 2007 in Deutschland 1 666 Frauen an Gebärmutterhalskrebs.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hat im Frühjahr 2009 den Auftrag erhalten, einen Ratgeber zur HPV-Impfung zu entwickeln. Darin sollen die Stellungnahmen der Vertreterinnen und Vertreter des Niedersächsischen Impfforums (NIAS) einbezogen werden. Aufgrund des Auftretens der Neuen Influenza Ende April 2009 waren die personellen Ressourcen im NLGA seither sehr stark in Anspruch genommen. Dies betraf mehrere Arbeitsbereiche. Es mussten zahlreiche Informationen für die Öffentlichkeit sowie für die Fachöffentlichkeit in enger Abstimmung mit Bundes- und Länderbehörden erstellt, angepasst und kontinuierlich weitergegeben werden. Der direkte fachliche Austausch und die Beratung auch im Rahmen des 24-StundenBereitschaftsdienstes mit dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst mussten gewährleistet werden. Die Telefonhotline für Bürgerinnen und Bürger wurde ohne zusätzliches Personal durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten. Da zunächst kein kommerzieller Labortest zur Verfügung stand, war das NLGA auch im Laborbereich über die Maßen beansprucht. Von Mai bis Dezember 2009 hat das NLGA 11 792 Untersuchungen auf H1N1v durchgeführt. Dies führte dazu, dass der Ratgeber bisher nicht erstellt werden

konnte. Derzeit ist geplant, den Ratgeber im dritten Quartal 2010 zu veröffentlichen.

Zu 2: Verlässliche flächendeckende Zahlen über die Inanspruchnahme von Impfungen liegen lediglich für das Einschulungsalter vor, da diese durch den kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erhoben werden. Über Impfungen, die im höheren Lebensalter durchgeführt werden, liegen der Landesregierung keine Daten vor.

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erhält das NLGA eine anonymisierte Durchschrift der Verdachtsmeldung einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Schädigung. Diese Meldungen werden an das Paul-Ehrlich-Institut als Zulassungsbehörde weitergeleitet und von dort gemeinsam mit Daten aus weiteren Quellen bewertet und ohne Angabe zum Ort veröffentlicht (www.pei.de).

Seit Juli 2007 wurden dem NLGA sechs Verdachtsfälle gemeldet, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen HPV aufgetreten waren (Kollaps, Gesichtslähmung, Nerven- und Mus- kelentzündungen).

Zu 3: Zentrales Instrument der Aufklärung über Nutzen und Nebenwirkung ist vor jeder Impfung das ärztliche Gespräch mit den zu impfenden Personen und den Eltern. Der in Auftrag gegebene Ratgeber soll diese individuelle Beratung ergänzen.

Initiativen, die die Benutzung von Kondomen propagieren, werden im Kontext zu anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bereits unterstützt und gefördert. Im Hinblick auf die Förderung der Inanspruchnahme von Krebsvorsorgeuntersuchungen finanziert die Landesregierung die Aufklärungsarbeit der Niedersächsischen Krebsgesellschaft. Darüber hinaus befasst sich der Nationale Krebsplan, der derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit unter Beteiligung aller relevanten Experten und Verbände entwickelt wird, mit der Krebsfrüherkennung. Im Zentrum stehen die Verbesserung der Methoden, die Qualitätssicherung der Prozesse, aber auch Fragen der Inanspruchnahme und Motivation der Früherkennungsuntersuchungen. Die Länder sind in den Arbeitsgruppen vertreten.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 47 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Ufersicherung an der Unterelbe - Welche Bundesbehörden sind zuständig?

Das Land Niedersachsen hat dem Bund am 19. März 2009 vertraglich die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke und der unbefestigten Vorlandbereiche im Bereich der Unterelbe rechtsverbindlich übertragen (vgl. Drs. 16/1177).

Nach wie vor sind wesentliche Voraussetzungen zur Durchführung dieser Vereinbarung zulasten der Sicherheit der Bevölkerung an der Unterelbe ungeklärt. So ist bisher unklar, welche Bundesbehörden jeweils konkret für welche Maßnahme zuständig sind und welches fachliche Know-how jeweils für diese neuen Aufgaben vorhanden ist. Anlässlich der aktuellen Planänderung II im laufenden Planfeststellungsverfahren „Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“ sind grundlegende Zweifel aufgetreten: Danach ist die „Projektgruppe Fahrrinnenanpassung“ aus Hamburg für notwendige Ufersicherungsmaßnahmen im Bereich des Altenbrucher Bogens bei Cuxhaven verantwortlich. Die Projektgruppe hat bisher immer wieder jegliche Auswirkungen früherer oder der jetzt geplanten Elbvertiefung auf die Deichsicherheit geleugnet. Das hat zu großem Misstrauen in der Bevölkerung geführt. Zudem bestehen Zweifel an der Fachkompetenz der Projektgruppe in Fragen des Küstenschutzes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bundesbehörden sind mit welchen Fachleuten für den Küstenschutz im vorgenannten Sinne für welche Bereiche im niedersächsischen Küstenabschnitt jeweils konkret zuständig?

2. Wie ist die Fachkompetenz bei den Bundesbehörden beim Küstenschutz gewährleistet, welche Fachleute sind dort jeweils konkret zuständig?

3. Wie lässt sich nach Ansicht der Landesregierung eine Verzögerung der dringend notwendigen Ufersicherungsmaßnahmen im Bereich des Altenbrucher Bogens vermeiden, die aufgrund der mangelhaften Antragsunterlagen und absehbaren Klagen gegen das Projekt Elbvertiefung zu erwarten sind?