Protokoll der Sitzung vom 18.02.2010

Zu 3: Was genau im Falle eines Kühlmittelverluststörfalls (KMV) in einem Kernkraftwerk mit Druckwasserreaktor geschieht, ist zunächst abhängig von der Lecklage und der Leckgröße. Für die Nachweisführung werden hierzu gemäß Regelwerk abdeckende Bruchorte und Leckgrößen unterstellt, um möglichst ungünstige Zustände zu erzeugen. Nur unter solchen konstruierten Randbedingungen ist eine vollständige Belegung der Sumpfsiebe mit

Isoliermaterial zu unterstellen. Weitere beitragende Faktoren können dann zu einem Anstieg des Differenzdrucks über die Sumpfsiebe führen. Die Mechanismen sind in Versuchsreihen beim Anlagenhersteller und auch unter Beteiligung der ReaktorSicherheitskommission (RSK) untersucht worden.

Die vorgelegten konservativen Nachweise belegen, dass eine Entfernung von Sumpfsiebbelägen innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt eines Kühlmittelverluststörfalls nicht erforderlich wird, womit eine entsprechende Anforderung der RSK-Stellungnahme zum Thema erfüllt ist. Ob und wann es nach einem Störfalleintritt erforderlich wird, eine Entfernung von potenziellen Sumpfsiebbelägen vorzunehmen, kann aufgrund der vielen zu berücksichtigenden Parameter nicht exakt vorhergesagt werden.

Daher besteht eine wesentliche Maßnahme darin, die Entwicklung des Differenzdruckes auf den Wartenanzeigen durch das Schichtpersonal beobachten zu lassen. Im unwahrscheinlichen Fall einer Überschreitung des o. g. Grenzwertes werden durch die Schichtmannschaft die oben erläuterten und im BHB festgelegten Maßnahmen eingeleitet.

Zunächst werden dabei vom Wartenpersonal die von der Sumpfsiebverstopfung betroffenen Nachkühlstränge durch Schließen des Nachkühlregelventils auf Mindestmengenbetrieb gedrosselt. Führt diese Maßnahme zum Erfolg, erfolgen über die Beobachtung der weiteren Druckverläufe hinaus keine weiteren Maßnahmen. Die Drosselung des Durchsatzes kann beliebig oft wiederholt werden.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahme nicht ausreichend sein sollte, steht als weitere Maßnahme das Rückspülen der Sumpfkammern aus dem Brennelementlagerbecken zur Verfügung. Dazu wird dass betroffene Nachkühlteilsystem 10 oder 40 außer Betrieb genommen. Um die notwendigen Armaturen betätigen zu können, sind leittechnische Simulierungen notwendig, die von zwei Elektroanlagenwärtern der Schichtmannschaft durchgeführt werden. Nach Ausführung der Simulierungen werden die Armaturen von der Warte aus durch das Schichtpersonal in die Stellung zum Rückspülen gebracht. Danach erfolgen die Normalisierung der Nachkühlteilsysteme und die Kontrolle der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen anhand der Differenzdruckmessungen.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 49 der Abg. Pia-Beate Zimmermann und Patrick Humke-Focks (LINKE)

Hintergründe des nach Polizeiangaben politisch motivierten Brandanschlags am 22. Januar 2010 auf das Gebäude der Kreisverwaltung Göttingen

Am Morgen des 22. Januar 2010 wurde nach Polizeiangaben ein Brandanschlag auf das Gebäude der Kreisverwaltung Göttingen verübt, bei dem ein Mitarbeiter der Behörde verletzt wurde und ein Sachschaden in Höhe von 10 000 Euro entstand. Die Tat habe demnach einen politisch motivierten Hintergrund. Indiz dafür sei ein in der Nähe des Tatortes gefundenes Schreiben, in dem die Abschiebung von Flüchtlingen thematisiert und ein „Bleiberecht für alle“ gefordert würden. Fünf Tage nach dem Vorfall sollen Spürhunde eine Spur von dem Gebäude der Kreisverwaltung bis vor ein Haus gefunden haben. In der am selben Tag durchsuchten Wohnung sollen laut Polizei in den Zimmern von drei Bewohnern die Hunde angeschlagen haben, nicht aber bei den Personen selbst. Die Bewohner durften der Begehung mit den Hunden nicht als Zeugen beiwohnen. Die Polizei hat nach Angaben des Rechtsanwaltes der Bewohner drei Computer, eine Tube Klebstoff und einen Filzstift beschlagnahmt. Aufgrund dieser Indizien habe die Polizei gegen vier Bewohner ein Ermittlungsverfahren wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ eingeleitet. Die Spur führe „in die linksextremistische Szene“, wie Göttingens Vizepolizeipräsident Roger Fladung sagte. Zudem sei dieser ein weiterer Beleg für die steigende Gewaltbereitschaft der Linksextremisten. Die Polizei erklärte des Weiteren, dass es sich bei der benutzten „unkonventionellen Brand- und Sprengvorrichtung“ um „einen szenetypischen Brandsatz“ gehandelt habe. Zugleich räumte sie aber ein, dass sie in alle Richtungen ermittle und es noch keine Beweise gebe.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der oben beschriebene Vorgang dar, und teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich um einen politisch motivierten Brandanschlag handelt und, wenn ja, mit welcher Begründung?

2. Welche genaue Zusammensetzung hatte der benutzte Spreng- oder Brandsatz, und wie leitet die Landesregierung daraus ab, dass es sich um einen „szenetypischen Brandsatz“ handelt?

3. Welcher Spurenträger mit dem Geruch des Täters wurde den Spürhunden der Polizei vorgehalten, und in welchem Zusammenhang steht dieser mit der Tat?

Am Morgen des 22. Januar 2010 bemerkte ein Mitarbeiter des Landkreises Göttingen ein Feuer in der Teeküche des zweiten Obergeschosses des Landkreisgebäudes, Bereich Ausländeramt. Als dieser den Brand mit einem Feuerlöscher bekämpfen will, kommt es beim Betreten des Raumes zu einer Verpuffung und zum Brandausbruch im gesamten Raum der Teeküche. Der Geschädigte wird durch eine Druckwelle aus der Teeküche hinausgeschleudert und dabei leicht verletzt. In der Nähe des Brandortes wird im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ein Schriftstück aufgefunden, das inhaltlich Bezug zur Abschiebepolitik nimmt.

Nach ersten Ermittlungsergebnissen dürfte eine im Bereich der Küche abgelegte unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) ursächlich für die Brandentstehung und Verpuffung gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt ein.

Zur Aufklärung dieser Straftaten richtete die Polizeiinspektion Göttingen eine Ermittlungsgruppe ein. Im Rahmen ihrer Ermittlungen, die alle Richtungen möglicher Motivationen und Täterkreise umfassten und nach wie vor umfassen, setzte die Polizei am 27. Januar 2010 - in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Göttingen - Spezialhunde ein. Die aufgenommene spurenbezogene Fährte führte vom Landkreisgebäude direkt vor ein Haus in Göttingen, das auf Beschluss des Amtsgerichtes Göttingen durchsucht wurde. Zielrichtung der Durchsuchung war das Auffinden von Beweismitteln.

Mit der Durchsuchung ergab sich ein Tatverdacht gegen vier Personen, von denen die Polizei die Personalien feststellte. Es wurden verschiedene Beweismittel aufgefunden und beschlagnahmt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Göttingen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Polizeiinspektion Göttingen führt ihre Ermittlungen in alle Richtungen und geht Ermittlungsansätzen konsequent nach. Straftaten werden nach einem bundesweit gültigen Definitionssystem der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder die Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie insbesondere den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen

sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten.

In einer Gesamtschau der derzeit vorliegenden Erkenntnisse zur Tat bzw. zur Tatbegehung und unter Berücksichtigung der am Tatort hinterlassenen Botschaft kommt die Polizeidirektion Göttingen zu der Einschätzung, dass derzeit in diesem Fall der Verdacht besteht, dass der Brandanschlag der politisch motivierten Kriminalität - links - zuzuordnen ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Die am 22. Januar beim Brandanschlag im Landkreisgebäude in Göttingen zur Anwendung gekommene sogenannte USBV entspricht in ihrer grundsätzlichen Bauart - Verwendung eines Brandbeschleunigers und vergleichsweise einfacher Aufbau - im Allgemeinen der bundesweit und auch in Göttingen bei linksmotivierten Brandanschlägen verwendeten USBV, die damit als „szenetypisch“ eingestuft werden kann. Teilweise sind zu den Taten unter Verwendung derartiger USBV Selbstbezichtigungen ergangen, die eine Täterschaft der linksextremistischen Szene belegen. Darüber hinaus werden in einschlägigen Publikationen der linksextremistischen Szene ähnliche Brandsätze zum Nachbau beschrieben.

Aus Rücksicht auf eine Gefährdung des Ermittlungserfolges können derzeit keine weiteren Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden.

Zu 3: Der den Spezialhunden als Geruchsprobe dienende Spurenträger steht nach kriminalistischer Bewertung im unmittelbaren Zusammenhang zur Tat.

Aus Rücksicht auf eine Gefährdung des Ermittlungserfolges können derzeit keine weiteren Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden.

Anlage 49

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 50 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Defusion der Studiengebühren im Nordwesten

Zum Wintersemester 2009/2010 wurde die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven in die Fachhochschulen Emden/Leer sowie Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth geteilt. Gegenwärtig gibt es an der FH

Emden/Leer 3 769 Studierende, an der FH Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 6 149 Studierende. Das Verhältnis beträgt somit 38 : 62. Im Zuge der Neustrukturierung wurden die Studiengebühren (sogenannte Studienbeiträge ge- mäß § 11 NHG) zwischen den beiden neu entstandenen Hochschulen aufgeteilt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil an Studiengebühren, den die FH OOW nicht ausgegeben hat, und in welchem Verhältnis ist dieser Anteil auf die neuen Hochschulen verteilt worden (den Anteil an Studiengebühren bitte in absoluter Höhe und in Relation der angesparten Gebühren im Ver- hältnis zu den eingezogenen Gebühren)?

2. Wie hoch ist der Anteil an angesparten Studiengebühren, den die FH OOW nicht ausgegeben hat, im Verhältnis zu den angesparten Gebühren an den anderen Hochschulen des Landes?

3. Wie verteilen sich die von der FH OOW verwendeten Studiengebühren auf die Standorte Emden/Leer einerseits und Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth andererseits?

Auch die Verlagerung der Ansätze der vereinnahmten und noch nicht verausgabten Studienbeiträge erfolgt nach Grundsätzen, die die gesetzliche und damit standortbezogene Aufteilung nachvollzieht. Der Wirtschaftsprüfer ist beauftragt, den Jahresabschluss zum Rumpfgeschäftsjahr 2009 bis zum 31. August 2009 sowie die Eröffnungsbilanzen zum 1. September 2009 für die beiden neuen Hochschulen zu erstellen. Die Arbeiten sowohl am Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres als auch an den Eröffnungsbilanzen finden zurzeit statt. Die zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Angaben beruhen auf den Buchhaltungsdaten der ehemaligen Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.

Belastbare Werte liegen erst nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten und Testierung der Jahresabschlüsse 2009 vor. Dies gilt im Übrigen für alle niedersächsischen Hochschulen, soweit es den Jahresabschluss für 2009 betrifft.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die nicht verausgabten Reste (inklusive Son- derrücklagen gemäß § 11 NHG) betragen zum 31. August 2009 insgesamt 5,4 Millionen Euro. Die Zuordnung erfolgt gemäß Projektbindung entsprechend den Isteinnahmen des letzten Semesters, d. h. für die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth 61,4 % (3,3 Millionen Euro) und für die Fachhochschule Emden/Leer 38,6 % (2,1 Millionen Euro). Die Rücklage ist an Maßnah

men und Projekte mit unterschiedlichen Laufzeiten gebunden. Insgesamt wurden seit Einführung der Studienbeiträge 16,8 Millionen Euro (einschließlich erwirtschafteter Zinsen) eingenommen.

Zu 2: Unter Bezug auf die Vorbemerkung liegen belastbare Daten erst nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten und Testierung der Jahresabschlüsse 2009 vor.

Zu 3: Die Ausgaben seit Einführung der Studienbeiträge betragen 11,4 Millionen Euro und verteilen sich auf die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth zu 65,6 % und die Fachhochschule Emden/Leer zu 34,4 %.

Anlage 50

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 51 der Abg. Christa Reichwaldt und Dr. Manfred Sohn (LINKE)

Rechte und Pflichten von privaten Schulträgern

Im Landkreis Aurich soll zum kommenden Schuljahr die erste Integrierte Gesamtschule (IGS) unter kirchlicher Trägerschaft in Niedersachsen entstehen. Ursprünglich beabsichtigten die Gemeinden Hinte und Krumhörn, eine Schule in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft einzurichten, jedoch scheiterte das Vorhaben Presseberichten zufolge an den Voraussetzungen, die bei der Gründung einer IGS eingehalten werden müssen: Man habe für 13 Jahre eine ausreichende Schüleranzahl für eine fünfzügige IGS nachweisen können, gefordert werden jedoch 14 Jahre. Die IGS-Gründung in öffentlicher Trägerschaft ist also aufgrund einer angenommenen Bevölkerungsentwicklung und Schullaufentscheidungen gescheitert, wobei die betroffenen Kinder noch gar nicht schulpflichtig bzw. noch gar nicht geboren sind. Eine vierzügige IGS kann für sämtliche 14 Jahre garantiert werden.

Bei Informationsveranstaltungen vor Ort äußerten die Vertreter der Kirche, dass sie ein Schulgeld von 45 Euro im Monat verlangen würden. Zudem werde es Religionsunterricht für die beiden großen christlichen Konfessionen und bei Bedarf wahrscheinlich auch für Muslime geben. Ein Unterricht in einem Ersatzfach wie Werte und Normen sei hingehen nicht vorgesehen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es eine nachgewiesene große Nachfrage nach einer Gesamtschule im Kreis Aurich gibt, diese Nachfrage aufgrund der noch höheren Anforderungen durch die Landesregierung nicht durch eine Schule in öffentlich-rechtlicher Verantwortung abgedeckt werden kann und die Kirche als Ersatz eingesprungen ist. Die Kirche wiederum plant die Erhebung von 45 Euro Schulgeld pro