Zur Prüfung der Rücknahmemöglichkeit hat die Einbürgerungsbehörde von sich aus nachträglich eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gestellt. Nach Vorliegen der Stellungnahme der Verfassungsschutzbehörde teilte die Einbürgerungsbehörde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit, dass nach ihrer Prüfung Gründe für eine Rücknahme der Einbürgerung nicht gegeben sind.
Die Ankündigung einer von dem Anfragenden im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 13 Abs. 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) im November 2006 geäußerten Einbürgerungsabsicht ist für das gesetzlich geregelte Einbürgerungsverfahren unerheblich.
Zu 1: Neben einer Bewertung der Partei DIE LINKE wurden der Einbürgerungsbehörde am 3. Juni 2008 von der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde folgende Erkenntnisse über den Anfragenden übermittelt:
- Mitgliedschaft und Wahrnehmung einer hervorgehobenen Position (Sprecher im fünfköpfigen Bundessprecherrat) im Jugendverband [´solid], der der Partei DIE LINKE nahe steht,
- Webmaster für die Website des (damaligen) PDS-Kreisverbandes Helmstedt-Wolfenbüttel und Sprecher der Basisorganisation Wolfenbüttel (2004) ,
- vorläufiger Ansprechpartner einer 2006 zusammen mit der DKP in Gründung befindlichen „Initiative Marxistisches Forum“,
- 10. Listenplatz der Partei DIE LINKE für die Landtagswahl 2008 und Mandatsübernahme für den Niedersächsischen Landtag.
Zu 2: Als die Einbürgerungsbehörde bemerkt hatte, dass sie entgegen der gesetzlichen Vorgabe versäumt hatte, die Verfassungsschutzbehörde vor ihrer Entscheidung über die Einbürgerung zu bebeteiligen, hat sie von sich aus, d. h. ohne Beteiligung der Fachaufsichtsbehörde, zur Prüfung der Möglichkeit einer Rücknahme der Einbürgerung eine Sicherheitsanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gestellt. Der dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration obliegenden Fachaufsicht über die Einbürgerungsbehörden wurde das Versäumnis der Einbürgerungsbehörde im Mai 2008 bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Zu 3: Nach Vorliegen der Stellungnahme der Verfassungsschutzbehörde teilte die Einbürgerungsbehörde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit, dass eine Rücknahme der Einbürgerung nicht in Betracht kommt. Gegen die Entscheidung der Einbürgerungsbehörde wurden seitens der Fachaufsicht keine Einwände geltend gemacht. Eine weitergehende nachträgliche Bewertung der erfolgten Einbürgerung ist unterblieben und auch nicht notwendig. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
Welche Pläne hat die Landesregierung mit der Schulinspektion - Werden die Schulen endlich zeitnah unterstützt?
Einem Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 22. Februar 2010 zufolge hat der Präsident der Niedersächsischen Schulinspektion vor der Frühjahrstagung des Verbandes der Elternräte der Gymnasien erklärt, dass die Niedersächsische Schulinspektion ihr Ziel verfehlt habe, innerhalb von vier Jahren alle niedersächsischen Schulen zu inspizieren. Vielmehr sei es mit dem derzeitigen Personalbestand nur möglich ge
wesen, 60 % der Schulen zu besichtigen. Demgegenüber sind Überlegungen aus CDU-Kreisen bekannt geworden, dass die Personalstärke der Schulinspektion weiter deutlich reduziert werden soll.
Weiterhin hat der Präsident der Niedersächsischen Schulinspektion dem gleichen Pressebericht zufolge mitgeteilt, dass der Anteil der bei der Inspektion „durchgefallenen“ Schulen, bei denen eine Nachinspektion erforderlich sei, von 5 auf 7 % gestiegen sei. Probleme gebe es insbesondere beim Qualitätskriterium „Lehrerhandeln im Unterricht - Zielorientierung und Strukturierung“. Vonseiten der Elternvertreter sei kritisiert worden, dass die Schulen zu wenig dabei unterstützt würden, bei der Schulinspektion festgestellte Mängel zu beheben.
1. Wie will die Landesregierung die Personalstärke der Niedersächsischen Schulinspektion entwickeln, damit zukünftig das Ziel erreicht werden kann, turnusmäßig alle niedersächsischen Schulen innerhalb von vier Jahren zu inspizieren und die erforderlichen Nachinspektionen vorzunehmen?
2. Wie stellt sich der Prozentsatz der inspizierten Schulen, bei denen eine Nachinspektion erforderlich ist, beim derzeitigen Stand, aufgegliedert nach den einzelnen Schulformen, dar, und welche Qualitätskriterien wurden am häufigsten nicht erfüllt?
3. Wie will die Landesregierung die Ausstattung und die Struktur des Entwicklungs-, Beratungs- und Unterstützungssystems für die Schulen zeitnah so verbessern, dass allen Schulen, bei denen eine Nachinspektion erforderlich wird oder die in einzelnen Qualitätskriterien nur schwach abgeschnitten haben, kurzfristig ein gezieltes professionelles Unterstützungsangebot gemacht werden kann?
Schulinspektionen sind ein wichtiges Instrument zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im niedersächsischen Schulwesen. Die Schulen des Landes erhalten durch die Schulinspektion eine umfassende Rückmeldung über Stärken und Schwächen und damit eine verlässliche Grundlage für eigene Planungen und Schwerpunktsetzungen. In den Blick genommen werden der Unterricht als „Kerngeschäft“ und die Schule insgesamt.
Die weit überwiegende Zahl der Schulen erzielt gute Inspektionsergebnisse. Der Erfolg der Schulinspektion zeigt sich aber besonders bei den nachinspizierten Schulen: 46 von 49 bis zum Schuljahresende 2008/2009 nachinspizierten Schulen haben die gesetzten Standards erreicht und damit deutlich die Qualität ihrer Arbeit verbessert. Die Niedersächsische Schulinspektion schafft also durch ihre differenzierte Analyse der Schulqualität nachweislich wichtige Voraussetzungen für geziel
te und passgenaue Verbesserungsmaßnahmen der Schulen. Darüber hinaus stellt sie Steuerungswissen für Führungskräfte in Schulen und Behörden bereit.
Zur ständigen Überprüfung der eigenen Arbeit fasst die Schulinspektion die Inspektionsergebnisse der Einzelschulen nach unterschiedlichen Kriterien zusammen und legt sich selbst und dem Niedersächsischen Kultusministerium gegenüber die Arbeitsergebnisse offen. Darüber hinaus werden die zusammengefassten Ergebnisse veröffentlicht; denn sie geben in wichtigen Teilbereichen Auskunft über die Qualität unseres öffentlichen Schulwesens.
Die erhobenen Zahlen bedürfen einer fachlich differenzierten Interpretation, um daraus bildungspolitischen Handlungsbedarf ableiten zu können. Entscheidend ist das Gesamtbild und nicht einzeln herausgegriffene statistische Daten, die politisch instrumentalisiert werden.
Zu 1: Die erste Runde der Inspektion wird im Frühjahr 2012 abgeschlossen sein. Dass in der ersten landesweiten Inspektionsrunde die zeitlichen Planungswerte nicht erreicht werden, ist vorwiegend in ihrem Pilotcharakter begründet. Außerdem musste die volle Personalstärke der Niedersächsischen Schulinspektion erst aufgebaut und das Personal entsprechend geschult werden. Dieser Prozess ist fast abgeschlossen: Im Haushaltsplan 2010 sind 9 A-16-Stellen eingestellt, wovon aktuell 8 belegt sind, sowie 53 A-15-Stellen, von denen aktuell 50 belegt sind.
Der in der ersten Runde benötigte Zeitraum von sechs Jahren für Inspektion und gegebenenfalls Nachinspektion aller niedersächsischen Schulen wird bei der zweiten Runde voraussichtlich deutlich unterschritten werden, weil, basierend auf den Erfahrungen aus der ersten Runde, das Inspektionsverfahren effektiver gestaltet und schulformspezifisch ausgerichtet werden kann.
Die notwendigen Arbeitsschritte für die Überarbeitung des Verfahrens werden derzeit im Kultusministerium vorbereitet, sollen noch in diesem Jahr aufgenommen und rechtzeitig vor Beginn der zweiten Runde abgeschlossen werden.
Zu 2: In den einzelnen Schulformen wurden für folgende Prozentanteile der inspizierten Schulen Nachinspektionen angeordnet: