Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Feinstaubbelastung durch Drucker und Kopierer in Polizeistationen - Ist der Landesregierung die Gesundheit der Polizistinnen und Polizisten egal?

Die Feinstaubbelastung durch Laserdrucker kann nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen bei Menschen schwere Lungenkrankheiten bis hin zum Ausfall des Organs verursachen. Bis zu 1 Milliarde der winzigen

Nanopartikel werden laut Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung pro Seite emittiert. Ein einziger Laserdrucker produziert höhere Partikelbelastungen als der Verkehr auf Hamburgs meistbelasteter Straße. Toner sind regelmäßig mit schlimmsten Schadstoffen belastet, insbesondere Schwermetallen und den Ultragiften Dibutylzinn und Tributylzinn. TBT wurde durch die UN im letzten Jahr weltweit für Schiffsanstriche verboten.

Schwermetalle aus den Tonern konnten schon in mehreren Untersuchungen als ultrafeine Partikel in der Emission von Laserdruckern nachgewiesen werden. Experten des Bundesgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsmedizin schätzen diese ultrafeinen Staubpartikel wesentlich gefährlicher ein als große Staubpartikel. Studien zufolge können Partikel ab einer Größe von durchschnittlich weniger als 10 Mikrometern die Lungenfunktion verschlechtern. Partikel unter einer Größe von 2,5 Mikrometern können bereits systemische Krankheitseffekte wie Tumore oder Herzkreislaufschwäche auslösen.

Die Feinstaubbelastung ist in den Büros der Polizei in Niedersachsen besonders hoch, da die Platzierung der Drucker in anderen Räumen, in denen sich keine Menschen dauerhaft aufhalten, nicht möglich ist. Das ist in den Polizeistationen schon wegen der räumlichen Situation nicht möglich, und auch das Verlassen des Vernehmungsraumes ist wegen der problematischen Klientel schlecht möglich. Dies hat nun zur Folge, dass Polizeibeamtinnen und -beamte über Augen- und Hautreizungen klagen und sich vor Spätfolgen wie Krebs fürchten.

Das Land hat seit 2002 ein Gesundheitsmanagement und landesweit in allen Behörden ein Projekt eingerichtet. Ziel ist es, die psychischen und physischen Belastungen auf den einzelnen Arbeitsplätzen zu bewerten und Verbesserungen vorzunehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele solcher Laserdrucker mit schädlicher Feinstaubbelastung werden in niedersächsischen Polizeistationen eingesetzt?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz solcher Geräte in den Polizeibüros aus gesundheitlicher Sicht, und welche Maßnahmen sind geeignet, die Beamtinnen und Beamten vor Feinstaubbelastung umfassend zu schützen?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung durch das Projekt Gesundheitsmanagement gewonnen, und ist die Landesregierung bereit, möglichst zeitnah Feinstaubfilter für die Lüftungsschächte aller Laserdrucker einzusetzen?

Für die Landesregierung hat die Gesundheit der Polizeibeschäftigten einen besonders hohen Stellenwert. Es ist Ziel der Landesregierung, die Ausstattung der Arbeitsplätze, orientiert am aktuellen

Stand der Entwicklung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse, anzupassen und gesundheitliche Beeinträchtigungen von Beschäftigten durch verwendete technische Ausstattung zu vermeiden oder, wo dies nicht anders möglich ist, zu minimieren. Zur Gewährleistung gesundheitlich unbedenklicher Arbeitsbedingungen werden die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgesehenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt und Betriebsmediziner bestellt.

Die Diskussion um die Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Feinstäube aus Laserdruckern und die dadurch bedingten Risiken, wie in der Anfrage dargestellt, ist bekannt. Die Folgen einer solchen Belastung und die Höhe der noch zu tolerierenden Grenzwerte einzelner giftiger Bestandteile werden kontrovers beurteilt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im November 2009 eine wissenschaftliche Bewertung zu Tonerstäuben am Arbeitsplatz herausgegeben. Danach liegen zur Wirkung von Tonerstäuben auf den Menschen nur wenige Untersuchungen vor. In Einzelfällen wurde von Überempfindlichkeitsreaktionen auf Tonerstaub in Provokationstests berichtet. In zwei Fällen von granulomatösen Erkrankungen nach Tonerstaubexpositionen wurde Eisen oder Kupfer in Granulomen nachgewiesen, was aber für den Verdacht eines Kausalzusammenhangs nicht als ausreichend angesehen werden kann. Nach dem Risikokonzept des Ausschuss für Gefahrstoffe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, liegt die A-StaubFraktion von Tonerstäuben (bis in die tiefsten Lun- genbereiche (Alveolen) gängige Staubanteile) im derzeit akzeptablen Bereich. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen und weitergehende Empfehlungen gegeben werden, werden diese berücksichtigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: In den niedersächsischen Polizeistationen werden zurzeit 2 435 Laserdrucker betrieben. Die Beschaffung der Drucker erfolgt grundsätzlich dezentral durch die Polizeibehörden im Rahmen ihres Budgets. Die Polizeibehörden beschaffen ihre DVGeräte aus dem vorgegebenen Angebot des WebShops des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) , der eigens vom Landesbetrieb zentral für die Landesverwaltung betrieben wird. Bei der Ausschreibung entsprechender Rahmenverträge durch den LSKN wird in den Leistungsverzeichnissen

auch die Einhaltung entsprechender arbeitsmedizinischer Bestimmungen vorgegeben. Aufgrund der aktuellen Diskussion holt der LSKN zurzeit Stellungnahmen der Druckerhersteller zu dieser Problematik ein und wird anschließend eine Kundeninformation herausgeben.

Die Drucker können als Netzwerkgeräte an zentraler Stelle oder als Arbeitsplatzgeräte beschafft werden. Es gilt die Empfehlung, wenn möglich vorrangig Netzwerkdrucker einzusetzen, damit die Drucker einerseits nicht unmittelbar am Arbeitsplatz stehen und es andererseits zu einem effizienteren Einsatz der Geräte führt.

Zu 2: Bei dem Gebrauch von technischen Geräten, von denen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann, werden die vom Hersteller der Geräte gegebenen Sicherheitshinweise beachtet, um gesundheitliche Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Ziele des landesweiten Gesundheitsmanagements sind, die Arbeitsbedingungen durch die aktive Mitwirkung der Beschäftigten zu verbessern und das individuelle Gesundheitsverhalten und die Fähigkeiten zur Bewältigung von Anforderungen zu fördern. Gesundheitsmanagement ist ein systematisches Vorgehen, um in der Organisation gesundheitsschädigende und -förderliche Strukturen aus Sicht der Beschäftigten zu identifizieren und bearbeitbar zu machen. Es setzt präventiv an den Verhältnissen - also den Arbeitsbedingungen - an. Die mögliche Feinstaubbelastung von Druckern ist ein Einzelthema des Arbeitsschutzes, das im Rahmen des landesweiten Gesundheitsmanagements auch untersucht worden ist.

Ziele des Projektes Gesundheitsmanagement in der Polizei sind:

Strategisch:

- Einsatzfähigkeit der Polizei durch gesunde und leistungsfähige Beschäftigte verbessern

Operativ:

- Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten erhalten und fördern

- psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz abbauen

- gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen schaffen

- Arbeitszufriedenheit und Motivation der Beschäftigten steigern

- Fehlzeiten und Frühpensionierungen reduzieren (Gesundheitsquote erhöhen)

Das Gesundheitsmanagement im Bereich der Polizei befindet sich im Stadium der Diagnoseworkshops bei den 18 Pilotdienststellen. In den Diagnoseworkshops werden die Belastungen in der Arbeit und die der Gesundheit förderlichen Ressourcen ermittelt. Eine Aufstellung der dort thematisierten Problemfelder liegt noch nicht vor. Im Übrigen siehe zu 1.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 28 der Abg. Wiard Siebels und Ronald Schminke (SPD)

Weitere Veränderungen in den niedersächsischen Forststrukturen - Was hat die Landesregierung vor?

Das Magazin des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) berichtet in seiner Ausgabe von 1/2010 in der Rubrik „BDFaktuell“ über anstehende Veränderungsabsichten in der Forststruktur in Niedersachsen. Der Artikel mit der Überschrift „Weitere Stelleneinsparungen im Revierdienst?“ beinhaltet zahlreiche Hinweise auf geplante Weiterentwicklungen der Organisations- und Arbeitsabläufe in der niedersächsischen Forst. Er beschreibt die Personalsituation vor dem Hintergrund anstehender Pensionierungen und stellt dieser die aktuellen Aufgaben und bisherigen Strukturentwicklungen gegenüber. Der BDF warnt vor Personaleinsparungen und „Outsourcen“ und spricht sich für einen „gesicherten Umbau“ aus. Weiterhin kritisiert er den Ausschluss der Berufsverbände bei einem Workshop, in dem die Einzelheiten und Perspektiven für die zukünftige Ausrichtung der Forst in Niedersachsen erarbeitet werden sollen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Umstrukturierungen in der gesamten Forststruktur haben seit 2003 stattgefunden, und zu welchen Ergebnissen haben sie geführt (z. B. Personaleinsparungen, „Out- sourcen“, Zusammenlegungen von Forstämtern usw.)?

2. Welche Rückschlüsse hat die Landesregierung aus den bisherigen Änderungen gezogen, und welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit einer weiteren Veränderung der Strukturen in diesem Bereich?

3. Wie schätzt die Landesregierung grundsätzlich die Partizipation von Fach- und Berufsverbänden in derartigen Prozessen ein, und inwieweit werden die Berufsverbände in die den

Zielerreichungen dienenden Prozesse in diesem Fall konkret eingebunden, und welches Mitspracherecht wird ihnen zugesprochen?

Der Beitrag zur Entwicklung des Revierdienstes in Niedersachsen im Mitteilungsheft des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) nimmt insbesondere Bezug auf einen Workshop der Anstalt Niedersächsische Landesforsten (NLF). Dieser wurde im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) der NLF u. a. mit dem Ziel durchgeführt, einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des gegenwärtigen Reviersystems zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden die Grundlage eines zukunftsfähigen Organisationskonzepts bilden, das einerseits den Erhalt der Leistungsfähigkeit und andererseits die weiter konsequente unternehmerische Ausrichtung des Forstwirtschaftsbetriebes zum Ziel hat. Die NLF stellen sich damit zum richtigen Zeitpunkt den Herausforderungen, die sich aus den anstehenden Pensionierungen ergeben, und nutzen gleichermaßen sich unter Umständen ergebende Verbesserungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die NLF im Rahmen des Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten sowie ihrer Satzung selbstständig bei der Weiterentwicklung ihrer Aufbau- und Ablauforganisation handeln. Über Grundsatzfragen wird im Verwaltungsrat als oberstem Organ der Anstalt entschieden. ML übt die Rechts- und Fachaufsicht aus.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Stufe II wurde auch der Forstbereich in Niedersachsen aufgabenorientiert weiterentwickelt.

1. Die Bewirtschaftung des Landeswaldes sowie die Erfüllung von Dienstleistungen für das Land (z. B. Waldumweltbildung, Ausbildung) erfolgten mit Gründung der NLF ab dem 1. Januar 2005 in neuer Rechtsform (Anstalt öffentlichen Rechts) mit klarem gesetzlichen Auftrag und unternehmerischer Ausrichtung. Die rund 1 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLF arbeiten i. W. in den 25 Niedersächsischen Forstämtern (bis Ende 2004: 45 NFÄ) und den nachgeordneten 249 Revierförstereien (bis Ende 2004: 340 Rfö.). Die unternehmerische Neuausrichtung von Betrieb und Dienstleistung hat die mit der Anstaltsgründung verfolgten Ziele erreicht. Früher als erwartet wurde im Geschäftsjahr 2006 erstmalig ein operativer Gewinn im Forstwirtschaftsbetrieb erzielt. Leistungsumfang und

-qualität der vom Land beauftragten Aufgaben sind insgesamt erhalten geblieben oder wurden verbessert.

2. Mit der Zusammenführung der Landwirtschaftskammern Weser-Ems und Hannover zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurden auch die Forstabteilungen vereint.

3. Die Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt wurde zu einer gemeinsamen Dienststelle mit den Ländern Hessen und Sachsen-Anhalt entwickelt (Nordwestdeutsche Forstliche Ver- suchsanstalt). Die staatsvertraglich begründete Kooperation betreibt seit 2006 praxisorientierte Forschung und Beratung für alle Waldbesitzarten in diesen Ländern.

4. Das seinerzeitige niedersächsische Forstpersonal der Nationalparkverwaltung Harz ist aus dem Geschäftsbereich des ML in den Geschäftsbereich des MU verlagert worden. Die Nationalparkverwaltung Harz ist durch Staatsvertrag vom 5. Januar 2006 als gemeinsame Verwaltung der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eingerichtet worden und für das Gesamtgebiet des Nationalparks zuständig.

5. Nach Auflösung der Bezirksregierungen wurden die hoheitlichen Aufgaben bei den unteren Waldbehörden konzentriert. ML nimmt seit 2005 ausschließlich die Aufgaben der obersten Wald- und Jagdbehörde sowie die Aufsicht über den öffentlichen Forstbereich wahr.

Die bekannten Zielsetzungen der Verwaltungsmodernisierung Stufe II konnten insbesondere durch eine klare Aufgabentrennung, Nutzung von Synergieeffekten und durchgeführte Aufgabenkritiken in den vorgenannten Bereichen erreicht werden.

Zu 2: Die Landesregierung bewertet die Ergebnisse sowohl der Weiterentwicklung der gesamten Forststruktur in Niedersachsen als auch die des KVP der NLF als positiv. Grundsätzliche Veränderungen der Forststruktur in Niedersachsen sind derzeit nicht geplant. In den KVP der NLF greift ML i. d. R. unmittelbar nicht ein.