1. Wie beurteilt sie die zusätzlichen Auswirkungen des geplanten Asphaltmischwerkes vor dem Hintergrund, dass bereits heute die dort betriebenen Anlagen und Verkehrswege zu erheblichen Immissionsbelastungen der Nachbarschaft und der Region führen?
2. In welcher Weise will die Landesregierung im Genehmigungsverfahren für das Asphaltmischwerk die Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellen?
3. Wie wird bei der Ermittlung der zulässigen Emissionen des Asphaltmischwerkes und der damit verbundenen weiteren Anlagen berücksichtigt, dass der Standort erheblich vorbelastet ist?
Die Firma GP Papenburg AG beabsichtigt, in der Gemarkung Elkershausen eine Asphaltmischanlage mit einer mobilen Brecheranlage sowie einen Baustoffrecyclingplatz und eine Eigenverbrauchstankstelle zu errichten und zu betreiben. Im Januar 2010 fand bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen, eine Antragskonferenz statt, in der das Vorhaben vorgestellt wurde. Ein entsprechender Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt der Genehmigungsbehörde noch nicht vor. Der Standort der Anlage liegt im Außenbereich in einem Abstand von ca. 1 000 m zu den nächstgelegenen Ortschaften Deiderode und Elkershausen. Für das Plangebiet liegt zurzeit
nur ein Flächennutzungsplan vor. Derzeit plant die Gemeinde, für die erforderliche Baufläche einen Bebauungsplan im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes aufzustellen. Hierzu wurde durch die Gemeinde Friedland im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) der Planentwurf Anfang März 2010 vorgestellt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen wurde gemäß § 4 BauGB noch nicht im Aufstellungsverfahren des Vorhaben- und Erschließungsplanes beteiligt. Aktuell beteiligt die Gemeinde Friedland die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Hinblick auf die zu erstellende Umweltprüfung.
Nach Kenntnis des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Göttingen sollen beide Verfahren, das Bauleitplanverfahren sowie das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) , parallel durchgeführt werden.
Zu 1 und 3: Die Auswirkungen des geplanten Asphaltmischwerks können derzeit noch nicht beurteilt werden, da ein entsprechender Genehmigungsantrag der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen, nicht vorliegt. Sollte ein entsprechender Genehmigungsantrag vorgelegt werden, würden die Auswirkungen der Anlage auf die Umgebung durch Vorlage entsprechender Gutachten durch den Antragsteller darzulegen sein. Ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, wird von der Genehmigungsbehörde im Genehmigungsverfahren unter Hinzuziehung der Fachbehörden, deren Belange betroffen sind, geprüft. Nur wenn sichergestellt ist, dass von einer Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteile und erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden.
Zu 2: Ob und inwieweit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen hat, richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Die Anlage, die Gegenstand der Antragskonferenz war, ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Genehmigungsbehörde im Anhang der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) unter die Spalte 2 zu subsumieren. Sie ist im Anhang 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht aufge
führt, sodass das Genehmigungsverfahren - vorausgesetzt, ein entsprechender Antrag wird gestellt - ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchzuführen sein wird. Beteiligungsrechte betroffener Nachbarn können sich aus den Bestimmungen des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ergeben. Inwieweit der Ausgang des Verfahrens rechtsgestaltende Wirkung für Dritte hat, kann von der Genehmigungsbehörde zurzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Insofern ist aktuell nicht abzusehen, ob Dritte als Beteiligte im Verfahren hinzuzuziehen sind.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 32 der Abg. Hans-Christian Biallas und Angelika Jahns (CDU)
Bereits in der Antwort vom 28. August 2009 auf die Mündliche Anfrage des Abg. Biallas (CDU) hat der Niedersächsische Minister für Inneres, Sport und Integration, Herr Schünemann, MdL, auf das Gefährdungspotenzial von Rockergruppierungen hingewiesen. Dieses resultiert vor allem aus der straffen hierarchischen Organisationsform, der Internationalität, den Verhaltensweisen und dem daraus erwachsenden Einschüchterungspotenzial sowie nicht zuletzt aus der hohen Gewaltbereitschaft und Bewaffnung, die immer wieder in gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Rockergruppierungen, bis hin zu Tötungsdelikten, zum Vorschein kommt. Hierdurch werde, so der Innenminister, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Zudem bestehe die in Einzelfällen auch belegte Gefahr, dass Rockergruppierungen ihre straffe netzwerkartige Organisationsform gezielt und gewerbsmäßig zur Begehung schwerer Straftaten nutzen. Dieses Gefährdungspotenzial besitze aufgrund der geografischen Verteilung von Rockergruppierungen in Deutschland eine länderübergreifende Relevanz.
Nach dem Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 18. Februar 2010 unterstützen die regionalen Red Devils den Motorrad- und Rockerklub Hells Angels. Im Rockerkrieg wolle die Bande, so das Landeskriminalamt, den gegnerischen Bandidos klarmachen, dass diese in Niedersachsen nichts zu suchen hätten. In dem Artikel wird darüber hinaus die Verbindung der Red Devils zur rechtsextremistischen Szene dargestellt.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Verbindung der Red Devils zur rechtsextremistischen Szene?
3. Sieht die Landesregierung durch diese Unterstützung eine neue Herausforderung im Kampf gegen die sogenannte Rockerkriminalität?
Zunächst wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen des Abg. Biallas (CDU) vom 28. August 2009 verwiesen, in der u. a. ausführlich die Form der allgemeinen Informationsgewinnung und gezielten Informationsbeschaffung im Deliktsbereich Rockerkriminalität beschrieben wurde.
Im Jahr 2009 sind in Niedersachsen nach polizeilichen Erkenntnissen 13 Charter des Red Devils MC neu gegründet worden, sodass aktuell 18 Charter des Red Devils MC in Niedersachsen existieren.
Auf der Internetseite des Hells Angels MC Hannover werden 13 der insgesamt 18 Charter, nämlich die Red Devils MC Charter Celle, Göttingen, Hildesheim, Nienburg, Seesen, Stadthagen, Wolfenbüttel, Braunschweig, Hannover, Helmstedt, Lüneburg, Uelzen und Wolfenbüttel als Supporter (Un- terstützer) aufgeführt. Gründe für das Fehlen der übrigen Charter sind nicht bekannt.
Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen der ihm nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Eingriffsschwelle für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist gesetzlich klar festgelegt und damit verbindlich für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Demnach müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ (§ 5 Abs. 1 NVerfSchG) für eine extremistische Bestrebung vorliegen. Dabei ist für eine entsprechende Zuordnung einer Organisation das Gesamtbild der Organisation maßgebend, d. h. das Zusammenspiel personeller, institutioneller und programmatischer Faktoren, die für ihre Ausrichtung und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit prägend sind. Es reicht infolgedessen nicht aus, die Beobachtung einer Organisation nur auf bedenkliche Verlautbarungen eines einzelnen (führenden) Funktionsträgers zu stützen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind nach § 4 Abs. 1 Satz 3 NVerfSchG nur dann Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NVerfSchG, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder auf
grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des NVerfSchG erheblich zu beschädigen. Die in der Anfrage aufgeführten Rockerclubs erfüllen diese Voraussetzungen nicht und sind aus diesen Gründen keine Beobachtungsobjekte der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde.
Zu 1: Der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen keine Erkenntnisse über eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Rechtsextremisten und Rockern vor. Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Niedersachsen wurden in den Jahren 1999 bis 2007 gegen sechs Mitglieder des Red Devils MC, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, Verfahren zu politisch motivierten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geführt. Von diesen sechs Mitgliedern bestehen bei zwei Personen konkretere Hinweise auf Verbindungen in die rechte Szene.
Zu 2 und 3: Dem Landeskriminalamt Niedersachsen liegen Hinweise darüber vor, dass die Expansion des Red Devils MC auf Betreiben des Hells Angels MC Hannover erfolgt ist, der dadurch seinen Gebietsanspruch in Niedersachsen unterstreichen will. Dies birgt insoweit Konfliktpotenzial, als andere Motorradclubs ihre für sich reklamierten Einflussbereiche beeinträchtigt sehen. So hat dies in den vergangenen Monaten in Cuxhaven und Vechta dazu geführt, dass gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen dem Red Devils MC und dem ebenfalls dort ansässigen Gremium MC nur durch rechtzeitigen Polizeieinsatz verhindert werden konnten.
Da das grundsätzliche Geschäftsgebaren von Rockergruppierungen belegbar auf Territorial- und Machtzuwachs gegenüber anderen konkurrierenden Motorradclubs ausgelegt ist und fraglich ist, inwieweit andere Rockergruppierungen die beschriebene Expansion des Red Devils MC und damit auch die Ausweitung des Einflussbereiches des Hells Angels MC Hannover akzeptieren, sind zukünftige Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.
Dieser neuen Entwicklung und den damit einhergehenden möglichen Gefahren wird weiterhin auf Grundlage der „Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität im Umfeld von Motorradclubs (Rockerkriminalität) in Niedersachsen“ begegnet. Insgesamt wird damit das Ziel verfolgt, die illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen, insbesonde
re in den von ihnen kontrollierten typischen OK-Deliktsfeldern, durch sowohl gefahrenabwehrende als auch strafverfolgende Maßnahmen nachhaltig zu unterbinden und die Verfestigung von personellen und organisatorischen Strukturen zu verhindern.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 33 der Abg. Martin Bäumer, Clemens Große Macke und Karl-Heinrich Langspecht (CDU)
Die erforderliche Arbeitszeit, die für den Erwerb bestimmter Lebensmittel notwendig ist, geht seit Jahren kontinuierlich zurück. In den vergangenen 40 Jahren hat sich der benötigte Arbeitsaufwand für ein Kilogramm Schweinefleisch um 72 % reduziert. Für zehn Eier muss der Verbraucher heute gerade einmal noch fünf Minuten arbeiten. 1970 waren es noch 22 Minuten.
Insgesamt müssen die Menschen heutzutage einen immer kleineren Anteil ihres Gesamtbudgets für Nahrungsmittel zurückhalten. Im Jahr 2008 gaben sie nur noch 11,4 % ihrer Konsumausgaben für das tägliche Essen und Trinken aus. 1970 waren es immerhin noch knapp 19 %.
In der Folge stehen auch die Preise für die landwirtschaftlichen Rohstoffe zum Teil unter erheblichem Druck. Neben den Preisen für Kartoffeln, Obst und Gemüse verfehlten insbesondere auch die Preise für Milch und Molkereiprodukte deutlich das Vorjahresniveau.
1. Welche Vor- und welche Nachteile sieht die Landesregierung in der beschriebenen Entwicklung für Verbraucher, Handel, Ernährungswirtschaft sowie für die produzierenden Landwirte?
2. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Landesregierung bei einer Fortentwicklung der beschriebenen Verhältnisse für die Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen?
3. Welche Maßnahmen, Strategien oder Kampagnen öffentlicher wie privater Initiatoren sind der Landesregierung bekannt, mit denen auf diese Entwicklungen Einfluss genommen werden kann?
Der Sachverhalt, dass der Anteil des Einkommens bzw. der Anteil an den Konsumausgaben, den ein Haushalt für die Ernährung ausgibt, mit steigendem Einkommen sinkt, ist eine in der Volkswirtschaftslehre unter dem Begriff „Engelsches Ge
setz“ abgesicherte Erkenntnis. Dies gilt sowohl im Zeitablauf als auch im Querschnittsvergleich von privaten Haushalten bzw. Ländern. So ist in Deutschland der Anteil der Nahrungsmittelausgaben (einschließlich Genussmittel) an den Konsumausgaben privater Haushalte im Zeitraum von 1850 bis 2008 von 61 % auf 15 % gesunken. Querschnittsdaten von Eurostat (für 2005) zeigen, dass innerhalb der EU-27 der Ausgabenanteil für Nahrungsmittel (einschließlich Genussmittel) bei einem Durchschnittswert von 19,4 % zwischen 11,0 % (Luxemburg) und 50 % (Rumänien) schwankt. Mit steigendem Realeinkommen verbleibt folglich ein höherer Ausgabenanteil, der für andere Konsumbereiche wie z. B. Wohnen, Mobilität oder Medien verwendet werden kann. Das o. g. Phänomen allein lässt jedoch noch keine Rückschlüsse auf die Entwicklung der Wertschöpfung zu, die in der Landwirtschaft erzielt werden kann. Hierzu sind weitere Faktoren heranzuziehen, insbesondere die Entwicklung der Produktivität in der Landwirtschaft (Strukturwandel, Innovationen) sowie des Verhältnisses zwischen Produkt- und Faktorpreisen (Betriebsmittel, Pachten, Zinsen, Löh- ne).
Grundsätzlich sind Produktivitätsfortschritte - sowohl innerhalb des Agrarsektors als auch in den übrigen Sektoren - positiv zu sehen, auch wenn sie zu Veränderungen bei Ausgabenanteilen führen. Sie verbessern im Durchschnitt die Realeinkommen aller Wirtschaftsbeteiligten. Im landwirtschaftlichen Sektor sind die Produktivitätsfortschritte im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Zeitablauf als Folge von Reallohnerhöhungen im großen Umfang biologisch- und organisatorischtechnischer Fortschritt und Strukturwandel stattgefunden haben. So wie der Verbraucher im Zeitablauf immer weniger Arbeitszeit zum Erwerb eines bestimmten Nahrungsmittels aufzuwenden hat, ist auch die Arbeitsproduktivität der Landwirte erheblich gestiegen. Während die Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigem in Land- und Forstwirtschaft 2008 im Vergleich zu 1991 um +86 % gestiegen ist, betrug dieser Wert im Durchschnitt der deutschen Wirtschaft nur +56 %. Insbesondere die niedersächsische Landwirtschaft hat im Verlauf dieses Prozesses eine herausragende Wettbewerbsposition erlangen können.
Neben den langfristigen Entwicklungen von Produktivität und strukturellen Verhältnissen ist jedoch das jeweils aktuelle Niveau der Produktpreise von herausragender Bedeutung für die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe. Ge
genwärtig befindet sich der Sektor hinsichtlich der Preisbildung - nach dem stufenweisen Auslaufen der EU-Marktstützung in den vergangenen Jahren - in einer Umbruchphase. Insbesondere haben sich die Preisschwankungen auf den Agrarmärkten verstärkt. Darüber hinaus hat auch die aktuelle Wirtschaftskrise erhebliche Effekte auf die Weltagrarmärkte. Des Weiteren üben in Deutschland die Strukturen und Wettbewerbsverhältnisse im Lebensmitteleinzelhandel einen erheblichen Preisdruck auf die Verarbeitungsindustrie, den Zwischenhandel und die landwirtschaftlichen Betriebe aus.
Zu 1: Die aktuelle Situation bei den Erzeugerpreisen ist generell aus Sicht der Landwirte - wie oben dargestellt - unbefriedigend. Anders gestaltet sich dies aus der Perspektive der Verbraucher. Nach erheblichen Preiserhöhungen 2007 und 2008 sind die Produkte einiger Warengruppen wieder so günstig wie vor den Preiserhöhungen. Ursache für den Verlauf der Verbraucherpreise in den vergangen drei Jahren sind Preisschwankungen bei den agrarischen Rohstoffen für die Lebensmittel, die es in dieser Intensität lange Zeit nicht gegeben hatte. Die guten Ernten der Jahre 2008 und 2009 sowie die hohe Milch- und Fleischproduktion auf der Angebotsseite und eine Abschwächung der weltweiten Nachfrage im Zuge der Weltwirtschaftskrise führten dazu, dass sich die Rohstoffmärkte komplett drehten. Aus den unterversorgten Märkten mit steigenden Preisen wurden im Verlauf der vergangenen eineinhalb Jahre gut versorgte Märkte mit fallenden Preisen.
Die Ernährungswirtschaft war bisher durch die Wirtschaftkrise im Vergleich zu anderen Branchen relativ weniger negativ betroffen und dürfte in dieser Situation aufgrund der geringeren Beschaffungspreise für agrarische Rohstoffe und Energie die Spannen verbessert haben.