1. Wie stellt das Justizministerium in Zukunft sicher, dass der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ zeitnah über besondere Vorkommnisse informiert wird?
2. Steht der Ämtertausch von Ministerin Heister-Neumann und Minister Busemann im Zusammenhang mit dem Vorfall in Salinenmoor?
3. Wie lange dauert in der Regel die Erstellung eines medizinischen Gutachtens, sind zwei Wochen der Regelfall?
Die mit der Kleinen Anfrage aufgeworfene Thematik wurde bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 2. April 2008 ausführlich behandelt.
Zu 3: Das ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Fragestellung ab. Sofern hiernach besondere Untersuchungen erforderlich sind (z. B. toxikologische Untersuchungen), kann die Erstellung eines medizinischen Gutachtens auch mehrere Monate dauern.
Die Vorfälle in der JVA Celle-Salinenmoor am 19./20. Januar 2008 sowie die Benachrichtigung der Staatskanzlei durch das Justizministerium am 23. Januar 2008 werfen zahlreiche Fragen auf.
Aufgrund der von den Regierungsfraktionen am 9. April 2008 durchgesetzten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages im Hinblick auf die Regeln zur Dringlichen Anfrage war es nicht möglich, in der Plenarsitzung am 10. April 2008 zusätzliche Fragen zur weiteren Aufhellung der Vorfälle zu stellen.
1. Wurden die Kriterien über die Benachrichtigung des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ nach der Wahl verändert?
2. Hat die Staatskanzlei weitere E-Mails zum Vorfall Salinenmoor aus dem Justizministerium erhalten?
3. Wer definiert die Voraussetzungen, wann über besondere Vorkommnisse die Staatskanzlei informiert wird?
Die mit der Kleinen Anfrage aufgeworfene Thematik wurde bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 2. April 2008 ausführlich behandelt.
Zu 1: Wie bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 2. April 2008 mitgeteilt, wurden die Kriterien nach der Wahl nicht verändert.
Zu 3: Wie bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses mitgeteilt, obliegt dies jedem Fachressort in eigener Verantwortung.
Die Vorfälle in der JVA Celle-Salinenmoor am 19./20. Januar 2008 sowie die Benachrichtigung der Staatskanzlei durch das Justizministerium am 23. Januar 2008 werfen zahlreiche Fragen auf.
Aufgrund der von den Regierungsfraktionen am 9. April 2008 durchgesetzten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages im Hinblick auf die Regeln zur Dringlichen Anfrage war es nicht möglich, in der Plenarsitzung am 10. April 2008 zusätzliche Fragen zur weiteren Aufhellung der Vorfälle zu stellen.
1. Aufgrund welcher konkreten Strafe waren die vermeintlichen Täter sowie das vermeintliche Opfer inhaftiert?
2. Wie oft hat das Justizministerium in der Vergangenheit auf ein medizinisches Gutachten gewartet, bevor der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ informiert wurde?
3. Wie viele Verdachtsmomente bezüglich Vergewaltigungen/schwerer Körperverletzungen sind dem Justizministerium für das Jahr 2007 bekannt?
Die mit der Kleinen Anfrage aufgeworfene Thematik wurde bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 2. April 2008 ausführlich behandelt.
Zu 1: Das mutmaßliche Opfer war zum Zeitpunkt des Vorfalls wegen Erschleichens von Leistungen zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von acht Monaten inhaftiert. Diese Strafe ist nachträglich in eine Gesamtstrafe von nunmehr zehn Monaten auch wegen Verstoßes gegen das BtMG einbezogen worden. Im Anschluss sind weitere zehn Monate wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu verbüßen.
Einer der mutmaßlichen Täter verbüßt gegenwärtig eine Restfreiheitsstrafe von 666 Tagen wegen schwerer räuberischer Erpressung. Der weitere mutmaßliche Täter verbüßte zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall.
Zu 2. Von einer Auswertung aller besonderen Vorkommnisse der „Vergangenheit“ habe ich wegen des nicht verhältnismäßigen Zeitaufwands Abstand genommen. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass auf ein medizinisches Gutachten dann gewartet wird, wenn es weiterführende Erkenntnisse für die Bewertung eines Sachverhaltes erwarten lässt.
Zu 3: Im Jahr 2007 sind dem Justizministerium 20 Fälle bekannt geworden, in denen es Verdachtsmomente bezüglich eines Sexualdeliktes, schwerer Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung gab. Lediglich in einem Fall handelte es sich um ein besonders schwerwiegendes Vorkommnis.
Zum Schuljahr 1998/1999 hat die damals von der SPD geführte Landesregierung verpflichtende Arbeitszeitkonten für die Lehrkräfte an den niedersächsischen Schulen eingeführt, um die damals noch deutlich steigenden Schülerzahlen bewältigen zu können, ohne dafür zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen. Vollbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte wurden verpflichtet, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr voll
enden, längstens jedoch für zehn Schuljahre unentgeltlich ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche zu erteilen. Diese Mehrarbeit endet an den Grundschulen, den Hauptschulen, den Realschulen, den Förderschulen und den Gesamtschulen mit dem Beginn des Schuljahres 2008/2009, an den Gymnasien zum Schuljahr 2010/2011 und an den berufsbildenden Schulen zum Schuljahr 2012/2013.
In der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO- Lehr) in der Fassung vom 2. August 2004 (Nds. GVBl. S. 302; SVBl. 9/2004 S. 401), geändert durch VO vom 15. November 2004 (Nds. GVBl. S. 457), ist festgelegt, dass die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden nach einer zehn Jahre umfassenden Ansparphase vom Beginn des darauf folgenden Schuljahres an in einem der Ansparphase entsprechenden Zeitraum ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich beginnt - nach Schulformen gestaffelt - vom Schuljahr 2008/2009 an. Für Lehrkräfte, die bereits früher das 55. Lebensjahr vollendet haben, hat der Ausgleich bereits ab dem Schuljahr 2004/2005 begonnen.
Am 15. April 2008 hat die Landesregierung nun einen Anhörungsentwurf für eine Änderung der ArbZVO-Lehr beschlossen, demzufolge die unentgeltliche Mehrarbeit in der Regel erst unmittelbar vor der Pensionierung im Block ausgeglichen werden soll. Junge Lehrkräfte müssten demnach noch mehrere Jahrzehnte auf den Ausgleich der Mehrarbeit warten. Bei vielen Lehrkräften, die sich auf die Entlastung ab dem kommenden Schuljahr eingestellt hatten, hat die Absicht der Landesregierung zu Wut und Enttäuschung geführt.
1. Wie viele Unterrichtsstunden und rechnerisch wie viele Lehrerstellen würden in den niedersächsischen Schulen nach der derzeit geltenden ArbZVO-Lehr über die Arbeitszeit der Lehrkräfte jeweils zum Schuljahr 2008/2009 und zu den darauf folgenden Schuljahren a) durch den Entfall der bisherigen Mehrarbeitsstunden und b) durch den Ausgleich der bisherigen Mehrarbeit entfallen, differenziert nach den verschiedenen Schulformen?
2. Welchen Geldwert hat die im Rahmen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte?