Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Standorten in Niedersachsen werden die Kapazitäten der Studienseminare erhöht?

2. Welche Kapazitätserhöhung ist am Studienseminar Cuxhaven und den anderen Studienseminaren geplant?

3. Welche Pläne gibt es darüber hinaus, Nachwuchskräfte bzw. Referendarinnen und Referendare für eine Lehrerstelle in ländlichen Gegenden zu gewinnen?

Die Versorgung aller niedersächsischen Schulen mit gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern ist für die Landesregierung eine Aufgabe mit höchster Priorität. Deshalb hat sie die Ausbildungskapazitäten der Studienseminare auch in den ländlichen Regionen vergrößert. Die Zahl der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist von 4 401 im Jahr 2003 kontinuierlich auf 5 410 im Jahr 2008 vergrößert worden. Dennoch reichen diese Plätze angesichts der Bewerberzahlen insbesondere bei den Lehrämtern für Grund-, Haupt- und Realschulen und an Gymnasien noch nicht aus. Deshalb plant die Landesregierung - ausgehend vom Koalitionsvertrag -, die Ausbildungskapazitäten der Studienseminare durch weitere Stellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu erhöhen.

Ziel ist es, nach dem Grundsatz, dass jede Schule eine Ausbildungsverpflichtung hat, Außenstellen der Studienseminare vorrangig in den ländlichen Gebieten einzurichten, in denen bislang die Lehrerausbildung an den Schulen noch nicht flächendeckend erfolgt. Mit der Ausweitung der Ausbildungskapazitäten werden die Ausbildung optimiert, die Unterrichtsversorgung gesichert und die Möglichkeit, mehr Bildungsinnovationen in die Schulen zu tragen, verbessert. Die Landesregierung erwartet, dass mit der verstärkten Ausbildung in ländlichen Regionen auch die Bereitschaft der ausgebildeten Lehrkräfte, sich hier anschließend für den Schuldienst zu bewerben, zunimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1.: Eine Entscheidung über Standorte ist noch nicht getroffen.

Zu 2.: Siehe Ausführungen zu 1.

Zu 3.: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 19 der Abg. Sigrid Rakow, Roland Schminke und Sabine Tippelt (SPD)

Immer mehr Salz in die Werra - Was macht die Landesregierung Niedersachsen?

Die Werraversalzung beschäftigt seit 2006 in regelmäßigen Abständen den Niedersächsischen Landtag (z. B. Drs. 15/3472, 15/3458 sowie verschiedene Kleine Anfragen aus den Jahren 2006 und 2007).

Anlass war, dass laut Zeitungsberichten (z. B. HAZ und Deister Weser Zeitung vom 26. Oktober 2006) die Firma Kali und Salz künftig zusätzlich 700 000 m³ Salzlauge in die Werra einleiten wollte. Seitdem wird auf den verschiedensten Ebenen in allen Anrainerländern von Werra und Weser darüber diskutiert, wie man zusätzliche Salzlaugeneinleitungen verhindern kann.

Minister Sander hat sich mehrfach klar und deutlich geäußert, dass die Salzfracht verringert werden müsse, und die sofortige Verbesserung der Gewässerqualität von Weser und Werra gefordert (Deister Weser Zeitung vom 23. Oktober 2007, Weser Kurier vom 23. November 2007).

Der Presse (TAH vom 17. April 2008) ist zu entnehmen, dass es eine aktuelle Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel gebe, wonach Kali und Salz zusätzliche Mengen Salzwasser in die Werra und in die Weser einleiten dürfe. Seit Freitag, dem 11. April 2008, würden zusätzlich 2,5 Millionen l Salzwasser in die Werra eingeleitet.

Dieser Berichterstattung ist ebenfalls zu entnehmen, dass der seit Mitte 2007 andiskutierte runde Tisch, der von Kali und Salz sowie der Landesregierung Hessen eingerichtet worden ist, am Dienstag, dem 15. April 2008, zusammengekommen sei. Die zusätzliche Salzeinleitung sei kein Thema am runden Tisch gewesen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Inwiefern steht der niedersächsische Umweltminister zu seinen bisher getroffenen Aussagen, die Salzfracht müsse verringert werden und die Gewässerqualität von Weser und Werra müsse verbessert werden, und welche konkreten Maßnahmen/Aussagen hat der niedersächsische Umweltminister unternommen, gegebenenfalls auch im Rahmen des runden Tisches, um diese Aussagen in messbare Ergebnisse umzusetzen?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die o. g. Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel, und welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, um diese akute tatsächliche Verschlechterung der Gewässerqualität zu stoppen?

3. Was versteht die Landesregierung Niedersachsen unter „kurzfristig auftretenden Entsorgungsengpässen“, die bereits im vergangenen Jahr zu täglich etwa 2 000 m³ zusätzlicher Einleitung von Salzlauge direkt in das Flusssystem geführt haben, und wie hat sich der Zeitraum dieser Entsorgung über das Jahr 2006 und 2007 tatsächlich dargestellt?

Grundsätzlich verweise ich auf die Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/107 vom 24. April 2008.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Niedersachsen hat entsprechend des Beschlusses des Landtags vom 18. Oktober 2007 (Drs. 15/4146) gegenüber den Hessischen und Thüringischen Landesregierungen - zuletzt in seiner Stellungnahme zur 2. Sitzung zur Aufgabe und Arbeitsweise des runden Tisches - eingefordert, dass mit Neufestsetzung eines Grenzwertes am Pegel Gerstungen ab 2012 alle Schritte zur Verringerung des Salzgehaltes zu behandeln und fest zu vereinbaren sind. Weiterhin fordert Niedersachsen, dass

- kurzfristig alle Möglichkeiten der K+S Kali GmbH, z. B. durch gutes Laugenmanagement (Abwas- sermanagement), festzustellen, zu vereinbaren und zu nutzen sind, die Salzfracht bereits bis 2012 zu reduzieren;

- langfristig mit der Zielstellung, den Grenzwert für den Pegel Gerstungen ab 2009 für Härte, ab 2012 für Chlorid nicht zu verlängern, ein rechtsverbindlicher Maßnahmen- und Zeitplan aufgestellt und in festen Schritten vereinbart wird, um Salzabwassereinleitungen gemäß den Bewirtschaftungsvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nachhaltig zu reduzieren;

- hierzu nachhaltige Strategien und Lösungen zur Verringerung der Salzbelastung erarbeitet werden, die sowohl den ökologischen, sozialen und ökonomischen Interessen gerecht werden. Die EG-WRRL verpflichtet zu diesem Abwägungsprozess - erweitert in den Grenzen der Flussgebietseinheit Weser.

Niedersachsen hat das Unternehmen K+S AG auf dessen unternehmerische Verpflichtung hingewie

sen, konkrete Lösungen für eine umweltgerechte Produktion wie Entsorgung zu entwickeln und spätestens ab dem Jahr 2012 einzusetzen, um die Verringerung der Salzbelastung sicherzustellen.

In der aktuell anstehenden Frage der Einleitung von Salzlauge aus dem hessischen Neuhof-Ellers hat die Landesregierung bereits vor dem 18. Oktober 2007 und seitdem, unterstützt durch die Landtagsentschließung, auf die erforderliche Ergänzung des Verfahrens zum Bau der Rohrleitung von Neuhof-Ellers nach Hattorf um ein wasserrechtliches Verfahren hingewiesen und die Beteiligung der von der Einleitung betroffenen niedersächsischen Unterlieger eingefordert.

Der Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz hat den Staatssekretär des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 23. April 2008 darum gebeten, das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Bau der Transportleitung um das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zu erweitern, damit die Betroffenen ihre Interessen in dem Zulassungsverfahren einbringen können. Das Land Niedersachsen hält es für unabdingbar, eine umfassende Prüfung zur zusätzlichen Salzbelastung durch Einleitung von salzhaltigen Abwässern und deren Wirkung auf das Flussgebiet (Werra-) Weser und die Unterlieger vorzunehmen.

Die Niedersächsische Landesregierung wird, dem Beschluss des Landtags vom 18. Oktober 2007 entsprechend, bei der Entwicklung von Lösungsvorschlägen die niedersächsischen Interessen vertreten und sich am runden Tisch in den nächsten eineinhalb Jahren an der Seite der niedersächsischen Vertreter der betroffenen Gemeinden, Landkreise und Verbände für Lösungen im Sinne der Landtagsentschließung einsetzen. Mit der in den Vorbemerkungen angeführten Stellungnahme zur Position und Aufgabe sowie der Erwartung in die Arbeitsweise des runden Tisches wurden die Erwartungen und Forderungen des Landes Niedersachsen entsprechend dem Landtagsbeschluss konkretisiert.

Zu 2 und 3: Mit Bescheid vom 2. April 2008 hat das Regierungspräsidium Kassel der K+S Kali GmbH die Versenkung von Salzabwasser im Plattendolomit bis auf Weiteres untersagt, da zurzeit das verfügbare Hohlraumvolumen ausgeschöpft ist und somit eine Beeinflussung des Buntsandsteins zu befürchten ist. Um die Gefährdung auszuschließen, sei gemäß § 34 WHG die Versenkung einzustellen. Eine Änderung der Erlaubnis zur Einleitung

von salzhaltigen Abwässern vom 26. November 2003 hält das hessische Regierungspräsidium nicht für erforderlich.

Die Erlaubnis zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Werra vom 26. November 2003 lässt die Einleitung von Haldenwasser aus dem Werk Neuhof-Ellers zu, das bei Entsorgungsengpässen zum Werk Werra transportiert werden soll. Entsorgungsengpässe können unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes nur vorübergehende Schwierigkeiten sein, deren Ende absehbar ist. Zuletzt mit Schreiben auf Staatssekretärsebene (siehe auch Antwort zu 1.) ist auf die Berücksichtigung des Gewässerschutzes hingewiesen worden.

Seit Mai 2007 wurden ca. 290 000 m³ Salzlauge vom Standort Neuhof-Ellers an den Standort Hattorf per Lkw verbracht und in das dortige Salzwassermanagement eingebracht, sodass hier im Jahr 2007 insgesamt ca. 6,7 Millionen m³ Salzabwässer in die Werra eingeleitet wurden.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 20 der Abg. Sabine Tippelt, Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD)

Der runde Tisch zur Werraentsalzung - Ein wirkungsloser Papiertiger?

Die Werraversalzung beschäftigt seit 2006 in regelmäßigen Abständen den Niedersächsischen Landtag (z. B. Drs. 15/3472, 15/3458 sowie verschiedene Kleine Anfragen aus den Jahren 2006 und 2007).

In einer Pressemitteilung der Firma Kali und Salz Aktiengesellschaft vom 26. September 2007 heißt es: „Runder Tisch für WerraEntsalzung. K+S begrüßt die Wahl von Prof. Dr. Brinkmann als Moderator.“ Somit wurde im September 2007 der runde Tisch bekannt geben.

Auf die Anfrage der Abgeordneten Brockmann, Rakow, Somfleth, Haase, Harden und Dehde (Drs. 15/4280) Werra- und Weserversalzung: Niedersachsens Interessen verbindlich vertreten - Warum schweigt Wulff?“ wurde festgestellt, dass auf dem Wesertag am 22. November 2007 die Einrichtung des runden Tisches ebenfalls bekannt gegeben wurde.

Die Landesregierung antwortet auf die Anfrage am 14. Dezember 2007 (Drs. 15/4280), dass die Einrichtung des runden Tisches noch in Vorbereitung sei. Das heißt, Mitte Dezember 2007 war die Einrichtung des runden Tisches, der erstmalig im September 2007 bekannt geben worden ist, nach Aussage der Landesregie

rung Niedersachsen noch in Vorbereitung. In der Antwort der Landesregierung wurden ebenfalls die Aufgaben und die Zusammensetzung beschrieben.

Dem Unternehmens- und Nachhaltigkeitsbericht von K+S ist Folgendes zu entnehmen (Sei- te 108): „Auf Initiative der hessischen und thüringischen Landesregierung und K+S konstituiert sich am 18. März 2008 der runde Tisch zum Thema ‚Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion’. Die Einrichtung des runden Tisches verfolgt das Ziel, die Diskussion über die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser und die Perspektiven nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns in der Region auf eine konsolidierte sachliche Grundlage zu stellen, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und tragfähige Lösungsvorschläge zu erarbeiten.“

Die Berichterstattung vom 17. April 2008 TAH stellt dar, dass im Mittelpunkt der 2. Sitzung des runden Tisches am 16. April 2008 die eingehende Information der Sitzungsteilnehmer gestanden habe. Kein Thema am runden Tisch sei allerdings die aktuelle Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel gewesen, wonach Kali und Salz zusätzliche Mengen Salzwasser in die Weser einleiten dürfe. Weiterhin ist dieser Presse zu entnehmen, dass dem runden Tisch mehrere Vorschläge zur Erweiterung des Gremiums vorlagen. Beschlossen worden sei, dass drei neue Teilnehmer des runden Tisches zugelassen würden, deren Name bei der nächsten Sitzung am 27. Mai bekannt gegeben werden sollen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat die Landesregierung Niedersachsen die Initiative für den runden Tisch Hessen und Thüringen überlassen, seit wann genau arbeitet der runde Tisch mit welchen Mitgliedern aus welchen Bundesländern ganz konkret, und nach welchen Kriterien werden die neuen Mitglieder am runden Tisch zugelassen?