- eine weitere Verbesserung der Anpassungsmöglichkeiten an regionalspezifische Besonderheiten nach Standort, Naturausstattung und Struktur des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes und
- die Reduzierung der Laufzeit der Vereinbarungen auf weniger als fünf Jahre, wo dies naturschutzfachlich sinnvoll ist.
Zu 3: Die durch Naturschutzgesetze vorgegebenen Ziele des Naturschutzes in Niedersachsen sind die nachhaltige Sicherung
als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft. Naturschutz kann auch künftig nur erfolgreich sein, wenn er diese Vorgaben in angemessener Weise berücksichtigt und einen Ausgleich zwischen den Interessen schafft. Die Weichen sind dafür gestellt, nicht nur durch den angesprochenen Einsatz des jeweils mildesten Mittels zur Sicherung von naturschutzrelevanten Gebieten, sondern auch durch einen flexiblen Einsatz der Ressourcen. Da das Land die Naturschutzaufgaben nicht alleine bewältigen kann, sucht es sich für geeignete Aufgaben kompetente Partner, wie es z. B. am Dümmer und am Steinhuder Meer in diesem Jahr erfolgt ist. Andererseits organisiert das Land zusammen mit den unteren Naturschutzbehörden die Aufgaben mit eigenem Personal und Mitteln in Fällen, in denen eher staatliches Handeln angezeigt ist.
Der Mix der handelnden Akteure und die Flexibilität des Einsatzes der Ressourcen gewährleisten, dass der Naturschutz auf der ganzen Fläche
Alle drei Strategien sind notwendig, keine kann die andere ersetzen, keine ist überholt. Nutzungsintegrierter Naturschutz außerhalb der Schutzgebiete und schutzwürdiger Bereiche entspricht dem Vorsorgeprinzip im Natur- und Umweltschutz und ist der notwendige Weg zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Naturnutzern und dem Naturschutz.
Von zentraler Bedeutung ist die Kooperation innerhalb des Naturschutzes sowie mit Nutzern von Natur und Landschaft, um zu einer gleichgewichtigen Vertretung der Naturschutzziele im Vergleich zu anderen Ansprüchen an Natur und Landschaft zu gelangen.
Die in einigen Teilen der Wirtschaft gängige Praxis, saisonbedingt zu kündigen, wird auch bei der Beschäftigung von Vertretungslehrkräften seit Jahren angewandt. So wurden zum Ende des Schuljahres 2007/2008 1 385 Vertretungslehrkräfte in Niedersachsen zu den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit entlassen. Die Kosten, die Niedersachsen damit einsparen möchte, gehen zu weiten Teilen zulasten der Arbeitslosenversicherung, den Schaden haben in jedem Fall die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer. Nicht inbegriffen in dieser Kostenrechnung sind der Attraktivitäts- und Imageverlust des Lehrerberufs, der pädagogisch Interessierte abschrecken könnte, diesen Beruf zu ergreifen. Ebenso wenig berücksichtigt ist der volkswirtschaftliche Schaden, der dadurch entsteht, dass qualifizierte junge Lehrkräfte an den Universitäten über Jahre hinweg ausgebildet werden, dann aber, weil ihnen keine ausreichende Berufsperspektive geboten wird, in andere Berufe abwandern, während gleichzeitig Lehrerinnen und Lehrer fehlen und dieses Fehl noch ansteigen wird.
Die Landesregierung hat in der 7. Plenarsitzung am 9. Mai 2008 bereits zu einer von mir zum gleichen Problem vorgelegten Anfrage Stellung genommen. Auch in der Drs. 16/637 vom 3. September 2008 ist im Rahmen meiner zweiten Anfrage zu dieser Thematik auf die Einstellungspraxis bei den Lehrkräften eingegangen worden. Dort heißt es auf die Frage nach den „Hire-and-Fire“-Zahlen in Niedersachsen, dass von den 1 385 Lehrkräften, deren Vertretungsverträge zum Ende des Schuljahres 2007/2008 ausliefen, 623 (45 %) zum neuen Schuljahr eine unbefristete Einstellung erhielten. Von die
sen 623 Lehrkräften wurden 186 an derselben Schule eingestellt, an der sie zuvor als Vertretungslehrkraft entlassen wurden.
Besonders in Hinblick auf den demografischen Wandel und die zu erwartende Pensionierung einer Großzahl der Lehrkräfte muss nach Einschätzung von Experten mit den Bewerberinnen und Bewerbern um eine Lehrerstelle in Niedersachsen, die nicht sofort eine Planstelle angeboten bekommen können, sorgsam umgegangen werden. Andernfalls könnten die Bewerberinnen und Bewerber in andere Bundesländer oder andere Berufsfelder abwandern.
1. Wie viele Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2008/2009 und 2009/2010 mit befristeten Verträgen an staatlichen niedersächsischen Schulen eingestellt, und bei wie vielen von ihnen lief der Anstellungsvertrag zum Ende des Schuljahres 2008/2009 aus bzw. wird zum Ende des Schuljahres 2009/2010 auslaufen?
2. Wie häufig und für wie lange hatten diese Lehrkräfte bereits zuvor Angestelltenverträge oder Feuerwehrstellen in welchen Fächern?
3. Wie viele von den zum Beginn der Sommerferien 2009 in die Arbeitslosigkeit entlassenen Lehrkräften wurden nach Ende der Sommerferien 2009 an derselben Schule wieder eingestellt?
Es ist zentrales Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung für alle Schulen unseres Flächenlandes optimal zu sichern. Wie in den vergangenen drei Jahren wurden auch im Jahr 2009 mehr Lehrkräfte unbefristet in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt, als ausgeschieden sind. Junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die regional mobil sind und ihre Einsatzbereitschaft nicht auf eine Schulform begrenzen, haben insbesondere bei guten Bewerbernoten derzeit sehr gute Einstellungschancen und können oftmals zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Durch insgesamt 869 Einstellungen zum 1. Februar 2010 konnte für den Durchschnitt aller allgemeinbildenden Schulen im Land Niedersachsen wiederum eine Versorgung von über 100 % erreicht werden. Zum 2. August 2010 wurden im April bereits 1 137 Einstellungsmöglichkeiten für unbefristete Stellen bekannt gegeben; weitere Stellenausschreibungen werden folgen.
Ziel ist es, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen zum Beginn eines jeden Schuljahres sowie Schulhalbjahres mit den nach Abschluss des Einstellungsverfahrens vorhandenen unbefristet beschäftigten Lehrkräften vollständig sicherzustellen. Vertretungslehrkräfte mit befristeten Verträgen, sogenannte Feuerwehrlehrkräfte, dürfen zu Beginn des Schuljahres nur in Ausnahmefällen
eingesetzt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die zu vertretende Lehrkraft im Laufe des Schulhalbjahres den Unterricht wieder aufnimmt.
Unvorhergesehene Ausfälle von Lehrkräften aufgrund von Erkrankungen u. Ä. sowie Abwesenheiten beispielsweise durch Mutterschutzzeiten werden jedoch immer wieder auftreten. Sie kommen in Schulen zwar nicht häufiger vor als in anderen Bereichen, sie wirken sich aber unmittelbarer aus. Aufgabe der Schulen ist es, geeignete Vertretungskonzepte zu entwickeln. Da die Ausfälle nicht gleichmäßig verteilt über alle Schulen auftreten, verfolgt Niedersachsen das Prinzip, gezielt den Schulen mit dem dringendsten Bedarf zu helfen und bei längeren und umfangreicheren Ausfällen für die Dauer der konkreten Vertretungsfälle Lehrkräfte einzustellen. Durch die Einstellung nur für die Dauer des konkreten Vertretungsfalles können deutlich mehr und insbesondere die dringenden Bedarfsfälle mit einem großen prozentualen Fehl abgedeckt werden.
Nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur zulässig, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung (Unterrichtserteilung) nur vorübergehend besteht und der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Ein Vertretungsbedarf in diesem Sinne ist insbesondere bei längerfristigen Erkrankungen, Mutterschutzzeiten, Elternzeit für Väter und Sanatoriumsaufenthalten gegeben. Nimmt die zu vertretende Lehrkraft den Dienst wieder auf, so entfällt der Befristungsgrund, und der Arbeitsvertrag ist zu beenden.
Bei den Personalplanungen zum neuen Schuljahr wird davon ausgegangen, dass vorübergehend abwesende Lehrkräfte spätestens nach den Sommerferien den Unterricht wieder aufnehmen und daher kein Vertretungsbedarf mehr besteht. Sofern die Lehrkraft weiterhin nicht unterrichten kann, sind zwecks Sicherstellung der Unterrichtskontinuität und damit auch der Unterrichtsqualität langfristige Personalmaßnahmen, d. h. unbefristete Einstellungen, Versetzungen oder Abordnungen, zu ergreifen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Regelungen lässt sich von „Hire und Fire“ bei niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrern nicht reden.
Sowohl bei der Auswahl für eine unbefristete Einstellung als auch für Vertretungsverträge ist vorhandene Unterrichtserfahrung neben der Bewerbernote ein wesentliches Auswahlkriterium. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Fortführung von
an dieser Schule bereits erteiltem Unterricht. Durch die Annahme von Vertretungsverträgen erhöhen Lehrkräfte somit ihre Einstellungschancen. Nur wenige Lehrkräfte sind mehrere Jahre als Vertretungslehrkräfte tätig. Die Mehrzahl der Vertretungslehrkräfte wurde nach wenigen Verträgen durch erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren unbefristet eingestellt.
Niedersachsen hat als besonderes Angebot die Möglichkeit geschaffen, Lehrkräfte, die für die Dauer von mindestens zwei Jahren nach dem Vorbereitungsdienst mit mindestens der Hälfte der Regelstundenzahl als befristet beschäftigte Vertretungslehrkräfte tätig gewesen sind, in Anerkennung ihrer Einsatzbereitschaft an der Wunschschulform in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. In jedem Einstellungsverfahren werden für diesen Zweck je nach Bedarf rund 2 % der Einstellungsmöglichkeiten verwendet.
Fluktuationsbewegungen zwischen den Bundesländern sind selbstverständlich. Bei der Entscheidung über die Annahme eines Stellenangebots sind regionale und persönliche Bindungen die mitbestimmenden Faktoren. Die Wanderbewegungen in und aus anderen Ländern halten sich traditionell etwa die Waage. Alle Statistiken belegen, dass Niedersachsen als Einstellungsland interessant ist.
Zu 1: Im Laufe des Schuljahres 2008/2009 wurden 1 904 Vertretungsverträge abgeschlossen, von denen 1 134 am Ende des Schuljahres 2008/2009 ausliefen. 1 838 Vertretungsverträge wurden bisher im Laufe des Schuljahres 2009/2010 abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 22. April 2010) sind 933 Vertretungsverträge abgeschlossen, die längstens bis zum Schuljahresende 2009/2010 laufen werden.
Zu 2: Die Anzahl und die Gesamtdauer der Vertretungsverträge und die Fächer der Lehrkräfte sind der Anlage* zu entnehmen.
Zu 3: Eine Praxis, Lehrerinnen und Lehrer über die Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu schicken, gibt es in Niedersachsen nicht. Die Lehrkräfte, deren Vertrag am Ende eines Schuljahres ausläuft,
Die in der Antwort auf Frage 41 enthaltene Anlage kann aufgrund des Umfangs nicht in gedruckter Form dem Stenografischen Bericht angehängt werden. Die Anlage wird in elektronischer Form im Internet und Intranet zur Verfügung gestellt. Sie ist über einen gesonderten Link aufzurufen.
können in der Regel an der jeweiligen Schule nicht weiterbeschäftigt werden, da die Lehrkräfte, die sie vertreten haben, zum Beginn des neuen Schuljahres wieder ihre Arbeit aufnehmen oder die Vertretung mit langfristigen Personalmaßnahmen geregelt wird. Wenn Vertretungslehrkräfte nach den Ferien wieder an derselben Schule einen Vertretungsvertrag erhalten, dann nur für den Fall, dass kurzfristig zum Unterrichtsbeginn nach Ferienende der Ausfall einer Lehrkraft bekannt wird. Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurden 29 Verträge mit Lehrkräften abgeschlossen, die bereits vor den Sommerferien Vertretungsverträge an derselben Schule hatten.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 42 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, Ursula Helmhold, Miriam Staudte, Ina Korter und Stefan Wenzel (GRÜNE)
Das OVG Lüneburg hat kürzlich im Zusammenhang mit einer Klage von zwei Landwirten gegen das Zwischenlager für hoch radioaktive abgebrannte Brennelemente am Standort des Atomkraftwerkes Esenshamm ein Gutachten gefordert, das auch für den Fall eines gezielten Absturzes eines Airbus A 380 die Terrorsicherheit der Anlage nachweist und die Gefahr einer unkontrollierten Kernschmelze oder Freisetzung von radioaktiven Stoffen ausschließt.
Die gleichen Anforderungen, die für ein Zwischenlager zu stellen sind, müssen nach Einschätzung von Experten auch für alle anderen Atomanlagen in Niedersachsen und an den Landesgrenzen gelten.
Das Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt in Bezug auf die Sicherheit von Atomanlagen nach dem Urteil von Fachleuten keine Sicherheitsrabatte zu. Seit dem Anschlag auf das World-Trade-Center müssten eigentlich alle Atomanlagen so ausgestattet worden sein, dass sie jedem nur denkbaren Angriff standhalten.