Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß sind die ausgeschriebenen Lose?

2. Inwiefern hat das Land sichergestellt, dass die ausgeschriebenen Lose einen Umfang haben, der auch von kleineren Stadtwerken auf dem Land und nicht nur von großen Konzernen zu bedienen wäre und, wenn ja, auf welche Weise?

3. Welche kommunalen Energieversorger haben sich an der Ausschreibung beteiligt, und welche haben gegebenenfalls einen Zuschlag erhalten?

Die Fragen beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Mit der zunehmenden Liberalisierung des Gasmarktes ist das Land nach § 55 der LHO verpflichtet, seinen Gasbezug mittels einer öffentlichen Ausschreibung gemäß den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) am Markt nachzufragen.

Der Umfang der abgefragten Leistungen berücksichtigt die Regeln der Mittelstandsförderung und bietet zugleich Marktanreize, um preisgünstige Angebote zu erhalten. Die Gasausschreibung wurde so gestaltet, dass sich kleine und mittelständische Unternehmen beteiligen konnten. Die Aufträge erhielten kommunale und regionale Versorgungsunternehmen.

Zu 1: Die Gaslieferausschreibung des Landes Niedersachsen umfasst insgesamt eine Jahresliefermenge von rund 330 GWh und rund 1 000 Abnahmestellen, die in fünf Lose aufgeteilt wurden.

Vier Lose wurden entsprechend den vorhandenen Gasmarktgebieten gebildet. Sie haben eine Größe von 15 bis 699 Abnahmestellen und ein Volumen von rund 3 bis rund 200 GWh.

Ein Los beinhaltet - aufgrund ihres besonderen Bezugsverhaltens - nur die Gasabnahmestelle der Medizinischen Hochschule Hannover mit rund 35 GWh.

Zu 2: Bei der Ausschreibung des Gasbezuges der niedersächsischen Landesliegenschaften wurde insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, sich einzeln oder über Bietergemeinschaften an der Ausschreibung zu beteiligen. Für die vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen gewählten 5 Lose der Ausschreibung wurden von 11 Bietern insgesamt 25 Gebote mit 40 Preisstellungen abgegeben. Bei den Bietern handelt es sich um 14 kleinere und mittlere Versorgungsunternehmen. Vier Unternehmen davon haben sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen.

Zu 3: An der Ausschreibung haben sich insgesamt 14 kommunale bzw. regionale Versorgungsunternehmen beteiligt: Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH, Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH, Stadtwerke Osnabrück AG, Gasag Berliner Gaswerke AG, Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (MVV Energie AG), Stadtwerke Göttingen AG, EWE AG, RWE Vertrieb AG, Stadtwerke Hannover AG, e.on Avacon Vertrieb GmbH und eine Bietergemeinschaft bestehend aus BS Energy Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG, Stadtwerke Lehrte GmbH, Stadtwerke Böhmetal GmbH sowie EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG.

Den Zuschlag haben folgende Kommunal- bzw. Regionalversorger erhalten:

Lose 1 und 5: e.on Avacon Vertrieb GmbH

Los 2: Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH (nvb)

Los 3: EWE AG

Los 4: Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (MVV Energie AG)

Anlage 17

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 19 des Abg. Ralf Borngräber (SPD)

Klimaschutz nur ein Lippenbekenntnis?

Durch den Austausch und die Optimierung von Heizungsanlagen in Liegenschaften des Landes lässt sich erstens Geld sparen, und zweitens wird das Klima geschont. Wenn ein Gasanbieter diese Arbeiten im Rahmen eines Energiespar-Contractings durchführt, entstehen der öffentlichen Hand weder Investitions- noch Reparaturkosten. Auf diese Vorteile weist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz in einem Positionspapier zum Klimaschutz aus dem Februar 2009 selbst hin (Seiten 24 und 25).

Im kommunalen Bereich wurden mit Energiespar-Contractings gute Erfahrungen gemacht. So werden z. B. im Gebiet der Stadt Rotenburg nach dem Abschluss solcher Verträge in einem Altenheim 19 %, im Rathaus 26 % und in einem Bereich einer Behinderteneinrichtung sogar 42 % Energie eingespart.

Das Dienstgebäude der Polizei in Rotenburg besitzt eine Heizungsanlage aus dem Jahr 1979. Auch dort ist daher ein großes Einsparpotenzial zu vermuten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde ein Angebot der Stadtwerke Rotenburg auf ein Contracting für das örtliche Polizeidienstgebäude aus dem Februar 2009 verworfen, ohne mit dem Anbieter in konkrete Vertrags- und Preisverhandlungen zu treten?

2. Wann und wie soll die Heizungsanlage des Polizeigebäudes in Rotenburg erneuert werden?

3. Inwiefern gibt es auch für andere Landesliegenschaften Angebote zum Energiespar-Contracting, die verworfen wurden, und, wenn ja, wo und weshalb?

Die Fragen beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Das Land setzt Energieliefer-Contracting bereits seit mehreren Jahren mit Erfolg um. So deckt das Land zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits ca. 52 % seines Wärmebedarfs mittels EnergielieferContracting. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Bezug von Fernwärme. EnergiesparContracting ist, Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt, für die Sanierung/Erneuerung betriebstechnischer Anlagen geeignet. Hierzu wurden im Jahr 2009 von der Berliner Energieagentur (BEA) neun Landesliegenschaften auf ihre Eignung zur Durchführung von Energiespar-Contracting (ESC) überprüft.

Vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse und der Handlungsempfehlungen der BEA bereitet das Staatliche Baumanagement Niedersachsen derzeit Energiespar-Contracting-Projekte für die Liegenschaften Justizzentrum Lüneburg, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) und Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim (LBZH HI) vor.

Zu 1 (beantwortet von MI): Das Angebot der Stadtwerke Rotenburg für ein Contracting-Vorhaben im Dienstgebäude der Polizeiinspektion Rotenburg hat die Polizeiinspektion nach Prüfung verworfen, da eine Wirtschaftlichkeit für das Land nicht festgestellt werden konnte. Angesichts dieses Prüfungsergebnisses fanden keine konkreten Vertrags- und Preisverhandlungen mit dem Anbieter statt.

Zu 2: Die für die Erneuerung der Heizungsanlage erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Bauunterhaltung aus dem Einzelplan 20 bereits Ende 2009 zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind die Erneuerung der Kesselanlage, der Heizungsverteiler, der Regelanlage und des Heizungsschaltschrankes. Die Arbeiten befinden sich derzeit in der Umsetzung. Die neue Heizanlage des Polizeigebäudes wird voraussichtlich im Oktober 2010 in Betrieb gehen.

Zu 3: Dem Staatlichen Baumanagement Niedersachsen liegen für Landesliegenschaften keine Angebote zum Energiespar-Contracting vor.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 20 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok, Wolfgang Wulf und Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Der Innovations-Inkubator: Wie wird die 100Millionen-Euro-Chance von der Universität Lüneburg genutzt?

Nach zweijährigen Verhandlungen hat die EUKommission im August 2009 im Rahmen ihrer Lissabon-Strategie das von der Leuphana Universität Lüneburg und dem Land Niedersachsen geplante Großprojekt Innovations-Inkubator positiv beschieden. Ziel des Projektes ist es, die Leuphana Universität zum Motor der regionalen Entwicklung werden zu lassen und im Konvergenzgebiet Region Lüneburg einen nachhaltigen Modernisierungs- und Entwicklungsschub auszulösen. Dazu verfügt die Universität in den kommenden sechs Jahren über ein Gesamtvolumen von knapp 100 Millionen Euro, das in 16 Teilmaßnahmen investiert werden soll. Das Herzstück des Innovations-Inkubators bilden bis zu 14 transdisziplinär ausgerichtete Kompetenztandems, die das Zusammenwirken von Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig forcieren und zur Schaffung und Sicherung innovativer Arbeitsplätze in zukunftsorientierten Branchen beitragen sollen. Zu diesem Zweck sollen 120 zusätzliche internationale und nationale Wissenschaftler für bis zu drei Jahre rekrutiert werden.

Weitere Maßnahmen des Innovations-Inkubators betreffen Existenzgründungsprojekte in wissensintensiven Dienstleistungsbranchen, den Ausbau von regionalen und sektoralen Kooperationsstrukturen, die Implementierung von Aus- und Weiterbildungsangeboten und Infrastrukturinvestitionen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Innovations-Inkubators, welche Projekte sind bereits an den Start gegangen, welche konkreten Projekte sind in Planung?

2. Wie viel Mittel sind bereits abgeflossen, wie sehen die Planungen für den weiteren Mittelabfluss im Förderzeitraum aus, differenziert nach den fünf Maßnahmenbereichen?

3. Wie sind die regionale Wirtschaft und die bestehenden regionalen kleinen und mittleren Unternehmen in die Vorhaben eingebunden?

Am 14. August 2009 genehmigte die EU-Kommission den gemeinsam von der Leuphana Universität Lüneburg und dem Land erarbeiteten Antrag zum EU-Großprojekt „Innovations-Inkubator Lüneburg“. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei ca. 98 Millionen Euro (EFRE ca. 63,6 Millionen Euro, Land Niedersachsen ca. 22,1 Millionen Euro, Uni- versität ca. 12,1 Millionen Euro).

Das Projekt ist Teil der europaweit beachteten Neuausrichtung der Universität, nach der Fusion mit der FH Nordostniedersachsen. Mit dem Innovations-Inkubator will das Land Niedersachsen die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes und die des Konvergenzgebietes entscheidend erhöhen. Dazu werden im Rahmen des Innovations-Inkubators und in Weiterführung des laufenden Neuausrichtungsprozesses der Leuphana Universität die Forschungskraft der Region erhöht, zusätzliche Arbeitsplätze in wissensintensiven Dienstleistungsbereichen geschaffen und gesichert sowie das Angebot hoch qualifizierter Absolventinnen und Absolventen für den regionalen Arbeitsmarkt erhöht.

Zur Erreichung dieser Ziele werden durch die Initiierung international und hochkarätig besetzter Wissenschaftskooperationen, sogenannten Kompetenztandems, sowie die Förderung von Professional School, Graduate School und Leuphana College Existenzgründungen begleitet und gefördert, Projekte zur Vernetzung der regionalen Wirtschaft durchgeführt und so die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft effizienter gestaltet.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Umsetzung des Großprojektes wird seit seiner Genehmigung im August 2009 im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns mit großer Intensität betrieben. Zur administrativen Umsetzung des Großprojektes und seiner Teilmaßnahmen (TM) wurde umgehend ein Zentrales Projektmanagement (ZPM) eingerichtet, das den gesamten Innovations-Inkubator koordiniert. Das ZPM bearbeitet die Bereiche Strukturfondsmanagement, Finanzmanagement sowie Human Resource Management, Marketing und Administration. Assoziiert an das ZPM ist zusätzlich eine von der Bundesagentur für Arbeit abgeordnete Projektstelle für den Regionalen Arbeitsmarktmonitor und die Unterstützung der Monitoringprozesse für das Großprojekt sowie die Erschließung zusätzlicher Kontakte in der Region.

Von den geplanten sechzehn Teilmaßnahmen wurden bislang zehn beim Land beantragt. Für zwei Teilmaßnahmen werden fortlaufend einzelne Projektanträge gestellt.

Insgesamt wurden bislang durch die NBank für sechs Förderanträge Zuwendungsbescheide mit einem Bewilligungsvolumen von 3,846 Millionen Euro (EFRE-Anteil) bei einem Gesamtfördervolumen in Höhe von insgesamt 5,177 Millionen Euro ausgestellt.