In vielen Schulen, die ein warmes Mittagessen anbieten, werden die Mittagsmahlzeiten von Cateringfirmen angeliefert. Die Qualität der angelieferten Mahlzeiten ist jedoch geringer, als wenn das Essen in den Schulen selbst angefertigt wird. Auch die Akzeptanz bei den Schülerinnen und Schülern ist häufig geringer.
Einige Schulen, z. B. die Schule Altes Amt Friedeburg und die KGS Pattensen, haben sich deshalb entschieden, die Mittagsmahlzeiten künftig selbst herzustellen. Dafür ist jedoch eine Nachrüstung der Schulküche erforderlich, die möglicherweise mehr Kosten verursacht, als wenn eine ausreichende Ausstattung der Küche schon bei der Planung der Mensa eingeplant worden wäre.
1. Wie viele Schulen in Niedersachsen wollen bzw. haben bereits ihre Mensa nachträglich mit einer Frisch- oder Mischküche ausgestattet, weil sich die Belieferung durch Cateringfirmen nicht bewährt hat?
Gesunde Ernährung ist für erfolgreiches Lernen besonders wichtig. Dazu gehört auch eine qualitativ hochwertige Mittagsverpflegung. In der Schule können die Schülerinnen und Schüler richtiges Ernährungshandeln und -verhalten lernen, Wissen über den Umgang mit Lebensmitteln erwerben. Ebenso wichtig ist das gemeinsame Essen der Schülerinnen und Schüler.
Bei der schulischen Mittagsverpflegung gibt es eine Fülle unterschiedlicher Anbieter. Dies können die Schulen oder Kommunen selber sein, aber auch Schülerfirmen, Elterninitiativen oder externe Cateringfirmen. Ob die Qualität angelieferter Mahlzeiten und deren Akzeptanz bei den Schülerinnen und Schülern tatsächlich häufig geringer sind, als wenn das Essen in den Schulen selbst angefertigt wird, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Sofern die Fragesteller diesbezüglich über verwertbare Erkenntnisse verfügen, wäre die Landesregierung für eine Überlassung der entsprechenden Untersuchungsergebnisse dankbar.
Soweit sich die Schule Altes Amt Friedeburg und die KGS Pattensen entschlossen haben, die Mittagsverpflegung im Rahmen eines pädagogischen Konzepts selbst zu übernehmen, ist dies zu begrüßen. Im Rahmen ihrer Organisationsfreiheit können die Schulträger die Aufgabe der Mittagsverpflegung auch selbst wahrnehmen oder an eine andere Rechtsperson übertragen.
Zu 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich die Belieferung des Schulmittagessens durch Cateringfirmen nicht bewährt hat.
Zu 3: Die Zuständigkeit liegt bei den kommunalen und freien Schulträgern. Deshalb kann die Frage nicht durch die Landesregierung beantwortet werden.
In das Erkundungsbergwerk Gorleben, welches bekanntermaßen nicht nach Atom-, sondern nach Bergrecht behandelt werden soll, für das Sicherheitskriterien zur Atommüllendlagerung noch immer fehlen und noch viele geologische Fragen ungeklärt sind, wurde vor wenigen Tagen ein Bohrlochgroßgerät der Firma DBE-Tec geliefert, mit dem Atommüll behälterlos in senkrechte Bohrlöcher eingelagert werden kann - als kostengünstigste und platzsparendste Variante der Atommülllagerung. Zuvor, Ende April, hatte die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) die Errichtung einer Anlage zum Prüfen und Umverpacken von schwach und mittelradioaktivem Müll im Zwischenlager angekündigt.
1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Planungen und Bauvorhaben am Atommüllzwischenlager und am Erkundungsbergwerk, welche Betriebserweiterungen sollen dazu wann genehmigt werden?
2. Für welchen Einsatz oder für welche Funktionen ist das Bohrlochgroßgerät am Standort Gorleben vorgesehen?
3. Wozu soll die geplante Konditionierungsanlage konkret eingesetzt werden, und welche Transporte von Atomabfall welcher Kategorie sind damit verbunden?
Seit den 80er-Jahren wurden in Deutschland Demonstrationsversuche in Kombination mit systemanalytischen Arbeiten durchgeführt, um die technische Machbarkeit der Endlagerung im Salz nachzuweisen. Das Referenzkonzept für die Endlagerung sieht eine Streckenlagerung von ausgedienten Brennelementen in Pollux-Behältern sowie eine Bohrlochlagerung von verglasten Wiederaufarbeitungsabfällen in Kokillen vor. Die technische Machbarkeit der Streckenlagerung in Pollux-Behältern wurde in den 90er-Jahren durch Demonstrationsversuche nachgewiesen.
In diesem Zusammenhang stand auch das Versuchsvorhaben für die Kalterprobung der Bohrlochendlagertechnik konditionierter Brennelemente im Kraftwerk Robert Frank in Landesbergen. Mit der Durchführung des knapp einjährigen, in der Zeit von September 2008 bis Juni 2009 gelaufenen Vorhabens wurde die DBE TECHNOLOGY GmbH beauftragt. Die Entwicklung und Herstellung der erforderlichen Endlagertechnik in Originalgröße erfolgte in Kooperation mit der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Finanziert wurde das Vorhaben jeweils zur Hälfte aus EU-Mitteln mit Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und aus Mitteln der Industrie. Der Versuchsstand wurde im Sommer 2009 in der angemieteten Halle in Landesbergen wieder abgebaut und die einzelnen Gerätschaften und Kompo
nenten auf das Werksgelände der GNS in Gorleben verbracht, wo diese in Zukunft von der interessierten Öffentlichkeit besichtigt werden können.
Der ehemalige Versuchsstand in Landesbergen hat damit als künftige Demonstrationsanlage seinen Standort auf dem mehr als einen halben Kilometer vom Erkundungsbergwerk entfernten Gelände des Zwischenlagers Gorleben. Bei der Anlage handelt es sich nicht, wie irrtümlich vielerorts angenommen, um eine Bohreinrichtung für den Untertagebetrieb, sondern vielmehr um eine Anlage zur Erprobung und Simulation von Transportvorgängen und von vertikalen Bohrlocheinlagerungstechniken konditionierter Brennelemente.
Der von der GNS geplante Anbau eines Prüf- und Qualifizierungsgebäudes an das bestehende Abfalllager Gorleben (ALG) steht in keinem sachlichen oder rechtlichen Zusammenhang mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben und der Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen. Im ALG werden schwach und mittelradioaktive Abfälle (d. h. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) zwischengelagert, die überwiegend aus dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke stammen. Diese wurden vor ihrem Transport nach Gorleben spezifikationsgerecht entsprechend den Annahmebedingungen des ALG und den vorläufigen Annahmebedingungen des Endlagers Konrad behandelt („konditioniert“).
Zu 1: Für den Anbau an das bestehende Abfalllager wurde ein Bauantrag beim zuständigem Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt. Weiterhin ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben einer endlagergerechten Qualifizierung und Konditionierung der Abfallgebinde am Standort Gorleben eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im geplanten Anbau zu erteilen. Des Weiteren bedarf das Vorhaben für die geplante Zwischenlagerung der endkonditionierten Abfallgebinde auf einer Teilfläche des Transportbehälterlagers (TBL) einer Änderung der atomrechtlichen Genehmigung durch das hierfür zuständige Bundesamt für Strahlenschutz, da hier eine Zwischenlagerung von schwach und mittelradioaktiven Abfällen bisher nicht vorgesehen ist. Die Dauer der Bereitstellung der Endlagergebinde wird auf zehn Jahren begrenzt. Danach soll das Konditionierungsgebäude wieder rückgebaut werden. Ein weiterer Anbau an
das ALG soll der Aufbewahrung von nicht radioaktiven Komponenten (z. B. Transporthauben für Castorbehälter) dienen. Schließlich soll noch ein Wetterschutzzelt zur Aufbewahrung der v. g. Versuchseinrichtung errichtet werden. Der Bauantrag für beide Maßnahmen wurde auch bereits gestellt.
Zu 2: Die noch nicht auf dem Außengelände des Zwischenlagers Gorleben der GNS errichtete Anlage dient nach Aussage der GNS nur der Öffentlichkeit als Demonstrationsobjekt. Die Anlage ist für einen „heißen“ Betrieb mit Kernbrennstoffen oder mit sonstigem radioaktiven Material weder geeignet noch zugelassen.
Zu 3: Die Umsetzung der vom Bundesamt für Strahlenschutz noch herauszugebenden endgültigen Einlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad machen eine weitergehende Qualifizierung, d. h. eine endlagergerechte Um- und Neuverpackung der vorhandenen Abfallgebinde erforderlich. Diese Endlagergebinde werden im Transportbehälterlager zwischengelagert und nach der Inbetriebnahme dem Endlager Konrad zugeführt.
Mit den Konditionierungseinrichtungen vor Ort in Gorleben erübrigen sich zum einen lange Transportwege in andere Konditionierungsstätten, zum anderen werden damit auch zusätzliche Strahlenbelastungen für Personal und Umwelt vermieden. Die Transporte bewegen sich nur innerbetrieblich vom ALG in das TBL zur Zwischenlagerung.
Der Niedersächsische Landesrechungshof hat in seinem am 25. Mai vorgestellten Jahresbericht 2010 die zu erwartende demografische Rendite bis 2020 im niedersächsischen Schulsystem aufgrund des demografischen Wandels dargestellt. Ob diese Rendite ganz oder teilweise für schulpolitische Maßnahmen oder zur Haushaltskonsolidierung genutzt wird, hat er dabei bewusst offen gelassen. Bei seinen Annahmen ist der Rechnungshof von der Aufrechterhaltung des derzeitigen gegliederten Schulsystems ausgegangen und hat die mögliche Rendite eines gemeinsamen Unterrichts in der Sekundarstufe I nicht ermittelt.
Wie aus dem Bericht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein vom Oktober 2009 „Prüfung der Unterrichtsversorgung, der Schulent
wicklung sowie der Schulreformen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein“ hervorgeht, ändert sich die durchschnittliche Klassenstärke signifikant mit der Zügigkeit einer Schule. Während zweizügige Schulen eine durchschnittliche Klassenfrequenz von ca. 21 Schülerinnen und Schülern aufweisen, steigt diese bei vierzügigen Schulen auf knapp unter 25 Schülerinnen und Schüler an; bei höheren Zügigkeiten wurde nur noch eine geringe Steigerung der Klassenfrequenzen festgestellt. Die Situation in Niedersachsen ist sicherlich tendenziell ähnlich.
Laut den jüngsten vom Kultusministerium veröffentlichten statistischen Daten waren im Schuljahr 2007/2008 301 Hauptschulen und damit über zwei Drittel der Hauptschulen Niedersachsens im damaligen fünften Jahrgang unter zweizügig; unter dreizügig waren 98 % der Hauptschulen. Bei den Realschulen waren 33 Schulen unter dreizügig und 179 Schulen zwei- bis unter dreizügig. Angesichts des demografischen Wandels wird sich diese Situation in den kommenden zehn Jahren deutlich verschärfen.
Würde es gelingen, in der Sekundarstufe I die Klassenfrequenz der unter zweizügigen Schulen um 3,5 Schülerinnen und Schüler und die der unter dreizügigen Schulen um 2,5 Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, ließen sich statistisch rund 410 Klassen einsparen (Annahme: Die Zügigkeit in den Klassen 6 bis 9 bzw. 6 bis 10 entspricht der Zügigkeit der Klasse 5). Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dürfte dieses Effizienzpotenzial unter der Prämisse der Aufrechterhaltung eines vollständigen wohnortnahen Schulangebots jedoch nicht bei Beibehaltung des gegliederten Schulsystems, sondern nur bei gemeinsamer Beschulung in Gesamtschulen zu heben sein.
1. Wie hoch sind die jeweils durchschnittlichen Klassenfrequenzen der ein-, zwei-, drei- und vierzügigen Schulen der Sekundarstufe I in Niedersachsen (bei verbundenen Haupt- und Re- alschulen bitte den Haupt- und den Realschul- zweig gesondert betrachten)?
2. In wie vielen Kommunen mit nur einer unter zweizügigen Hauptschule ist gleichzeitig auch die Realschule und gegebenenfalls das Gymnasium unter zweizügig?
3. Welches statistische Effizienzpotenzial besteht nach Auffassung der Landesregierung bei Ablösung des gegliederten Schulwesens zugunsten einer gemeinsamen Schule aufgrund der in diesem Fall möglichen Annäherung der tatsächlichen Klassenfrequenzen an die Schülerhöchstzahlen nach dem Erlass zur Klassenbildung unter der Annahme, dass die Klassenhöchstzahl für eine gemeinsame Schule im Sekundarbereich I auf 25 Schülerinnen und Schüler festgelegt wird?
ten, qualitativen und wohnortnahen Bildungsangebotes, das flexibel auf die regionalen Besonderheiten anzupassen ist. Um dieses Schulangebot zu stärken, hat die Landesregierung für die Hauptschule und für die Realschule berufsvorbereitende Elemente schulformspezifisch qualitativ weiterentwickelt.
Der Landesregierung geht es insbesondere um die Steigerung von Bildungsqualität, die Erleichterung der Übergänge und die Sicherung von Abschlüssen. Hierbei sind alle Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen, um sie begabungsgerecht und individuell zu fördern und zu fordern. So ist es der Landesregierung seit 2003 z. B. durch Senkung der Klassenfrequenzen in der Hauptschule, die Erhöhung der Praxistage, den Ausbau von Ganztagsschulen und durch gezielte Fördermaßnahmen wie die Modellprojekte AQB und VBOP und die damit verbundenen Kompetenzfeststellungsverfahren gelungen, die Zahl der Abgänger ohne Hauptschulabschluss von 10,4 % im Jahr 2003 auf beachtliche 6,2 % im letzten Schuljahr zu senken. Die Schulstatistik zeigt deutlich, dass das differenzierte und mehrgliedrige Schulsystem bei den Eltern gefragt ist und vom Elternwillen getragen wird.
Mit der Aufhebung des Errichtungsverbots für Gesamtschulen ist die Landesregierung dem Wunsch der kommunalen Schulträger nach Errichtung einer Gesamtschule als Ergänzung zur Regelform des mehrgliedrigen Schulsystems nachgekommen. Durch die Einzelfallprüfungen wird sichergestellt, dass es einen objektiv feststellbaren nachhaltigen Elternwillen zur Errichtung einer Gesamtschule gibt und das wohnortnah vorhandene differenzierte und mehrgliedrige Schulsystem gleichzeitig nicht infrage gestellt wird. Die geänderten Regelungen berücksichtigen die individuelle Leistungsfähigkeit des Schulträgers; denn sie legen die Entscheidung über eine Gesamtschulerrichtung in seine Zuständigkeit.
Die Behauptung, „Gesamtschulen seien gegenüber dem gegliederten Schulwesen effizienter“, ist jedoch auch unter rechnerischen Gesichtspunkten nicht haltbar. Die einseitige Betrachtung des Einsparens von Klassen durch Anhebung der durchschnittlichen Klassenfrequenz an die Schülerhöchstzahl führt tatsächlich zu einem geringen Einsparvolumen. Unberücksichtigt bleibt in der Anfrage jedoch, dass bei einer gemeinsamen Beschulung im Sekundarbereich I durch die je Schule vorzuhaltende äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Schuljahrgängen 7 bis 10 ein hoher