Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

Die Behauptung, „Gesamtschulen seien gegenüber dem gegliederten Schulwesen effizienter“, ist jedoch auch unter rechnerischen Gesichtspunkten nicht haltbar. Die einseitige Betrachtung des Einsparens von Klassen durch Anhebung der durchschnittlichen Klassenfrequenz an die Schülerhöchstzahl führt tatsächlich zu einem geringen Einsparvolumen. Unberücksichtigt bleibt in der Anfrage jedoch, dass bei einer gemeinsamen Beschulung im Sekundarbereich I durch die je Schule vorzuhaltende äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Schuljahrgängen 7 bis 10 ein hoher

Mehrbedarf entsteht. Hinzu kommt die Arbeitszeitverpflichtung der Lehrkräfte an Gesamtschulen, die mit 24,5 Unterrichtsstunden deutlich unter der Arbeitszeitverpflichtung der Lehrkräfte an Realschulen (26,5 Unterrichtsstunden) und Hauptschulen (27,5 Unterrichtstunden) liegt.

Die Finanzierung des Schulsystems muss ganzheitlich betrachtet werden. Dies ist in der Fragestellung offensichtlich nicht ausreichend beachtet worden.

Bei allen Berechnungen sind die Daten zur Statistikerhebung zum Stichtag 4. Februar 2010 als Grundlage verwandt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Zur Bestimmung der Zügigkeit einer Schule wurde die gesamte Klassenanzahl der Schuljahrgänge 5 bis 10 durch 6 geteilt, wobei hier die Förderschulen sowie die Sprachlern- und Projektklassen nicht berücksichtigt sind.

Die Aufteilung nach der Zügigkeit der Schule auf die jeweilige Schulgliederung ist in der Anlage dargestellt.

Zu 2: Nach dem amtlichen Gemeindeschlüssel gibt es in 399 Gemeinden allgemeinbildende Schulen mit einem Sekundarbereich I (ohne FöS). In 72 Gemeinden (nach dem amtlichem Gemeinde- schlüssel) gibt es nur eine unter zweizügige Hauptschule und gleichzeitig nur eine unter zweizügige Realschule oder ein unter zweizügiges Gymnasium.

Zu 3: Bei einer Anhebung der durchschnittlichen Klassenfrequenz von zurzeit 24,7 Schülerinnen und Schülern in den Schuljahrgängen 5 bis 10 an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (oh- ne FöS) auf eine Klassenfrequenz von 25,0 ergibt sich unter idealtypischen Voraussetzungen eine Einsparung von rund 250 Klassen. Dieses Einsparpotenzial würde aber bereits durch die je Schule vorzuhaltende äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Schuljahrgängen 7 bis 10 kompensiert werden. Unter der Annahme, dass eine gemeinsame Schule 24 Klassen in den Schuljahrgängen 5 bis 10 führen würde, wären über 1 000 Stellen vorzuhalten. Es besteht kein statistisches Effizienzpotenzial.

Anlage

Aufteilung nach der Zügigkeit der Schule auf die jeweilige Schulgliederung:

Zügigkeit SGL Durchschnittliche Klassenfrequenz

HS 13,2

RS 13,8 0 bis unter 1

IGS 25,6

HS 17,8

RS 21,8

GY 20,6

IGS 30,2

KGS-HS 16,8

KGS-RS 27,5

1 bis unter 2

KGS-GY (G8) 25,5

HS 19,0

RS 24,1

GY 25,1

IGS 23,7

KGS-HS 12,5

KGS-RS 21,0

2 bis unter 3

KGS-GY (G8) 20,2

HS 17,4

RS 25,5

GY 27,5

IGS 24,6

KGS-HS 12,8

KGS-RS 23,5

3 bis unter 4

KGS-GY (G9) 14,8

HS 17,8

RS 26,2

GY 28,1

4 bis unter 5

IGS 27,9

HS 20,0

RS 26,7

GY 28,6

IGS 28,2

KGS-HS 18,4

KGS-RS 26,4

KGS-GY (G8) 27,0