Gab Minister Sander am Europatag den Schülern zur Luftqualität und zu der Umweltplakette in Hannover die Auskunft „So
Im Täglichen Anzeiger Holzminden (TAH) vom 4. Mai 2010 wurde in einem Artikel berichtet, dass Minister Hans-Heinrich Sander mit Schülern einer 10. Klasse über Umweltpolitik diskutiert habe. Als er nach der Feinstaubplakette in Hannover gefragt wurde, soll Minister Sander in wörtlicher Rede die Umweltplakette als Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union folgendermaßen gegeißelt haben: „So etwas Blödsinniges hat es noch nie gegeben“ (zitiert aus TAH vom 4. Mai 2010).
1. Hat Herr Minister Sander diese Aussage über die Umweltplakette gemacht, und wie beurteilt die Landesregierung so eine Aussage und das Verhandeln des Umweltministers mit der Stadt Hannover bezüglich der Umweltplakette?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation, dass nachweislich in mehreren niedersächsischen Kommunen die europäischen Grenzwerte zur Luftreinhaltung nicht eingehalten werden?
Mit der im Frühjahr 2006 beschlossenen Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) ist eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Umweltplaketten möglich geworden. Die Verordnung ordnet Kraftfahrzeuge unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 (keine Plakette) , 2 (rote Plakette), 3 (gelbe Plaket- te) und 4 (grüne Plakette) zu. Die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe ergibt sich durch die Bekanntgabe der eingetragenen emissionsbezogenen Schlüsselnummer (Kfz-Brief, Kfz-Schein, Ver- kehrsblatt). Soweit niedersächsische Kommunen im Rahmen ihrer Luftreinhalte- und Aktionsplanung eine Umweltzone eingerichtet haben, ist die Einfahrt in der Regel nur noch mit einer entsprechenden Umweltplakette möglich.
Herr Minister Sander hat im Rahmen des EU-Projekttages der Schulen eine Diskussion gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern einer 10. Klasse der Homberg Haupt- und Realschule in Stadtoldendorf (Landkreis Holzminden) über das Thema „Brüssel und die Umweltpolitik“ geführt. Dabei ist auch das Thema Umweltplakette angesprochen worden.
In den letzten zwei Jahren kam es in Niedersachsen zu keinen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte mehr. Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid wird aber nach wie vor an mehreren Stellen überschritten. Minderungsmaßnahmen müssen sich daher vorwiegend auf die Reduzierung von Stickstoffdioxidimmissionen richten. Die Wirkung von Umweltzonen auf die Verringerung dieser Immissionen ist auch nach neueren Erkenntnissen umstritten. Das Umweltbundesamt hat Anfang dieses Jahres ein neues Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA 3.1) bekannt gegeben, mit dem die vom Kraftfahrzeugverkehr verursachten Schadstoffimmissionen berechnet werden. Danach unterscheiden sich die von einem DieselPkw der Abgasnorm Euro 1 und 2 im Innenstadtverkehr verursachten Stickstoffdioxidimmissionen kaum von denen eines Euro 4 oder Euro 5 Dieselfahrzeuges. Nach der 35. BImSchV erhält, ohne die Ausrüstung mit einem Paritkelminderungssystem, ein Dieselfahrzeug der Abgasnorm Euro 1 keine, Euro 2 die rote, Euro 3 die gelbe Umweltplakette. Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und 5 erhalten die grüne Umweltplakette, mit der das uneingeschränkte Befahren in Umweltzonen ermöglicht wird. Bei der Vergabe der Umweltplaketten bleibt diese Diskrepanz unberücksichtigt, was dazu führt, dass Diesel-Pkw niedriger EuroAbgasnormen die Einfahrt in die Umweltzonen verwehrt wird, obwohl sie eine vergleichbare Stickstoffdioxidimmissionen verursachen, wie DieselPkw höher Euro-Stufen.
Diese Thematik war auch ein Grund dafür, dass es zu Kontroversen zwischen dem niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und der Landeshauptstadt Hannover über die Einrichtung der Umweltzone in Hannover gekommen ist. Herr Minister Sander und Herr Oberbürgermeister Weil haben sich im Februar dieses Jahres darauf geeinigt, eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landes- und Stadtverwaltung einzurichten, die praktikable und bürgernahe Lösungskonzepte zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte erarbeiten wird. Dabei sollen alle in Betracht kommenden Maßnahmen einschließlich der Umweltzone hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft und ergebnisoffen bewertet werden. Eine Verhandlung bezüglich der Einstufung von Fahrzeugen mit Umweltplaketten nach der 35. BImSchV ist nicht Thema des eingerichteten Arbeitskreises.
Zu 2: Der Jahresimmissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid wird bundes- und europaweit an Verkehrsschwerpunkten im Innenstadtbereich mit enger Bebauung zum Teil massiv überschritten. In Niedersachsen sind im Jahr 2009 an fünf von sieben Verkehrsmessstationen Überschreitungen festgestellt worden. Die gemessenen Konzentrationen lagen jedoch unter einer Konzentration von 60 μg/m 3. Damit wird im Gegensatz zu anderen Bundesländern die im Anhang XI der Richtlinie der Europäischen Union 2008/50/EG festgelegte maximale Toleranzmarge in Niedersachsen an allen Verkehrsmessstationen unterschritten.
Nach Artikel 22 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist eine Fristverlängerung zur Einhaltung des ab dem Jahr 2010 gültigen Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid von 40 μg/m3 um fünf Jahre möglich. Mehrere niedersächsische Kommunen planen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Grenzwert muss dann im Jahr 2015 eingehalten werden.
Zu 3: Gemäß Artikel 258 AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - (ehedem Artikel 226 des EG-Vertrags) ist die Kommission befugt, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Wenn nach Auffassung der Kommission ein Verstoß gegen das EU-Recht vorliegen könnte, der die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens rechtfertigt, richtet sie an den betreffenden Mitgliedstaat ein „Aufforderungsschreiben“ (erste schriftliche Mahnung), in dem dieser aufgefordert wird, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums - in der Regel zwei Monate - zu äußern. Soweit eine Kommune die Fristverlängerung zur Einhaltung des Stickstoffdioxidwertes in Anspruch nehmen will, müssen die dafür erforderlichen Unterlagen dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz bis zum 31. Mai 2011 zugesendet werden. Das Bundesumweltministerium erwartet die Fristverlängerungsmitteilung zum 30. Juni 2011. Bei der Europäischen Kommission muss die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Fristverlängerung bis spätestens zum 30. September 2011 erfolgen. Hat die Kommission neun Monate nach Eingang keine Einwände erhoben, gilt die Verlängerung als akzeptiert. Zu der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens mit der Festsetzung von „Bußgeldern“ kann es erst kommen, wenn die Kommission die Fristverlängerung nicht akzeptiert und den
Am 20. Mai war in der Tageszeitung zu lesen, dass Hamburg ein Konzept für gemäßigtes Ausbaggern der Unterelbe prüft - Vertiefung um einen halben Meter weniger als ursprünglich geplant. Nach diesem Konzept eines Umweltberaters werden Naturschäden, Baggermengen und Kosten erheblich reduziert, ohne dass Einbußen für die Schifffahrt zu erwarten wären.
1. Welche genauen Erkenntnisse über die beschriebene Maßnahme liegen der Landesregierung vor, und wie beurteilt sie diese?
2. Wie schätzt die Landesregierung bei einer Realisierung des Konzepts die Sicherheit der betroffenen niedersächsischen Elbdeiche ein?
Vorhabenträger für die Fahrrinnenanpassung an der Unter- und Außenelbe sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg, und für den Ausbauabschnitt auf Hamburger Stadtgebiet die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Hamburg Port Authority (HPA). Abgesehen von Presseberichterstattungen liegen der Landesregierung und den mit der geplanten Elbvertiefung befassten niedersächsischen Dienststellen keine Kenntnisse zu Überlegungen für eine reduzierte Fahrrinnenanpassung vor.
Mit Schreiben vom 25. Mai 2010 hat die Wasser- und Schifffahrtdirektion Nord (WSD Nord) an die Träger öffentlicher Belange Unterlagen zur Planänderung III versandt. Wesentliche Inhalte dieser Unterlagen sind Änderungen im Zusammenhang mit der FFH-Erheblichkeit der Gesamtmaßnahme, Abweichungsverfahren, EU-Beteiligung, Ergänzungs-Landespflegerischer Begleitplan mit vollständigem Maßnahmenprogramm. Die WSD Nord weist in ihrem Anschreiben darauf hin, dass die Planung unverändert bleibt. Dies betrifft insbesondere das Ausbauziel, die Größe des Bemessungsschiffes, die Ausbaustrecke, die Ausbautiefen, die Baggergutzusammensetzung, die Unterhaltung der
Fahrrinne nach Fertigstellung sowie weitere im Planfeststellungsantrag aus 2007 beschriebene, für Niedersachsen nicht oder nicht signifikant relevante Maßnahmen.
Zu 2: Eine Einschätzung hinsichtlich der Beeinträchtigung der Sicherheit der Küstenschutzwerke an der Tideelbe kann so lange nicht erfolgen, bis detaillierte Kenntnisse zu einem solchen Konzept verfügbar sind.
Zu 3: Auf Grundlage derzeitiger Kenntnisse lassen sich keine Aussagen hinsichtlich eventueller Übernahme eines solchen Konzepts für andere Tideflüsse im Ganzen oder in Teilen machen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 45 der Abg. Elke Twesten und Helge Limburg (GRÜNE)
Am Sonntag, dem 23. Mai, überfiel eine Gruppe Nazis in Wistedt/Landkreis Harburg mehrere Jugendliche in ihrer Wohnung. Die Opfer engagieren sich seit Jahren gegen Nazis in der Region.
Nach Berichten von Augenzeugen und Medien gingen die Angreifer äußerst brutal vor. Sie sollen mit Spaten, Eisenrohren und ähnlichen Schlaggegenständen bewaffnet gewesen sein. Gewaltsam drangen sie in die Wohnung der Jugendlichen ein und fügten den drei Bewohnern zum Teil erhebliche Verletzungen zu. Erst herbeigerufene Freunde und die schließlich dazukommende Polizei beendeten den gewalttätigen Überfall.
Nach Ansicht von Expertinnen und Experten zeigt der brutale Überfall erschreckende neue Tendenzen. Bislang seien derartige Überfälle auf Wohnungen von Antifaschisten nur aus Ostdeutschland bekannt. Die Polizei Harburg entschied jedoch, zu dem gesamten Vorfall keinerlei Pressemitteilung zu veröffentlichen. Nach Angaben eines Sprechers (siehe taz vom 27. Mai 2010) wurde dies „auf höherer Ebene“ entschieden. Unklar ist, warum die Polizei entschied, in diesem Fall keinerlei aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, zumal selbst in schwierigen Situationen die Polizei die Medien frühzeitig, umfassend und verständlich zu informieren hat, sofern nicht rechtliche Belange entgegenstehen. Solche Gründe sind jedoch
nicht ersichtlich, und der Grundsatz, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen, sollte eingehalten werden. Bereits in der Vergangenheit gab es Kritik an der Arbeit der Polizei im Landkreis Harburg in Bezug auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus. So sorgte das Zitat „Tostedt ist bunt und braun ist auch eine Farbe“ des Leiters der Polizeiinspektion Harburg im Jahr 2009 für Diskussionen.
Für die Opfer des aktuellen Überfalls ergeben sich, neben den massiven körperlichen Folgen, weitere dramatische Konsequenzen: Ihnen wurde infolgedessen der Mietvertrag gekündigt.
1. Wer hat aus welchen Gründen entschieden, über den Überfall vom 23. Mai 2010 vonseiten der Polizei keine aktive Informationspolitik zu betreiben?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über rechtsextreme Strukturen, Aktivitäten und Straftaten im Landkreis Harburg, und welche Gegenmaßnahmen ergreift sie?
Seit Mai 2009 kommt es im Landkreis Harburg und hier insbesondere in der Samtgemeinde Tostedt vermehrt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der rechtsextremistischen und linksextremistischen Szene. Die gezielten Übergriffe begannen nach einem öffentlichen Aufruf von Jugendlichen, die „mehr politisches Vorgehen gegen den Rechtsextremismus in Tostedt forderten“ und zu einem Vorgehen gegen den Szeneladen des bekannten Rechtsextremisten Stefan Silar, als Anziehungspunkt der rechtsextremistischen Szene, aufriefen. Das von dem Rechtsextremisten Silar betriebene Ladengeschäft „Streetwear Tostedt“, welches Anlaufstelle der überörtlichen rechtsextremistischen Szene ist, gilt als Reizobjekt innerhalb der linksextremistischen Szene.
Am 24. Mai 2010 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen der rechtsextremistischen und linksextremistischen Szene in Wistedt. Nach Mitteilung der Polizeidirektion Lüneburg haben sich beide Personengruppen im Vorfeld der Auseinandersetzung getrennt voneinander bei einer Geburtstagsfeier bzw. bei einem Angehörigen der linksextremistischen Szene aufgehalten, wobei die Örtlichkeiten in räumlich unmittelbarer Nähe zueinander liegen.