Zu 1: Die Bodenwerte für die landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Sottrum, die durch den Ausbau der Bundesautobahn A 1 in Anspruch genommen werden sollen, sind in einem Gruppengutachten durch den GAG Verden ermittelt worden. Die Gruppengutachten dienen als Grundlage für den Abschluss von 500 Grundstückskaufverträgen.
Die Bewertung durch Gruppengutachten entspricht gängiger Praxis und wurde bereits in zahlreichen Verfahren angewendet. In Gruppengutachten wird eine Gruppe von Grundstücken gleicher Nutzung mit im Übrigen durchschnittlichen Qualitäts- und Zustandsmerkmalen bewertet. Die Inanspruch
nahme von hofnahen Flächen wird in der Regel nicht in Gruppengutachten erfasst. Die Beeinträchtigung dieser sogenannten Hofanschlussflächen wird jedoch als Nebenentschädigung berücksichtigt und entschädigt. Besonderheiten einzelner Grundstücke wie Dränagen oder die Bodengüte (ausgedrückt in den Bodenpunkten der Boden- richtwertkarten) sind grundsätzlich keine Bewertungsgrundlage der hier angewendeten Gruppengutachten. Soweit Dränagen betroffen sind, werden diese bauseitig wiederhergestellt oder im Wege der Nebenentschädigung dem Betroffenen entschädigt.
Die Bodenwerte sind aus dem nutzungsspezifischen Mittelwert abgeleitet worden und entsprechen damit dem Verkehrswert. Der im Baugesetzbuch definierte Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Alle im Einzellfall von den durchschnittlichen Merkmalen abweichenden Grundstückseigenschaften können gleichwohl grundsätzlich durch ein Einzelgutachten aufgeklärt und monetär bewertet werden.
Zu 2: Die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr in den Jahren 2007 bis 2009 erzielten Kaufpreise sind in die Ermittlung des Bodenwertes eingeflossen. Im Gruppengutachten wird auf durchschnittliche Wertverhältnisse und nicht auf „Höchstpreise“ abgestellt. Die ermittelten Bodenwerte sind nutzungsspezifisch aus dem Mittelwert abgeleitet worden. In die Wertfindung sind infolgedessen Kaufpreise eingeflossen, die oberhalb und auch unterhalb der im Gruppengutachten ermittelten Bodenwerte realisiert worden sind.
Zu 3: Sofern geeignete Flächen vorhanden sind, besteht die Bereitschaft des Landes und der NLG, die Flächen zum gutachterlichen Wert dieser Flächen an von Enteignung betroffene Landwirte abzugeben.
des Finanzministeriums auf die Frage 35 der Abg. Ursula Weisser-Roelle und Christa Reichwaldt (LINKE)
narsitzung im Juni 2010 (Anfrage 40 der Drs. 16/1335) vom Juni 2009 legt die Landesregierung dar, dass im Jahr 2008 das Land Niedersachsen 665 Auszubildende in sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnissen neu eingestellt habe. Im Vorjahr seien es 643 gewesen. Für das Jahr 2009 sei mit einer ähnlichen Zahl wie für das Jahr 2008 zu rechnen.
1. Wie viele Auszubildende wurden in sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse im Jahr 2009 im Land Niedersachsen neu eingestellt, wie viele werden es im Jahr 2010 sein?
2. Welche Ausbildungskapazität strebt das Land für die kommenden Jahre an, wenn aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs im Jahr 2011 mit etwa 26 000 zusätzlichen Schulabgängern mit Abitur zu rechnen ist?
3. Wie hoch ist die Übernahmequote der Personen, die erfolgreich eine Berufsausbildung in der Landesverwaltung abgeschlossen haben, in den Landesdienst auf unbefristeten bzw. befristeten Stellen?
Die Niedersächsische Landesregierung ist auf verschiedenen Feldern aktiv, um möglichst vielen jungen Menschen einen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.
Nach dem erfolgreichen Ausbildungspakt für die Jahre 2007 bis 2009 hat die Niedersächsische Landesregierung im Februar 2009 einen weiteren Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachweis für die Jahre 2010 bis 2013 gemeinsam mit Unternehmens- und Handwerksverbänden, den Kammern sowie der Arbeitsagentur geschlossen. Ziel dieses Paktes ist u. a. die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit durch Steigerung der Unterrichtsqualität sowie die Gewinnung neuer Ausbildungsplätze durch gezielte Ansprache von Betrieben.
Im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang 2011 hat die Niedersächsische Landesregierung ebenfalls ein Bündel von Maßnahmen entwickelt.
Schließlich bildet die Landesverwaltung im Bewusstsein ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung selbst in ihren Dienststellen in einer Vielzahl von Ausbildungsberufen aus. Um jungen Menschen einen Überblick über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung zu verschaffen und zur erfolgreichen Nachwuchsgewinnung entwickelt die Job-Börse derzeit Informationsblätter über die unterschiedlichen Berufsbilder. Ferner plant die Niedersächsische Landesregierung eine zentrale Informationsstelle zu Ausbildungsberufen für Schulabsolventinnen und -absolventen.
Zu 1: Die Zahl der neu begründeten Ausbildungsverhältnisse in der Landesverwaltung konnte im Jahre 2009 gegenüber dem Vorjahr um 35 auf insgesamt 700 gesteigert werden.
Die Landesregierung strebt auch im Jahre 2010 an, den Anteil der neu zu begründenden Ausbildungsverhältnisse konstant zu halten. Aktuelle Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.
Zu 2: Auf den doppelten Abiturjahrgang im Jahre 2011 hat die Niedersächsische Landesregierung bereits frühzeitig mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert. Gemeinsam mit den Vertretungen der Unternehmensverbände, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, der Arbeitsagentur, Eltern- und Schülervertretungen, der Gewerkschaften und Berufsverbände der Lehrer wurde ein Niedersächsischer Aktionsplan zur Verbesserung von Studien- und Ausbildungschancen 2011 und 2012 entwickelt.
Mit dem Ziel, allen studier- und ausbildungsfähigen sowie -willigen Schulabsolventinnen und -absolventen einen Studien- oder Ausbildungsplatz anzubieten, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Im Handlungsfeld Studium stellt die Landesregierung im Rahmen des zwischen Bund und Ländern verabredeten Hochschulpaktes 2020 die Schaffung von zusätzlich 11 210 Studienanfängermöglichkeiten an den niedersächsischen Hochschulen bis 2010 sicher sowie weitere bedarfsgerecht in den Jahren 2011 und 2012.
2. Im Handlungsfeld Ausbildung sieht die gewerbliche Wirtschaft durch den doppelten Jahrgang eine Chance, bisher nicht besetzbare Ausbildungsplätze nunmehr zu besetzen, und wird alle Anstrengungen unternehmen, ausreichend Ausbildungsplätze für alle Schulabsolventen vorzuhalten.
3. Ferner stellt die Landesregierung genügend Schulplätze in den berufsbildenden Schulen sicher und entwickelt mit der Agentur für Arbeit Angebote und Verfahren für eine nachhaltige Studien- und Berufswahlorientierung, um auch den Lehrkräften entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung bildet seit vielen Jahren in fast allen Ausbildungsberufen mehr junge Leute aus, als übernommen werden können. Einer der Gründe ist die Ausbildung deut
lich über den Bedarf der Landesverwaltung selbst, um ein gesellschaftspolitisches Signal zu setzen. Unter Berücksichtigung der letzten drei Einstellungsjahrgänge von Auszubildenden seit 2007 in der Landesverwaltung und einiger stichprobenartigen Ressortabfragen ergibt sich etwa eine Übernahmequote im Verhältnis zu den Neueinstellungen von Auszubildenden pro Ausbildungsdurchgang von etwa 50 v. H. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die nicht übernommenen ehemaligen Auszubildenden insbesondere mit einer Ausbildung in Kammerberufen, z. B. Forstwirt oder Vermessungstechniker, in der Regel sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten in der gewerblichen Wirtschaft haben und die Arbeitslosenquote dieser gut ausgebildeten jungen Leute gegen null tendiert.
Zusammenlegung des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen und der Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften zu einem Landesamt und beschlossener Stellenabbau
Bei der Kabinettsklausur am 1. und 2. August 2010 wurde die Zusammenlegung des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) und der vorher eigenständigen Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften unter einem Dach Landesamt beschlossen. Die 14 Behördenstandorte der GLL sollen aber erhalten bleiben. Beschlossen wurde auch, im Bereich der Vermessung und des Katasterwesens 350 Stellen abzubauen.
3. Gibt es einen „Einstellungskorridor“, um zu gewährleisten, dass es zu keiner unverhältnismäßigen Belastung der verbleibenden Bediensteten kommt?
In der Kabinettsklausur am 1. und 2. August ist die Zusammenlegung der 14 GLL und der LGN zu einem Landesamt beschlossen worden. Die 14 GLL sind zum 1. Januar 2005 aus den 11 Ämtern
für Agrarstruktur, der Domänen- und der Moorverwaltung sowie den 24 Vermessungs- und Katasterbehörden gebildet worden. Weiterhin ist für den Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) der Abbau von 350 Stellen beschlossen worden.
Zu 1: Der Stellenabbau in der VKV ist im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2011 mit einer Einsparung von 70 Vollzeiteinheiten (VZE) veranschlagt. Für die Folgejahre 2012 bis 2015 sind infolge der Zielvereinbarung III jeweils 70 VZE einzusparen.
Zu 2: Die 14 GLL nehmen an insgesamt 53 Dienstorten (sogenannten Katasterämtern) Aufgaben der VKV wahr. Ziel der Bildung des Landesamtes ist eine weitere Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung der VKV bei gleichzeitiger Entlastung des Landeshaushaltes.
Die Zahl der Standorte GLL (14) soll nicht verändert werden. Die Anzahl der Dienstorte aller Katasterämter wird aktuell unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit intern untersucht.
- einen zu erwartenden Auftragsrückgang bei den Liegenschaftsvermessungen, der im Wesentlichen auf den demografischen Wandel zurückzuführen ist,