Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

des M milie, Gesun der Abg. ein, Dr. S Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Abg. Uwe Schwarz, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Neue Herausforderungen für das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz?

In § 15 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) wird die Landesregierung zur Überprüfung der Wirkungen des NBGG spätestens bis zum 31. Dezember 2010 verpflic Inkrafttreten des Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entwickelt. Hierzu zählt u. a. das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, die sen neue rechtsverbindliche Standards in der Behindertenpolitik setzt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann wird die Landesregierung den Bericht zur NBGG-Überprüfung dem Landtag vorlegen?

2. Welche Änderungen im NBGG ergeben sich durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention?

3. Welche finanziellen Auswirkungen hat NBGG-Revision für das Land und die Kommunen?

Am 1. Januar 2008 ist das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen als Artikelgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitig verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Diese Ziele sollen insbesondere durch den Abbau von Barrieren bzw. die weitgehende Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche erreicht werden. Das Gesetz nennt in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen:

- Recht auf Verwendung von Gebärdensp

und Kommunikationshilfen,

- Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr,

- Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken,

- Gestaltung von Internetauftritten und -angeboten,

- Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Mens

- Beiräte od naler Ebene,

- Wahlschablonen,

ndertengerechte Straßen,

ndertengerechter Nahverkehr.

§ 15 des Niedersächsischen Behinde stellungsgesetzes (NBGG)5 überprüf sregierung die Auswirkungen des Gese m 31. Dezemb

Evaluation sichergestellt werden.

vorausgeschickt, beantworte ich die Fr ns der Landesregierung wie folgt:

Die Überprüfung der Auswirkungen ist von der Landesregierun

n und soll bis Ende des Jahres abgesch ein. Nachdem der Bericht innerhalb der L gierung abgestimmt ist, wird er dem La andt werden.

und 3: Im Rahmen der Evaluation wird bereinkommen der Vereinten Nationen echte von Menschen mit Behinderu tisiert. Die Frage, ob das Über

dere Gründe eine Änderung des NBG erlich machen, kann erst nach vollstän ertung der erbetenen Stellungnahm

rtet werden. Folglich ist auch eine Au ögliche finanzielle Auswirkungen durch enenfalls erforderliche Änderung des G rzeit nicht möglich.

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Antwort

inisteriums für Soziales, Frauen, Fa dheit und Integration auf die Frage 41 Ulla Groskurt, Marco Brunotte, Stefan Kl ilke Lesemann, Matthias Möhle,

ndet als Artikel 1 des Gesetzes zur Gleichstellu n (Nds. GVBl. 2007, S. 661)

5 Verkü ng von Menschen mit Behinderunge

Ungeklärte Zukunft der Mehrgenerationenhäuser Niedersachsen

2003 wurde von der Landesregierung das Kon

nn, das Konzept

3. Die bewertet die Landesregierung die Mög

erfolg

sen von der Bundesregierung aufgegriffen

gefördert. Die

rbesserung des intergenera

die Angebote der

zept zur Errichtung von Mehrgenerationenhäusern auf den Weg gebracht. Nachdem die Nachfolgerin der damaligen Ministerin Frau von der Leyen, Frau Ross-Luttma nicht weitergeführt hat, hat die Bundesregierung 2006 das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser - Starke Leistung für jedes Alter“ weitgehend auf der Grundlage des niedersächsischen Modells aufgelegt und teilweise die niedersächsischen Mehrgenerationenhäuser in dieses Programm überführt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung jedes Mehrgenerationenhauses mit rund 40 000 Euro pro Jahr für eine Dauer von fünf Jahren. Nun hat die schwarz-gelbe Bundesregierung angekündigt, die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser ab 2011 einzustellen. Die Investitions- und Betriebskosten der Mehrgenerationenhäuser werden von den Kommunen oder den Trägern übernommen. Die Träger der Mehrgenerationenhäuser gehen davon aus, dass sich die Mehrgenerationenhäuser in dem Ziel bewährt haben, offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt zu sein, in denen sich Generationen begegnen und gegenseitig unterstützen. Die Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser zu Kompetenzzentren zur Förderung des intergenerativen Dialogs könnte eine sinnvolle Zukunftsperspektive sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser vor?

2. Ist eine erneute Förderphase durch das Land Niedersachsen vorgesehen und, falls ja, in welcher Höhe?

lichkeit, zusammen mit den betroffenen Kommunen und Trägern die Mehrgenerationenhäuser mit den Seniorenservicebüros stärker zu verzahnen und damit einen Beitrag zur Stärkung des intergenerativen Dialogs zu leisten?

Mehrgenerationenhäuser leisten mit ihren generationsübergreifenden Angeboten eine wichtige gesellschaftspolitische Arbeit und können helfen, den Auswirkungen des demografischen Wandels vor Ort entgegenzuwirken.

Im Jahr 2003 hat die Landesregierung mit der Förderung von Mehrgenerationenhäusern begonnen. Das Förderprogramm ist ausgesprochen reich angelaufen, und im Jahr 2006 wurde diese Idee aufgrund der positiven Erfahrungen in Niedersach und das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser - Starke Leistung für jedes Alter“ aufgelegt.