Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Zielsetzung der Landesregierung ist es, Bildungspotenziale zu entfalten und durch individuelle Förderung Chancengerechtigkeit zu sichern. Dazu setzt sie den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen auch in den kommenden Jahren fort. Zurzeit bieten bereits mehr als ein Drittel aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, an mindestens drei Nachmittagen ein usätzliches Bildungs-, Erziehu nd Betreuwahrzun D ist gegen er 03 fast eine Ver sfachung der nztagsschulen in N ersachsen

mt die Land gierung den Auftrag es Gesetzgebers im Schulgesetz ernst, Hauptschulen

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es Kultus r- und Jugen DKJS) auf diesem Feld tätig und wird d it mit dem K

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bei der Errichtung von Ganztagsschulen besonders zu berücksichtigen. Und das mit Erfolg: Mehr als zwei Drittel aller Hauptschulen halten ganztägige Angebote vor.

Das Kultusministerium hat in allen Jahren nicht einen genehmigungsfähigen Antrag für eine Ganztagsgrundschule abgelehnt. Ebenso wie im vergangenen Jahr st diesem Jahr die große Mehrzahl der genehmigten Ganztagsschulen dar (168 von 271 Genehmigun- gen).

Es ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung, Schule unter pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten gut zu gestalten und dabei gleichzeitig stets die ganze Persönlichkeit der Kinder mit ihrer unbedingt notwendigen Einbindung in die Familien im Blick zu haben. Ganztagsschulen haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag; sie unterliegen dabei den Regeln und Anforderungen des Schulgesetzes, nicht des KiTaG. Und die Studie zur Entwicklung der Ganztagsschulen belegt, dass die Eltern mit den Ganztagsangeboten weiterhin zufrieden bis sehr zufrieden sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fra folgt:

Zu 1: Ganztagsschulen bieten auch mit ihren außerschulischen Partnern qualitativ hochwertige nachmittägliche Betreuung auch in der Grundschule. Daneben gibt es Horte und entsprechende Ko

operationen. Der Ganztagsbetrieb sichert im Regelfall eine Betreuungszeit im Primarbereich mit einer Zeitdauer von 7 bis 7,5 und im Sekundarbereich I von 7,5 bis 8 Zeitstunden.

Sowohl bei der Vorbe a gebote bedü Neben päda

diese u. a.

tungen, Fortbildungen und Fachtagungen, die überwiegend von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ angeboten werden. Die Serviceagentur ist seit 2006 in ganz Niedersachsen im Auftrag d

ministeriums und der Deutschen Kinde dstiftung (

ieses Engagement in Zusammenarbe ultusministerium noch weiter ausbauen.

darfsgerechte Versorgung von Schulki eseinrichtungen für Kinder ist eine kom Aufgabe der Jugendhilfe. Das Land übe die 20 % Personalkostenförderung im des Kindertagesstättengesetzes für H können in Ergänzung zu verläss

ote auch an Schulen ein

e Landesregierung treten inzwischen Kommunen heran, die ihre Horte zugu ztagsschulen a

tützung bitten.

ird seitens der Landesregierung unter enen Aspekten b

igen Einzelfalles geprüft.

Ganztagsschulen unterliegen auch hin es Ganztagsangebotes dem Bildungsau chulgesetzes. Um dem Bildungsauftrag zu werden, sind sie zu einer pädagogischen

Gestaltung der Unterrichtswoche und des Tagesablaufes aufgefordert. Dabei spielt die Öffnung der Schule zum außerschulischen sozialen, kulturellen und betrieblichen Umfeld eine wichtige Rolle. Die Angebote der Ganztagsschulen sind zudem unter Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes der Kinder und Jugendlichen zu gestalten. Dabei sind Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit und Bewegungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Zu all diesen Anforderungen, den zentralen pädagogischen Leitlinien

sches Konzept von jeder Ganztagsschule zu entwickeln, das Genehmigungsvoraussetzung ist.

Die pädagogischen Standards der Tageseinrichtungen sind wie in der Anfrage beschrieben im

niedersächsischen Kindertagesstättengesetz geregelt und gelten auch für additive Formen der Jugendhilfe an Schulen. Das Land begrüßt den Ausbau des qualitativ hochwertigen Angebotes von Horten durch die Kommunen außerordentlich.

Zu 3: Siehe Antworten zu 1. und 2.

2. Hat die Landesregierung gemäß der Empfehlung von Frau Leutheusser-Sc re Praxis überprüft und, wenn

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Spor Frage 43 d

t auf die er Abg. Filiz Polat und Miriam Sta (GRÜNE)

ckts

ser-Kinderrechtskonvention befragt.

10 lossen. Im Rahmen ih-

ück des Vorbehalts und sagte: „Die Rückn -

Praxis zu überprüfen und zu überlegen, wie das Kindeswohl stärker berücksichtigt werden kann. Ich denke an aktuelle Fälle, in denen Kinder in Abschiebehaft sitzen. Auch wenn die Abschiebehaft nach der Kinderrechtskonvention grund

viele Kinder sich wie lange in Abschiebehaft be und dann entsprechend reagieren.“

Viele der Flüchtli mmen aus Krisengebieten traumatisiert und verunsichert

agen die Landesregierung: