Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Vorgaben der UN-Kinderrechtskonve e.

orausgeschickt, beantworte ich die An ns der Landesregierung wie folgt:

In den Jahren 2008, 2009 und bis gust 2010 waren in Abschiebungshaft:

2009 20

14 - 1 1 0 0 5 Jahre

16 - 17 Jahre 6 7 2

18 - 19 Jahre 28 15 5

20 Jahre 12 14 7

Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nicht in Abschiebungshaft genommen, auch nicht gemeinsam mit einem Elternteil. Sollten die Eltern bzw. ein Elternteil eines Kindes in Abschiebungshaft genommen werden, wird das Kind bis zur Aufenthaltsbeendigung in einer geeigneten Einrichtung der Kinder- und Jugendhil

n Abschiebungshaft angeordnet

n. Für

Summe sollte in munen ergänzt

cebüros hinsichtlich ihrer Aufgaben wie Qualifizierung und Vernetzung von Tagespflegeper Entwicklung neuer Betreuungsmodelle rung von Inklusion und Integration bisher leisten, un die Ergebnisse

Niedersächsische Landesregierung bereits im Jahr 2006 die Bedeu turen erkannt un ngsplätzen in der K Programm von vier J Kommunen hatten dabei e des Jahre tliche

fe untergebracht.

Zu 2: Haft zur Sicherung von Abschiebungen kommt nur bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 62 des Aufenthaltsgesetzes und damit nur in einem sehr eng eingegrenzten Bereich in Betracht und setzt in jedem Fall eine richterliche Anordnung voraus. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird in Niedersachsen keine Abschiebungshaft beantragt. In den Fällen, in denen für ein Elternteil und ausnahmsweise auch für einen zur Familie gehörenden Jugendliche worden ist, erfolgt eine gemeinsame Unterbringung in der JVA Hannover - Abt. Langenhage unbegleitete Minderjährige wird nur in sehr wenigen Fällen Abschiebungshaft beantragt und grundsätzlich erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Sie wird unter Beachtung des Jugendschutzes durchgeführt.

Zu 3: Die Beachtung des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention findet bereits in allen Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung und ist nicht auf asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften begrenzt. Darüber hinaus

werden die Rechte von Kindern in Deutschland durch weitere völkerrechtlichen Verpflichtungen gesichert, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention sowie dem Haager Minderjährigenschutzabkommen ergeben.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 44 der Abg. Miriam Staudte und Ina Korter (GRÜNE)

Finanzierung von Familien- und Kinderservicebüros

Das Programm „Familie mit Zukunft“ wird zum Jahresende auslaufen. Von 2007 bis 2010 wurden insgesamt 80 Millionen aus dem Etat des Sozialministeriums investiert, um die Infrastruktur für Familien durch Familien- und Kinderservicebüros zu verbessern. Die gleicher Höhe durch die Kom werden. Ziel war der flächendeckende qualitative Betreuungsausbau vor allem für die unter Dreijährigen mit dem Schwerpunkt der Förderung von Kindertagespflege.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Summen aus dem 80-Millionen-Budget wurden für welche Gruppen von Maßnahmen ausgegeben?

2. Welche Veränderungen werden sich für die Inhalte und die Finanzierung der Kinder- und Familienservicebüros durch das Auslaufen des Programms ergeben?

3. Was konnten die Familien- und Kinderservi

sonen, und Förde

d wie werden

durch die Landesregierung bewertet?

Mit dem Landesprogramm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“6 hat die

tung familienfreundlicher Infrastruk d den Ausbau von Betreuu

indertagespflege vorangetrieben. Das war von Beginn an auf eine Laufzeit ahren ausgerichtet. Die

die Möglichkeit, ihre Vorhaben im Lauf s 2007 zu beginnen; daher dauern e

inie über die Gewährung von Zuwendungen zur F n familienfreundlichen Infrastrukturen und zur V des Kinderbetreuungsangebots insbesondere für rige, Erl. d. MS v. 23. 3. 2007 - 304-43184-05/ Bl. 2007 Nr. 16, S. 289, zuletzt geändert durch V

6 Richtl örderung vo erbesserung unter Dreijäh 02-4 - Nds. M erwaltungsvorschrift vom 14.10.2009, Nds. MBl. 2009 Nr. 43, S. 934

Projek an. Deme n für ihre F h im Jahr 2 s Landesmitteln. Das g ndteile des Programms wie die Qualifizierung, Vernetzung und fachlic ersonen, f Haus

nd Ferienbetreuung und für die Förderung besonderer Ziel

Zu 1: ummen in Euro stellt si

teilung 2007 - 2009

te noch bis in das nächste Haushaltsjahr ntsprechend erhalten diese Kommune amilien- und Kinderservicebüros auc 011 noch eine Förderung au

ilt auch für weitere Besta

he Begleitung von Kindertagespflegep ür besondere Betreuungsmodelle wie

aufgaben- u

gruppen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Die Aufteilung der Bewilligungss ch folgendermaßen dar

Auf voraussichtliche Kosten in 2010 Insgesamt

Einric und K Richtl 18 859 673,73 76,73

htung und Betrieb von Familien- inderservicebüros (Ziffer 2.1 der inie) 7 359 303,00 26 218 9

Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung von Tagespflegepersonen (Ziffer 2.2 der Richtlinie) 3 493 622,94 7,94 1 642 745,00 5 136 36