Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nicht in Abschiebungshaft genommen, auch nicht gemeinsam mit einem Elternteil. Sollten die Eltern bzw. ein Elternteil eines Kindes in Abschiebungshaft genommen werden, wird das Kind bis zur Aufenthaltsbeendigung in einer geeigneten Einrichtung der Kinder- und Jugendhil
cebüros hinsichtlich ihrer Aufgaben wie Qualifizierung und Vernetzung von Tagespflegeper Entwicklung neuer Betreuungsmodelle rung von Inklusion und Integration bisher leisten, un die Ergebnisse
Niedersächsische Landesregierung bereits im Jahr 2006 die Bedeu turen erkannt un ngsplätzen in der K Programm von vier J Kommunen hatten dabei e des Jahre tliche
Zu 2: Haft zur Sicherung von Abschiebungen kommt nur bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 62 des Aufenthaltsgesetzes und damit nur in einem sehr eng eingegrenzten Bereich in Betracht und setzt in jedem Fall eine richterliche Anordnung voraus. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird in Niedersachsen keine Abschiebungshaft beantragt. In den Fällen, in denen für ein Elternteil und ausnahmsweise auch für einen zur Familie gehörenden Jugendliche worden ist, erfolgt eine gemeinsame Unterbringung in der JVA Hannover - Abt. Langenhage unbegleitete Minderjährige wird nur in sehr wenigen Fällen Abschiebungshaft beantragt und grundsätzlich erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Sie wird unter Beachtung des Jugendschutzes durchgeführt.
Zu 3: Die Beachtung des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention findet bereits in allen Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung und ist nicht auf asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften begrenzt. Darüber hinaus
werden die Rechte von Kindern in Deutschland durch weitere völkerrechtlichen Verpflichtungen gesichert, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention sowie dem Haager Minderjährigenschutzabkommen ergeben.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 44 der Abg. Miriam Staudte und Ina Korter (GRÜNE)
Das Programm „Familie mit Zukunft“ wird zum Jahresende auslaufen. Von 2007 bis 2010 wurden insgesamt 80 Millionen aus dem Etat des Sozialministeriums investiert, um die Infrastruktur für Familien durch Familien- und Kinderservicebüros zu verbessern. Die gleicher Höhe durch die Kom werden. Ziel war der flächendeckende qualitative Betreuungsausbau vor allem für die unter Dreijährigen mit dem Schwerpunkt der Förderung von Kindertagespflege.
2. Welche Veränderungen werden sich für die Inhalte und die Finanzierung der Kinder- und Familienservicebüros durch das Auslaufen des Programms ergeben?
inie über die Gewährung von Zuwendungen zur F n familienfreundlichen Infrastrukturen und zur V des Kinderbetreuungsangebots insbesondere für rige, Erl. d. MS v. 23. 3. 2007 - 304-43184-05/ Bl. 2007 Nr. 16, S. 289, zuletzt geändert durch V
6 Richtl örderung vo erbesserung unter Dreijäh 02-4 - Nds. M erwaltungsvorschrift vom 14.10.2009, Nds. MBl. 2009 Nr. 43, S. 934
Projek an. Deme n für ihre F h im Jahr 2 s Landesmitteln. Das g ndteile des Programms wie die Qualifizierung, Vernetzung und fachlic ersonen, f Haus
te noch bis in das nächste Haushaltsjahr ntsprechend erhalten diese Kommune amilien- und Kinderservicebüros auc 011 noch eine Förderung au
Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung von Tagespflegepersonen (Ziffer 2.2 der Richtlinie) 3 493 622,94 7,94 1 642 745,00 5 136 36