Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

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beit mit berufsbildenden Schulen und Betrieben oder anderen außerschulischen Lernorten ist Teil des fächerübergreifenden schulischen Konzepts zur Berufsorientierung und Berufsbildung. So können Hauptschulen vom 1. August 2011 an in Kooperation mit einer berufsbildenden Schule das „Neustädter Modell“ umsetzen oder auch eine enge Verzahnung von Unterricht und Praxiserfahrungen durch eine Ausweitung der Praxistage in Betrieben erzielen.

Mit rund 12,2 Millionen Euro finanziert das Land weiterhin den Einsatz sozialpädagogischer Fach

An Gymnasien in Niedersachsen wird in der achten Klasse mit dem Buch „Politik und Wirtschaft“ aus dem Cornelsen-Verlag unterrichtet. Dort steht auf Seite 69: „Nach Ansicht von Experten gibt es kaum einen männlichen Jugendlichen, der noch nie eine Straftat begangen hat - er lässt sich dabei aber meist nicht erwischen.“ Im Rahmen einer entsprechenden Klassenarbeit an einem niedersächsischen Gymnasium mussten Schülerinnen und Schüler zum Thema Jugendkriminalität Aussagen mit richtig oder falsch beurteilen. Zur Aussage „Es gibt kaum einen weiblichen/männlichen/egal Jugendlichen, der noch nie eine Straftat begangen hat“ wäre nach Auskunft eines Schülers

kräfte an Hauptschulen zur Unterstützung berufsorientierender Maßnahmen. Derzeit wird eine neue Zuwendungsrichtlinie zum 1. Januar 2011 erarbeitet, in der neue Aufgaben für die sozialpädagogischen Fachkräfte bzw. das sozialpädagogische Angebot aufgrund der Änderung des Bildungsauftrags der Hauptschule berücksichtigt werden.

Das Kompetenzfeststellungsverfahren als ein Kernelement der Modellprojekt gangspunkt für ein individuelles Förderkonzept und eine individuelle Berufswegeplanung schrittweise zunächst in Hauptschulen und in der Folge auch in Förderschulen und Realschulen eingeführt werden. Die Finanzierung dieses Projekts von 3,8 Millionen Euro erfolgt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit. Die Landesregierung stellt hierfür von 2010 bis 2012 2 Millione Verfügung.

Weiterhin erfolgt die Förderung und Begleitung insbesondere lernschwächerer Schülerinnen und Schü B „B Arbeit. Daran 1 w und Schüle ti b finden. In be b

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das Wort „männlichen“ zu unterstreichen gewesen, um diese Aussage dann als „richtig“ zu bewerten.

Vor dem Hintergrund, dass hier ein Gegensatz zwischen männlichen und weiblichen Jugendlichen aufgebaut wird und männliche Jugendliche durch ein Schulbuch pauschal als Straftäter abgestempelt werden, frage ich die Landesregierung:

1. Welche Experten sind zu der Einschätzung gelangt, dass „es kaum einen männlichen Jugendlichen“ gibt, „der noch nie eine Straftat begangen hat“, und deckt sich diese Aussage mit den Ergebnissen der Niedersächsischen Kriminalstatistik 2009?

2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass männliche Jugendliche häufiger Straftaten begehen als weibliche Jugendliche, und wie hat sich die Jugendkriminalität in Niedersachsen in den vergangenen sieben Jahren entwickelt?

3. Wie steht die Landesregierung zu der oben zitierten Aussage auf Seite 69 in dem Buch und Wirtschaft“ aus dem Cornelsen und hält es die Landesregierung für gerechtfertigt, dass n Aussagen an Gymnasien in Niedersachsen unterrichtet wird?

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oder das Verhalten gar nicht als strafbar eingeschätzt wird.

Die Niedersächsische Landesregierung verfügt über keine eigenen Daten aus der Dunkelfeldforschung. Aus der Literatur sind jedoch zahlreiche

quenz bekannt.

So führt der vom Bund und vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichte Erste Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung die zusa von Kerner an, d erfassbaren Jungen und jungen M einmal ein strafrechtlich relevant gen haben“ (Erster Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung, S. 554, abrufbar unter www.bmj.bund.de bzw. www.bmi.bund.de). Ferner wird aus ausgewählten deutschen Studien bei einzelnen Delikten eine Prozentzahl selbstberichteter Delinquenz männlicher Befragter von bis zu 97 % aufgeführt (ebenda). Nach dem Bericht der Bundesregierung gelte es empirisch als gesichert, dass männliche Jugendliche und Heranwachsende eine höhere Delinquenzbelastung aufweisen als weibliche (ebenda S. 555), wobei dies bei den verschiedenen Delik dieser Unterschied bei der Eigentumskriminalität und Leistungserschleichung deutlich weniger als etwa bei der Gewaltkriminalität, bei der männliche Jugendliche erheblich stärker belastet sind.

Der Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung, ebenfalls herausgegeben vom Bundesministerium des Innern und vo ministerium der Justiz, zitiert darüber hinaus eine Studie über die selbstberichtete Delinquenz Jugendlicher aus vier niedersächsischen Städten und Kommunen 2004. Danach berichteten 86,6 % der männlichen Jugen chen Befragten, dass sie in ihrem Leben bereits mindestens eine Straftat begangen hätten (Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregie- rung, S. 368, abrufbar unter www.bmi.bund.de bzw. www.bmj.bund.de).

Diese Aussagen sind allerdings kein niedersächsisches Spezifikum, sondern gelten bundesweit und darüber hinaus auch in anderen westlichen Industrieländern.