2. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen ein, den Einsatz der neuartigen Bremsen flächendeckend für Güterzüge in Niedersachsen zu erreichen?
3. Ist bei diesen neuen Bremsen ein Mehraufwand in der Unterhaltung zu erwarten, und, wenn ja, wie schätzt die Landesregierung die Belastung für die Wagenhalter ein?
Das Thema Lärm ist in Niedersachsen relevant bei nahezu allen Verkehrsträgern. Da wir Mehrverkehre - insbesondere aufgrund der Entwicklung der norddeutschen Häfen - erwarten, brauchen wir Lösungen zur Bewältigung des Verkehrslärms. Ein großer Teil der zukünftigen Verkehre muss auf der Schiene erfolgen, da sonst das prognostizierte Aufkommen nicht bewältigt werden kann. Für diesen Mehrverkehr ist eine Akzeptanz der Anwohner erforderlich. Daher müssen Wege zu einem leiseren Verkehr gefunden werden. Die Landesregierung hat diesen Handlungsbedarf erkannt und trägt mit unterschiedlichen Aktivitäten zu einem besseren Lärmschutz im Schienenverkehr bei.
Während beim Neubau und Ausbau von Schienenstrecken Lärmschutz Bestandteil des Projektes ist, besteht ein besonderer Handlungsbedarf an den vorhandenen Strecken, insbesondere dann, wenn sie Mehrverkehre zu bewältigen haben.
Zwar ist der Bund mit seinem Lärmsanierungsprogramm sehr aktiv, um die Bevölkerung an den Schienenwegen des Bundes vor Lärm zu schützen. Allerdings ist auch die Reichweite von jährlich 100 Millionen Euro, die der Bund für Lärmschutz ausgibt, begrenzt, und es würde noch sehr viele Jahre dauern, bis alle Anwohner dieser Strecken geschützt sind. Außerdem werden nicht bundeseigene Strecken überhaupt nicht vom Lärmsanierungsprogramm des Bundes erfasst.
Zu 1: Anfang September haben wir mit großem Erfolg ein Seminar zum Thema Schienenlärm ausgerichtet. Gemeinsam mit hochrangigen Vertretern der Europäischen Kommission, des Bundesverkehrsministeriums und weiteren Referenten wurde in einer sehr konstruktiven Atmosphäre mit den Teilnehmern, die auch aus Kreisen der Schienenlärminitiativen kamen, die Frage erörtert, wie Länder, Kommunen, Bund und Europäische Union gemeinsam oder ergänzend zu einem leiseren Schienenverkehr kommen. Ein Fazit der Veranstaltung, das wir auch mittragen, lautet: Der beste Weg dorthin sind lärmabhängige Trassenpreise.
Das Land Niedersachsen setzt sich aktiv für die Einführung von lärmabhängigen Trassenpreisen ein und unterstützt daher auch die Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz hierzu. Wir stehen mit der Europäischen Kommission zu diesem Thema in Kontakt und sind auch in den Prozess der Europäischen Union eingebunden, um die entsprechenden Richtlinien fortzuschreiben. Gerade letzte Woche waren meine Mitarbeiter in Brüssel, um das Thema Schienenlärm weiterzubegleiten und voranzubringen.
Das Land engagiert sich auch jetzt schon konkret für den Lärmschutz. Erwähnen möchte ich die Unterstützung des Landes für die technische Sicherung von Bahnübergängen. Denn Bahnübergänge ohne technische Sicherung führen auch zu Lärmproblemen. Das gilt insbesondere für ein Flächenland wie Niedersachsen mit seinen vielen Strecken und Bahnübergängen. Problematisch ist bei diesen - nur mit einem Andreaskreuz gesicherten - Bahnübergängen nicht nur die Sicherheit, sondern auch das bei mangelnder Übersicht erforderliche Pfeifen der Züge. Diese Art der Lärmbelästigung durch lautes Pfeifen haben wir eher auf den eingleisigen Nebenstrecken und nicht so sehr auf den hoch frequentierten Hauptstrecken. Dennoch kann sich an diesen Bahnübergängen viel Unmut auftun.
Wir haben dazu beigetragen, dass fast fünfzig Bahnübergänge in den letzten zehn Jahren mit technischer Sicherung ausgerüstet worden sind. Zusätzlich sind in Bezug auf den Seehafenhinterlandverkehr für die Erhöhung der Sicherheit und für die Verringerung des Lärms in den letzten Jahren zehn weitere Bahnübergänge mit einer zusätzlichen Unterstützung des Landes technisch gesichert worden. Wir haben vor, im Bereich des Seehafenhinterlandverkehrs bei noch weiteren 49 Bahnübergängen die technische Sicherung finanziell zu unterstützen. Das ist ein Teil des Beitrags, den das Land Niedersachsen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Lärm geleistet hat und noch weiter leistet.
Was die Schienenwege des Bundes angeht, so haben wir engen Kontakt zur DB, um in allen dringenden Bereichen einen guten Lärmschutz für die Anwohner zu erreichen, wie z. B. bei der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven. Auch beim Bahngipfel am 1. November 2010 mit der DB haben wir das Thema Lärm mit auf die Tagesordnung gesetzt.
Darüber hinaus beabsichtigen wir ein Pilotprojekt bei der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe ElbeWeser GmbH - EVB - zu initiieren und zu begleiten. Hier wollen wir neue Bremssohlen erproben, um die Einführung leiser Bremssohlen in den Bestand der Güterwagenflotte zu beschleunigen.
Zu 2: Zunächst müssen wir einen kurzen Ausflug in die Technik machen. Es gibt derzeit verfügbar sogenannte K-Sohlen, K wie Kunststoff. Neue Güterwagen werden mit dieser Sohle ausgerüstet. Für die vorhandene Güterwagenflotte ist die Nachrüstung mit K-Sohlen hingegen aufwändig. Besser für die Nachrüstung ist die sogenannte LL-Sohle geeignet, L wie leise oder low, und LL heißt entsprechend besonders leise. Aber die LL-Sohle hat noch keine dauerhafte Zulassung. Aus unserer Sicht kann die LL-Sohle zeitnah flächendeckend eingesetzt werden. Allerdings lassen sich Zeitprognosen bei Zulassungsprozessen schwer machen. Das Land Niedersachsen beabsichtigt, diesen Prozess zu beschleunigen.
Neben der verfügbaren Technologie ist die Finanzierung der Umrüstung der entscheidende Parameter für die Frage, ab wann der Güterverkehr flächendeckend leiser sein wird. Wenn die Bahnbranche die Umrüstung aus eigener Kraft finanzieren muss, dann wird das noch viele Jahre dauern. Die Europäische Kommission sieht als besten Weg eine Finanzierung der Ermäßigung von Trassenpreisen für lärmarme Güterwagen durch die Mit
gliedsstaaten. Die Niedersächsische Landesregierung hält einen Mittelweg zwischen Eigenfinanzierung und Unterstützung durch den Bund für den besten Weg. Wir wollen hierzu gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Gespräche mit dem Bund führen.
Sie sehen: Eine Reduzierung des Lärms wird zwar nicht von heute auf morgen erfolgen. Die Umrüstung der Güterwagen von alten auf moderne Bremssohlen bringt eine Lärmreduzierung von nahezu 10 dB(A), was gefühlt etwa einer Halbierung entspricht. Diesen Weg wollen wir gehen, um den Schienenlärm flächendeckend zu reduzieren. „Flächendeckend“ heißt in diesem Fall: nicht nur für Niedersachsen. Niedersachsen kann hier Vorreiter und Treiber sein.
Zu 3: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Wagenhalter rechnen mit höheren Aufwänden für den Betrieb der modernen Bremssohlen. Ob und in welchem Umfang hiermit zu rechnen ist, soll ein aktuell in Arbeit befindliches Gutachten des Bundes klären. Aber auch das vom Land geplante Pilotprojekt bei der EVB soll Fragestellungen zum Materialverhalten klären und so ergänzend Auskunft zu den zu erwartenden Kosten geben.
Im Mai 2010 wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz die Genehmigung für den Transport von elf Behältern mit verglasten hoch radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in das Zwischenlager Gorleben bekannt gegeben. Der Transport soll im November 2010 erfolgen.
1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über das Datum bzw. das Zeitfenster, an dem oder innerhalb dessen der Transport stattfinden soll?
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt nach den einschlägigen Vorschriften des Verkehrsrechts eine Beförderungsgenehmigung, die im vorliegenden Fall den Transport von elf mit ver
glasten hoch radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in das Zwischenlager Gorleben beladenen Transport- und Lagerbehältern umfasst. Adressat dieser Genehmigung ist die beauftragte Transportfirma Nuclear Cargo + Service (NCS) mit Sitz in Hanau. Die Beförderungsgenehmigung ist am 30. April 2010 vom BfS erteilt worden. Sie ist bis einschließlich 31. Dezember 2010 gültig und mit Nebenbestimmungen und Hinweisen versehen.
Für den zum Einsatz kommenden Transport- und Lagerbehälter stellt das BfS einen Zulassungsschein als Versandstückmuster des Typs B (U) für spaltbare radioaktive Stoffe nach den Vorschriften für die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn aus. Die Zulassungsscheine waren bereits zur Beladung der Transport- und Lagerbehälter der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Niedersachsens, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, vorzulegen.
Zu 1: Grundsätzlich erstreckt sich das Zeitfenster von der Bereitstellung der beladenen Transport- und Lagerbehälter in Frankreich bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Beförderungsgenehmigung, sofern diese nicht verlängert wird. Das Datum bzw. das konkrete Zeitfenster für den Transport ist der Landesregierung bekannt.
Zu 2: Der Landesregierung sind alle Nebenbestimmungen und Hinweise der Beförderungsgenehmigung bekannt.
Zu 3: Für den Transport werden zehn Behälter vom Typ Castor® HAW28M und ein Behälter vom Typ TN85 eingesetzt.
Vor Kurzem kündigte das Land Brandenburg an, keine Polizisten mehr nach Afghanistan zu schicken. Nach Ansicht des ehemaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer hat sich die Grundlage für den Einsatz am Hindukusch entscheidend verändert. Hintergrund sei die Erklärung von Außenminister Guido Westerwelle vom Februar dieses Jahres, wonach die Deutschen in Afghanistan an einem „be
waffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“ teilnehmen. Dies ist nach Auffassung Speers mit einem Krieg gleichzusetzen. Darum müsse der Einsatz von Polizisten aus Brandenburg neu bewertet werden. „An einem Krieg beteiligen sich brandenburgische Polizisten nicht, sie haben vielmehr ausschließlich einen zivilen Aufbauauftrag“, sagte der Sprecher. Derzeit sind 19 niedersächsische Polizeivollzugsbeamte in Afghanistan im Einsatz. Auf eine parlamentarische Anfrage hatte die Landesregierung Anfang dieses Jahres erklärt, dass Niedersachsen derzeit rund ein Drittel des deutschen Kontingents stelle - nach der Bundespolizei die stärkste Abordnung.
1. Teilt sie die Erklärung von Außenminister Guido Westerwelle vom Februar 2010, wonach die Deutschen in Afghanistan an einem „bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“ teilnehmen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheitslage für die sich in Afghanistan im Einsatz befindenden niedersächsischen Polizeibeamten?
Deutschland trägt in enger Zusammenarbeit und Koordination mit der internationalen Staatengemeinschaft und der afghanischen Regierung zum Aufbau der afghanischen Polizei bei. Entsprechend der in der Londoner Afghanistan-Konferenz im Januar 2010 beschlossenen Strategie zur Übergabe in Verantwortung wird der Schwerpunkt des deutschen Engagements zunehmend auf den Bereich der Ausbildung afghanischer Polizeiausbilder verlagert. Die afghanischen Sicherheitskräfte müssen schrittweise in die Lage versetzt werden, die Verantwortung für die Sicherheit ihres Landes alleine zu übernehmen. Auf dem Weg dorthin bedarf es jedoch erheblicher Anstrengungen seitens der internationalen Staatengemeinschaft und insbesondere auch der afghanischen Regierung, um eine professionelle Aufgabenwahrnehmung durch die afghanische Polizei dauerhaft sicherstellen zu können.
Mit der Beteiligung deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter (PVB) wird eine bedeutende außenpolitische Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen. Nicht nur die Innenministerkonferenz, die sich in den zurückliegenden Jahren wiederholt mit dem deutschen Engagement beim polizeilichen Aufbau in Afghanistan befasst hat, ist dieser Auffassung. Auch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben bereits im Juni 2009 darauf hingewiesen, dass zwischen dem Bund und den Län
dern in dieser Sache Einvernehmen besteht, und einen verstärkten deutschen Beitrag zum Polizeiaufbau in Afghanistan befürwortet. Deutschland hat daher sein personelles Engagement erheblich ausgeweitet.
Das deutsche Engagement in Afghanistan wird als eine Aufgabe von besonderem nationalen Interesse verstanden. Zentrale Bedeutung haben dabei die zivilen Sicherheitsstrukturen. Schlüsselelement für eine nachhaltige Stabilisierung ist der Aufbau der Polizei. Seit Beginn des deutschen Engagements im Jahre 2002 beteiligt sich Niedersachsen mit Polizeikräften an diesem Aufbau. Niedersachsen leistet so gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund einen bedeutsamen Beitrag für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in Afghanistan. Diese friedenssichernden Maßnahmen werden von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt.
Die Polizeiausbildung durch deutsche Experten genießt in der internationalen Gemeinschaft sowie bei den afghanischen Partnern hohe Wertschätzung. Seit dem Jahr 2002 wurden insgesamt mehr als 1 000 deutsche PVB in Afghanistan eingesetzt, davon über 80 aus Niedersachsen; derzeit befinden sich rund 180 deutsche PVB in Afghanistan in den Polizeimissionen, davon 24 aus Niedersachsen. Niedersachsen stellt aktuell nach dem Bund das zweitgrößte Kontingent. Im Rahmen dieses deutschen Engagements haben mittlerweile 34 000 afghanische Polizisten an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Deutschland beabsichtigt, jährlich 5 000 Polizeianwärter von deutschen Polizeiexperten ausbilden zu lassen. Begleitend zu den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind durch deutsches Engagement kontinuierliche Fortschritte im Bereich des Aufbaus polizeilicher Infrastruktur und des Alphabetisierungsprogramms zu verzeichnen.
Mit Pressemitteilung vom 4. September 2010 hat der Sprecher des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg mitgeteilt, dass keine weiteren Brandenburger PVB zum Einsatz nach Afghanistan entsandt werden. Das Ministerium bestätigte damit die entsprechende Vorabmeldung eines Nachrichtenmagazins. Hintergrund dieser Entscheidung des seinerzeitigen Brandenburger Innenministers sei die Erklärung des Bundesaußenministers vom 9. Februar 2010, wonach die Deutschen in Afghanistan an einem „bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“ teilnehmen. In der Pressemitteilung heißt es:
„Diese völkerrechtliche Formel bedeutet nach Auffassung von Innenminister Speer faktisch dasselbe wie Krieg.“
Die Landesregierung bedauert diesen Rückzug Brandenburgs vom Polizeieinsatz in Afghanistan und teilt die Bewertung Brandenburgs ausdrücklich nicht.