Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Ich frage die Landesregierung:

1. Die Anträge welcher Landkreise und kreisfreien Städte auf Mittel aus dem Förderprogramm „Kommunale Sportstätten“ sind für welche Maßnahmen nach dem Antragsranking des Innenministeriums abgelehnt worden, weil das Reitsportzentrum Luhmühlen zu Unrecht gefördert wurde?

2. Wie wird nunmehr mit dem Antrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg auf Förderung der Sanierung seiner Sporthalle in Lüchow umgegangen?

3. In welcher Höhe und von wem (geschädigte Kommunen; Bund, aus dessen Mitteln das Kon- junkturpakt II finanziert wird) bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche aufgrund der unrechtmäßigen Förderung des Reitsportzentrums Luhmühlen aus Mitteln des Förderprogramms „Kommunale Sportstätten“?

Für die Gewährung einer Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten - wurden von der Landesregierung Vorgaben und Voraussetzungen im Rahmen einer Richtlinie gesetzt. In den Inhalten sowie zum Verfahren wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 46 - Drs. 16/1195 - verwiesen (vgl. Stenografischer Bericht der 38. Sitzung des Landtages vom 14. Mai 2009, Anlage 45).

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei der Entscheidung über eine Förderung waren nach Nr. 2.1 der Richtlinie vom 12. März 2009 insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel zu berücksichtigen. Der Zeitpunkt der Beantragung war - bei der Berücksichtigung der Antragsfrist - für die Entscheidung unmaßgeblich.

Zu 2: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat gegen den Bescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 6. Juli 2009 Klage erhoben. Mit diesem Bescheid war der Antrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg auf Förderung der Sanierung der Sporthalle an der Jeetzelschule Lüchow abgelehnt worden.

Mit Urteil vom 8. September 2010 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg den Bescheid vom 6. Juli 2009 aufgehoben und das MI verpflichtet, den Antrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 27. April 2009 auf Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung der Sporthalle an der Jeetzelschule Lüchow nach der Förderrichtlinie vom 12. März 2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Eine entsprechende Entscheidung befindet sich in der Prüfung.

Zu 3: Schadensersatzansprüche (z. B. aus Amts- haftungsgrundsätzen) sind nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung weder gegenüber dem Bund noch gegenüber den Kommunen, deren Anträge auf Förderung nicht berücksichtigt worden sind, erkennbar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 22 der Abg. Dieter Möhrmann, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann, Rolf Meyer, Ronald Schminke, Wiard Siebels, Andrea Schröder-Ehlers, Sabine Tippelt, Marcus Bosse, Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Karin Stief-Kreihe, Brigitte Somfleth und Klaus Schneck (SPD)

Streit der Ministerien wegen Biogasanlagenboom: Vermaisungsgefahr, wichtiger Baustein für Umwelt- und Klimaschutz, Schonung natürlicher Ressourcen, Grundwasserverseuchung, Bedrohung der Artenvielfalt?

Umweltminister Sander hat in der Aktuellen Stunde am 8. September 2010 zur Frage des Baubooms von Biogasanlagen laut Protokoll ausgeführt, dass er das Ziel teile, bis zum Jahr 2020 25 % der Energie aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Einschränkend fügte er hinzu: „Wichtig ist dabei die Erkenntnis …, dass wir in einigen regionalen Gebieten nicht so weitermachen können wie bisher.“ Und weiter: „… wir müssen dem aus Gründen des Artenschutzes und insbesondere aus Gründen des Grundwasserschutzes entgegenwirken. Das Problem ist dabei nicht nur, dass der Biomassemais stärker gedüngt werden muss, weil er eine größere Menge an Trockenmasse hat, sondern die größten Probleme treten seit Kurzem dadurch auf, dass die Gärreste wieder auf den Acker zurückgebracht werden. Die Gärreste haben einen relativ hohen Anteil an Nitrat. Das dementsprechend mineralisierte Nitrat wird im Boden wieder zu Nitrat. Die Auswirkungen im Grundwasser werden wir wahrscheinlich erst in zehn Jahren nachweisen können.“

Dagegen heißt es einen Tag später in der Antwort der Landesregierung, formuliert vom Landwirtschaftsministerium, auf eine Kleine Mündliche Anfrage zur gleichen Problematik: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist aufgrund seiner Bedeutung für den Umwelt- und Klimaschutz, die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Schaffung von innovativen Arbeitsplätzen ein wichtiger Baustein der niedersächsischen Politik. Bis zum Jahr 2020 will die Landesregierung in Niedersachsen den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 25 % erhöhen.“ Von den o. g. genannten Problemen wird hier nichts erwähnt.

Während Umweltminister Sander laut HAZ von 8. September 2010 „erheblichen Schaden für die Natur“ durch den Bau neuer Anlagen befürchtet, antwortet die Landesregierung, wieder formuliert vom Landwirtschaftsministerium, auf die Kleine Anfrage von SPD-Abgeordneten aus dem August 2010 zum Thema Nitrat zu Frage 2, dass die Düngeverordnung bundesweit gelte, mit der die Wirtschaftsdüngeraufbringung beschränkt wird und die eine Begrenzung der Nährstoffbilanzüberschüsse für Stickstoff und Phosphat vorgibt. Die Verordnung gibt vor, „… dass bei einem Transfer überschüssiger organischer Nährstoffträger, auch der aus Biogasanlagen, der Abgeber, Verbringer und Aufnehmer dies durch entsprechende Aufzeichnungen dokumentieren muss. Hierdurch werden die Nährstoffströme kontrollierbar, und es kann einer überschüssigen Aufbringung organischer Nährstoffträger auf landwirtschaftlichen Flächen effektiv entgegengewirkt werden.“ Demnach gibt es also kein Problem.

Als weiterer Konflikt kommt die Flächenkonkurrenz von nachwachsenden Rohstoffen und Lebensmittelpflanzen hinzu.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was sind die Gründe für die unterschiedliche Bewertung der Auswirkungen des Biogasanlagenbooms durch Landwirtschaftsministerium und Umweltministerium für die Umwelt und den Klimaschutz und die Schonung der natürlichen Ressourcen, bezogen auf die Flächenkonkurrenz, die Nitratbelastung und die biologische Vielfalt?

2. Welche konkreten Maßnahmen (Bundes-, Landes- oder EU-Recht) zur Vermeidung der von Minister Sander genannten Probleme zum Arten- und Grundwasserschutz sollen zukünftig ergriffen werden?

3. Welchen übergeordneten Zielen in dieser Frage fühlt sich die Landesregierung unter Beachtung der unterschiedlichen Bewertung, z. B. von Landvolkverbänden mit ebenfalls gegensätzlichen Standpunkten, von Umweltverbänden, der Ernährungsindustrie und der in dieser Frage fast handlungsunfähigen Kommunen, verpflichtet?

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich im Hinblick auf Klimawandel und Versorgungssicher

heit für das Jahr 2020 das ehrgeizige Ziel gesetzt, 25 % des Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Dieses Ziel wird durch das Energiekonzept der Bundesregierung unterstrichen.

Neben Windenergie und Wasserkraft muss auch die niedersächsische Land- und Forstwirtschaft mit den nachwachsenden Rohstoffen einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer nachhaltigen Energieversorgung leisten. Der wichtigste Baustein der niedersächsischen Bioenergie ist das Biogas. Mit über 900 laufenden Biogasanlagen und einer installierten elektrischen Leistung von etwa 450 MW wird in Niedersachsen etwa ein Drittel des gesamten deutschen Biogasstroms erzeugt.

Nachdem es anfänglich große Zustimmung zum Betrieb von Biogasanlagen gab, mehrt sich inzwischen auch Kritik, die in jüngster Zeit besonders stark artikuliert wird. Sie betrifft vor allem den vermehrten Maisanbau mit den möglichen Boden- und Grundwasserbelastungen und die Flächenkonkurrenz.

Da Mais wirtschaftlich allen anderen derzeit verfügbaren Energiepflanzen überlegen ist, wurde der Energiemaisanbau stark ausgeweitet. In Niedersachsen wird die Gesamtmaisanbaufläche bis Ende 2010 auf voraussichtlich 550 000 ha angewachsen sein. Das sind rund 28 % der niedersächsischen Ackerfläche bei großen regionalen Unterschieden. Die Biogaserzeugung benötigt etwa ein Viertel dieser Fläche und hat im Gegensatz zum Futtermaisanbau in Milchvieh-, Veredelungs- und Ackerbauregionen einen durchschnittlichen Anteil von knapp 10 % an der Ackerfläche.

Problematisch beim Maisanbau ist die im Hinblick auf den Wasserschutz vergleichsweise kurze Vegetationszeit bzw. lange Brachezeit in Verbindung mit regelmäßig gegenüber Getreide erhöhten Bodennitratgehalten. Langjährige Lysimeterversuche belegen erhöhte Nitratauswaschungen auf leichten Standorten über Winter.

Zudem wurden auch Grünlandflächen für den Energiemaisanbau umgebrochen und in Kultur genommen, was im Hinblick auf den Grundwasserschutz kritisch zu sehen ist. Auf diese Problematik wurde bereits mit fachrechtlichen Regelungen reagiert.

Ein grundsätzliches Problem der zunehmenden Biogasproduktion ist der Anfall beträchtlicher Mengen an Gärresten, die in viehintensiven Regionen

die ohnehin bestehende Gülleproblematik verschärfen.

Nicht zuletzt kann der Anbau von Mais im Hinblick auf naturschutzfachliche Aspekte zur Folge haben, dass bestimmte schützenswerte Tier- und Pflanzenarten in ihrer Erhaltungssituation negativ beeinträchtigt werden können. So haben einst häufige Brutvogelarten der Feldflur, wie Rebhuhn und Feldlerche, regional erhebliche Bestandseinbußen zu verzeichnen.

Richtig ist auch, dass sich durch den Eintritt von Biogas in den Markt für Agrarprodukte die Bedingungen für alle Rohstoffproduzenten und deren Abnehmer verändert haben. Es darf in diesem Zusammenhang allerdings nicht übersehen werden, dass trotz des Bioenergiebooms heute fast 90 % der niedersächsischen Ackerfläche und fast das gesamte Grünland für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln zur Verfügung stehen.

Eine akute Gefährdung der Futtermittel- und Ernährungswirtschaft durch den Anbau von Energiepflanzen oder den Anbau von Stärkekartoffeln für die Chemie lässt sich nicht erkennen.

Aus diesen Gründen ist nach dem anfänglich enormen Ausbau der Biogastechnologie eine nennenswerte Steigerung der Biogaserzeugung in manchen Regionen Niedersachsens nach derzeitigem Kenntnistand nur noch sehr begrenzt möglich. Insoweit besteht Konsens innerhalb der Landesregierung, dass es beim Biogas Grenzen des Wachstums gibt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die ambitionierten Klimaschutzziele der Landesregierung (siehe auch Antwort zu Frage 3) lassen sich nur bei verstärkter Nutzung regenerativer Energien erreichen. Insofern ist der Anbau von Energiepflanzen (Mais, Raps) im Hinblick auf den Klimaschutz weiterhin zu begrüßen. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Ausweitung des Energiepflanzenanbaus regional differenzierter erfolgt (siehe auch Antwort zu Frage 2, letzter Ab- satz). Zwischen dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz gibt es hier keinerlei Dissens. Vielmehr arbeiten beide Ministerien in diesem Themenkomplex eng zusammen. Die in der Anfrage einseitig dargestellte unterschiedliche Bewertung der Auswirkungen des Biogasbooms kann daher nicht nachvollzogen werden.

Zu 2: Unabhängig davon, ob Pflanzen - hier Mais - für die Nahrungsmittelerzeugung, für die stoffliche Nutzung oder die Bioenergie angebaut werden, wird der Pflanzenanbau einheitlich durch das landwirtschaftliche Fachrecht geregelt. Nach Düngeverordnung muss die Zufuhr von Düngemitteln auf ein Gleichgewicht von Nährstoffbedarf und Nährstoffversorgung ausgerichtet werden. Aufbringungszeitpunkt und Menge sind dabei so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitgerecht in einer dem Pflanzenbedarf entsprechenden Menge zur Verfügung stehen. Dabei werden die Gärreste aus Biogasanlagen den tierischen Wirtschaftsdüngern gleichgestellt.

Das Ordnungsrecht ist hier strikt anzuwenden.

Bei Biogasanlagen hat der Antragsteller hinsichtlich eines vorzuhaltenden Lagervolumens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens über den sogenannten qualifizierten Flächennachweis darzulegen, dass das Lagervolumen - Mindestlagerkapazität sechs Monate, bei überwiegend ackerbaulicher Verwertung von Gärresten vielfach höher anzusetzen - eine am Pflanzenbedarf ausgerichtete Aufbringung der Gärreste erwarten lässt. Die Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten hat hohe Priorität bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung.

In diesem Zusammenhang hat sich die Niedersächsische Landesregierung für die am 1. September 2010 in Kraft getretene Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger eingesetzt. Damit ist nun die Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle der überbetrieblichen Verbringung von Gärresten gegeben. Die düngerechtlichen Kontrollen werden durch die Landwirtschaftskammer Niedersachen landesweit einheitlich umgesetzt.

Durch Cross Compliance wird neben der Einhaltung der guten fachlichen Praxis und des Düngerechts zusätzlich die Beachtung des Pflanzenschutzrechts, des Naturschutzrechts, des Wasserrechts und des Bodenschutzrechts gewährleistet.

Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen wird zur Vermeidung möglicher Grundwasserbelastungen in verschiedenen von der Niedersächsischen Landesregierung geförderten Projekten etwa an der Einführung alternativer Energiepflanzen bzw. alternativer Fruchtfolgen oder Anbauverfahren gearbeitet. Dabei werden Unterstützungsmöglichkeiten für deren Einführung in die landwirtschaftliche Praxis geprüft.

Über die Überwachung einer pflanzenbedarfsgerechten Düngung und die Erweiterung von Fruchtfolgen hinaus stellt eine reduzierte Bodenbearbeitung nach Mais ein wirksames Mittel zur Verminderung der Nitratfreisetzung im Herbst dar. Daher wurde diese Maßnahme in enger Abstimmung zwischen dem Umwelt- und Landwirtschaftsressort im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in das Niedersächsisch-Bremische Agrarumweltprogramm aufgenommen. Solche zusätzlichen Maßnahmen, als freiwillige Vereinbarungen zum Wasserschutz abgeschlossen, unterstützen in Kombination mit einer zusätzlichen Beratung der Landwirtschaft die ordnungsrechtlichen Effekte der Düngeverordnung.

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird es zur Sicherung der Artenvielfalt in Zukunft darauf ankommen, die Auswirkungen des großflächigen Maisanbaus über vertragsnaturschutzrechtliche Regelungen und andere freiwilliger Maßnahmen aufzufangen.

Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf eine nachhaltige Förderung von Biogasanlagen ergeben sich grundsätzlich durch eine geeignete Anpassung des EEG. So hat etwa die Förderung der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung durch das EEG zu teilweisen Wettbewerbsverzerrungen an den landwirtschaftlichen Bodenmärkten geführt, die regional sehr unterschiedlich wirken. Notwendig ist aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung z. B. eine Korrektur der aktuellen Einspeisevergütungen für Biogas. Diese Korrektur sollte so angelegt werden, dass vor allem marktwirtschaftliche Mechanismen den weiteren Ausbau von Biogas steuern und ihn in Regionen mit hohen Viehdichten und/oder hohen Biogasdichten einschränken.

Zu 3: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist aufgrund seiner Bedeutung für den Klimaschutz, die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Schaffung von innovativen Arbeitsplätzen ein wichtiger Baustein der niedersächsischen Landespolitik.

Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis 2020 auf 25 % zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Nutzung aller natürlichen Ressourcen erforderlich. Neben den riesigen Potenzialen, die die Windenergie in Niedersachsen und in der Deutschen Bucht bietet, gehört dazu insbesondere auch die Nutzung der Biomasse.

Die Erzeugung von Biogas ist derzeit aber durch die Ganzpflanzennutzung, Einsatz von Reststoffen und Nebenprodukten sowie geschlossene Nähr

stoffkreisläufe allen anderen Formen der Biomassenutzung aus landwirtschaftlicher Anbaubiomasse deutlich überlegen. Durch den Einsatz von landwirtschaftlichen Nebenprodukten wie Gülle, Futterresten und Stroh, aber auch Bioabfällen aus der Lebensmittelindustrie wird der Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen ergänzt. Neben diesem Einsatz von Reststoffen (Gülle, Stroh, Fest- mist) und der Entwicklung von neuen Energiepflanzen für die Biogaserzeugung ist die Effizienzsteigerung der Anlagen eine weitere Möglichkeit, den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen zu optimieren.

Die Klimaschutzziele wird die Niedersächsische Landesregierung selbstverständlich nur im Einklang mit den Zielen des Wasser- und Naturschutzes angehen, denen sie sich eng verpflichtet fühlt.