Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Geflügelfleischerzeugung hat es in den letzten Jahren eine ständige zuchtbedingte Leistungssteigerung im Bereich der Geflügelwirtschaft gegeben.

Ein Drittel des deutschen Nutzgeflügels kommt aus Niedersachsen. Daher ist die Niedersächsische Landesregierung in der besonderen Verantwortung, die Rahmenbedingungen für die Geflügelhaltung so zu gestalten, dass dabei auch die Regeln des Tierschutzes eingehalten werden.

Der Direktor des Instituts für Tierschutz an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Dr. Jörg Hartung, hat im September 2010 gegenüber der Presse erklärt, dass er die Wahrung des Tierschutzes angesichts ständig steigender Tierleistungen in der Geflügelhaltung als problematisch ansehe. „Wir sind an einer Grenze angelangt, wo wir darüber nachdenken müssen, wie wir diese Hochleistungstiere artgemäß und tierschutzgerecht halten können“, so Hartung. Die meisten Probleme hängen aus Sicht Hartungs mit einem zu schnellen Wachstum von Masthähnchen und -puten zusammen. Er fordert daher, dass der Zuchtfortschritt nicht nur auf Leistungssteigerung ausgerichtet sein sollte, sondern besonders auch auf eine Verbesserung der Tiergesundheit, auf eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Erkrankungen und auf die Erhaltung des Wohlbefindens der Tiere.

Niedersachsen hat die Haltungsanforderungen in der Geflügelhaltung bisher nicht in konkreten Rechtsvorschriften, sondern in freiwilligen Vereinbarungen mit der niedersächsischen Geflügelwirtschaft geregelt. Im Bereich der Putenhaltung soll nach Angaben der niedersächsischen Agrarministerin in Kürze die Neufassung der bisherigen freiwilligen Vereinbarung erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zur Wahrung des Tierschutzes bei ständig steigenden zuchtbedingten Tierleistungen ergreifen, und wo sieht sie die Grenze der Leistungssteigerung?

2. In welcher Form sind aus Sicht der Landesregierung die bestehenden freiwilligen Vereinbarungen mit der Geflügelwirtschaft anzupassen oder durch gesetzliche Regelungen zu ersetzen, um die Einhaltung des Tierschutzes auch gewährleisten zu können?

3. Welche Veränderungen sind im Bereich der Tierschutzkontrollen erforderlich, um die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Regelungen weitestgehend sicherzustellen?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung teilt die Auffassung von Herrn Professor Hartung, Tierärztliche Hochschule Hannover, dass eine alleinige Zuchtauswahl hinsichtlich einer Erhöhung des Mastendgewichtes bei Puten und Masthühnern nicht sinnvoll ist. Vielmehr ist bei der Zuchtauswahl auch die Gesamtvitalität der Tiere in den Blick zu nehmen. Frau Ministerin Grotelüschen hat sich in einem Schreiben an den für Tierschutz zuständigen Kommissar der Europäischen Kommission gewandt, um europäische Regelungen zur Zuchtauswahl zu erreichen. Unter den Bedingungen des freien Handelsverkehrs kann nur auf der Basis europäischer Regelungen sichergestellt werden, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein insgesamt tierschutzgerechtes Angebot an Puten- und Hähnchenfleisch zur Verfügung steht. Zudem werden dadurch Wettbewerbsverzerrungen für die Unternehmen im europäischen Markt verhindert.

Niedersachsen als Land mit den deutschlandweit meisten Masthühnern und Puten sieht sich hier in einer besonderen Verantwortung. Deshalb wird parallel auch die Weiterentwicklung der niedersächsischen Putenvereinbarung vorangetrieben. Zurzeit werden intensive Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden geführt, in denen erreicht werden soll, ein Ausstiegsszenario aus den derzeit nicht immer vermeidbaren Schnabelbehandlungen zu entwickeln. Des Weiteren werden dort auch Verbesserungen im Management der Tierhaltun

gen diskutiert wie z. B. managementabhängige Besatzdichte, die Einstreu oder das Beschäftigungsmaterial. An der Bearbeitung der Bundeseinheitlichen Leitlinien für die gute betriebliche Praxis zur Haltung von Masthühnern, die sowohl den Tierhaltern eine Hilfestellung geben als auch den Überwachungsbehörden als Ausführungshinweise dienen sollen, wirkt Niedersachsen intensiv mit.

Zu 2: Für Masthühner existieren mit der Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern und dem Abschnitt 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2009 konkrete rechtliche Vorgaben auf EU- und Bundesebene. Bei der Rechtsetzung sind vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) neben der niedersächsischen Hähnchenvereinbarung die Ergebnisse aus den vom Fachressort veranlassten Studien bzw. Forschungsprojekte

a) zu Indikatoren einer tiergerechten Masthühnerhaltung,

b) zur Umsetzung der EG-Richtlinie in der Praxis und

c) zum Tierverhalten von Masthühnern bei verschiedenen Besatzdichten sowie

die Erfahrungen mit den niedersächsischen Leitlinien für die gute betriebliche Praxis zur Haltung von Masthühnern mit Empfehlungen zum Management und zur Tiergesundheit eingebracht worden.

Die Ermächtigung für den Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzes hat nach § 2 a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) der Bund. Nichtsdestotrotz gelten die allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Aufgrund der fehlenden Rechtssetzungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Tierschutzes können diese allein auf dem Erlasswege Auslegungen treffen, welche Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung zur Erfüllung des § 2 TierSchG zu stellen sind. Mittels Erlass ist die niedersächsische Putenvereinbarung für alle zuständigen Behörden, die Landkreise und kreisfreien Städte verbindlich geworden. Die Putenvereinbarung sieht eine ständige Weiterentwicklung der Putenhaltung vor. Hierzu sind seitens des Fachressorts auf verschiedenen Ebenen Initiativen erfolgt: z. B. Mitwirkung bei der Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft,

Expertentreffen zur Weiterentwicklungen der Putenvereinbarung (u. a. mit Wissenschaftlern, Ver- tretern von Veterinärbehörden und des Tierschutz- beirates). Darüber hinaus wurden von ML Forschungsprojekte zur Putenhaltung initiiert (z. B. Untersuchungen zum Außenklimabereich und zum Bewegungsverhalten bei Puten) bzw. unter Beteiligung des beim Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ansässigen Tierschutzdienstes Forschungsprojekte durchgeführt (Indikatoren einer tierschutzge- rechten Mastputenhaltung). Hieraus resultierend sind u. a. die nachfolgenden Verbesserungen in der Diskussion:

1. Entwicklung und Etablierung von Tierschutzindikatoren (z. B. Mortalitätsrate oder Fußballenge- sundheit) für eine objektive Beurteilung von Putenhaltungen und für die Untermauerung von Überwachungsprogrammen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem managementabhängigen Besatzdichtemodell,

2. Maßnahmen zur Optimierung der Einstreuqualität,

3. Förderung der Bewegungsaktivität, z. B. durch Angebot eines „Außenklimabereichs“ für Puten und Strukturierung der Ställe sowie

4. Durchführung qualifizierter Schulungen.

Zu 3: Ergänzend zu den Parametern zur Auswahl zu kontrollierender Betriebe nach dem Handbuch „Tierschutzkontrollen in Nutztierhaltungen“ sollen Tierschutzindikatoren entwickelt bzw. etabliert werden. Diese Tierschutzindikatoren sollen auch für die Untermauerung von Überwachungs- und Kontrollprogrammen verwendet werden. Eine Überschreitung der in diesem Zusammenhang festzulegenden Grenzwerte bedingt eine intensive Tierschutzkontrolle. Als Tierschutzindikatoren kommen z. B. eine überdurchschnittliche Mortalitätsrate oder ein vermehrtes Auftreten von Fußballenveränderungen in Betracht.

Im Übrigen findet derzeit eine niedersachsenweite Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen in allen Putenmastbetrieben statt.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die

Frage 30 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers, Ronald Schminke, Wiard Siebels, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann und Rolf Meyer (SPD)

„Durch die enge Zusammenarbeit der einzelnen Behörden werden Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen effizient geschützt.“ - Zahlen und Fakten des Verbraucherschutzberichts passen aber nicht zu dieser Aussage. - Weiß die Ministerin, worüber sie redet?

Das Zitat der Ministerin Grotelüschen in der Überschrift dieser Anfrage stammt aus dem Weser-Kurier vom 18. September 2010. Der dazugehörige Artikel heißt: „Jede zweite Lebensmittelprobe hat Mängel“. Anlass der Berichterstattung ist der neu veröffentlichte Verbraucherschutzbericht des Landes Niedersachsen. Der Weser-Kurier berichtet auch über die Kosten des Berichts in Höhe von 100 000 Euro. In diesem Jahr habe es zusätzlich eine Hochglanzbroschüre zum Thema gegeben, deren Kosten allein 52 000 Euro betragen. Diese Broschüre sei journalistisch aufgearbeitet, leichter verständlich, gebe aber wenig konkrete Tipps für den Einkauf. Die Kritik hieran: „Otto Normalverbraucher kann damit nichts anfangen.“ Aus dem Inhalt des eigentlichen Fachberichts geht hervor, dass etwa die Hälfte der vom Landesamt untersuchten Lebensmittelproben aus den Betrieben hygienische Mängel aufwiesen. Etwa jede zehnte Probe habe falsche Etikettangaben, vor allem bei Fleischprodukten. Mehr als 1 660-mal wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt. 112-mal musste die Staatsanwaltschaft tätig werden. Weiter wird berichtet, dass von den gezielt untersuchten Fleischproben jedes vierte Produkt nicht zum Verzehr geeignet war. Eine große Unbekannte stellt die Differenz der Zahlenangaben der Kontrollen dar: Die zuständigen Kontrollbehörden der Landkreise geben 27 653 Proben aus Lebensmittelbetrieben an, das Landesamt für Verbraucherschutz hingegen mehr als 2,5 Millionen Beprobungen. Hierzu gibt es seitens der Fachaufsicht keine nachvollziehbare Erklärung, weder quantitativ noch qualitativ.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern können Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Verbraucherschutzbericht Auskünfte über Produkte - insbesondere im Lebensmittelbereich - erhalten, um sich konkret vor falsch etikettierter Ware oder auch anderweitig ungenießbaren oder gar gesundheitsschädlichen Produkten beim Einkauf zu schützen?

2. Inwieweit könnte nach Einschätzung der Landesregierung das dänische Smiley-KontrollSystem in der Lebensmittelbranche auch in Niedersachsen zur verstärkten Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen?

3. Was genau meint Ministerin Grotelüschen mit der zitierten „engen Zusammenarbeit“ der einzelnen Behörden zum effizienten Schutz der

Verbraucherinnen und Verbraucher, und wie begründet sie diesen Zusammenhang?

Der gesundheitliche Verbraucherschutz umfasst eine Vielzahl von Instrumenten und Handlungsfeldern, die auf allen Ebenen effektiv ineinander greifen. Dieses System ist im Verbraucherschutzbericht anschaulich dargestellt. Darüber hinaus wird über die Tätigkeiten und Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle des vergangenen Jahres informiert. Der Verbraucherschutzbericht entspricht der Forderung nach Transparenz über die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung und ist ein wichtiger Beitrag zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über den Aufbau und die Funktionsweise des amtlichen Kontrollsystems sowie die Situation zur Beschaffenheit der Lebensmittel.

Der Verbraucherschutzbericht in seiner bisherigen Form wurde mit seinen fundierten fachlichen Beiträgen sowie den umfangreichen Daten und Fakten vorzugsweise von der Fachöffentlichkeit und Multiplikatoren der Verbraucherberatung genutzt. Um der Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung zu tragen, wurde der Verbraucherschutzbericht des Jahres 2009 im Interesse der besseren Lesbarkeit zum ersten Mal geteilt. Dabei sollte die Vielzahl der Informationen zwar lückenlos an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden, aber auch berücksichtigt werden, dass die Gesamtheit der Untersuchungsergebnisse, die 2009 in Niedersachsen vorliegen, nicht für alle Leserinnen und Leser interessant ist. Daher enthält der erste Band Themen, die bei der täglichen Auswahl von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen maßgeblich sein können; der zweite Band konzentriert sich dagegen auf Fachthemen und Untersuchungsergebnisse.

Im Rahmen der amtlichen Kontrollen wurden 2009 27 653 Proben von Lebensmitteln durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden entnommen und im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untersucht und bewertet. Darüber hinaus untersucht das Landesamt eine Vielzahl von Proben aus anderen Bereichen, wie Futtermittel, Zoonosen, Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan und Tiergesundheit, wobei der größte Teil der Untersuchungen hierauf entfällt. Grundsätzlich werden Proben auf mehrere Parameter hin untersucht und damit an einer Probe mehrere Untersuchungen durchgeführt. Auch deswegen ist die Anzahl der

Untersuchungen immer deutlich höher im Vergleich zur Anzahl der Proben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung setzt sich für eine umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die angebotenen Lebensmittel ein. Nur gut informierte und mündige Verbraucherinnen und Verbraucher können selbstbewusst ihre Rechte an den Märkten wahrnehmen, nach hochwertigen Produkten verlangen und eine sachkundige Wahl treffen. Im Verbraucherschutzbericht sind die Arbeitsergebnisse der amtliche Kontrollen durchführenden Behörden aus dem vergangenen Jahr dargestellt und kommentiert. Der Bericht soll die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Status der Lebens- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Niedersachsen informieren und ist ein Beitrag zur Transparenz über die Arbeit der Behörden.

Der Verbraucherschutzbericht informiert im ersten Band über den Aufbau und die Funktionsweise des amtlichen Kontrollsystems sowie die Situation zur Beschaffenheit der Lebensmittel.

Der Verbraucherschutzbericht ist aufgrund des betrachteten zurückliegenden Zeitraums nicht dafür vorgesehen, Informationen oder Empfehlungen zum tagesaktuellen Angebot einzelner Produkte zu geben. Ziel ist vielmehr, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Anforderungen zur Lebensmittelsicherheit, die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente, die Kontrollsysteme zu informieren und die Wege aufzuzeigen, wie sie ihre Rechte wahrnehmen können.

Der Verbraucherschutzbericht informiert Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie sich durch aufmerksames Lesen der Kennzeichnung bei verpackter Ware oder Nachfragen bei loser Ware gezielt über die von ihnen konsumierten Lebensmittel informieren können. Auch mit der Schilderung des Wegs einer Verbraucherbeschwerde werden - zusammen mit der Adressliste der zuständigen Behörden - praktische Hinweise an die Hand gegeben.

Warnungen vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln erfordern unmittelbar eine präventive, proaktive Information der gesamten Öffentlichkeit zur Gefahrenabwehr und können nicht im Rahmen eines Jahresberichts abgebildet werden. In diesen Fällen ist ein schnelles Handeln zur Abwehr von eventuellen gesundheitlichen Risiken erforderlich.

Für derartige Fälle sind nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) die Information der Öffentlichkeit und gegebenenfalls angeordnete Rückrufe vorgesehen.

Das ML hat bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. September 2010 in Potsdam die Einrichtung einer Internetplattform der Länder unterstützt, auf der die bisher von jedem Land einzeln veröffentlichten Warnungen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor unsicheren Lebensmitteln gemäß § 40 LFGB künftig auf einer gemeinsamen Internetseite der Länder zusammengefasst und damit bundesweit allen Verbraucherinnen und Verbrauchern unabhängig von den Medien zugänglich gemacht werden.

Informationen zu den Erkenntnissen der Behörden z. B. zur Kennzeichnung bestimmter Produkte können die Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei zuständigen Behörden erhalten.

Zu 2: Bei dem Smiley-System aus Dänemark handelt es sich nicht um ein Kontroll-, sondern um ein Informationssystem. Auf einer extra für diesen Zweck geschaffenen gesetzlichen Grundlage werden dort die Berichte der Lebensmittelüberwachung vor Ort in den Betrieben ausgehängt. Darüber hinaus wird das Ergebnis der Kontrolle in Kurzform mittels eines Smiley-Symbols in verschiedenen Stufen angezeigt. Als drittes Element werden die Kontrollergebnisse im Internet veröffentlicht.

Auch in Deutschland wurden vereinzelt derartige Kennzeichnungssysteme für die Gastronomie eingeführt, so z.B. im LK Osnabrück. Das System verleiht einen lächelnden Smiley für Betriebe, die nach dreimaliger Kontrolle die festgelegten Hygieneanforderungen einhalten. Eine negative Kennzeichnung findet nicht statt. Bei schweren Verstößen gegen die Kriterien kann der Smiley entzogen werden, bei wiederholten Verstößen ebenfalls. Nahezu alle bisherigen Ansätze beruhen auf der freiwilligen Teilnahme der Betriebe, verwenden unterschiedliche Kriterien und haben einen regional begrenzten Geltungsbereich. Insgesamt bieten diese Systeme nach Ansicht der Landesregierung nicht die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünschten zuverlässigen und vergleichbaren Informationen.